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Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch

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Dokumentation_<strong>ESTI</strong>-Publikationen<br />

245.0311 d<br />

Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong><br />

<strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong><br />

Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />

Autoren TK 11, SUVA, VSE, <strong>ESTI</strong><br />

Gültig ab 1. März 2011<br />

Ersetzt STI Nr. 245.0803<br />

Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong><br />

Luppmenstrasse 1<br />

8320 Fehraltorf<br />

Tel. 044 956 12 12<br />

Fax 044 956 12 22<br />

info@esti.<strong>admin</strong>.<strong>ch</strong><br />

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis<br />

1 Einleitung 3<br />

2 Geltungsberei<strong>ch</strong> 3<br />

3 Begriffe 4<br />

3.1<br />

3.2<br />

3.3<br />

3.4<br />

Personal<br />

Anlagen (Leitungen)<br />

Elektris<strong>ch</strong>e Si<strong>ch</strong>erheit<br />

Arbeitsmittel<br />

4<br />

6<br />

6<br />

7<br />

4 Gesetzli<strong>ch</strong>e Grundlagen 9<br />

4.1<br />

4.2<br />

Grundsätzli<strong>ch</strong>e Bemerkungen<br />

Hinweise <strong>auf</strong> Gesetze, Normen und Publikationen<br />

9<br />

9<br />

5 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen allgemein 11<br />

5.1<br />

5.2<br />

5.3<br />

5.4<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

Konzept <strong>für</strong> Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion<br />

Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb<br />

Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion <strong>für</strong> autorisierte Ausbildner<br />

11<br />

12<br />

12<br />

13<br />

6 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Absturzrisiken 14<br />

6.1<br />

6.2<br />

6.3<br />

6.4<br />

6.5<br />

6.6<br />

6.7<br />

6.8<br />

6.9<br />

6.10<br />

6.11<br />

6.12<br />

Grundsatz<br />

S<strong>ch</strong>utzausrüstung gegen Absturz<br />

Fest installierte Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen<br />

Zugang zum Arbeitsplatz und S<strong>ch</strong>utz am Arbeitsplatz<br />

Geltungsberei<strong>ch</strong> der Bestimmungen<br />

Mitnahme von Material, Werkzeugen und Hilfsmitteln<br />

<strong>Arbeiten</strong> mit Leitungsfahrzeugen (3.4.1)<br />

<strong>Arbeiten</strong> mit Hebebühnen und Mobilkran mit Arbeitskorb<br />

Montage von Auslegern an Betonmasten mit Autokran<br />

Arbeitsmittel<br />

Instandhaltung und Kontrolle der S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz<br />

Rettungsmassnahmen<br />

14<br />

14<br />

14<br />

15<br />

15<br />

15<br />

16<br />

16<br />

17<br />

18<br />

20<br />

20<br />

7 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen elektris<strong>ch</strong>e Gefährdungen 22<br />

7.1<br />

7.2<br />

7.3<br />

7.4<br />

7.5<br />

7.6<br />

7.7<br />

7.8<br />

7.9<br />

7.10<br />

Grundsätze<br />

Arbeitsorganisation<br />

Anforderungen an das Personal<br />

Fremdpersonal<br />

<strong>Arbeiten</strong> in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen (3.3.11)<br />

<strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand (3.3.10)<br />

Spannungslosigkeit prüfen<br />

Erdung<br />

S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Beeinflussungsinduktion<br />

Wetterbedingungen<br />

22<br />

23<br />

24<br />

25<br />

26<br />

28<br />

29<br />

29<br />

31<br />

34<br />

8 Übergangsbestimmungen 35<br />

Anhänge 36<br />

Anhang A: Anwendungsbeispiele zu 7.9 36<br />

Anhang B: Beispiel Fragebogen zum Gesundheitszustand 41<br />

Anhang C: Konzept <strong>für</strong> Grundausbildung und Na<strong>ch</strong>instruktion 45<br />

Anhang D: Montage von Betonausleger 46<br />

Anhang E: Beispiel Arbeits<strong>auf</strong>trag/Si<strong>ch</strong>erheitsdispositiv 47<br />

Anhang F: Checkliste: Si<strong>ch</strong>erheitsgere<strong>ch</strong>te Projektorganisation 49<br />

Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 2/53


<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

1 Einleitung<br />

Die vorliegenden Regeln wurden <strong>auf</strong> Initiative des Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Komitees<br />

TK 11 "Freileitungen“ in einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung von Vertretern<br />

der Elektrizitätswerke, Vertretern von Montage- und Korrosionss<strong>ch</strong>utzfirmen<br />

sowie Vertretern der offiziellen Stellen (SUVA, <strong>ESTI</strong>) erarbeitet.<br />

Das Ziel ist, die gesetzli<strong>ch</strong>en Si<strong>ch</strong>erheitsanforderungen bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong><br />

Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen zu erfüllen und gemeinsame Anwendungsregeln<br />

<strong>für</strong> die Netzbetreiber festzulegen.<br />

Die vorliegenden Regeln bes<strong>ch</strong>reiben einerseits die S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen<br />

elektris<strong>ch</strong>e Gefahren und andererseits S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Absturzrisiken.<br />

2 Geltungsberei<strong>ch</strong><br />

Grundsatz:<br />

Die Umsetzung der vorliegenden <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong><br />

setzt voraus,<br />

dass alle Beteiligten,<br />

vom Chef bis zum ausführenden Mitarbeiter,<br />

ihre Verantwortung umfassend wahrnehmen!<br />

Die vorliegenden Regeln gelten <strong>für</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen >1 kV.<br />

Folgende Gebiete wurden ni<strong>ch</strong>t in Betra<strong>ch</strong>t gezogen, weil sie ni<strong>ch</strong>t direkt <strong>Arbeiten</strong><br />

<strong>auf</strong> Freileitungen betreffen oder weil bereits andere Regeln vorliegen:<br />

- <strong>Arbeiten</strong> an Regelleitungen<br />

- Erstellen von Fundamenten und Erdelektroden<br />

- Einri<strong>ch</strong>ten von Lagern und Baustellen<br />

- Transport und Montage mittels Helikopter<br />

- Bedienen von Kranen und Baustellenmas<strong>ch</strong>inen in der Nähe von Freileitungen<br />

- <strong>Arbeiten</strong> unter Spannung<br />

Die S<strong>ch</strong>utzvorkehrungen können dur<strong>ch</strong> die Betriebe unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung<br />

der Anlagen<strong>ch</strong>arakteristik angepasst werden. Das Prinzip muss jedo<strong>ch</strong> befolgt<br />

werden.<br />

Diese Regeln basieren <strong>auf</strong> der vorhandenen gültigen Gesetzgebung. Sie<br />

können nur dur<strong>ch</strong> strengere Weisungen ergänzt werden.<br />

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

3 Begriffe<br />

Für die Anwendung dieser Regel gelten na<strong>ch</strong>stehende Begriffe.<br />

Bestimmte Begriffe sind aus bestehenden Veröffentli<strong>ch</strong>ungen entnommen<br />

worden. Am Ende dieser Begriffe verweist die Zahl zwis<strong>ch</strong>en Klammern <strong>auf</strong><br />

den entspre<strong>ch</strong>enden Artikel des Quelldokuments. Für weitere Begriffe, die<br />

hier ni<strong>ch</strong>t definiert sind, wird <strong>auf</strong> das "Internationale Elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Wörterbu<strong>ch</strong>"<br />

verwiesen.<br />

3.1 Personal<br />

3.1.1 Betriebsinhaber: Der Betriebsinhaber entspri<strong>ch</strong>t dem verantwortli<strong>ch</strong>en<br />

Betreiber einer elektris<strong>ch</strong>en Anlage. Dies kann der Eigentümer, der Pä<strong>ch</strong>ter<br />

oder der Mieter sein (StV, Art. 3, Ziffer 5). Er hat die Verfügungsgewalt über<br />

die Anlagen des Betriebes und ist damit au<strong>ch</strong> verantwortli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Einhaltung<br />

der Si<strong>ch</strong>erheit und der Vorgaben des Gesundheitss<strong>ch</strong>utzes.<br />

3.1.2 Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er: Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare<br />

Verantwortung <strong>für</strong> den Betrieb der elektris<strong>ch</strong>en Anlage zu tragen. Erforderli<strong>ch</strong>enfalls<br />

kann diese Verantwortung teilweise <strong>auf</strong> andere Personen übertragen<br />

werden (EN 50110-1, 3.2.2). Die Verantwortung bezieht si<strong>ch</strong> <strong>auf</strong> Handhabung,<br />

