Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
6.10.2.3.2 Anwendung<br />
Die Hängeleitern sind zur Ausübung von <strong>Arbeiten</strong> in vertikaler und<br />
horizontaler Lage bestimmt (z. B. Tragkettenmontage und Abspannarmaturen).<br />
Dabei sind folgende Anwendungspunkte zu bea<strong>ch</strong>ten:<br />
- Einhängen des Leiterhakens an einem festen Mastteil und/oder am<br />
Leiterseil<br />
- S<strong>ch</strong>liessen der Si<strong>ch</strong>erung (Vers<strong>ch</strong>lusskette) zwis<strong>ch</strong>en Haken und Leiter<br />
- Belastungskriterien bea<strong>ch</strong>ten (Hersteller)<br />
- Si<strong>ch</strong>erung der <strong>Arbeiten</strong>den (z. B. Höhensi<strong>ch</strong>erungsgerät usw.)<br />
6.11 Instandhaltung und Kontrolle der S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz<br />
6.11.1 Der Arbeitgeber muss da<strong>für</strong> sorgen, dass die S<strong>ch</strong>utzausrüstungen jederzeit<br />
bestimmungsgemäss verwendet werden können (VUV, Art. 5).<br />
6.11.2 Der Arbeitgeber hat die S<strong>ch</strong>utzausrüstungen entspre<strong>ch</strong>end den Einsatzbedingungen<br />
und den betriebli<strong>ch</strong>en Verhältnissen na<strong>ch</strong> Bedarf, mindestens jedo<strong>ch</strong><br />
einmal jährli<strong>ch</strong>, <strong>auf</strong> ihren einwandfreien Zustand dur<strong>ch</strong> einen Sa<strong>ch</strong>kundigen<br />
(3.1.7) kontrollieren zu lassen.<br />
Für die Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen mit fester Führung kann je na<strong>ch</strong> Bedarf eine<br />
andere Kontrollperiode gemäss der Gebrau<strong>ch</strong>sanweisung des Herstellers<br />
verlangt werden.<br />
6.11.3 Bes<strong>ch</strong>ädigte oder dur<strong>ch</strong> Sturz beanspru<strong>ch</strong>te S<strong>ch</strong>utzausrüstungen sind der<br />
Benutzung zu entziehen, bis ein Sa<strong>ch</strong>kundiger der weiteren Benutzung zugestimmt<br />
hat.<br />
6.11.4 Der Arbeitgeber hat zu veranlassen, dass s<strong>ch</strong>adhafte Teile von S<strong>ch</strong>utzausrüstungen<br />
nur dur<strong>ch</strong> Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entspre<strong>ch</strong>en.<br />
6.11.5 Der Arbeitnehmer hat die persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung vor jeder Benutzung<br />
dur<strong>ch</strong> Si<strong>ch</strong>tkontrolle <strong>auf</strong> ihren ordnungsgemässen Zustand und <strong>auf</strong> einwandfreies<br />
Funktionieren zu kontrollieren.<br />
6.11.6 Persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstungen dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen<br />
ausgesetzt werden, die ihren si<strong>ch</strong>eren Zustand beeinträ<strong>ch</strong>tigen können.<br />
6.12 Rettungsmassnahmen<br />
6.12.1 Der Arbeitgeber hat geeignete Verfahren zur Rettung von Personen von Freileitungen<br />
festzulegen sowie zu gewährleisten, dass die dazu erforderli<strong>ch</strong>en<br />
Einri<strong>ch</strong>tungen und S<strong>ch</strong>utzausrüstungen zum Retten bereitstehen.<br />
Die Rettung muss unverzügli<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>geführt werden. Das Hängen im Gurt<br />
länger als 20 Minuten ist zu vermeiden.<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 20/53