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suggeriert eine größere Macht als der KV tatsächlich zusteht. - KVHH

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Abrechnung<br />

Beratung für Cervixkarzinom-Früherkennung<br />

In welchen Fällen kann die GOP 01735 EBM abgerechnet werden?<br />

Die Gebührenordnungsposition (GOP)<br />

01735 wurde rückwirkend zum 1. Januar<br />

2008 in den EBM aufgenommen.<br />

Es geht dabei um die Beratung von<br />

Frauen zur Früherkennung des Cervixkarzinoms.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Vielzahl <strong>der</strong> bei<br />

uns eingehenden Anfragen zur GOP<br />

01735 haben wir im Folgenden nochm<strong>als</strong><br />

Kurzinformationen und die häufigsten<br />

Fragen zusammengestellt.<br />

• Die Beratungsleistung ist nur bei<br />

Patientinnen berechnungsfähig, die<br />

nach dem 1. April 1987 geboren<br />

wurden.<br />

• Relevant ist die neue Beratungsleistung<br />

nur im Zusammenhang mit dem<br />

Programm zur Früherkennung von<br />

Krebserkrankungen bei <strong>der</strong> Frau gemäß<br />

Abschnitt B1 <strong>der</strong> Krebsfrüherkennungsrichtlinien<br />

(Cervixkarzinom)<br />

• Die Beratungsleistung ist nur einmalig<br />

im Zeitraum von zwei Jahren nach<br />

Erreichen <strong>der</strong> Anspruchsberechtigung<br />

berechnungsfähig. Die Anspruchsberechtigung<br />

bezieht sich hier auf<br />

die Berechtigung zur Krebsvorsorge;<br />

anspruchsberechtigt sind Frauen ab<br />

dem vollendeten 20. Lebensjahr. Daraus<br />

ergibt sich, dass die GOP 01735<br />

EBM nur einmalig bei nach dem 1.<br />

April 1987 geborenen weiblichen<br />

Versicherten vom vollendeten 20.<br />

bis zum vollendeten 22. Lebensjahr<br />

abgerechnet werden kann.<br />

• Voraussetzung für die Beratung ist<br />

nicht, dass die Versicherte zu diesem<br />

Zeitpunkt chronisch erkrankt ist.<br />

• Im Quartal <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong><br />

GOP 01735 und im Folgequartal<br />

ist die GOP 01730 EBM (<strong>als</strong>o die<br />

dazugehörige Früherkennungsuntersuchung)<br />

nicht berechnungsfähig.<br />

Fragen und Antworten:<br />

1Die GOP 01735 EBM wurde neben<br />

<strong>der</strong> GOP 01730 EBM in Ansatz gebracht<br />

und nicht abgerechnet, da dies<br />

nach dem EBM ausgeschlossen ist. Die<br />

Patientin hat gleich nach <strong>der</strong> Beratung<br />

eingewilligt, <strong>eine</strong> Krebsfrüherkennungsuntersuchung<br />

durchfüren zu lassen.<br />

Kann ich die GOP 01735 EBM in<br />

<strong>eine</strong>m späteren Quartal abrechnen?<br />

Neue Arztnummernsystematik: Flyer <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg<br />

Ab 1. Juli 2008 müssen Vertragsärzte<br />

bei <strong>der</strong> Abrechnung sowohl <strong>eine</strong> Arzt-<br />

<strong>als</strong> auch <strong>eine</strong> Betriebsstättennummer<br />

angeben. Die <strong>KV</strong> Hamburg hat zu<br />

diesem Thema <strong>eine</strong>n Flyer mit Informationen<br />

und Tipps erstellt, <strong>der</strong> den<br />

Vertragsärzten zugeschickt wurde. Er<br />

ist auch auf <strong>der</strong> Startseite <strong>der</strong> Homepage<br />

<strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg abrufbar:<br />

www.kvhh.de<br />

Wenn Sie k<strong>eine</strong> Möglichkeit haben,<br />

Texte im Internet einzusehen, stellen<br />

wir Ihnen den Flyer gerne in Papierform<br />

zur Verfügung.<br />

Ansprechpartner zur<br />

neuen Arztnummern systematik:<br />

Infocenter, Tel. 22802-900<br />

Nein, es ist nicht möglich die Beratungsleistung<br />

(GOP 01735 EBM) im Nachgang<br />

abzurechnen, wenn die Früherkennungsuntersuchung<br />

schon stattgefunden hat.<br />

2<br />

Bei <strong>der</strong> GOP 01735 werden die<br />

Chroniker-Richtlinien herangezogen.<br />

Ist die Leistung nach GOP 01735<br />

für chronisch Kranke gedacht?<br />

Nein, die Leistung ist nicht <strong>als</strong> Beratung<br />

für chronisch erkrankte Patienten<br />

gedacht. Sie soll honorieren, dass <strong>der</strong><br />

Arzt die Patientin zur Teilnahme an <strong>der</strong><br />

Krebsvorsorge motiviert.<br />

3Die GOP 01735 EBM kann nur einmal<br />

im Zeitraum von zwei Jahren<br />

nach Erreichen <strong>der</strong> Anspruchsberechtigung<br />

abgerechnet werden. Ist es denn<br />

möglich, die Leistung abzurechnen,<br />

wenn die Patientin im August 1986<br />

geboren und damit 21 Jahre alt ist?<br />

Nein, die Leistung kann nur bei Frauen<br />

abgerechnet werden, die nach dem 1.<br />

April 1987 geboren sind.<br />

18 <strong>KV</strong>H Journal <strong>der</strong> <strong>KV</strong> Hamburg Ausgabe 2/08<br />

Ansprechpartnerin:<br />

Frauke Leinroth, Tel: 22802- 401

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