Wartung und Instandhaltung der Anlage.<br />

Wenn ni<strong>ch</strong>ts anderes erwähnt oder geregelt ist, dann liegt die Anlagenverantwortung<br />

beim Betriebsinhaber oder Leitungseigentümer.<br />

Grundsätzli<strong>ch</strong> wird differenziert zwis<strong>ch</strong>en Betreiben und <strong>Arbeiten</strong> an den<br />

elektris<strong>ch</strong>en Anlagen. Die Aufgaben werden wie folgt unters<strong>ch</strong>ieden:<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Fern/Betriebsführende Stelle<br />

Der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern vertritt den Betriebsinhaber der elektris<strong>ch</strong>en<br />

Anlage und gilt somit als eigentli<strong>ch</strong>er Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er. In der Regel<br />

ist dies immer der betriebsführende Mitarbeiter (Dispat<strong>ch</strong>er, Operator, Pikettingenieur,<br />

Netzführer etc.) der Betriebsführungs- bzw. Leitstelle. Er ist <strong>für</strong> den<br />

ordnungsgemässen Abl<strong>auf</strong> von S<strong>ch</strong>altprogrammen und <strong>für</strong> die übergeordneten<br />

Si<strong>ch</strong>erheiten und S<strong>ch</strong>althandlungen in Anlagen und Netzen verantwortli<strong>ch</strong>.<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern sind anweisungs- und ab zentraler Leitstelle<br />

s<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigt. Der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern ist sa<strong>ch</strong>verständig.<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Vorort/Aufsi<strong>ch</strong>t<br />

Für klar definierte Aufträge (genauer Bes<strong>ch</strong>rieb der Anlage und Tätigkeit,<br />

sowie Zeitdauer) kann die Anlagenverantwortung an eine benannte Person<br />

übertragen werden. Wird eine Anlage beispielsweise als GU-Auftrag erstellt,<br />

so liegt die Anlagenverantwortung beim Projektverantwortli<strong>ch</strong>en, bis dieser<br />

die Anlage an den Betriebsinhaber respektive den Anlageverantwortli<strong>ch</strong>en<br />

Fern übergibt.<br />

Diese Funktion ist <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> an den elektris<strong>ch</strong>en Anlagen erforderli<strong>ch</strong>. Der<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Vorort ist grundsätzli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Si<strong>ch</strong>erheit Vorort und<br />

das Einri<strong>ch</strong>ten der Si<strong>ch</strong>erheiten an der Arbeitsstelle gemäss 5-Punkte-Regel<br />

verantwortli<strong>ch</strong>. Diese Tätigkeiten dürfen nur dur<strong>ch</strong> den Anlagenverantwortli-<br />

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

<strong>ch</strong>en Vorort oder unter seiner Anweisung oder der direkten Aufsi<strong>ch</strong>t, in der<br />

Regel dur<strong>ch</strong> eine sa<strong>ch</strong>verständige Person, ausgeführt werden. Je na<strong>ch</strong> den<br />

dur<strong>ch</strong>zuführenden <strong>Arbeiten</strong> kann au<strong>ch</strong> eine instruierte Person die Aufsi<strong>ch</strong>t<br />

vornehmen. Die Anforderungen umfassen ausgezei<strong>ch</strong>nete Anlagenkenntnisse,<br />

die si<strong>ch</strong>ere Handhabung von Spannungsprüfern, Erdungseinri<strong>ch</strong>tungen,<br />

der persönli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utzausrüstung sowie Kenntnisse über die Arbeitsmethoden<br />

(Annäherungs- und Gefahrenzonen). Von Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>en<br />

Vorort wird ein ausgeprägtes Verantwortungs- und Si<strong>ch</strong>erheitsbewusstsein<br />

mit Dur<strong>ch</strong>setzungsvermögen verlangt.<br />

3.1.3 Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er: Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare<br />

Verantwortung <strong>für</strong> die Dur<strong>ch</strong>führung der Arbeit zu tragen. Erforderli<strong>ch</strong>enfalls<br />

kann diese Verantwortung teilweise <strong>auf</strong> andere Personen übertragen werden<br />

(EN 50110-1, 3.2.1). Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e ist <strong>für</strong> die Umsetzung der<br />

Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit (beispielsweise 5-Punkte-Regel) am Arbeitsort zuständig.<br />

Die Arbeitsverantwortung kann beim Projekt-, Bau- oder Montageleiter liegen.<br />

Je na<strong>ch</strong> Situation und Bedarf sind die <strong>Arbeiten</strong>den bezügli<strong>ch</strong> Si<strong>ch</strong>erheit zu<br />

instruieren. Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e weist die <strong>Arbeiten</strong>den (au<strong>ch</strong> betriebsfremde<br />

Personen) ein und sorgt da<strong>für</strong>, dass die Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen <strong>auf</strong><br />

der Arbeitsstelle eingehalten werden.<br />

3.1.4 Sa<strong>ch</strong>verständige Person/Elektrofa<strong>ch</strong>kraft: Person mit elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>er<br />

Grundausbildung und mit Erfahrung im Umgang mit elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen<br />

(StV, Art. 3, Ziffer 23). Die sa<strong>ch</strong>verständige Person entspri<strong>ch</strong>t der<br />

Elektrofa<strong>ch</strong>kraft na<strong>ch</strong> EN 50110-1, 3.2.3. Sie kann Gefahren, die von der<br />

Elektrizität ausgehen, erkennen und vermeiden. Die Fa<strong>ch</strong>kompetenz ist<br />

na<strong>ch</strong>zuweisen.<br />

3.1.5 Instruierte/elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesene Person: Person ohne elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e<br />

Grundausbildung, die begrenzte, genau ums<strong>ch</strong>riebene Tätigkeiten<br />

in Starkstromanlagen ausführen kann und die örtli<strong>ch</strong>en Verhältnisse sowie<br />

die zu treffenden S<strong>ch</strong>utzmassnahmen kennt (StV, Art. 3, Ziffer 15).<br />

Die instruierte Person entspri<strong>ch</strong>t der elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesenen Person<br />

na<strong>ch</strong> EN 50110-1, 3.2.4. Die elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesene Person muss<br />

von einer Elektrofa<strong>ch</strong>kraft soweit instruiert werden, dass sie Gefahren, die<br />

von der Elektrizität ausgehen, vermeiden kann.<br />

3.1.6 Laie: Eine Person, die weder Elektrofa<strong>ch</strong>kraft no<strong>ch</strong> elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesene<br />

Person ist (EN 50110-1, 3.2.5).<br />

3.1.7 Sa<strong>ch</strong>kundiger: Ein Sa<strong>ch</strong>kundiger ist, wer <strong>auf</strong>grund seiner fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Ausbildung<br />

und Erfahrung ausrei<strong>ch</strong>ende Kenntnisse <strong>für</strong> das entspre<strong>ch</strong>ende Sa<strong>ch</strong>gebiet<br />

besitzt.<br />

3.1.8 Autorisierter Ausbildner: Ein autorisierter Ausbildner ist eine instruierte/elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong><br />

unterwiesene Person, von Vorteil mit Führungserfahrung.<br />

Sie ist im Berei<strong>ch</strong> von <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen sa<strong>ch</strong>kundig.<br />

Der autorisierte Ausbildner spri<strong>ch</strong>t entspre<strong>ch</strong>end dem Landesteil des Firmensitzes<br />

deuts<strong>ch</strong>, französis<strong>ch</strong> oder italienis<strong>ch</strong>. Er hat die Grundausbildung <strong>für</strong><br />

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

autorisierte Ausbildner abges<strong>ch</strong>lossen und die Kriterien gemäss den s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en<br />

und praktis<strong>ch</strong>en Lernzielkontrollen erfüllt.<br />

3.2 Anlagen (Leitungen)<br />

3.2.1 Freileitung: Elektris<strong>ch</strong>e Leitung, die oberirdis<strong>ch</strong> im Freien verlegt ist und deren<br />

Leiter zwis<strong>ch</strong>en den Stützpunkten frei hängen (LeV, Anhang 1, Ziffer 8).<br />

3.2.2 Freileitungsmaste: Gittermaste, Betonmaste, Stahlvollwandmaste, Portalmaste<br />

und Portale, Holzstrukturen, aber keine Holzstangen.<br />

Freileitungsmaste können mit Zusatzeinri<strong>ch</strong>tungen z. B. mit Antennenträgern,<br />

Fernmeldeinstallationen, Signaleinri<strong>ch</strong>tungen, messte<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen<br />

etc. ausgestattet werden.<br />

3.2.3 <strong>Arbeiten</strong>: Erri<strong>ch</strong>ten, Änderung, Instandhaltung oder Abbru<strong>ch</strong> von Freileitungen.<br />

