CSS Magazin 04/2012 - CSS Versicherung
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Frage<br />
31<br />
Muss mein Spital persönliche<br />
Daten an die <strong>CSS</strong> liefern?<br />
Um nach einer stationären Behandlung die<br />
Rechnungen überprüfen zu können, erhalten<br />
Krankenversicherer künftig alle notwendigen<br />
Angaben. Es gelten jedoch strikte Datenschutz-<br />
Vorschriften.<br />
Text: Roland Hügi<br />
Seit Januar <strong>2012</strong> werden stationäre Behandlungen<br />
oder Aufenthalte in Akutspitälern und Geburtshäusern<br />
mit Fallpauschalen abgerechnet. Die neue Abrechnungsart<br />
hat jedoch einen Haken: Aufgrund der<br />
Pauschale können die Krankenversicherungen nicht<br />
im Detail prüfen, ob die Rechnung korrekt ist und ob<br />
die Behandlung den Kriterien der Wirtschaftlichkeit<br />
entspricht, die das Gesetz vorschreibt. Der Bundesrat<br />
hat diesen Umstand erkannt und wird die Verordnung<br />
über die Krankenversicherung per 1. Januar<br />
2013 anpassen.<br />
Spitäler müssen Daten liefern<br />
Die Verordnung sieht vor, dass die Leistungserbringer<br />
(Spitäler) in ihren Rechnungen alle administrativen<br />
und medizinischen Angaben machen müssen,<br />
die für eine Überprüfung durch die Krankenversicherer<br />
notwendig sind. Allerdings ist diese Bestimmung<br />
alles andere als ein Freipass für einen<br />
unbeschränkten Datenaustausch. Der<br />
Bundesrat legt nämlich höchsten Wert<br />
auf den Datenschutz. So werden die<br />
Krankenkassen verpfl ichtet, so genannte<br />
Datenannahmestellen aufzubauen.<br />
Dabei handelt es sich um<br />
einen elektronischen, automatisierten<br />
Prozess zur Überprüfung aller<br />
eingehenden Rechnungen.<br />
Beim Austausch von<br />
Spitaldaten gelten strikte<br />
Datenschutzvorschriften.<br />
Datenschutz ist zentral<br />
Nur auff ällige Rechnungen werden aussortiert und<br />
anschliessend von einem kleinen Kreis von Leistungsexperten<br />
oder – wenn es um hochsensible Gesundheitsdaten<br />
geht – durch den vertrauensärztlichen<br />
Dienst geprüft. Braucht die <strong>Versicherung</strong> weitere<br />
Angaben, muss sie diese beim Spital einfordern und<br />
zusätzlich die versicherte Person informieren. Die Datenannahmestelle<br />
muss durch eine unabhängige<br />
Stelle zertifi ziert werden. Die <strong>CSS</strong> sorgt dafür,<br />
Anschliessend wird auch noch der dass keine Prämien-<br />
eidgenössische Datenschutzbeauftraggelder unnötig<br />
te seine Zustimmung geben. Damit ist ausgegeben werden.<br />
sichergestellt, dass bezüglich Patientendaten<br />
alle Datenschutzbestimmungen eingehalten<br />
werden.<br />
Die <strong>CSS</strong> wird voraussichtlich bereits per 1. Januar<br />
2013 die Datenannahmestelle in Betrieb nehmen. Sie<br />
wird also umgehend nach Inkrafttreten der neuen Regelung<br />
die Spitalrechnungen prüfen können. Damit<br />
sorgt sie dafür, dass keine Prämiengelder unnötig<br />
ausgegeben werden.