Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Dies ist dann der Fall, wenn die Hubarbeitsbühne <strong>auf</strong> befestigtem Grund,<br />
beispielsweise einer asphaltierten Strasse, positioniert werden kann. Um diesen<br />
Punkt überprüfen zu können, ist jedem Antrag ein entspre<strong>ch</strong>ender Planauss<strong>ch</strong>nitt<br />
beizulegen.<br />
Wenn innerhalb eines Auftrages (eines Loses) ni<strong>ch</strong>t alle Masten mit der<br />
Hubarbeitsbühne errei<strong>ch</strong>bar sind, dann wird der Einfa<strong>ch</strong>heit halber die Ausnahmebewilligung<br />
<strong>für</strong> den gesamten Auftrag erteilt.<br />
6.10 Arbeitsmittel<br />
6.10.1 Allgemeines<br />
6.10.1.1 Ausbildung<br />
Der Arbeitgeber sorgt da<strong>für</strong>, dass die Mitarbeitenden über das korrekte Verwenden<br />
der Arbeitsmittel instruiert werden. Der Na<strong>ch</strong>weis über die Instruktion<br />
hat s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> zu erfolgen.<br />
6.10.1.2 Bes<strong>ch</strong>affung<br />
Es sind nur Arbeitsmittel zu bes<strong>ch</strong>affen, die den eins<strong>ch</strong>lägigen Normen und<br />
Ri<strong>ch</strong>tlinien entspre<strong>ch</strong>en. Vom Hersteller oder Lieferanten sind Konformitätserklärung<br />
sowie Gebrau<strong>ch</strong>s-, Prüf-, Wartung- und Reparaturanleitung zu verlangen.<br />
Diese Dokumente müssen <strong>für</strong> die Mitarbeitenden zugängli<strong>ch</strong> sein.<br />
Im Falle von Eigenbau gelten die vorstehenden Bedingungen ebenfalls.<br />
6.10.1.3 Verwendung und periodis<strong>ch</strong>e Kontrollen<br />
Die Arbeitsmittel müssen entspre<strong>ch</strong>end den Vors<strong>ch</strong>riften und Anleitungen<br />
des Herstellers verwendet werden. Das Ändern oder ni<strong>ch</strong>t vors<strong>ch</strong>riftsgemässe<br />
Verwenden ist unzulässig. Der Arbeitgeber hat das korrekte Verwenden<br />
periodis<strong>ch</strong> zu überprüfen und dur<strong>ch</strong>zusetzen.<br />
6.10.1.4 Prüfung, Wartung und Reparatur<br />
Vor und na<strong>ch</strong> jedem Gebrau<strong>ch</strong> der Arbeitsmittel muss eine Si<strong>ch</strong>t- und/oder<br />
Funktionsprüfung vom Mitarbeitenden dur<strong>ch</strong>geführt werden.<br />
Defektes Material darf ni<strong>ch</strong>t mehr verwendet werden. Es ist zu kennzei<strong>ch</strong>nen<br />
und dem Arbeitgeber zu melden.<br />
Die periodis<strong>ch</strong>e Arbeitsmittel-Prüfung ist von einer sa<strong>ch</strong>kundigen Person<br />
dur<strong>ch</strong>zuführen. Diese Prüfung muss s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> dokumentiert werden.<br />
Die Wartungen und Reparaturen müssen entspre<strong>ch</strong>end den Vors<strong>ch</strong>riften und<br />
Anleitungen des Herstellers dur<strong>ch</strong>geführt werden.<br />
6.10.2 Leitern<br />
Für Eigenbau und wo keine Vors<strong>ch</strong>riften des Herstellers vorhanden sind,<br />
können die europäis<strong>ch</strong>en Normen SN EN 1147 und SN EN 131-2 sinngemäss<br />
angewendet werden.<br />
Für die Prüfung und Wartung von Leitern ohne Vors<strong>ch</strong>riften des Herstellers<br />
können die te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Ri<strong>ch</strong>tlinien vom s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Feuerwehrverband<br />
TR Nr. 03.00 – 07d/08d/09d sinngemäss angewendet werden.<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 18/53