Anbringen, Änderung, Instandhaltung von Zusatzeinri<strong>ch</strong>tungen an Freileitungen.<br />

Korrosionss<strong>ch</strong>utz, Betonsanierungs- und Bes<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tungsarbeiten.<br />

Zugehörige Nebenarbeiten, sofern hierdur<strong>ch</strong> Absturzgefährdungen hervorgerufen<br />

werden.<br />

3.2.4 Zugang zum Arbeitsplatz: die Wegstrecke zwis<strong>ch</strong>en dem Erdboden und<br />

dem ersten Arbeitsplatz oder die Wegstrecke zwis<strong>ch</strong>en zwei Arbeitsplätzen<br />

<strong>auf</strong> den Masten sowie alle Wege <strong>auf</strong> den Masten, die bei <strong>Arbeiten</strong> begangen<br />

werden.<br />

3.3 Elektris<strong>ch</strong>e Si<strong>ch</strong>erheit<br />

3.3.1 Ausserbetriebnahme: Allseitig freis<strong>ch</strong>alten und trennen. Ausser Betrieb ist<br />

keine Aussage über eine allfällige Erdung des entspre<strong>ch</strong>enden Betriebsmittels.<br />

Der Zustand "Ausser Betrieb" darf nur in genau festgelegten Ausnahmefällen<br />

zur Erteilung einer Verfügungserlaubnis oder zur Freigabe einer Arbeit<br />

verwendet werden.<br />

3.3.2 S<strong>ch</strong>altprogramm: S<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e, in Ausnahmefällen mündli<strong>ch</strong>e Anweisung,<br />

S<strong>ch</strong>althandlungen auszuführen.<br />

3.3.3 Verfügungserlaubnis: Zurverfügungstellung eines ausges<strong>ch</strong>alteten, getrennten,<br />

gegen Wiedereins<strong>ch</strong>alten gesi<strong>ch</strong>erten und an den Auss<strong>ch</strong>altstellen<br />

geerdeten Netzteiles dur<strong>ch</strong> die "Betriebsführende Stelle".<br />

3.3.4 Freigabe zur Arbeit: Freigabe einer Arbeitsstelle <strong>für</strong> die Ausführung von <strong>Arbeiten</strong><br />

an die <strong>Arbeiten</strong>den, na<strong>ch</strong>dem der spannungsfreie Zustand entspre<strong>ch</strong>end<br />

den "5 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong>" hergestellt und si<strong>ch</strong>ergestellt ist.<br />

3.3.5 Rückgabe der Verfügungserlaubnis: Meldung an die zuständige "Betriebsführende<br />

Stelle", dass das Netzteil na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss der <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> allen Arbeitsstellen<br />

zur Wiederinbetriebnahme bereit ist.<br />

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3.3.6 Erdung der Arbeitsstelle: Darunter wird das allpolige Erden mittels Erdungsgarnitur<br />

an der Arbeitsstelle aller derjenigen Teile verstanden, an denen<br />

<strong>Arbeiten</strong> auszuführen sind oder die aus Si<strong>ch</strong>erheitsgründen ebenfalls<br />

ausges<strong>ch</strong>altet wurden.<br />

Die Erdungsgarnitur ist in unmittelbarer Nähe allseits der Arbeitsstelle anzubringen.<br />

Sie s<strong>ch</strong>ützt die <strong>Arbeiten</strong>den gegen gefährli<strong>ch</strong>e Spannungen.<br />

3.3.7 Erdungsgarnitur (Handerde): Mobile Erdungsvorri<strong>ch</strong>tung.<br />

3.3.8 Diffusor: Diese Anordnung besteht aus mehreren Pfahlerdungen, wel<strong>ch</strong>e<br />

miteinander elektris<strong>ch</strong> verbunden sind. Dadur<strong>ch</strong> wird im Allgemeinen die Erdung<br />

verbessert und kann zum Potenzialausglei<strong>ch</strong> <strong>auf</strong> der Baustelle beitragen<br />

(Spannungstri<strong>ch</strong>ter).<br />

3.3.9 Rollende Erdung: Diese Anordnung ermögli<strong>ch</strong>t das ständige Erden eines<br />

Leiters während dem Abrollvorgang. Dadur<strong>ch</strong> werden die induzierten Ströme<br />

abgeleitet und das Äquipotenzial gewährleistet. Diese Anordnung darf in keinem<br />

Fall als Erdung der Arbeitsstelle (3.3.6) verwendet werden.<br />

3.3.10 <strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand: <strong>Arbeiten</strong> an elektris<strong>ch</strong>en Anlagen,<br />

deren spannungsfreier Zustand zur Vermeidung elektris<strong>ch</strong>er Gefahren hergestellt<br />

und si<strong>ch</strong>ergestellt ist (EN 50110-1, 3.4.8).<br />

3.3.11 <strong>Arbeiten</strong> in der Nähe unter Spannung stehender Teile: Alle <strong>Arbeiten</strong>, bei<br />

denen eine Person mit Körperteilen, Werkzeug oder anderen Gegenständen<br />

in die Annäherungszone gelangt oder die Gefahrenzone errei<strong>ch</strong>en kann (EN<br />

50110-1, 3.4.5).<br />

3.3.12 Mindest-Arbeitsabstand: Der bei <strong>Arbeiten</strong> einzuhaltende Mindestabstand in<br />

Luft zwis<strong>ch</strong>en der arbeitenden Person – oder von ihr benutztem leitfähigem<br />

Werkzeug – und Teilen mit anderem Potenzial, unter Spannung stehend<br />

oder geerdet. Der Mindest-Arbeitsabstand ist die Summe aus elektris<strong>ch</strong>em<br />

Abstand und ergonomis<strong>ch</strong>er Komponente (EN 50110-1, 3.7.1).<br />

3.3.13 Annäherungszone: Ein begrenzter Berei<strong>ch</strong>, der die Gefahrenzone umgibt<br />

(EN 50110-1, 3.3.2).<br />

3.3.14 Gefahrenzone: Ein Berei<strong>ch</strong> um unter Spannung stehende Teile, in dem<br />

beim Eindringen ohne S<strong>ch</strong>utzmassnahme der zur Vermeidung einer elektris<strong>ch</strong>en<br />

Gefahr erforderli<strong>ch</strong>e Isolationspegel ni<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong>ergestellt ist (EN 50110-<br />

1, 3.3.3).<br />

3.3.15 <strong>Arbeiten</strong> unter Spannung: Jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen<br />

oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorri<strong>ch</strong>tungen)<br />

unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt<br />

(EN 50110-1, 3.4.4).<br />

3.4 Arbeitsmittel<br />

3.4.1 Leitungsfahrzeuge: Als Leitungsfahrzeuge werden Fahrzeuge oder Geräte<br />

bezei<strong>ch</strong>net, die <strong>auf</strong> den Phasenleitern oder Erdseilen der Freileitungen als<br />

Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 7/53


<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

mobile Arbeitsplätze verwendet werden. Die Leitungsfahrzeuge können manuell<br />

bewegt werden oder mit einem Antrieb versehen sein.<br />

3.4.2 Steckleiter: Als Steckleitern werden Leitern oder Leiternsysteme bezei<strong>ch</strong>net,<br />

wel<strong>ch</strong>e ineinander steckbar sind. Diese sind elementweise <strong>auf</strong>einander gesteckt,<br />

mit Spannvorri<strong>ch</strong>tungen um den Mast befestigt und bilden somit ein<br />

flexibles, der Masthöhe angepasstes Leiternsystem.<br />

3.4.3 Hängeleiter: Hängeleitern sind Leitern, die <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> an Freileitungen<br />

verwendet werden und an einem festen Mastteil vertikal, aber au<strong>ch</strong> horizontal<br />

<strong>auf</strong>gehängt werden. Sie sind je na<strong>ch</strong> Belastungskriterien au<strong>ch</strong> <strong>für</strong> horizontale<br />

Belastungen zugelassen (Herstellerangaben bea<strong>ch</strong>ten).<br />

Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 8/53


<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

4 Gesetzli<strong>ch</strong>e Grundlagen<br />

4.1 Grundsätzli<strong>ch</strong>e Bemerkungen<br />

4.1.1 Der Arbeitgeber muss zur Wahrung der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit alle Anordnungen<br />

und S<strong>ch</strong>utzmassnahmen treffen, die den geltenden Verordnungen und den<br />

