Diskussionsbeiträge 11/2012 - DHBW Villingen-Schwenningen
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Duale Hochschule BW <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> - Diskussionsbeitrag <strong>11</strong>/<strong>2012</strong><br />
Rechnungswesen erhoben würden und daher lediglich eine Übertragung dieser In-<br />
formationen in die externe Rechnungslegung erfolgen müsse. 73<br />
Zwar war ursprünglich ein Aktivierungsgebot für originäre immaterielle Vermö-<br />
gensgegenstände geplant, das sich letztendlich aber nicht durchsetzte. Die Grün-<br />
de für die Abschwächung zu einem Wahlrecht sind vermutlich in verschiedenen<br />
Bereichen zu suchen. Zum einen ist die Änderung möglicherweise auf Lobbyarbeit<br />
zurückzuführen. 74 Zum anderen spielte sicherlich die im Herbst 2008 einsetzende<br />
Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise eine große Rolle. Denn hier wurden die nach<br />
IFRS aktivierten originären immateriellen Vermögenswerte durchaus als „Brand-<br />
beschleuniger“ angesehen, was m. E. die Modifikation von einer Aktivierungs-<br />
pflicht hin zu einem Aktivierungswahlrecht maßgeblich beeinflusst haben dürfte.<br />
Ungeachtet der Neuregelung zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermö-<br />
gensgegenständen im HGB bleibt das steuerrechtliche Aktivierungsverbot des § 5<br />
Abs. 2 EStG jedoch bestehen, demzufolge eine Aktivierung von immateriellen<br />
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nur dann gestattet ist, wenn ein entgeltli-<br />
cher Erwerb stattgefunden hat.<br />
3.2.2 Aktivierungsverbot<br />
Der Regierungsentwurf vom 21. Mai 2008 legte für bestimmte, nicht eindeutig be-<br />
wertbare selbst geschaffene Vermögensgegenstände ein Weiterbestehen des Ak-<br />
tivierungsverbotes fest. Gem. § 248 Abs. 2 S. 2 HGB ist eine Aktivierung selbst<br />
geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbarer<br />
immaterieller Vermögensgegenstände untersagt, sofern kein entgeltlicher Erwerb<br />
stattgefunden hat. 75 Grund für dieses Aktivierungsverbot sind die Probleme, die<br />
sich bei diesen Vermögensgegenständen bei der Zuordnung von Herstellungskos-<br />
ten und der Abgrenzung vom Geschäfts- oder Firmenwert ergeben, worauf in Ka-<br />
pitel 3.2.3.1.1 auf S. 28 noch näher eingegangen werden wird. 76<br />
73 Vgl. BR-Drucks. 344/08, v. 23.05.2008, S. 99.<br />
74 Vgl. Kessler/Leinen/Strickmann, Handbuch BilMoG, S. 47.<br />
75 Vgl. BR-Drucks. 344/09, v. 23.05.2008, S. 5.<br />
76 Vgl. BR-Drucks. 344/09, v. 23.05.2008, S. 109.<br />
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