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suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH

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Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-Richtlinien<br />

G-BA beschließt zusätzliche Früherkennungsuntersuchung<br />

Der Gemeinsame Bundesausschuss<br />

(G-BA) von Ärzten und Krankenkassen<br />

hat Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>-Richtlinien<br />

beschlossen. Er wird voraussichtlich<br />

Mitte Juli veröffentlicht.<br />

Neue Kin<strong>der</strong>früherkennungsuntersuchung<br />

U7a<br />

Zusätzlich zu den bisher bestehenden<br />

neun Kin<strong>der</strong>früherkennungsuntersuchungen<br />

wird <strong>eine</strong> zusätzliche<br />

Untersuchung (U7a) zwischen dem<br />

34. und 36. Lebensmonat <strong>als</strong> G<strong>KV</strong>-<br />

Leistung eingeführt. Damit wird sicher<br />

gestellt, dass Kin<strong>der</strong> künftig ab <strong>der</strong> Geburt<br />

mindestens in jährlichem Abstand<br />

dem Arzt zur Früherkennung von<br />

Krankheiten vorgestellt werden können.<br />

Ziel <strong>der</strong> neu geschaffenen Früherkennungsuntersuchung<br />

U7a ist unter<br />

an<strong>der</strong>em die frühzeitige Entdeckung<br />

visueller Entwicklungsstörungen beziehungsweise<br />

<strong>der</strong>en Risikofaktoren.<br />

Das Dokumentationsblatt zur neuen<br />

U7a wird es vorerst nur <strong>als</strong> Einlageblatt<br />

zum Untersuchungsheft für Kin<strong>der</strong><br />

geben. Weil <strong>der</strong> Druck-auftrag vom<br />

G-BA ausgeschrieben werden muss,<br />

bekommt die <strong>KV</strong> das Dokumentationsblatt<br />

voraussichtlich erst ab Herbst zur<br />

Verfügung gestellt. Bis dahin können<br />

die entsprechenden Dokumentationsblätter<br />

auf <strong>der</strong> Internetseite des G-BA<br />

aufgerufen und ausgedruckt werden.<br />

(Seite 4 und 5 des Beschlußtextes):<br />

www.g-ba.de/downloads/39-261-<br />

674/2008-05-15-Kin<strong>der</strong>-U7a.pdf<br />

Eine Neuauflage des Untersuchungsheftes<br />

für Kin<strong>der</strong> („gelbes Heft“) ist erst<br />

mittelfristig geplant. Zunächst sollen<br />

die Restbestände des Untersuchungsheftes<br />

aufgebraucht werden.<br />

Entbürokratisierung <strong>der</strong><br />

Dokumentationen<br />

Mit dem Beschluss des G-BA zur Einführung<br />

<strong>der</strong> U7a konnte gleichzeitig<br />

<strong>der</strong> Arbeitsablauf entbürokratisiert<br />

werden. So entfällt ab 1. Juli 2008 die<br />

Verpflichtung für die untersuchenden<br />

Ärzte, Durchschläge <strong>der</strong> Dokumentationen<br />

aus dem Untersuchungsheft für<br />

Kin<strong>der</strong> anzufertigen und an die <strong>KV</strong>en<br />

einzureichen. Entsprechende Hinweise<br />

in den im Gebrauch befindlichen<br />

Exemplaren des Untersuchungsheftes<br />

sind ab Inkrafttreten des Beschlusses<br />

gegenstandlos.<br />

<strong>KV</strong>H Journal <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg Ausgabe 2/08<br />

Abrechnung<br />

Geän<strong>der</strong>te Untersuchungszeiträume<br />

Des weiteren wurden Än<strong>der</strong>ungen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Untersuchungszeiträume<br />

beziehungsweise Toleranzgrenzen<br />

für die U3, die U6 und die<br />

U8 beschlossen.<br />

• Bei <strong>der</strong> U3 wird <strong>der</strong> Untersuchungszeitraum<br />

von jetzt 4. bis 6. Lebenswoche<br />

auf die 4. bis 5. Lebens woche<br />

eingeengt.<br />

• Bei <strong>der</strong> U6 wird die Toleranzgrenze<br />

für die Untersuchung von jetzt 9. bis<br />

13. Lebensmonat erweitert auf 9. bis<br />

14. Lebensmonat.<br />

• Bei <strong>der</strong> U8 wird <strong>der</strong> Beginn des Untersuchungszeitraums<br />

von jetzt 43.<br />

Lebensmonat auf den 46. Lebensmonat<br />

verschoben.<br />

Die vollständigen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>-Richtlinien entnehmen Sie bitte<br />

<strong>der</strong> späteren Veröffentlichung.<br />

Ansprechpartnerin<br />

Abrechnung – AB III:<br />

Frauke Leinroth, Tel: 22802 – 401<br />

19<br />

Foto: Martina Holzendorf

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