SUVA-, <strong>ESTI</strong>-Publikationen über die Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit, den Vors<strong>ch</strong>riften dieser<br />

Regeln sowie den weiteren anerkannten Regeln der Te<strong>ch</strong>nik entspre<strong>ch</strong>en.<br />

Als anerkannte Regeln der Te<strong>ch</strong>nik gelten insbesondere die international<br />

harmonisierten te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Normen. Wo diese fehlen, gelten die Normen der<br />

Electrosuisse.<br />

Die Hauptpublikationen in Bezug <strong>auf</strong> die Si<strong>ch</strong>erheit bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Freileitungen<br />

werden im Kapitel 4.2 <strong>auf</strong>gezählt. Die Liste ist jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t abs<strong>ch</strong>liessend.<br />

4.1.2 Die in diesem Dokument enthaltenen Regeln s<strong>ch</strong>liessen andere, mindestens<br />

ebenso si<strong>ch</strong>ere Lösungen ni<strong>ch</strong>t aus, die au<strong>ch</strong> in te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Regeln der Mitgliedstaaten<br />

der Europäis<strong>ch</strong>en Union oder anderen Staaten ihren Nieders<strong>ch</strong>lag<br />

gefunden haben können.<br />

4.2 Hinweise <strong>auf</strong> Gesetze, Normen und Publikationen<br />

Das vorliegende Dokument integriert, in den entspre<strong>ch</strong>enden Stellen dieses<br />

Textes, einige Bestimmungen, die aus den na<strong>ch</strong>stehenden Publikationen<br />

entnommen wurden:<br />

VUV: Verordnung über die Unfallverhütung (SR 832.30)<br />

BauAV: Bauarbeitenverordnung (SR 832.311.141)<br />

Mas<strong>ch</strong>V: Verordnung über die Si<strong>ch</strong>erheit von Mas<strong>ch</strong>inen<br />

(SR 819.14)<br />

PrSV: Verordnung über die Produktesi<strong>ch</strong>erheit (SR 930.111)<br />

(PSA)<br />

StV: Starkstromverordnung (SR 734.2)<br />

LeV: Leitungsverordnung (SR 734.31)<br />

EN 131-2: Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzei<strong>ch</strong>nung<br />

EN 353-1: Persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung gegen Absturz – Teil 1:<br />

Mitl<strong>auf</strong>ende Auffanggeräte eins<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> fester Führung<br />

EN 361: Persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte<br />

EN 363: Persönli<strong>ch</strong>e Absturzs<strong>ch</strong>utzausrüstung – Persönli<strong>ch</strong>e<br />

Absturzs<strong>ch</strong>utzsysteme<br />

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

EN 50110-1: 1996: Betrieb von elektris<strong>ch</strong>en Anlagen<br />

EN 50374: Leitungsfahrzeuge<br />

<strong>ESTI</strong> Nr. 407: Tätigkeiten an elektris<strong>ch</strong>en Anlagen<br />

SUVA 1863: Ri<strong>ch</strong>tlinien <strong>für</strong> den Einsatz von Kranen und Baumas<strong>ch</strong>inen<br />

im Berei<strong>ch</strong> elektris<strong>ch</strong>er Freileitungen<br />

SUVA 44002: Si<strong>ch</strong>erheit dur<strong>ch</strong> Anseilen<br />

SUVA SBA 150: Allein arbeitende Personen<br />

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

5 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen allgemein<br />

5.1 Allgemeine Bestimmungen<br />

5.1.1 Können Unfall- und Gesundheitsgefahren dur<strong>ch</strong> te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e oder organisatoris<strong>ch</strong>e<br />

Massnahmen ni<strong>ch</strong>t oder ni<strong>ch</strong>t vollständig ausges<strong>ch</strong>lossen werden, so<br />

muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstungen<br />

(PSA) wie S<strong>ch</strong>utzhelme, Haarnetze, S<strong>ch</strong>utzbrillen, S<strong>ch</strong>utzs<strong>ch</strong>ilde,<br />

Gehörs<strong>ch</strong>utzmittel, Atems<strong>ch</strong>utzgeräte, S<strong>ch</strong>utzs<strong>ch</strong>uhe, S<strong>ch</strong>utzhands<strong>ch</strong>uhe,<br />

S<strong>ch</strong>utzkleidung, S<strong>ch</strong>utzgeräte gegen Absturz und Ertrinken, Hauts<strong>ch</strong>utzmittel<br />

sowie nötigenfalls au<strong>ch</strong> besondere Wäs<strong>ch</strong>estücke zur Verfügung stellen. Er<br />

muss da<strong>für</strong> sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet<br />

werden können (VUV, Art. 5).<br />

Bei der Arbeit mit PSA gegen Absturz muss der Helm mit einem Kinnband<br />

getragen werden.<br />

5.1.2 Der Arbeitgeber darf <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Freileitungen nur Arbeitnehmern übertragen,<br />

die da<strong>für</strong> entspre<strong>ch</strong>end ausgebildet und mit dieser Regel (VUV, Art. 8,<br />

Abs. 1) vertraut sind und deren Taugli<strong>ch</strong>keit vor dem Stellenantritt von einem<br />

praktizierenden Arzt festgestellt wurde. Ein Beispiel eines Fragebogens zum<br />

Gesundheitszustand findet si<strong>ch</strong> im Anhang B.<br />

5.1.3 Wird eine gefährli<strong>ch</strong>e Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so<br />

muss ihn der Arbeitgeber überwa<strong>ch</strong>en lassen [VUV, Art. 8, Abs.1 (siehe au<strong>ch</strong><br />

SUVA SBA 150.d)].<br />

Eine Arbeit <strong>auf</strong> Freileitungen wird als gefährli<strong>ch</strong> betra<strong>ch</strong>tet.<br />

5.1.4 Der Arbeitnehmer muss die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug <strong>auf</strong> die<br />

Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit befolgen und die allgemein anerkannten <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong><br />

berücksi<strong>ch</strong>tigen. Er muss insbesondere die persönli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utzausrüstungen<br />

benutzen und darf die Wirksamkeit der S<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen ni<strong>ch</strong>t beeinträ<strong>ch</strong>tigen<br />

(VUV, Art. 11, Abs. 1).<br />

5.1.5 Stellt ein Arbeitnehmer Mängel fest, wel<strong>ch</strong>e die Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit beeinträ<strong>ch</strong>tigen,<br />

so muss er sie soglei<strong>ch</strong> beseitigen. Ist er dazu ni<strong>ch</strong>t befugt oder ni<strong>ch</strong>t<br />

in der Lage, so muss er den Mangel unverzügli<strong>ch</strong> dem Arbeitgeber melden<br />

(VUV, Art. 11, Abs. 2).<br />

5.1.6 Der Arbeitnehmer darf si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t in einen Zustand versetzen, in dem er si<strong>ch</strong><br />

selbst oder andere Arbeitnehmer gefährdet. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> den<br />

Genuss von Alkohol oder anderen beraus<strong>ch</strong>enden Mitteln (VUV, Art. 11, Abs.<br />

3).<br />

5.1.7 Der Arbeitnehmer muss einen S<strong>ch</strong>utzhelm tragen, wenn er dur<strong>ch</strong> herunterfallende<br />

Gegenstände oder Materialien gefährdet werden kann (BauAV, Art.5,<br />

Abs.1).<br />

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5.2 Konzept <strong>für</strong> Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion<br />

5.2.1 Grundsatz<br />

Im Konzept Grundausbildung und Na<strong>ch</strong>instruktion geht es darum, die Si<strong>ch</strong>erheit<br />

von Personen bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen in den<br />

Betrieben zu gewährleisten und stetig weiterzuentwickeln.<br />

5.2.2 Konzept<br />

Das Konzept im Anhang C besteht aus einer Grundausbildung und den periodis<strong>ch</strong>en<br />

Na<strong>ch</strong>instruktionen im Betrieb und <strong>für</strong> die autorisierten Ausbildner.<br />

5.3 Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb<br />

5.3.1 Grundausbildung im Betrieb<br />

Der Arbeitgeber sorgt da<strong>für</strong>, dass alle in seinem Betrieb bes<strong>ch</strong>äftigten Arbeitnehmer,<br />

eins<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes,<br />

über die bei ihren Tätigkeiten <strong>auf</strong>tretenden Gefahren informiert und<br />

über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Information<br />

und Anleitung haben im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentli<strong>ch</strong>en<br />

Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls<br />

zu wiederholen.<br />

Vor dem Einsatz von Personal von Dritt- und Temporärfirmen ist der Ausbildungsstand<br />

zu prüfen und gegebenenfalls eine Ausbildung dur<strong>ch</strong> den autorisierten<br />

