suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH
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Abrechnung<br />
Beratung für Cervixkarzinom-Früherkennung<br />
In welchen Fällen kann die GOP 01735 EBM abgerechnet werden?<br />
Die Gebührenordnungsposition (GOP)<br />
01735 wurde rückwirkend zum 1. Januar<br />
2008 in den EBM aufgenommen.<br />
Es geht dabei um die Beratung von<br />
Frauen zur Früherkennung des Cervixkarzinoms.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> bei<br />
uns eingehenden Anfragen zur GOP<br />
01735 haben wir im Folgenden nochm<strong>als</strong><br />
Kurzinformationen und die häufigsten<br />
Fragen zusammengestellt.<br />
• Die Beratungsleistung ist nur bei<br />
Patientinnen berechnungsfähig, die<br />
nach dem 1. April 1987 geboren<br />
wurden.<br />
• Relevant ist die neue Beratungsleistung<br />
nur im Zusammenhang mit dem<br />
Programm zur Früherkennung von<br />
Krebserkrankungen bei <strong>der</strong> Frau gemäß<br />
Abschnitt B1 <strong>der</strong> Krebsfrüherkennungsrichtlinien<br />
(Cervixkarzinom)<br />
• Die Beratungsleistung ist nur einmalig<br />
im Zeitraum von zwei Jahren nach<br />
Erreichen <strong>der</strong> Anspruchsberechtigung<br />
berechnungsfähig. Die Anspruchsberechtigung<br />
bezieht sich hier auf<br />
die Berechtigung zur Krebsvorsorge;<br />
anspruchsberechtigt sind Frauen ab<br />
dem vollendeten 20. Lebensjahr. Daraus<br />
ergibt sich, dass die GOP 01735<br />
EBM nur einmalig bei nach dem 1.<br />
April 1987 geborenen weiblichen<br />
Versicherten vom vollendeten 20.<br />
bis zum vollendeten 22. Lebensjahr<br />
abgerechnet werden kann.<br />
• Voraussetzung für die Beratung ist<br />
nicht, dass die Versicherte zu diesem<br />
Zeitpunkt chronisch erkrankt ist.<br />
• Im Quartal <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />
GOP 01735 und im Folgequartal<br />
ist die GOP 01730 EBM (<strong>als</strong>o die<br />
dazugehörige Früherkennungsuntersuchung)<br />
nicht berechnungsfähig.<br />
Fragen und Antworten:<br />
1Die GOP 01735 EBM wurde neben<br />
<strong>der</strong> GOP 01730 EBM in Ansatz gebracht<br />
und nicht abgerechnet, da dies<br />
nach dem EBM ausgeschlossen ist. Die<br />
Patientin hat gleich nach <strong>der</strong> Beratung<br />
eingewilligt, <strong>eine</strong> Krebsfrüherkennungsuntersuchung<br />
durchfüren zu lassen.<br />
Kann ich die GOP 01735 EBM in<br />
<strong>eine</strong>m späteren Quartal abrechnen?<br />
Neue Arztnummernsystematik: Flyer <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg<br />
Ab 1. Juli 2008 müssen Vertragsärzte<br />
bei <strong>der</strong> Abrechnung sowohl <strong>eine</strong> Arzt-<br />
<strong>als</strong> auch <strong>eine</strong> Betriebsstättennummer<br />
angeben. Die <strong>KV</strong> Hamburg hat zu<br />
diesem Thema <strong>eine</strong>n Flyer mit Informationen<br />
und Tipps erstellt, <strong>der</strong> den<br />
Vertragsärzten zugeschickt wurde. Er<br />
ist auch auf <strong>der</strong> Startseite <strong>der</strong> Homepage<br />
<strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg abrufbar:<br />
www.kvhh.de<br />
Wenn Sie k<strong>eine</strong> Möglichkeit haben,<br />
Texte im Internet einzusehen, stellen<br />
wir Ihnen den Flyer gerne in Papierform<br />
zur Verfügung.<br />
Ansprechpartner zur<br />
neuen Arztnummern systematik:<br />
Infocenter, Tel. 22802-900<br />
Nein, es ist nicht möglich die Beratungsleistung<br />
(GOP 01735 EBM) im Nachgang<br />
abzurechnen, wenn die Früherkennungsuntersuchung<br />
schon stattgefunden hat.<br />
2<br />
Bei <strong>der</strong> GOP 01735 werden die<br />
Chroniker-Richtlinien herangezogen.<br />
Ist die Leistung nach GOP 01735<br />
für chronisch Kranke gedacht?<br />
Nein, die Leistung ist nicht <strong>als</strong> Beratung<br />
für chronisch erkrankte Patienten<br />
gedacht. Sie soll honorieren, dass <strong>der</strong><br />
Arzt die Patientin zur Teilnahme an <strong>der</strong><br />
Krebsvorsorge motiviert.<br />
3Die GOP 01735 EBM kann nur einmal<br />
im Zeitraum von zwei Jahren<br />
nach Erreichen <strong>der</strong> Anspruchsberechtigung<br />
abgerechnet werden. Ist es denn<br />
möglich, die Leistung abzurechnen,<br />
wenn die Patientin im August 1986<br />
geboren und damit 21 Jahre alt ist?<br />
Nein, die Leistung kann nur bei Frauen<br />
abgerechnet werden, die nach dem 1.<br />
April 1987 geboren sind.<br />
18 <strong>KV</strong>H Journal <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg Ausgabe 2/08<br />
Ansprechpartnerin:<br />
Frauke Leinroth, Tel: 22802- 401