suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH
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Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-Richtlinien<br />
G-BA beschließt zusätzliche Früherkennungsuntersuchung<br />
Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />
(G-BA) von Ärzten und Krankenkassen<br />
hat Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-Richtlinien<br />
beschlossen. Er wird voraussichtlich<br />
Mitte Juli veröffentlicht.<br />
Neue Kin<strong>der</strong>früherkennungsuntersuchung<br />
U7a<br />
Zusätzlich zu den bisher bestehenden<br />
neun Kin<strong>der</strong>früherkennungsuntersuchungen<br />
wird <strong>eine</strong> zusätzliche<br />
Untersuchung (U7a) zwischen dem<br />
34. und 36. Lebensmonat <strong>als</strong> G<strong>KV</strong>-<br />
Leistung eingeführt. Damit wird sicher<br />
gestellt, dass Kin<strong>der</strong> künftig ab <strong>der</strong> Geburt<br />
mindestens in jährlichem Abstand<br />
dem Arzt zur Früherkennung von<br />
Krankheiten vorgestellt werden können.<br />
Ziel <strong>der</strong> neu geschaffenen Früherkennungsuntersuchung<br />
U7a ist unter<br />
an<strong>der</strong>em die frühzeitige Entdeckung<br />
visueller Entwicklungsstörungen beziehungsweise<br />
<strong>der</strong>en Risikofaktoren.<br />
Das Dokumentationsblatt zur neuen<br />
U7a wird es vorerst nur <strong>als</strong> Einlageblatt<br />
zum Untersuchungsheft für Kin<strong>der</strong><br />
geben. Weil <strong>der</strong> Druck-auftrag vom<br />
G-BA ausgeschrieben werden muss,<br />
bekommt die <strong>KV</strong> das Dokumentationsblatt<br />
voraussichtlich erst ab Herbst zur<br />
Verfügung gestellt. Bis dahin können<br />
die entsprechenden Dokumentationsblätter<br />
auf <strong>der</strong> Internetseite des G-BA<br />
aufgerufen und ausgedruckt werden.<br />
(Seite 4 und 5 des Beschlußtextes):<br />
www.g-ba.de/downloads/39-261-<br />
674/2008-05-15-Kin<strong>der</strong>-U7a.pdf<br />
Eine Neuauflage des Untersuchungsheftes<br />
für Kin<strong>der</strong> („gelbes Heft“) ist erst<br />
mittelfristig geplant. Zunächst sollen<br />
die Restbestände des Untersuchungsheftes<br />
aufgebraucht werden.<br />
Entbürokratisierung <strong>der</strong><br />
Dokumentationen<br />
Mit dem Beschluss des G-BA zur Einführung<br />
<strong>der</strong> U7a konnte gleichzeitig<br />
<strong>der</strong> Arbeitsablauf entbürokratisiert<br />
werden. So entfällt ab 1. Juli 2008 die<br />
Verpflichtung für die untersuchenden<br />
Ärzte, Durchschläge <strong>der</strong> Dokumentationen<br />
aus dem Untersuchungsheft für<br />
Kin<strong>der</strong> anzufertigen und an die <strong>KV</strong>en<br />
einzureichen. Entsprechende Hinweise<br />
in den im Gebrauch befindlichen<br />
Exemplaren des Untersuchungsheftes<br />
sind ab Inkrafttreten des Beschlusses<br />
gegenstandlos.<br />
<strong>KV</strong>H Journal <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg Ausgabe 2/08<br />
Abrechnung<br />
Geän<strong>der</strong>te Untersuchungszeiträume<br />
Des weiteren wurden Än<strong>der</strong>ungen<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Untersuchungszeiträume<br />
beziehungsweise Toleranzgrenzen<br />
für die U3, die U6 und die<br />
U8 beschlossen.<br />
• Bei <strong>der</strong> U3 wird <strong>der</strong> Untersuchungszeitraum<br />
von jetzt 4. bis 6. Lebenswoche<br />
auf die 4. bis 5. Lebens woche<br />
eingeengt.<br />
• Bei <strong>der</strong> U6 wird die Toleranzgrenze<br />
für die Untersuchung von jetzt 9. bis<br />
13. Lebensmonat erweitert auf 9. bis<br />
14. Lebensmonat.<br />
• Bei <strong>der</strong> U8 wird <strong>der</strong> Beginn des Untersuchungszeitraums<br />
von jetzt 43.<br />
Lebensmonat auf den 46. Lebensmonat<br />
verschoben.<br />
Die vollständigen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>-Richtlinien entnehmen Sie bitte<br />
<strong>der</strong> späteren Veröffentlichung.<br />
Ansprechpartnerin<br />
Abrechnung – AB III:<br />
Frauke Leinroth, Tel: 22802 – 401<br />
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Foto: Martina Holzendorf