Ausbildner zu veranlassen.<br />

Die Ausbildung und Anleitung <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />

gemäss Konzept im Anhang C haben dur<strong>ch</strong> einen autorisierten Ausbildner zu<br />

erfolgen.<br />

Die Grundausbildung besteht im Wesentli<strong>ch</strong>en aus praktis<strong>ch</strong>en Übungen.<br />

5.3.2 Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb<br />

Die Na<strong>ch</strong>instruktion dur<strong>ch</strong> autorisierte Ausbildner gemäss Konzept im Anhang<br />

C ist mindestens alle drei Jahre zu wiederholen (ausgenommen Ziffer<br />

6.12.3).<br />

Die Na<strong>ch</strong>instruktion besteht im Wesentli<strong>ch</strong>en aus praktis<strong>ch</strong>en Übungen.<br />

5.3.3 Dauer der Ausbildungen<br />

Der autorisierte Ausbildner legt zusammen mit dem Linienverantwortli<strong>ch</strong>en je<br />

na<strong>ch</strong> Ausbildungsstand der Teilnehmer die Dauer der Grundausbildung und<br />

der Na<strong>ch</strong>instruktion so fest, dass <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />

si<strong>ch</strong>er ausgeführt werden können. Sie dauern in der Regel mindestens einen<br />

halben Tag.<br />

5.3.4 Dokumentation der Ausbildungen<br />

Die Grundausbildung und die Na<strong>ch</strong>instruktion sind vom Arbeitgeber zu dokumentieren.<br />

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5.4 Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion <strong>für</strong> autorisierte Ausbildner<br />

5.4.1 Pfli<strong>ch</strong>ten Arbeitgeber<br />

Der Arbeitgeber sorgt da<strong>für</strong>, dass <strong>für</strong> seinen Betrieb mindestens zwei namentli<strong>ch</strong><br />

bezei<strong>ch</strong>nete, autorisierte Ausbildner <strong>für</strong> die Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion<br />

zur Verfügung stehen, davon muss mindestens einer<br />

ein eigener Mitarbeiter sein. Mit externen autorisierten Ausbildnern muss eine<br />

s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e Vereinbarung abges<strong>ch</strong>lossen werden.<br />

5.4.2 Dauer der Ausbildungen<br />

Die Grundausbildung <strong>für</strong> autorisierte Ausbildner dauert gemäss Konzept im<br />

Anhang C mindestens vier Tage. Die jährli<strong>ch</strong>e Na<strong>ch</strong>instruktion dauert einen<br />

ganzen Tag.<br />

5.4.3 Dur<strong>ch</strong>führung und Dokumentation<br />

Die Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion muss bei einer anerkannten Ausbildungsstelle<br />

(der VSE führt eine Liste) dur<strong>ch</strong>geführt werden. Die Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion<br />

ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren.<br />

5.4.4 Lernzielkontrolle Grundausbildung<br />

Die Grundausbildung ist mit einer praktis<strong>ch</strong>en und s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Lernzielkontrolle<br />

zu überprüfen. Bei Ni<strong>ch</strong>tbestehen sind die entspre<strong>ch</strong>enden Teile der<br />

Ausbildung zu wiederholen und na<strong>ch</strong>zuprüfen.<br />

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6 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Absturzrisiken<br />

6.1 Grundsatz<br />

6.1.1 Sobald eine Absturzhöhe von 3,0 m beim Zugang zum und am Arbeitsplatz<br />

übers<strong>ch</strong>ritten wird, müssen si<strong>ch</strong> die Arbeitnehmer mit PSA gegen Absturz<br />

(PSAgA) dauernd si<strong>ch</strong>ern (in Analogie zu BauAV, Art. 18 und 19).<br />

6.1.2 Für Erstbesteigende und Letztabsteigende ist die Benutzung fest installierter<br />

Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen mit permanenter Führung verpfli<strong>ch</strong>tend, ausser<br />

beim Auf- und Abstieg an den Eckstielen werden glei<strong>ch</strong>zeitig <strong>Arbeiten</strong> ausgeführt.<br />

6.1.3 Zwis<strong>ch</strong>en Erst<strong>auf</strong>stieg und Letztabstieg hat der Arbeitgeber im Rahmen der<br />

geltenden Bestimmungen freie Wahl der Si<strong>ch</strong>erungsmittel.<br />

6.1.4 Ist der Arbeitsplatz über eine ortsfeste Leiter ers<strong>ch</strong>lossen und liegt er tiefer<br />

als 5 m, ist die Benutzung der PSA <strong>für</strong> Aufstieg und Arbeit ni<strong>ch</strong>t zwingend,<br />

sofern eine gegen Absturz gesi<strong>ch</strong>erte Plattform vorhanden ist.<br />

6.2 S<strong>ch</strong>utzausrüstung gegen Absturz<br />

6.2.1 Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern zum S<strong>ch</strong>utz gegen Absturz beim<br />

Besteigen von Freileitungen und beim <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Freileitungen der Gefahr<br />

angepasste S<strong>ch</strong>utzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.<br />

6.2.2 S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz müssen den eins<strong>ch</strong>lägigen Vors<strong>ch</strong>riften<br />

über die Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit entspre<strong>ch</strong>en. Mit der Einhaltung der EN-Normen<br />

(insbesondere EN 361 und EN 363) sind in der Regel die gesetzli<strong>ch</strong>en Anforderungen<br />

erfüllt. Eine Konformitätserklärung des Herstellers gemäss<br />

PrSV, Art. 16 und Anhang 2 hat vorzuliegen.<br />

6.2.3 S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz sind gemäss Gebrau<strong>ch</strong>sanleitung des<br />

Herstellers und Arbeitsanweisung des Arbeitgebers zu benützen.<br />

6.2.4 S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz dürfen nur zur Si<strong>ch</strong>erung von Personen,<br />

ni<strong>ch</strong>t jedo<strong>ch</strong> <strong>für</strong> andere Zwecke, z. B. als Ans<strong>ch</strong>lagmittel <strong>für</strong> Lasten, verwendet<br />

werden.<br />

6.3 Fest installierte Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen<br />

6.3.1 Werden Freileitungsmasten neu erstellt, müssen diese mit einer fest installierten<br />

Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung na<strong>ch</strong> EN 353-1 ausgerüstet werden.<br />

6.3.2 Für bestehende Masten erarbeiten die Betriebsinhaber ein Na<strong>ch</strong>rüstkonzept<br />

<strong>für</strong> fest installierte Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen, wel<strong>ch</strong>e die Norm EN 353-1 erfüllen<br />

müssen. Dieses legt grundsätzli<strong>ch</strong> fest, an wel<strong>ch</strong>en Masten innert wel-<br />

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<strong>ch</strong>er Gesamtzeit 1 die Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen na<strong>ch</strong>gerüstet werden (mit<br />

Priorisierung & Quantifizierung). Es sind mindestens diejenigen Masten auszurüsten,<br />

wel<strong>ch</strong>e bisher keine Steigleitern, Steigbolzen, Steiggänge, Leiterhaken<br />

etc. <strong>auf</strong>weisen, wel<strong>ch</strong>e zusammen mit weiteren Hilfsmitteln und in<br />

Kombination mit dem Einsatz der PSAgA ein si<strong>ch</strong>eres Aufsteigen ermögli<strong>ch</strong>en.<br />

2 Die Kontrollstelle (<strong>ESTI</strong>/BAV) prüft und genehmigt das Konzept, inkl.<br />

Terminplan 1 .<br />

6.3.3 Bei Umbauten von bestehenden Masten 3 ist eine permanente Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung<br />

gemäss EN 353-1 zu montieren, unabhängig vom Na<strong>ch</strong>rüstkonzept.<br />

Diese Na<strong>ch</strong>rüstung wird mit der Plangenehmigung verfügt und die Ausführung<br />

dur<strong>ch</strong> die Kontrollstelle überwa<strong>ch</strong>t.<br />

6.3.4 Verantwortli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> diese te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Ausrüstung bzw. Na<strong>ch</strong>rüstung ist der Betriebsinhaber.<br />

6.3.5 Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen sind vor und während der Benutzung <strong>auf</strong> augens<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong>e<br />

Mängel zu kontrollieren.<br />

6.4 Zugang zum Arbeitsplatz und S<strong>ch</strong>utz am Arbeitsplatz<br />

6.4.1 Die in den S<strong>ch</strong>ulungsunterlagen der Bran<strong>ch</strong>e <strong>auf</strong>geführten Te<strong>ch</strong>niken <strong>für</strong> die<br />

vers<strong>ch</strong>iedenen Tätigkeiten im Umgang mit PSA gegen Absturz sind verbindli<strong>ch</strong>.<br />

