suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH
suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH
suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Manipulationsfreie Praxissoftware<br />
Werbung muss <strong>als</strong> solche erkennbar sein<br />
Bislang konnten Arzneimittelhersteller<br />
über die Praxissoftware Einfluss auf<br />
die Verordnung von Medikamenten<br />
nehmen. Pharmafirmen sponserten<br />
die Software und sorgten im Gegenzug<br />
dafür, dass ihre Produkte an prominenter<br />
Stelle auf dem Bildschirm<br />
auftauchten. Nicht immer hatten Ärzte<br />
im Praxisalltag die Zeit, manipulierte<br />
Trefferlisten zu überprüfen.<br />
Mit dieser Art verdeckter Werbung<br />
soll nun Schluss sein. Künftig dürfen<br />
die Softwarehersteller den Vertragsärzten<br />
nur noch Praxissoftware anbieten,<br />
die <strong>eine</strong> Medikamentenauswahl<br />
nach objektiven Kriterien gewährleistet<br />
und von <strong>der</strong> KBV zertifiziert<br />
wurde. „Der Arzt entscheidet, nicht<br />
die Software“, so die KBV in ihrem<br />
Magazin Klartext.<br />
KBV und Spitzenverbände <strong>der</strong><br />
Krankenkassen haben dazu <strong>eine</strong>n<br />
Anfor<strong>der</strong>ungskatalog für Softwareanbieter<br />
erstellt. Für die Praxissoftware<br />
gelten in Zukunft folgende Kriterien:<br />
• Auswahllisten zur Verschreibung<br />
von Arzneimitteln müssen in <strong>eine</strong>m<br />
einheitlichen Layout ohne Hervorhebungen<br />
ersch<strong>eine</strong>n.<br />
• Die Ergebnisliste <strong>eine</strong>r Arzneimittelsuche<br />
muss nach Preisen sortiert<br />
sein. Das günstigste Präparat<br />
muss immer an erster Stelle stehen.<br />
Sollten mehrere Mittel den gleichen<br />
Preis haben, so muss <strong>der</strong> gesamte<br />
Bereich markiert werden. Die endgültige<br />
Wahl trifft <strong>der</strong> Arzt.<br />
• Der Arzt muss die Ergebnisliste alternativ<br />
nach Packungsgröße, Wirkstärke<br />
o<strong>der</strong> Zuzahlung sortieren<br />
können.<br />
• Verordnungsvorschläge (zum Beispiel<br />
im Zusammenhang mit <strong>eine</strong>r<br />
Diagnose) dürfen nicht automatisch<br />
erfolgen. Bei Substitutionsvorschlägen<br />
darf kein Präparat beson<strong>der</strong>s<br />
hervorgehoben werden.<br />
• Werbung muss eindeutig und sofort<br />
<strong>als</strong> solche erkennbar sein. Anzeigen<br />
und Werbefenster dürfen nicht <strong>als</strong><br />
Informationsfenster ersch<strong>eine</strong>n. Der<br />
Arzt muss die Werbehinweise generell<br />
mit <strong>eine</strong>r einzigen Aktion aus<br />
<strong>der</strong> Ansicht entfernen können.<br />
<strong>KV</strong>H Journal <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg Ausgabe 2/08<br />
Telematik<br />
• Eine automatische Vorbelegung des<br />
Feldes „aut idem“ auf dem Rezept<br />
erfolgt nicht.<br />
Grundsätzlich werden die Software-<br />
Hersteller dazu verpflichtet, auch<br />
völlig werbefreie Versionen ihrer Software<br />
anzubieten. Da diese Versionen<br />
k<strong>eine</strong> Finanzspritzen <strong>der</strong> Pharmaindustrie<br />
mehr bekommen, werden sie<br />
wohl mehr kosten. Software-Versionen,<br />
die noch Werbung enthalten,<br />
dürfen die Entscheidung des Arztes<br />
nicht mehr manipulieren. „Zur Stärkung<br />
des Arzt-Patienten-Verhältnisses<br />
setzen wir aber auf die völlig werbefreie<br />
Variante“, sagt KBV-Vorstand Dr.<br />
Carl-Heinz Müller. vo/mn/kbv<br />
29