suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH
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Aus <strong>der</strong> Praxis für die Praxis<br />
Privatliquidation bei Bundeswehrangehörigen<br />
Nicht ohne Rücksprache mit dem Truppenarzt<br />
Das Bundesverteidigungsministerium<br />
bittet die nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzte, vor<br />
dem Abschluss privater Honorarvereinbarungen<br />
mit Soldaten Kontakt<br />
zum Truppenarzt aufzunehmen.<br />
Truppenärzte geben – offenbar<br />
aus Unachtsamkeit - immer wie<strong>der</strong><br />
per Überweisungsschein Leistungen<br />
in Auftrag, die nicht Bestandteil <strong>der</strong><br />
vertragsärztlichen Versorgung sind.<br />
Dazu gehören zum Beispiel IGeL o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e Behandlungen, die in <strong>der</strong> G<strong>KV</strong><br />
nicht abrechnungsfähig sind. Dies führt<br />
dazu, dass Vertragsärzte mit Bundeswehrangehörigen<br />
private Honorarvereinbarungen<br />
abschließen. Nicht im-<br />
mer ist den Bundeswehrangehörigen<br />
klar, dass ihnen die Bundeswehr diese<br />
Kosten nicht erstattet – was bereits zu<br />
(erfolglosen) Beschwerden und Eingaben<br />
beim Wehrbeauftragten des Deutschen<br />
Bundestages geführt hat.<br />
Die Vertragsärzte sollten deshalb<br />
zunächst mit dem Truppenarzt Rücksprache<br />
halten und gegebenenfalls<br />
<strong>eine</strong> Kostenübernahmeerklärung anstelle<br />
<strong>der</strong> Überweisung anfor<strong>der</strong>n. Das<br />
Ministerium bittet die Vertragsärzte,<br />
auf den unmittelbaren Abschluss <strong>eine</strong>r<br />
privatärztlichen Vereinbarung mit<br />
<strong>eine</strong>m Bundeswehrangehörigen zu<br />
verzichten.<br />
Konsiliarbericht vor Aufnahme <strong>der</strong> Psychotherapie<br />
Häufige Missverständnisse beim Ausfüllen des Formulars<br />
Die Deutsche Psychotherapeuten-<br />
Vereinigung weist in <strong>eine</strong>m Informationsschreiben<br />
darauf hin, dass es bei<br />
<strong>der</strong> Bearbeitung des Formulars für den<br />
Konsiliarbericht häufig Missverständnisse<br />
gibt.<br />
Ziel des Konsiliarberichts, <strong>der</strong> vom<br />
Arzt vor Aufnahme <strong>eine</strong>r Psychotherapie<br />
verfasst wird, ist es, den Psychotherapeuten<br />
über den körperlichen<br />
Befund zu informieren, damit er das<br />
Ergebnis <strong>eine</strong>r somatischen Abklärung<br />
bei s<strong>eine</strong>r Therapieplanung mit<br />
einbeziehen kann. Die Erstellung des<br />
Konsiliarberichts ist für den Konsiliararzt<br />
berechnungsfähig nach <strong>der</strong> Ziffer<br />
01612 EBM.<br />
Fehlende somatische Befunde<br />
Bei <strong>der</strong> Gestaltung des Formulars<br />
wurde <strong>der</strong> häufigste Fall, dass k<strong>eine</strong><br />
ursächliche, im Zusammenhang mit<br />
dem psychischen Störungsbild stehende<br />
somatische Erkrankung vorliegt,<br />
außer Acht gelassen: Es gibt dazu k<strong>eine</strong><br />
Vorgaben und kein entsprechendes<br />
Feld zum Ankreuzen. Dennoch sollte<br />
im Konsiliarbericht auch auf fehlende<br />
somatische Befunde hingewiesen werden,<br />
da es sonst bei <strong>der</strong> Beantragung<br />
<strong>der</strong> Psychotherapie durch den Patienten<br />
wegen vermeintlich fehlen<strong>der</strong><br />
Angaben zu verzögernden Rückfragen<br />
kommen kann.<br />
Indikation für die Psychotherapie<br />
Psychotherapeutengesetz und Psychotherapierichtlinien<br />
regeln klar, dass <strong>der</strong><br />
Psychotherapeut die Indikation für die<br />
Psychotherapie stellt. Das Formular<br />
erweckt den gegenteiligen Eindruck.<br />
Die Ärzte können dort nämlich ankreuzen,<br />
es bestehe <strong>eine</strong> Kontraindikation<br />
für <strong>eine</strong> psychotherapeutische<br />
Behandlung. Setzt <strong>der</strong> Arzt an dieser<br />
Stelle ein Kreuz, führt das regelmäßig<br />
zur Einschaltung des MDK.<br />
Bei schwerwiegenden Bedenken<br />
des Konsiliararztes empfiehlt die Psychotherapeuten-Vereinigung,<br />
diese mit<br />
dem Psychotherapeuten im kollegialen<br />
Gespräch zu klären – vor allem,<br />
wenn es sich um <strong>eine</strong> psychiatrische<br />
Störung handelt o<strong>der</strong> diese ausgeschlossen<br />
werden soll. Hier wird <strong>der</strong><br />
Behandler dann – wenn nicht ohnehin<br />
bereits geschehen – <strong>eine</strong> Abklärung<br />
durch <strong>eine</strong>n psychiatrisch qualifizierten<br />
Facharzt veranlassen.<br />
Ärztliche Mitbehandlung<br />
Das Ankreuzfeld „Ärztliche Mitbehandlung<br />
ist erfor<strong>der</strong>lich“ bezieht sich<br />
ausschließlich auf das psychotherapeutisch<br />
zu behandelnde Störungsbild.<br />
Ist <strong>der</strong> Patient beim Konsiliararzt<br />
o<strong>der</strong> <strong>eine</strong>m an<strong>der</strong>en Arzt in Behandlung<br />
wegen organischer Beschwerden,<br />
die in k<strong>eine</strong>m Zusammenhang zur geplanten<br />
Psychotherapie stehen, sollte<br />
das Feld nicht angekreuzt werden.<br />
16 <strong>KV</strong>H Journal <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg Ausgabe 2/08<br />
Foto: Harald Soehngen - Fotolia.com