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suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH

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Manipulationsfreie Praxissoftware<br />

Werbung muss <strong>als</strong> solche erkennbar sein<br />

Bislang konnten Arzneimittelhersteller<br />

über die Praxissoftware Einfluss auf<br />

die Verordnung von Medikamenten<br />

nehmen. Pharmafirmen sponserten<br />

die Software und sorgten im Gegenzug<br />

dafür, dass ihre Produkte an prominenter<br />

Stelle auf dem Bildschirm<br />

auftauchten. Nicht immer hatten Ärzte<br />

im Praxisalltag die Zeit, manipulierte<br />

Trefferlisten zu überprüfen.<br />

Mit dieser Art verdeckter Werbung<br />

soll nun Schluss sein. Künftig dürfen<br />

die Softwarehersteller den Vertragsärzten<br />

nur noch Praxissoftware anbieten,<br />

die <strong>eine</strong> Medikamentenauswahl<br />

nach objektiven Kriterien gewährleistet<br />

und von <strong>der</strong> KBV zertifiziert<br />

wurde. „Der Arzt entscheidet, nicht<br />

die Software“, so die KBV in ihrem<br />

Magazin Klartext.<br />

KBV und Spitzenverbände <strong>der</strong><br />

Krankenkassen haben dazu <strong>eine</strong>n<br />

Anfor<strong>der</strong>ungskatalog für Softwareanbieter<br />

erstellt. Für die Praxissoftware<br />

gelten in Zukunft folgende Kriterien:<br />

• Auswahllisten zur Verschreibung<br />

von Arzneimitteln müssen in <strong>eine</strong>m<br />

einheitlichen Layout ohne Hervorhebungen<br />

ersch<strong>eine</strong>n.<br />

• Die Ergebnisliste <strong>eine</strong>r Arzneimittelsuche<br />

muss nach Preisen sortiert<br />

sein. Das günstigste Präparat<br />

muss immer an erster Stelle stehen.<br />

Sollten mehrere Mittel den gleichen<br />

Preis haben, so muss <strong>der</strong> gesamte<br />

Bereich markiert werden. Die endgültige<br />

Wahl trifft <strong>der</strong> Arzt.<br />

• Der Arzt muss die Ergebnisliste alternativ<br />

nach Packungsgröße, Wirkstärke<br />

o<strong>der</strong> Zuzahlung sortieren<br />

können.<br />

• Verordnungsvorschläge (zum Beispiel<br />

im Zusammenhang mit <strong>eine</strong>r<br />

Diagnose) dürfen nicht automatisch<br />

erfolgen. Bei Substitutionsvorschlägen<br />

darf kein Präparat beson<strong>der</strong>s<br />

hervorgehoben werden.<br />

• Werbung muss eindeutig und sofort<br />

<strong>als</strong> solche erkennbar sein. Anzeigen<br />

und Werbefenster dürfen nicht <strong>als</strong><br />

Informationsfenster ersch<strong>eine</strong>n. Der<br />

Arzt muss die Werbehinweise generell<br />

mit <strong>eine</strong>r einzigen Aktion aus<br />

<strong>der</strong> Ansicht entfernen können.<br />

<strong>KV</strong>H Journal <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg Ausgabe 2/08<br />

Telematik<br />

• Eine automatische Vorbelegung des<br />

Feldes „aut idem“ auf dem Rezept<br />

erfolgt nicht.<br />

Grundsätzlich werden die Software-<br />

Hersteller dazu verpflichtet, auch<br />

völlig werbefreie Versionen ihrer Software<br />

anzubieten. Da diese Versionen<br />

k<strong>eine</strong> Finanzspritzen <strong>der</strong> Pharmaindustrie<br />

mehr bekommen, werden sie<br />

wohl mehr kosten. Software-Versionen,<br />

die noch Werbung enthalten,<br />

dürfen die Entscheidung des Arztes<br />

nicht mehr manipulieren. „Zur Stärkung<br />

des Arzt-Patienten-Verhältnisses<br />

setzen wir aber auf die völlig werbefreie<br />

Variante“, sagt KBV-Vorstand Dr.<br />

Carl-Heinz Müller. vo/mn/kbv<br />

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