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Herzlichen Glückwunsch - Stadt Wettin-Löbejün

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Seite - 12 - Amtsblatt der VGem Saalkreis Nord Nr. 3 10. März 2010<br />

Jahrgang 6<br />

Hauptamt<br />

1. Änderung der Friedhofssatzung für den<br />

kommunalen Parkfriedhof der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong><br />

Aufgrund der § 7 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.93 i. d. F. der Bekanntmachung<br />

vom 10.08.09 (GVBl. LSA 2009, S. 383), hat der <strong>Stadt</strong>rat<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong> folgende Satzung beschlossen.<br />

§ 1 Änderungen<br />

Die Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong> vom 24.02.2005, veröffentlicht<br />

im <strong>Löbejün</strong>er Amtsblatt Nr. 175 vom 05.04.2005 wird wie<br />

folgt geändert:<br />

1. § 5 erhält folgende Fassung<br />

§ 5 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />

(1) Arbeiten auf dem Friedhofsgelände dürfen nur von Dienstleistern<br />

erbracht werden, deren Gewerbe oder Beruf Leistungen<br />

beinhaltet, welche im Friedhofswesen anfallen (insbesondere Bildhauer,<br />

Steinmetze, Gärtner, Bestatter und sonstige vergleichbare<br />

Tätigkeiten auf Friedhöfen).<br />

(2) Um eine Kontrolle der Einhaltung der den Dienstleistungserbringern<br />

obliegenden Verpflichtungen (Verweis auf Ordnungsvorschriften)<br />

zu ermöglichen sowie die Erfassung von Gebührenpflichtigen<br />

sicherzustellen, ist der Friedhofsverwaltung die<br />

Erbringung der Dienstleistungen auf dem Friedhofsgelände vor<br />

Beginn unter beabsichtigten Zeitpunktes der Arbeitsaufnahme<br />

unter Berücksichtigung nachfolgender Angaben mitzuteilen: Name<br />

und Adresse des Dienstleistungserbringers sowie des Auftraggebers,<br />

beabsichtigter Termin und Dauer der geplanten Arbeiten<br />

(3) Den Anordnungen des Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.<br />

Die Ausübung der Tätigkeit auf dem Friedhofsgelände kann dem<br />

Dienstleistungserbringer durch die Friedhofsverwaltung begrenzt<br />

oder unbegrenzt durch Bescheid untersagt werden, wenn der<br />

Dienstleistungserbringer gegen die Vorschriften dieser Friedhofssatzung<br />

in grober bzw. besonders grober Weise verstößt oder<br />

den Anordnungen der Friedhofsverwaltung/-personals im Einzeloder<br />

Wiederholungsfall nicht nachkommt.<br />

(4) Für notwendige Transporte sind geräuscharme Fahrzeuge zu<br />

verwenden, es ist langsam zu fahren. Bestattungen dürfen nicht<br />

beeinträchtigt werden und bei Frostaufbruch und Nässe sind Fahrten<br />

auf unbefestigten Wegen nicht erlaubt.<br />

(5) Arbeitsgeräte und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur<br />

vorübergehend und an geeigneten Stellen gelagert werden.<br />

Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeit<br />

sauber zu verlassen.<br />

(6) Dienstleister dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum lagern.<br />

Arbeitsgeräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen<br />

gereinigt werden.<br />

§ 2<br />

Bekanntmachung der Neufassung<br />

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den nach Inkrafttreten dieser<br />

Satzung geltenden Wortlaut der Satzung mit neuem Datum<br />

bekannt zu machen und dabei Fehler im Wortlaut zu berichtigen.<br />

§ 3<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

<strong>Löbejün</strong>, den 19.02.2010<br />

(gez. Th. Madl)<br />

Bürgermeister - Siegel -<br />

Bauamt<br />

Wohnungsbaugebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Löbejün</strong> -<br />

Allgemeines Wohngebiet „Am <strong>Stadt</strong>gut“ -<br />

Jetzt auch als Erbbaupachtgrundstück<br />

möglich! -<br />

Lage: Der räumliche Geltungsbereich des Wohnungsbaugebietes<br />

wird begrenzt von der<br />

Erschließungsstraße zum EDEKA-Markt im<br />

Süden, dem Mühlengrundstück im Osten<br />

sowie den Kleingärten im Westen und Norden.<br />

Anzahl der<br />

Grundstücke: noch 1 Baugrundstück zu verkaufen<br />

Größe des<br />

Grundstückes: 754 qm Fläche<br />

Kaufpreis des<br />

Grundstückes: Preis pro qm Grundstücksfläche: 50,00 €<br />

Bauweise: Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser,<br />

zweigeschossig im Zusammenhang mit dem<br />

Ausbau des Dachgeschosses zum Vollgeschoss.<br />

Übersichtslageplan - kein Maßstab -<br />

Bei Rückfragen steht Ihnen das Bauamt, Frau Pietryas, zur Verfügung.

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