Ortskern Neukirchen - Stadt Neukirchen-Vluyn
Ortskern Neukirchen - Stadt Neukirchen-Vluyn
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Innerörtlich kann der <strong>Ortskern</strong> über die Andreas‐Bräm‐Straße erreicht werden, die wiederrum an die Niederrheinallee im Süden und<br />
<strong>Neukirchen</strong>er Ring bzw. Geldernsche Straße im Norden anbindet. Der eigentliche <strong>Ortskern</strong> ist insbesondere aus Richtung Süden von der<br />
Andreas‐Bräm‐Straße aus grundsätzlich gut erreichbar. Jedoch erschweren die abseitige Lage der Hochstraße und die baulichen Gege‐<br />
benheiten die optische Anbindung des <strong>Ortskern</strong>s an die Andreas‐Bräm‐Straße. Für Ortsunkundige ist eine Wahrnehmung des <strong>Ortskern</strong>s<br />
ohne das Wissen, dass es einen solchen gibt, praktisch nicht möglich. Es fehlt eine deutliche und hervorgehobene Beschilderung der Zu‐<br />
gangsmöglichkeiten zum <strong>Ortskern</strong> sowie des Parkplatzangebotes.<br />
Im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung des <strong>Ortskern</strong>s ist auch auf die Wettbewerbssituation mit autokundenorientierten<br />
Angeboten hinzuweisen. Die Besucher akzeptieren i. d. R. die Einschränkung (Fußgängerzone / verkehrsberuhigte Zonen), sofern den‐<br />
noch möglichst kurze und attraktive Wegeverbindungen zwischen Parkplätzen und Geschäftslagen vorhanden sind und diese auch so<br />
wahrgenommen werden. Der Einzelhandel in <strong>Neukirchen</strong> steht allerdings in intensivem Wettbewerb mit den großen Angeboten auto‐<br />
kundenorientierter Standorte in den umgebenden Städten. Daher haben die verkehrliche Erreichbarkeit, eine verständliche Beschilde‐<br />
rung und das Parkplatzangebot in diesem Fall einen besonders hohen Stellenwert.<br />
2.2 Rad‐ und Fußwegebeziehungen<br />
In <strong>Neukirchen</strong> ist der wichtigste Einkaufsbereich als Fußgängerzone bzw. verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Die Bruchstraße er‐<br />
möglich ein Queren der Hochstaße in West‐Ost‐Richtung. In der Vergangenheit bestanden Überlegungen, auch diesen Bereich zur Fuß‐<br />
gängerzone zu erklären oder während Marktzeiten zu sperren. Da allerdings die verkehrliche Erreichbarkeit ein wichtiges Kriterium für<br />
Käufer ist, wird vom Verfasser empfohlen, eine (temporäre oder dauerhafte) Sperrung nur für den Fall vorzunehmen, dass eine Gefähr‐<br />
dung schwächerer Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Kinder) eintritt. Bisher liegen aber keine Hinweise auf ein erhöhtes Gefährdungspo‐<br />
tential vor.<br />
Grundsätzlich ist die Haupteinkaufslage aus allen Richtungen über z.T. wenig befahrene Straßen gut für Fußgänger und Radfahrer zu er‐<br />
reichen. In einigen Bereichen existieren auch vom Straßenverkehr unabhängige Fußgängerwege (z.B. entlang der Mozartstraße und im<br />
Bereich des Kinderspielplatzes). Insgesamt ist eine ausreichende Fußgängerfreundlichkeit und –sicherheit überall im <strong>Ortskern</strong> gegeben.<br />
Auch die sozialen Infrastruktureinrichtungen wie Spielplätze, Kindergärten und die Bücherei sind so gut für den nichtmotorisierten Ver‐<br />
kehr zu erreichen. Allerdings ist der <strong>Ortskern</strong> aufgrund eines unzureichenden Beschilderungssystemes derzeit nicht gut auffindbar.<br />
Städtebauliches und nutzungsbezogenes Entwicklungskonzept für den <strong>Ortskern</strong> <strong>Neukirchen</strong> in <strong>Neukirchen</strong>‐<strong>Vluyn</strong> 26