07.01.2013 Aufrufe

Diskussionsbeiträge 11/2012 - DHBW Villingen-Schwenningen

Diskussionsbeiträge 11/2012 - DHBW Villingen-Schwenningen

Diskussionsbeiträge 11/2012 - DHBW Villingen-Schwenningen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Duale Hochschule BW <strong>Villingen</strong>-<strong>Schwenningen</strong> - Diskussionsbeitrag <strong>11</strong>/<strong>2012</strong><br />

jektfinanzierung dienen, d. h. in einem zeitlichen und sachlichen Bezug zur Finan-<br />

zierung der Herstellung eines Vermögensgegenstandes anfallen. 122<br />

Schwierigkeiten ergeben sich bei der Kostenzurechnung. Das HGB lässt offen, ob<br />

Ausgaben, die ursprünglich als Aufwand erfasst worden waren, da sie die Ansatz-<br />

voraussetzungen noch nicht erfüllt hatten, nachaktiviert werden dürfen. Nach h. M.<br />

ist es hierbei sachgerecht, in Analogie zu den IFRS eine rückwirkende Nachakti-<br />

vierung zu verneinen. Denn eine ergebnisneutrale Nachaktivierung wäre ein Ver-<br />

stoß gegen den Bestandsschutz der Vorjahresabschlüsse. Außerdem ist eine<br />

Nachaktivierung auch mit Blick auf das Kongruenzprinzip abzulehnen, da bereits<br />

aufwandswirksam gewordene Sachverhalte infolge der Nachaktivierung nochmals<br />

zu Aufwendungen in Form von Abschreibungen führen würden. Eine ergebnis-<br />

wirksame Nachaktivierung ist ebenso nicht sachgerecht, da sie die Darstellung der<br />

Ertragslage im Geschäftsjahr der Nachaktivierung stark verzerren würde. Ferner<br />

erscheint es auch schlüssig, Aufwand erst dann als Herstellungskosten aktivieren<br />

zu können, wenn ein Vermögensgegenstand vorliegt, weshalb sich insofern hier<br />

keine Unterschiede zu den IFRS ergeben. 123<br />

Hinsichtlich nachträglicher Herstellungskosten bzw. „nachträglicher Entwicklungs-<br />

kosten“ findet sich im Gesetz keine explizite Regelung. Grundsätzlich ist zwischen<br />

Ausgaben zur Erweiterung bzw. wesentlichen Verbesserung und reinen Erhal-<br />

tungsaufwendungen zu differenzieren. Ausgaben zur Aufrechterhaltung der Funk-<br />

tionsfähigkeit sind sofort als Aufwand zu erfassen, Erweiterungsaufwendungen<br />

sind hingegen aktivierungsfähig und dem Buchwert des ursprünglichen Vermö-<br />

gensgegenstandes hinzuzurechnen, sofern sie den Herstellungskostenbegriff er-<br />

füllen. 124 Für Abgrenzungsfragen kann auf in diesem Zusammenhang etablierte<br />

GoB zurückgegriffen werden, da sich bei selbst geschaffenen immateriellen Ver-<br />

mögensgegenständen keine spezifischen Aspekte ergeben. Gleichwohl dürfte die<br />

Abgrenzungsproblematik mit größerer Schärfe auftreten, da bspw. neue Techno-<br />

logien kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozessen unterworfen sind und es im<br />

Ermessen des Unternehmens liegt, inwieweit es sich dabei um wesentliche und<br />

damit aktivierungsfähige Verbesserungen handelt. 125<br />

122 Vgl. IDW, WP Handbuch, Rn. E 271.<br />

123 Vgl. Arbeitskreis der Schmalenbach-Gesellschaft, Bilanzierungsrichtlinien, DB 2008, S. 1819,<br />

ebenso Laubach/Kraus/Bornhofen, HGB-Modernisierung durch das BilMoG, DB 2009, S. 23<br />

sowie Kreher et al., Umsetzung HGB-Modernisierung, DB Beilage 5/2009, S. 106.<br />

124 Vgl. Mäder/Ehret, Bewertung selbst erstellter Software, BC 2009, S. 17.<br />

125 Vgl. Arbeitskreis der Schmalenbach-Gesellschaft, Bilanzierungsleitlinien, DB 2008, S. 1819.<br />

37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!