6.5 Geltungsberei<strong>ch</strong> der Bestimmungen<br />

Die Vors<strong>ch</strong>riften betreffend Zugang zum und S<strong>ch</strong>utz am Arbeitsplatz (Ziffer<br />

6.2 und 6.3) gelten <strong>für</strong> alle <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Freileitungsmasten (3.2.2).<br />

6.6 Mitnahme von Material, Werkzeugen und Hilfsmitteln<br />

6.6.1 Der Arbeitnehmer darf beim Zugang zum Arbeitsplatz (3.2.4) nur sol<strong>ch</strong>e Teile<br />

mitführen, die ein si<strong>ch</strong>eres Begehen ni<strong>ch</strong>t beeinträ<strong>ch</strong>tigen, z. B. Zugleinen,<br />

Werkzeug-/Materialbeutel und Klapprollen. Zudem ist es gegen Herunterfallen<br />

jederzeit zu si<strong>ch</strong>ern.<br />

6.6.2 Werden Material, Werkzeuge oder Hilfsmittel <strong>auf</strong> Freileitungen mitgeführt, ist<br />

dar<strong>auf</strong> zu a<strong>ch</strong>ten, dass deren Gewi<strong>ch</strong>t so gering wie mögli<strong>ch</strong> ist, die Gefahr<br />

des Hängenbleibens an Mastbauteilen sowie die Gefahr des Aushängens der<br />

Last vermieden wird und keine Gefahr dur<strong>ch</strong> einen mögli<strong>ch</strong>en Windangriff<br />

gegeben ist.<br />

1<br />

Die Gesamtzeit soll in einer vernünftigen Relation zur Grösse des vom Werk betreuten Netzes stehen.<br />

2<br />

Darüber hinaus ist es dem Betriebsinhaber überlassen, Masten, die z. B. besonders häufig bestiegen<br />

werden etc., ins Konzept <strong>auf</strong>zunehmen.<br />

3<br />

Hier sind Änderungen zu verstehen, wel<strong>ch</strong>e das Mastbild in Höhe oder Breite verändern.<br />

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6.6.3 Material, Werkzeuge oder Hilfsmittel sind mit geeigneten Einri<strong>ch</strong>tungen, wie<br />

Seilzügen, von der Erde aus zur Arbeitsstelle zu transportieren.<br />

6.7 <strong>Arbeiten</strong> mit Leitungsfahrzeugen (3.4.1)<br />

6.7.1 Leitungsfahrzeuge mit Baujahr na<strong>ch</strong> 2004 müssen der EN 50374 entspre<strong>ch</strong>en.<br />

Ältere Leitungsfahrzeuge sind analog 6.10.1 zu prüfen und zu warten.<br />

6.7.2 Jedes Leitungsfahrzeug muss dauerhaft mit folgenden Angaben versehen<br />

sein:<br />

- Name des Herstellers/Inverkehrsbringer<br />

- Herstellungsjahr<br />

- Maximale Nutzlast<br />

- Si<strong>ch</strong>erheitsvorkehrungen<br />

6.7.3 Vor jedem Einsatz muss die Funktionstü<strong>ch</strong>tigkeit des Leitungsfahrzeuges<br />

überprüft werden.<br />

6.7.4 Leitungsfahrzeuge dürfen nur eingesetzt werden, sofern si<strong>ch</strong> in der Spannweite<br />

keine oder nur zugfeste Pressverbinder/Muffen befinden. Die Zugfestigkeit<br />

muss na<strong>ch</strong>vollziehbar sein.<br />

6.7.5 Auf Einfa<strong>ch</strong>leitern und bei bes<strong>ch</strong>ädigten Bündelleitern dürfen die Fahrzeuge<br />

unter Einhaltung folgender Bedingungen eingesetzt werden:<br />

- Vor jedem Einsatz der Leitungsfahrzeuge beurteilt der Anlageverantwortli<strong>ch</strong>e<br />

vor Ort/Aufsi<strong>ch</strong>tsführende Person zusammen mit dem Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>en<br />

die Tragfähigkeit des Strom-/Erdleiters unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung<br />

der vom Betriebsinhaber festgelegten Beurteilungskriterien.<br />

- Der Monteur si<strong>ch</strong>ert si<strong>ch</strong> am darüber liegenden Leiterseil. Bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong><br />

dem Erdseil sind geeignete Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen zu definieren.<br />

6.7.6 Der Arbeitnehmer darf Leitungsfahrzeuge nur unter Benutzung der PSA gegen<br />

Absturz besteigen oder verlassen.<br />

6.7.7 Im Leitungsfahrzeug hat der Monteur die PSA zu benutzen.<br />

6.8 <strong>Arbeiten</strong> mit Hebebühnen und Mobilkran mit Arbeitskorb<br />

Die Ri<strong>ch</strong>tlinie 1863 der SUVA: “Ri<strong>ch</strong>tlinien <strong>für</strong> den Einsatz von Kranen und<br />

Baumas<strong>ch</strong>inen im Berei<strong>ch</strong> elektris<strong>ch</strong>er Freileitungen“ ist <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> an<br />

Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen ni<strong>ch</strong>t anwendbar. Es gelten die Bestimmungen<br />

der Starkstromverordnung und der S<strong>ch</strong>weizer Norm SN EN 50110-1, insbesondere,<br />

was die einzuhaltenden Abstände anbetrifft.<br />

6.8.1 Die Position des S<strong>ch</strong>werpunkts dieser Geräte ist keine fixe Grösse, da ein<br />

Teil des Geräts mobil ist. In der Regel verhindern Kontrollkontakte, dass die<br />

Mögli<strong>ch</strong>keiten dieser Geräte übers<strong>ch</strong>ritten werden. Dur<strong>ch</strong> bestimmte Faktoren<br />

kann ihr Glei<strong>ch</strong>gewi<strong>ch</strong>t jedo<strong>ch</strong> verändert werden, so dass sie umkippen.<br />

Im Wesentli<strong>ch</strong>en ist <strong>auf</strong> die zulässige Last <strong>auf</strong> den Hebebühnen (Personen<br />

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und Material), die Bodenbelastungsfähigkeit, die Neigung des Geländes und<br />

<strong>auf</strong> den Windeinfluss zu a<strong>ch</strong>ten. In diesem Zusammenhang sind die Anleitungen<br />

des Herstellers genau zu befolgen.<br />

6.8.2 Eine Hebebühne darf ni<strong>ch</strong>t von einem Monteur allein verwendet werden. Sobald<br />

eine Person eine Hebebühne von dieser aus bedient, muss eine andere<br />

Person in der Lage sein, die Notmanöver auszuführen. Diese Manöver bestehen<br />

darin, die Hebebühne wieder <strong>auf</strong> den Boden zu fahren, falls der si<strong>ch</strong><br />

dar<strong>auf</strong> befindende Monteur einen Unfall hätte (Unwohlsein, Verletzung).<br />

6.8.3 Die Vors<strong>ch</strong>riften <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> in unmittelbarer Nähe von Bahnanlagen oder<br />

Verkehrswegen müssen eingehalten werden. Bei der Einri<strong>ch</strong>tung von Baustellen<br />

<strong>auf</strong> Autobahnen, wi<strong>ch</strong>tigen Kantonsstrassen oder Bahnanlagen sind<br />

die zuständigen Stellen (Astra, Tiefbauamt, SBB etc.) frühzeitig beizuziehen.<br />

6.8.4 Für den Einsatz eines Mobilkrans mit Arbeitskorb muss eine entspre<strong>ch</strong>ende<br />

Ausnahmebewilligung der SUVA vorliegen. In dieser sind die erforderli<strong>ch</strong>en<br />

S<strong>ch</strong>utzmassnahmen festgelegt. Die Ausnahmebewilligung ist dur<strong>ch</strong> den<br />

Kranbetreiber bei der SUVA einzuholen.<br />

6.8.5 Um si<strong>ch</strong> gegen die Gefahren im Zusammenhang mit der Induktion zu s<strong>ch</strong>ützen,<br />

sind die Vors<strong>ch</strong>riften von Kapitel 7.8.3 zu bea<strong>ch</strong>ten. Insbesondere sind<br />

folgende "zusätzli<strong>ch</strong>en Erdungen" vorzusehen:<br />

- Erdung der leitenden Konstruktion der Hebebühne oder des Mobilkrans<br />

(Masterdung, Tiefenerder).<br />

- Kann die Arbeitsstelle ni<strong>ch</strong>t unmittelbar mit Arbeitserden geerdet werden,<br />

soll ein Potenzialausglei<strong>ch</strong> zwis<strong>ch</strong>en der Arbeitsbühne und dem Leiter der<br />

