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CSS Magazin 04/2012 - CSS Versicherung

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Frage<br />

31<br />

Muss mein Spital persönliche<br />

Daten an die <strong>CSS</strong> liefern?<br />

Um nach einer stationären Behandlung die<br />

Rechnungen überprüfen zu können, erhalten<br />

Krankenversicherer künftig alle notwendigen<br />

Angaben. Es gelten jedoch strikte Datenschutz-<br />

Vorschriften.<br />

Text: Roland Hügi<br />

Seit Januar <strong>2012</strong> werden stationäre Behandlungen<br />

oder Aufenthalte in Akutspitälern und Geburtshäusern<br />

mit Fallpauschalen abgerechnet. Die neue Abrechnungsart<br />

hat jedoch einen Haken: Aufgrund der<br />

Pauschale können die Krankenversicherungen nicht<br />

im Detail prüfen, ob die Rechnung korrekt ist und ob<br />

die Behandlung den Kriterien der Wirtschaftlichkeit<br />

entspricht, die das Gesetz vorschreibt. Der Bundesrat<br />

hat diesen Umstand erkannt und wird die Verordnung<br />

über die Krankenversicherung per 1. Januar<br />

2013 anpassen.<br />

Spitäler müssen Daten liefern<br />

Die Verordnung sieht vor, dass die Leistungserbringer<br />

(Spitäler) in ihren Rechnungen alle administrativen<br />

und medizinischen Angaben machen müssen,<br />

die für eine Überprüfung durch die Krankenversicherer<br />

notwendig sind. Allerdings ist diese Bestimmung<br />

alles andere als ein Freipass für einen<br />

unbeschränkten Datenaustausch. Der<br />

Bundesrat legt nämlich höchsten Wert<br />

auf den Datenschutz. So werden die<br />

Krankenkassen verpfl ichtet, so genannte<br />

Datenannahmestellen aufzubauen.<br />

Dabei handelt es sich um<br />

einen elektronischen, automatisierten<br />

Prozess zur Überprüfung aller<br />

eingehenden Rechnungen.<br />

Beim Austausch von<br />

Spitaldaten gelten strikte<br />

Datenschutzvorschriften.<br />

Datenschutz ist zentral<br />

Nur auff ällige Rechnungen werden aussortiert und<br />

anschliessend von einem kleinen Kreis von Leistungsexperten<br />

oder – wenn es um hochsensible Gesundheitsdaten<br />

geht – durch den vertrauensärztlichen<br />

Dienst geprüft. Braucht die <strong>Versicherung</strong> weitere<br />

Angaben, muss sie diese beim Spital einfordern und<br />

zusätzlich die versicherte Person informieren. Die Datenannahmestelle<br />

muss durch eine unabhängige<br />

Stelle zertifi ziert werden. Die <strong>CSS</strong> sorgt dafür,<br />

Anschliessend wird auch noch der dass keine Prämien-<br />

eidgenössische Datenschutzbeauftraggelder unnötig<br />

te seine Zustimmung geben. Damit ist ausgegeben werden.<br />

sichergestellt, dass bezüglich Patientendaten<br />

alle Datenschutzbestimmungen eingehalten<br />

werden.<br />

Die <strong>CSS</strong> wird voraussichtlich bereits per 1. Januar<br />

2013 die Datenannahmestelle in Betrieb nehmen. Sie<br />

wird also umgehend nach Inkrafttreten der neuen Regelung<br />

die Spitalrechnungen prüfen können. Damit<br />

sorgt sie dafür, dass keine Prämiengelder unnötig<br />

ausgegeben werden.

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