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Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

autorisierte Ausbildner abges<strong>ch</strong>lossen und die Kriterien gemäss den s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en<br />

und praktis<strong>ch</strong>en Lernzielkontrollen erfüllt.<br />

3.2 Anlagen (Leitungen)<br />

3.2.1 Freileitung: Elektris<strong>ch</strong>e Leitung, die oberirdis<strong>ch</strong> im Freien verlegt ist und deren<br />

Leiter zwis<strong>ch</strong>en den Stützpunkten frei hängen (LeV, Anhang 1, Ziffer 8).<br />

3.2.2 Freileitungsmaste: Gittermaste, Betonmaste, Stahlvollwandmaste, Portalmaste<br />

und Portale, Holzstrukturen, aber keine Holzstangen.<br />

Freileitungsmaste können mit Zusatzeinri<strong>ch</strong>tungen z. B. mit Antennenträgern,<br />

Fernmeldeinstallationen, Signaleinri<strong>ch</strong>tungen, messte<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen<br />

etc. ausgestattet werden.<br />

3.2.3 <strong>Arbeiten</strong>: Erri<strong>ch</strong>ten, Änderung, Instandhaltung oder Abbru<strong>ch</strong> von Freileitungen.<br />

Anbringen, Änderung, Instandhaltung von Zusatzeinri<strong>ch</strong>tungen an Freileitungen.<br />

Korrosionss<strong>ch</strong>utz, Betonsanierungs- und Bes<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tungsarbeiten.<br />

Zugehörige Nebenarbeiten, sofern hierdur<strong>ch</strong> Absturzgefährdungen hervorgerufen<br />

werden.<br />

3.2.4 Zugang zum Arbeitsplatz: die Wegstrecke zwis<strong>ch</strong>en dem Erdboden und<br />

dem ersten Arbeitsplatz oder die Wegstrecke zwis<strong>ch</strong>en zwei Arbeitsplätzen<br />

<strong>auf</strong> den Masten sowie alle Wege <strong>auf</strong> den Masten, die bei <strong>Arbeiten</strong> begangen<br />

werden.<br />

3.3 Elektris<strong>ch</strong>e Si<strong>ch</strong>erheit<br />

3.3.1 Ausserbetriebnahme: Allseitig freis<strong>ch</strong>alten und trennen. Ausser Betrieb ist<br />

keine Aussage über eine allfällige Erdung des entspre<strong>ch</strong>enden Betriebsmittels.<br />

Der Zustand "Ausser Betrieb" darf nur in genau festgelegten Ausnahmefällen<br />

zur Erteilung einer Verfügungserlaubnis oder zur Freigabe einer Arbeit<br />

verwendet werden.<br />

3.3.2 S<strong>ch</strong>altprogramm: S<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e, in Ausnahmefällen mündli<strong>ch</strong>e Anweisung,<br />

S<strong>ch</strong>althandlungen auszuführen.<br />

3.3.3 Verfügungserlaubnis: Zurverfügungstellung eines ausges<strong>ch</strong>alteten, getrennten,<br />

gegen Wiedereins<strong>ch</strong>alten gesi<strong>ch</strong>erten und an den Auss<strong>ch</strong>altstellen<br />

geerdeten Netzteiles dur<strong>ch</strong> die "Betriebsführende Stelle".<br />

3.3.4 Freigabe zur Arbeit: Freigabe einer Arbeitsstelle <strong>für</strong> die Ausführung von <strong>Arbeiten</strong><br />

an die <strong>Arbeiten</strong>den, na<strong>ch</strong>dem der spannungsfreie Zustand entspre<strong>ch</strong>end<br />

den "5 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong>" hergestellt und si<strong>ch</strong>ergestellt ist.<br />

3.3.5 Rückgabe der Verfügungserlaubnis: Meldung an die zuständige "Betriebsführende<br />

Stelle", dass das Netzteil na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss der <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> allen Arbeitsstellen<br />

zur Wiederinbetriebnahme bereit ist.<br />

Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 6/53

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