Herzlichen Glückwunsch - Stadt Wettin-Löbejün
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Seite - 12 - Amtsblatt der VGem Saalkreis Nord Nr. 3 10. März 2010<br />
Jahrgang 6<br />
Hauptamt<br />
1. Änderung der Friedhofssatzung für den<br />
kommunalen Parkfriedhof der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong><br />
Aufgrund der § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.93 i. d. F. der Bekanntmachung<br />
vom 10.08.09 (GVBl. LSA 2009, S. 383), hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong> folgende Satzung beschlossen.<br />
§ 1 Änderungen<br />
Die Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong> vom 24.02.2005, veröffentlicht<br />
im <strong>Löbejün</strong>er Amtsblatt Nr. 175 vom 05.04.2005 wird wie<br />
folgt geändert:<br />
1. § 5 erhält folgende Fassung<br />
§ 5 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />
(1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern<br />
erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen<br />
beinhaltet, welche im Friedhofswesen anfallen (insbesondere Bildhauer,<br />
Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige vergleichbare<br />
Tätigkeiten auf Friedhöfen).<br />
(2) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern<br />
obliegenden Verpflichtungen (Verweis auf Ordnungsvorschriften)<br />
zu ermöglichen sowie die Erfassung von Gebührenpflichtigen<br />
sicherzustellen, ist der Friedhofsverwaltung die<br />
Erbringung der Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände vor<br />
Beginn unter beabsichtigten Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme<br />
unter Berücksichtigung nachfolgender Angaben mitzuteilen: Name<br />
und Adresse des Dienstleistungserbringers sowie des Auftraggebers,<br />
beabsichtigter Termin und Dauer der geplanten Arbeiten<br />
(3) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.<br />
Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann dem<br />
Dienstleistungserbringer durch die Friedhofsverwaltung begrenzt<br />
oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der<br />
Dienstleistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung<br />
in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder<br />
den Anordnungen der Friedhofsverwaltung/-personals im Einzeloder<br />
Wiederholungsfall nicht nachkommt.<br />
(4) Für notwendige Transporte sind geräuscharme Fahrzeuge zu<br />
verwenden, es ist langsam zu fahren. Bestattungen dürfen nicht<br />
beeinträchtigt werden und bei Frostaufbruch und Nässe sind Fahrten<br />
auf unbefestigten Wegen nicht erlaubt.<br />
(5) Arbeitsgeräte und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur<br />
vorübergehend und an geeigneten Stellen gelagert werden.<br />
Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit<br />
sauber zu verlassen.<br />
(6) Dienstleister dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum lagern.<br />
Arbeitsgeräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen<br />
gereinigt werden.<br />
§ 2<br />
Bekanntmachung der Neufassung<br />
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den nach Inkrafttreten dieser<br />
Satzung geltenden Wortlaut der Satzung mit neuem Datum<br />
bekannt zu machen und dabei Fehler im Wortlaut zu berichtigen.<br />
§ 3<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
<strong>Löbejün</strong>, den 19.02.2010<br />
(gez. Th. Madl)<br />
Bürgermeister - Siegel -<br />
Bauamt<br />
Wohnungsbaugebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong> -<br />
Allgemeines Wohngebiet „Am <strong>Stadt</strong>gut“ -<br />
Jetzt auch als Erbbaupachtgrundstück<br />
möglich! -<br />
Lage: Der räumliche Geltungsbereich des Wohnungsbaugebietes<br />
wird begrenzt von der<br />
Erschließungsstraße zum EDEKA-Markt im<br />
Süden, dem Mühlengrundstück im Osten<br />
sowie den Kleingärten im Westen und Norden.<br />
Anzahl der<br />
Grundstücke: noch 1 Baugrundstück zu verkaufen<br />
Größe des<br />
Grundstückes: 754 qm Fläche<br />
Kaufpreis des<br />
Grundstückes: Preis pro qm Grundstücksfläche: 50,00 €<br />
Bauweise: Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser,<br />
zweigeschossig im Zusammenhang mit dem<br />
Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss.<br />
Übersichtslageplan - kein Maßstab -<br />
Bei Rückfragen steht Ihnen das Bauamt, Frau Pietryas, zur Verfügung.