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Ausgabe lesen - Rheinkiesel

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Private<br />

Spekulationen<br />

Spätestens seit der Finanzkrise genießen Spekulanten alles<br />

andere als einen guten Ruf. Doch jeder kann zu einem solchen<br />

Finanzjongleur werden – zumindest in den Augen des Fiskus.<br />

Egal, ob Flohmarkt, Kleinanzeige<br />

oder Internet-Auktionshaus: Wer<br />

privat Gegenstände erwirbt und<br />

diese später verkauft, zahlt dafür<br />

nor malerweise keine Steuern.<br />

Doch der Unterschied zwischen<br />

privatem und gewerblichem Ver -<br />

käufer ist fließend, wie man bei<br />

manchen Trödlern oder auch bei<br />

Internet-Anbietern sieht. Die Fi -<br />

nanzämter fahnden vor allem im<br />

Internet nach potentiellen Steuer -<br />

pflichtigen, die mehr verkaufen als<br />

nur die zu klein gewordenen Klei -<br />

der ihrer Kinder.<br />

Wer Gegenstände verkauft, die<br />

Teil eines Betriebsvermögens sind<br />

oder die er nutzte, um ein Ein -<br />

kommen zu erzielen, muß dieses<br />

Einkommen grundsätzlich mit be -<br />

rücksichtigen. Das gilt jedoch<br />

nicht, wenn der Steuerpflichtige<br />

die Gegenstände zuerst in sein Pri -<br />

vatvermögen überführt, etwa, in -<br />

dem er seinen Betrieb aufgibt. Ver -<br />

kauft er später einen oder mehrere<br />

dieser Gegenstände, handelt es<br />

sich um einen reinen Privatver -<br />

kauf. Derartige Geschäfte betreffen<br />

nach § 23 Einkommensteuer -<br />

gesetz Grundstücke, grundstücksgleiche<br />

Rechte, etwa ein Erbbau -<br />

recht, sowie andere Wirtschafts -<br />

güter.<br />

Andere Regeln<br />

für Aktien<br />

Unter den Begriff „derartige an -<br />

dere Wirtschaftsgüter“ fielen bis<br />

2008 vor allem Aktien und sonstige<br />

Wertpapiere im Privatbesitz.<br />

Doch mittlerweile gehören die<br />

Ein nahmen aus dem Verkauf von<br />

Aktien zu den Einkünften aus<br />

Kapitalvermögen und unterliegen<br />

pauschal der Abgeltungssteuer.<br />

Die größte Rolle spielt die unter<br />

dem Namen Spekulationssteuer<br />

bekannte Form der Einkommens -<br />

teuer jetzt noch bei dem Verkauf<br />

von Grundstücken: Liegt zwischen<br />

dem Zeitpunkt der An schaffung<br />

und der Veräußerung eines<br />

Grund stückes ein Zeitraum von<br />

bis zu zehn Jahren, muß der<br />

Eigenheim oder schnöde Kapitalanlage?<br />

Eigen tümer einen etwaigen Ge -<br />

winn versteuern. Die Frist bei den<br />

„anderen Wirtschaftsgütern“ be -<br />

trägt lediglich ein Jahr.<br />

Steuerpflicht<br />

aushebeln<br />

Für Grundstücke gilt dabei die<br />

Unter zeichnung des entsprechenden<br />

schuldrechtlichen Vertrages<br />

als Anschaffungszeitpunkt, nicht<br />

etwa die Eintragung ins Grund -<br />

buch, die meist wesentlich später<br />

er folgt. Die Anschaffung muß<br />

kein Kauf, es kann sich auch um<br />

eine Schenkung oder eine Erb -<br />

schaft handeln.<br />

Nutzt der Steuerpflichtige das<br />

Grundstück in dem Zehn-Jahres-<br />

Ihr Geld<br />

Zeitraum oder zumindest in den<br />

letzten rund drei Jahren vor dem<br />

Verkauf zu eigenen Wohn zwec ken,<br />

ist ein eventueller Ge winn nicht<br />

steuerpflichtig. Bei unbebauten<br />

Grundstücken gibt es diese Mög -<br />

lichkeit der Steuerersparnis logischerweise<br />

nicht.<br />

Wer ein Grundstück mit Verlust<br />

ver kauft, kann diesen grundsätzlich<br />

nur mit Gewinnen aus anderen<br />

privaten Veräußerungsge schäf -<br />

ten verrechnen. Der Verlust mindert<br />

also nicht automatisch die<br />

Steu er last. Im Jahr 2008 entschied<br />

der Bundesfinanzhof, dass auch<br />

der An- und Verkauf eines Ge -<br />

braucht wagens steuerlich zum<br />

Nach teil des Fiskus, wenn bei die-<br />

sem Geschäft Verluste entstehen.<br />

2010 wurde daher ausdrücklich in<br />

das Gesetz aufgenommen, daß Ver -<br />

äußerungen von Gegenstän den<br />

des täglichen Gebrauchs nicht<br />

steuerbar sind. Beträgt der Ge -<br />

winn aus privaten Veräußerungs -<br />

geschäften in einem Jahr weniger<br />

als 600 Euro, bleibt er insgesamt<br />

steuerfrei. •<br />

Rechtsanwalt Christof Ankele<br />

– u.a. Fachanwalt für Miet- und<br />

Wohnungseigentumsrecht<br />

sunda-rechtsanwaelte-bad-honnef.de<br />

2. September 2012:<br />

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September 2012 13

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