07.01.2013 Aufrufe

Diskussionsbeiträge 11/2012 - DHBW Villingen-Schwenningen

Diskussionsbeiträge 11/2012 - DHBW Villingen-Schwenningen

Diskussionsbeiträge 11/2012 - DHBW Villingen-Schwenningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Duale Hochschule BW <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> - Diskussionsbeitrag <strong>11</strong>/<strong>2012</strong><br />

Rechnungswesen erhoben würden und daher lediglich eine Übertragung dieser In-<br />

formationen in die externe Rechnungslegung erfolgen müsse. 73<br />

Zwar war ursprünglich ein Aktivierungsgebot für originäre immaterielle Vermö-<br />

gensgegenstände geplant, das sich letztendlich aber nicht durchsetzte. Die Grün-<br />

de für die Abschwächung zu einem Wahlrecht sind vermutlich in verschiedenen<br />

Bereichen zu suchen. Zum einen ist die Änderung möglicherweise auf Lobbyarbeit<br />

zurückzuführen. 74 Zum anderen spielte sicherlich die im Herbst 2008 einsetzende<br />

Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise eine große Rolle. Denn hier wurden die nach<br />

IFRS aktivierten originären immateriellen Vermögenswerte durchaus als „Brand-<br />

beschleuniger“ angesehen, was m. E. die Modifikation von einer Aktivierungs-<br />

pflicht hin zu einem Aktivierungswahlrecht maßgeblich beeinflusst haben dürfte.<br />

Ungeachtet der Neuregelung zu den selbst geschaffenen immateriellen Vermö-<br />

gensgegenständen im HGB bleibt das steuerrechtliche Aktivierungsverbot des § 5<br />

Abs. 2 EStG jedoch bestehen, demzufolge eine Aktivierung von immateriellen<br />

Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens nur dann gestattet ist, wenn ein entgeltli-<br />

cher Erwerb stattgefunden hat.<br />

3.2.2 Aktivierungsverbot<br />

Der Regierungsentwurf vom 21. Mai 2008 legte für bestimmte, nicht eindeutig be-<br />

wertbare selbst geschaffene Vermögensgegenstände ein Weiterbestehen des Ak-<br />

tivierungsverbotes fest. Gem. § 248 Abs. 2 S. 2 HGB ist eine Aktivierung selbst<br />

geschaffener Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbarer<br />

immaterieller Vermögensgegenstände untersagt, sofern kein entgeltlicher Erwerb<br />

stattgefunden hat. 75 Grund für dieses Aktivierungsverbot sind die Probleme, die<br />

sich bei diesen Vermögensgegenständen bei der Zuordnung von Herstellungskos-<br />

ten und der Abgrenzung vom Geschäfts- oder Firmenwert ergeben, worauf in Ka-<br />

pitel 3.2.3.1.1 auf S. 28 noch näher eingegangen werden wird. 76<br />

73 Vgl. BR-Drucks. 344/08, v. 23.05.2008, S. 99.<br />

74 Vgl. Kessler/Leinen/Strickmann, Handbuch BilMoG, S. 47.<br />

75 Vgl. BR-Drucks. 344/09, v. 23.05.2008, S. 5.<br />

76 Vgl. BR-Drucks. 344/09, v. 23.05.2008, S. 109.<br />

25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!