Freileitung, an dem gearbeitet wird, angebra<strong>ch</strong>t werden.<br />

6.9 Montage von Auslegern an Betonmasten mit Autokran<br />

6.9.1 Bei der Montage von Auslegern mit Autokran wurden die Monteure bisher <strong>auf</strong><br />

den Auslegern stehend an den Arbeitsplatz gehoben. Sie si<strong>ch</strong>erten si<strong>ch</strong> dabei<br />

entweder am Kranhaken oder an den Ans<strong>ch</strong>lagmitteln. Für diese Art des<br />

Personentransportes ist eine Ausnahmebewilligung der SUVA erforderli<strong>ch</strong><br />

(Art. 42 der Verordnung zur Unfallverhütung und Art. 4, Abs. 5 der Kranverordnung).<br />

6.9.2 Ein Personentransport mit Autokran ist zukünftig nur no<strong>ch</strong> unter spezifis<strong>ch</strong>en<br />

Bedingungen mögli<strong>ch</strong>. Das Flussdiagramm im Anhang D zeigt <strong>auf</strong>, wann diese<br />

Bedingungen erfüllt sein können.<br />

6.9.3 Wenn ein Personentransport mit Montagekran ni<strong>ch</strong>t zu umgehen ist, muss<br />

zwingend eine Ausnahmebewilligung der SUVA vorliegen. Die Ausnahmebewilligung<br />

muss mindestens 4 Wo<strong>ch</strong>en vor Arbeitsausführung mit dem Antragsformular<br />

AS 1741.d bei der SUVA beantragt werden. Das Antragsformular<br />

findet si<strong>ch</strong> <strong>auf</strong> der Website der SUVA. Die zu bea<strong>ch</strong>tenden Si<strong>ch</strong>erheitsanforderungen<br />

sind im Antragsformular hinterlegt.<br />

Hinweis: Eine Ausnahmebewilligung wird verweigert, wenn <strong>für</strong> das Ho<strong>ch</strong>heben<br />

von Personen eine Hubarbeitsbühne si<strong>ch</strong>er eingesetzt werden kann.<br />

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Dies ist dann der Fall, wenn die Hubarbeitsbühne <strong>auf</strong> befestigtem Grund,<br />

beispielsweise einer asphaltierten Strasse, positioniert werden kann. Um diesen<br />

Punkt überprüfen zu können, ist jedem Antrag ein entspre<strong>ch</strong>ender Planauss<strong>ch</strong>nitt<br />

beizulegen.<br />

Wenn innerhalb eines Auftrages (eines Loses) ni<strong>ch</strong>t alle Masten mit der<br />

Hubarbeitsbühne errei<strong>ch</strong>bar sind, dann wird der Einfa<strong>ch</strong>heit halber die Ausnahmebewilligung<br />

<strong>für</strong> den gesamten Auftrag erteilt.<br />

6.10 Arbeitsmittel<br />

6.10.1 Allgemeines<br />

6.10.1.1 Ausbildung<br />

Der Arbeitgeber sorgt da<strong>für</strong>, dass die Mitarbeitenden über das korrekte Verwenden<br />

der Arbeitsmittel instruiert werden. Der Na<strong>ch</strong>weis über die Instruktion<br />

hat s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> zu erfolgen.<br />

6.10.1.2 Bes<strong>ch</strong>affung<br />

Es sind nur Arbeitsmittel zu bes<strong>ch</strong>affen, die den eins<strong>ch</strong>lägigen Normen und<br />

Ri<strong>ch</strong>tlinien entspre<strong>ch</strong>en. Vom Hersteller oder Lieferanten sind Konformitätserklärung<br />

sowie Gebrau<strong>ch</strong>s-, Prüf-, Wartung- und Reparaturanleitung zu verlangen.<br />

Diese Dokumente müssen <strong>für</strong> die Mitarbeitenden zugängli<strong>ch</strong> sein.<br />

Im Falle von Eigenbau gelten die vorstehenden Bedingungen ebenfalls.<br />

6.10.1.3 Verwendung und periodis<strong>ch</strong>e Kontrollen<br />

Die Arbeitsmittel müssen entspre<strong>ch</strong>end den Vors<strong>ch</strong>riften und Anleitungen<br />

des Herstellers verwendet werden. Das Ändern oder ni<strong>ch</strong>t vors<strong>ch</strong>riftsgemässe<br />

Verwenden ist unzulässig. Der Arbeitgeber hat das korrekte Verwenden<br />

periodis<strong>ch</strong> zu überprüfen und dur<strong>ch</strong>zusetzen.<br />

6.10.1.4 Prüfung, Wartung und Reparatur<br />

Vor und na<strong>ch</strong> jedem Gebrau<strong>ch</strong> der Arbeitsmittel muss eine Si<strong>ch</strong>t- und/oder<br />

Funktionsprüfung vom Mitarbeitenden dur<strong>ch</strong>geführt werden.<br />

Defektes Material darf ni<strong>ch</strong>t mehr verwendet werden. Es ist zu kennzei<strong>ch</strong>nen<br />

und dem Arbeitgeber zu melden.<br />

Die periodis<strong>ch</strong>e Arbeitsmittel-Prüfung ist von einer sa<strong>ch</strong>kundigen Person<br />

dur<strong>ch</strong>zuführen. Diese Prüfung muss s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> dokumentiert werden.<br />

Die Wartungen und Reparaturen müssen entspre<strong>ch</strong>end den Vors<strong>ch</strong>riften und<br />

Anleitungen des Herstellers dur<strong>ch</strong>geführt werden.<br />

6.10.2 Leitern<br />

Für Eigenbau und wo keine Vors<strong>ch</strong>riften des Herstellers vorhanden sind,<br />

können die europäis<strong>ch</strong>en Normen SN EN 1147 und SN EN 131-2 sinngemäss<br />

angewendet werden.<br />

Für die Prüfung und Wartung von Leitern ohne Vors<strong>ch</strong>riften des Herstellers<br />

können die te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Ri<strong>ch</strong>tlinien vom s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Feuerwehrverband<br />

TR Nr. 03.00 – 07d/08d/09d sinngemäss angewendet werden.<br />

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6.10.2.1 Steckleitern (3.4.2)<br />

6.10.2.1.1 Kriterien<br />

Folgende Kriterien gelten als Bedingung:<br />

- Spannvorri<strong>ch</strong>tung aus verrottungsfestem Polyester oder glei<strong>ch</strong>wertigem<br />

Material<br />

- Länge Steckstoss mind. 10 cm<br />

- Na<strong>ch</strong>weis des Produktionsjahrs und Kennzei<strong>ch</strong>nung der Leiterelemente<br />

- Na<strong>ch</strong>weis der periodis<strong>ch</strong>en Kontrolle und Kennzei<strong>ch</strong>nung der Leiterelemente<br />

- es muss eine Bedienungsanleitung (Checkliste) <strong>für</strong> das Montagepersonal<br />

vorhanden sein<br />

6.10.2.1.2 Anwendungen<br />

Steckleitern sind <strong>für</strong> das Besteigen von Masten ohne feste Leitern vorgesehen.<br />

Es sind vers<strong>ch</strong>iedene Systeme aus dem Handel oder Eigenbau im<br />

Gebrau<strong>ch</strong>. Wo erforderli<strong>ch</strong>, muss das unterste Leiterelement zusätzli<strong>ch</strong> gegen<br />

das Wegruts<strong>ch</strong>en oder das Absinken gesi<strong>ch</strong>ert werden.<br />

6.10.2.2 Hängeleitern vertikal (3.4.3)<br />

6.10.2.2.1 Kriterien<br />

- ausrei<strong>ch</strong>ende Hakenöffnung <strong>für</strong> das Einhängen am festen Mastteil<br />

- Si<strong>ch</strong>erung der Hakenöffnung, z. B. mit Vers<strong>ch</strong>lusskette<br />

- die maximal zulässige vertikale Belastung muss ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> sein<br />

(Kennzei<strong>ch</strong>nung)<br />

6.10.2.2.2 Anwendung<br />

Die Hängeleitern sind zur Ausübung von <strong>Arbeiten</strong> in vertikaler Lage bestimmt<br />

