05.01.2013 Aufrufe

suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH

suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH

suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einweiserbeauftragte in Hamburger Kliniken<br />

Wen Vertragsärzte ansprechen können, wenn es um die Behandlung ihrer Patienten geht<br />

Klinik Einweiserbeauftragter Telefonnummer e-mail<br />

AK Altona Robert Möller 040/1818-81-2012 r.moeller@asklepios.com<br />

AK Barmbek Günter van Dyk 040/1818-82-6201 g.dyk@asklepios.com<br />

AK St. Georg Dr. Christiane Stehle 040/1818-85-2107 c.stehle@asklepios.com<br />

AK Harburg Dr. Achim Rogge 040/1818-86-2398 a.rogge@asklepios.com<br />

AK Wandsbek Dr. Dagmar St<strong>eine</strong>r 040/1818-83-2520 d.st<strong>eine</strong>r@asklepios.com<br />

West Klinikum Dr. Stephanie Hackethal 040/8191-2000 s.hackethal@asklepios.com<br />

AK Nord Dr. Kristin Drechsler 040/1818-87-3270 k.drechsler@asklepios.com<br />

UK Eppendorf Katharina H<strong>eine</strong>cke 040/42803-4448 katharina.h<strong>eine</strong>cke@uke-hh.de<br />

Ambulante Behandlung an Krankenhäusern<br />

Überweisungen sind nicht zulässig<br />

In den Praxen gibt es immer wie<strong>der</strong> Unsicherheit<br />

über die Ausstellung von Überweisungen<br />

zur ambulanten Behandlung<br />

an Krankenhäusern. Grundsätzlich sind<br />

solche Überweisungen nicht zulässig.<br />

Es gibt lediglich folgende Ausnahmen:<br />

• Überweisung an die Poliklinik des UKE<br />

• Überweisung an die Ambulanzen<br />

<strong>der</strong> Krankenhäuser zur Durchführung<br />

ambulanter Operationen<br />

Was tun, wenn ein echter Notfall auftritt?<br />

Kostenlose Seminare für im Notfalldienst tätige Ärzte<br />

In den Diskussionen um die Reform<br />

des Ärztlichen Notfalldienstes kam<br />

immer wie<strong>der</strong> die Frage auf, ob die <strong>KV</strong><br />

Hamburg Notfallseminare anbietet.<br />

Die <strong>KV</strong> Hamburg organisiert seit<br />

vielen Jahren kostenlose Fortbildungs-<br />

Veranstaltungen für die im fahrenden<br />

Notfalldienst tätigen Ärzte und die<br />

Stand-Ärzte in den Notfallpraxen.<br />

Die Notfallseminare werden regelmäßig<br />

von Rettungsmedizinern<br />

des Bundeswehrkrankenhauses im<br />

Hamburger Ärztehaus durchgeführt.<br />

Die Basis-Veranstaltungen dauern<br />

etwa vier Stunden und haben <strong>eine</strong>n<br />

• Überweisung an namentlich anzugebende<br />

ermächtigte Ärzte Hamburger<br />

Krankenhäuser für definierte Leistungen<br />

• Überweisungen auf Grund einzeln<br />

definierter Institutsermächtigungen<br />

Ansprechpartner<br />

Medizinische Fachberatung:<br />

Dr. Joachim Weidner,<br />

Tel: 22802-442<br />

theoretischen und <strong>eine</strong>n praktischen<br />

Teil mit Rettungsübungen an <strong>eine</strong>r<br />

Puppe. Daneben werden Vortragsveranstaltungen<br />

angeboten, die sich<br />

jeweils schwerpunktmäßig mit <strong>eine</strong>m<br />

für den Notfalldienst relevanten Thema<br />

befassen.<br />

Die <strong>KV</strong> Hamburg weist nochm<strong>als</strong><br />

darauf hin, dass <strong>der</strong> fahrende Notfalldienst<br />

auch weiterhin vor allem<br />

<strong>eine</strong> hausärztliche Versorgung außerhalb<br />

<strong>der</strong> Sprechzeiten ist. Eine<br />

inhaltliche Verschiebung in Richtung<br />

Rettungsmedizin ist mit <strong>der</strong> Reform<br />

nicht verbunden.<br />

<strong>KV</strong>H Journal <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg Ausgabe 2/08<br />

Aus <strong>der</strong> Praxis für die Praxis<br />

Fortbildungspflicht<br />

Bitte Punkte sammeln<br />

nicht vergessen!<br />

Das G<strong>KV</strong>-Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetz<br />

von 2004 verpflichtet alle<br />

im vertragsärztlichen Bereich<br />

tätigen Ärzte zur fachlichen<br />

Fortbildung: Alle fünf Jahre<br />

müssen Vertragsärzte jeweils<br />

250 Fortbildungspunkte nachweisen.<br />

Da <strong>der</strong> erste Fünf-Jahres-<br />

Zeitraum am 30. Juni 2009<br />

endet, hat die Ärztekammer<br />

in <strong>der</strong> letzten Maiwoche alle<br />

Hamburger Vertragsärzte angeschrieben,<br />

um ihnen ihren<br />

aktuellen Punktestand mitzuteilen.<br />

Kann ein Arzt die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Anzahl an Fortbildungspunkten<br />

nicht nachweisen,<br />

muss die <strong>KV</strong> ihm laut Gesetz<br />

das Honorar kürzen.<br />

Die <strong>KV</strong> bittet ihre Mitglie<strong>der</strong>,<br />

daran zu denken, bis<br />

Mitte 2009 genug Fortbildungspunkte<br />

zu sammeln.<br />

Ansprechpartner<br />

für Fragen zur<br />

Fortbildungspflicht:<br />

Fortbildungsakademie <strong>der</strong><br />

Ärztekammer Tel: 22802-510<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!