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Chronik 1912-1987 - Feuerwehr Marienberg

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Neben der brennenden Scheune stand wohl ein Behälter, der etwa zwei cbm Wasser enthielt, aber dorthin konnte<br />

kein Mensch gelangen. Somit musste das Wasser mittels der in der Küche befindlichen kleinen Pumpe in Eimer<br />

gefüllt und dann in den Spritzkasten gefüllt werden.<br />

Unterdessen war von der Motorspritze vom Hüttengrundbach aus über die Eisenbahn hinweg am Waldsaum<br />

entlang eine Schlauchlinie gelegt worden bis zu der gegen 65 Meter höher gelegenen »Weißen Taube«. Auf der<br />

reichlichen Hälfte des Weges war oben die zweite Spritze eingeschaltet worden, die es dann ermöglichte, den<br />

Brand mit zwei Rohren zu löschen. Es war aber auch höchste Zeit, denn schon brannte das innere Dach des<br />

Hauses. Innerhalb weniger Minuten war dann der Brand bekämpft.<br />

Das neue Ortsgesetz über das Feuerlöschwesen der Stadt <strong>Marienberg</strong> vom 11.11.1932 wurde am 16. Dezember<br />

genehmigt und trat somit in Kraft. Die Feuerlöschordnung vom 15. März 1899 wurde mit allen Nachträgen<br />

aufgehoben.<br />

In diesem Ortsgesetz waren auch die Alarmvorschriften für den Türmer der Stadtkirche <strong>Marienberg</strong> bei Feuers-<br />

und Wassernöten usw. festgelegt. So musste z. B. bei Bränden, Wassernöten usw. innerhalb der Stadt und den<br />

umliegenden Ortsteilen folgendes Signal gegeben werden:<br />

Abgabe dreier Hornstöße, melden des Brandortes durchs Sprachrohr, hierauf zehnmal Ziehen der „Elfeglocke“<br />

ebensolange Pause, dann Wiederholung bis Alarm in der Stadt bemerkt.<br />

Im selben Jahr kaufte die Stadt einen Mannschaftswagen (Mercedes) mit 8 Sitzplätzen.<br />

Der Stadtrat weist die Branddirektion <strong>Marienberg</strong> darauf hin, dass mit Rücksicht auf die außerordentlich<br />

ungünstige Finanzlage der Stadt <strong>Marienberg</strong> im Haushaltsplan 1932/33 nur die allernotwendigsten Ausgaben,<br />

mindestens 20 % weniger gegenüber 1931, aufgestellt werden können. Die drei vierrädrigen Handdruckspritzen<br />

bzw. Zubringer aus den Jahren 1852, 1853 und 1856, an denen alle Metall- und Eisenteile abgerüstet wurden,<br />

wollen die hiesigen Fuhrgeschäftsinhaber käuflich erwerben.<br />

Bei einem Brand am 02. September 1932 beim Gutsbesitzer Paul Baldauf in Lauterbach Nr. 157, bei dem u.a.<br />

auch die <strong>Marienberg</strong>er <strong>Feuerwehr</strong> mit am Brandort war, haben „unerkannte Personen“ die B-Schlauchleitung bei<br />

der Motorspritze zerschnitten, um die Brandbekämpfung zu sabotieren. Der Brand vernichtete die Scheune und<br />

das Wohnhaus vollständig.<br />

1933 leistete die Freiwillige Turner-<strong>Feuerwehr</strong> 5 Löschhilfen und 3 Einsätze wegen Hochwassergefahr.<br />

Außerdem wurden insgesamt 49 Übungen und 38 Theaterwachen durchgeführt. Der Mitgliederbestand am Ende<br />

des Jahres belief sich auf 94 aktive Kameraden und 44 passive Mitglieder. Am 12. und 13. August 1933 fand in<br />

unserer Stadt der 50. Verbandstag und das 50-jährige Jubiläum des <strong>Feuerwehr</strong>-Bezirksverbandes <strong>Marienberg</strong><br />

statt. Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten traten auch gewisse Veränderungen in der <strong>Feuerwehr</strong> ein.<br />

In einem Schreiben vom 20. Oktober 1933 vom Rat der Stadt <strong>Marienberg</strong> an die Freiwilligen Turner-<strong>Feuerwehr</strong><br />

wird gefordert, dass<br />

“... die Wehrleute in Uniform mit dem deutschen Gruß grüßen, das heißt, in strammer Haltung den rechten<br />

Arm erheben. Auch in Zivil haben sie den deutschen Gruß anzuwenden. Wenn diesem Gruße besondere<br />

Worte beigefügt werden sollen, so kann dies nur durch die Worte „Heil Hitler“ geschehen...“.<br />

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen müssen geahndet werden. Nicht wenige <strong>Feuerwehr</strong>leute kamen<br />

diesen Anordnungen nur widerwillig und unter Druck nach.

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