(z. B. Tragkettenmontage). Dabei sind folgende Anwendungspunkte zu<br />

bea<strong>ch</strong>ten:<br />

- Einhängen des Leiterhakens an einem festen Mastteil und/oder am<br />

Leiterseil<br />

- S<strong>ch</strong>liessen der Si<strong>ch</strong>erung (Vers<strong>ch</strong>lusskette) zwis<strong>ch</strong>en Haken und Leiter<br />

- Belastungskriterien bea<strong>ch</strong>ten (Hersteller)<br />

- Si<strong>ch</strong>erung der <strong>Arbeiten</strong>den (z. B. Falls<strong>ch</strong>utzs<strong>ch</strong>iene, Höhensi<strong>ch</strong>erungsgerät<br />

usw.)<br />

- kein Einsatz als Abspannleiter (Leiterbru<strong>ch</strong>)<br />

6.10.2.3 Hängeleitern horizontal (3.4.3)<br />

6.10.2.3.1 Kriterien<br />

- ausrei<strong>ch</strong>ende Hakenöffnung <strong>für</strong> das Einhängen am festen Mastteil<br />

- Si<strong>ch</strong>erung der Hakenöffnung mit Vers<strong>ch</strong>lusskette<br />

- die maximal zulässige horizontale und vertikale Belastung muss ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong><br />

sein (Kennzei<strong>ch</strong>nung)<br />

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6.10.2.3.2 Anwendung<br />

Die Hängeleitern sind zur Ausübung von <strong>Arbeiten</strong> in vertikaler und<br />

horizontaler Lage bestimmt (z. B. Tragkettenmontage und Abspannarmaturen).<br />

Dabei sind folgende Anwendungspunkte zu bea<strong>ch</strong>ten:<br />

- Einhängen des Leiterhakens an einem festen Mastteil und/oder am<br />

Leiterseil<br />

- S<strong>ch</strong>liessen der Si<strong>ch</strong>erung (Vers<strong>ch</strong>lusskette) zwis<strong>ch</strong>en Haken und Leiter<br />

- Belastungskriterien bea<strong>ch</strong>ten (Hersteller)<br />

- Si<strong>ch</strong>erung der <strong>Arbeiten</strong>den (z. B. Höhensi<strong>ch</strong>erungsgerät usw.)<br />

6.11 Instandhaltung und Kontrolle der S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz<br />

6.11.1 Der Arbeitgeber muss da<strong>für</strong> sorgen, dass die S<strong>ch</strong>utzausrüstungen jederzeit<br />

bestimmungsgemäss verwendet werden können (VUV, Art. 5).<br />

6.11.2 Der Arbeitgeber hat die S<strong>ch</strong>utzausrüstungen entspre<strong>ch</strong>end den Einsatzbedingungen<br />

und den betriebli<strong>ch</strong>en Verhältnissen na<strong>ch</strong> Bedarf, mindestens jedo<strong>ch</strong><br />

einmal jährli<strong>ch</strong>, <strong>auf</strong> ihren einwandfreien Zustand dur<strong>ch</strong> einen Sa<strong>ch</strong>kundigen<br />

(3.1.7) kontrollieren zu lassen.<br />

Für die Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen mit fester Führung kann je na<strong>ch</strong> Bedarf eine<br />

andere Kontrollperiode gemäss der Gebrau<strong>ch</strong>sanweisung des Herstellers<br />

verlangt werden.<br />

6.11.3 Bes<strong>ch</strong>ädigte oder dur<strong>ch</strong> Sturz beanspru<strong>ch</strong>te S<strong>ch</strong>utzausrüstungen sind der<br />

Benutzung zu entziehen, bis ein Sa<strong>ch</strong>kundiger der weiteren Benutzung zugestimmt<br />

hat.<br />

6.11.4 Der Arbeitgeber hat zu veranlassen, dass s<strong>ch</strong>adhafte Teile von S<strong>ch</strong>utzausrüstungen<br />

nur dur<strong>ch</strong> Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entspre<strong>ch</strong>en.<br />

6.11.5 Der Arbeitnehmer hat die persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung vor jeder Benutzung<br />

dur<strong>ch</strong> Si<strong>ch</strong>tkontrolle <strong>auf</strong> ihren ordnungsgemässen Zustand und <strong>auf</strong> einwandfreies<br />

Funktionieren zu kontrollieren.<br />

6.11.6 Persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstungen dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen<br />

ausgesetzt werden, die ihren si<strong>ch</strong>eren Zustand beeinträ<strong>ch</strong>tigen können.<br />

6.12 Rettungsmassnahmen<br />

6.12.1 Der Arbeitgeber hat geeignete Verfahren zur Rettung von Personen von Freileitungen<br />

festzulegen sowie zu gewährleisten, dass die dazu erforderli<strong>ch</strong>en<br />

Einri<strong>ch</strong>tungen und S<strong>ch</strong>utzausrüstungen zum Retten bereitstehen.<br />

Die Rettung muss unverzügli<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>geführt werden. Das Hängen im Gurt<br />

länger als 20 Minuten ist zu vermeiden.<br />

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6.12.2 Der Arbeitgeber hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die Arbeitnehmer im Gefahrenfall<br />

die erforderli<strong>ch</strong>en Rettungsmassnahmen auslösen können. Er hat den Arbeitnehmern<br />

die dazu erforderli<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen (z. B. Spre<strong>ch</strong>funkgeräte)<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

6.12.3 Der Arbeitgeber hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die fa<strong>ch</strong>gere<strong>ch</strong>te Bergung und die<br />

Handhabung der Rettungsmittel jederzeit si<strong>ch</strong>ergestellt sind. Die Grundausbildung<br />

im Betrieb erfolgt erstmals bei Stellenantritt und dana<strong>ch</strong> regelmässig<br />

im Rahmen einer Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb. Wegen der Komplexität der Materie<br />

wird eine jährli<strong>ch</strong>e Wiederholung empfohlen.<br />

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7 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen elektris<strong>ch</strong>e Gefährdungen<br />

7.1 Grundsätze<br />

Die S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen elektris<strong>ch</strong>e Gefährdungen sind abhängig von<br />

der gewählten Methode.<br />

Grundsätzli<strong>ch</strong> sind drei Methoden denkbar:<br />

- <strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand<br />

- <strong>Arbeiten</strong> in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen<br />

- <strong>Arbeiten</strong> unter Spannung<br />

In der S<strong>ch</strong>weiz wird das <strong>Arbeiten</strong> unter Spannung an Ho<strong>ch</strong>spannungsleitungen<br />

übli<strong>ch</strong>erweise ni<strong>ch</strong>t angewendet. Im Rahmen der vorliegenden Regeln<br />

sind deshalb nur die na<strong>ch</strong>folgenden zwei Methoden berücksi<strong>ch</strong>tigt:<br />

- <strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand<br />

- <strong>Arbeiten</strong> in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen<br />

Die Wahl der Arbeitsmethode wird im Einvernehmen der zuständigen Person<br />

der elektris<strong>ch</strong>en Anlagen mit der ausführenden Person vereinbart. Sie bes<strong>ch</strong>liessen<br />

die S<strong>ch</strong>utzmassnahmen <strong>für</strong> die Umsetzung unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung<br />

der Qualifikation der Person, der Werkzeuge und der Ausrüstung.<br />

Grundsatz:<br />

Wo immer mögli<strong>ch</strong> ist das <strong>Arbeiten</strong><br />

"in der Nähe von<br />

unter Spannung stehenden Teilen"<br />

zu vermeiden<br />

d. h. <strong>auf</strong> denselben Tragwerken sind alle Systeme abzus<strong>ch</strong>alten.<br />

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7.2 Arbeitsorganisation<br />

7.2.1 Allgemeines<br />

Vor jeder Arbeit <strong>auf</strong> einer Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitung müssen mögli<strong>ch</strong>e Gefährdungen<br />

abges<strong>ch</strong>ätzt werden, um festzulegen, wie die beabsi<strong>ch</strong>tigte Tätigkeit<br />

si<strong>ch</strong>er auszuführen ist (Auszug aus EN 50110-1, 4.1).<br />

In Art. 69 der Starkstromverordnung ist festgelegt, dass <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong><br />

Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen grundsätzli<strong>ch</strong> ein s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er Auftrag zu erstellen<br />

ist (Beispiel: siehe Anhang E). Weiter sind die te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Unterlagen<br />

<strong>auf</strong>geführt, wel<strong>ch</strong>e bereitzustellen sind.<br />

Für planbare <strong>Arbeiten</strong> kann vom Projektstart bis zum Projektende die Checkliste<br />

„Si<strong>ch</strong>erheitsgere<strong>ch</strong>te Projektorganisation“ (Anhang F) als roter Faden<br />

eingesetzt werden.<br />

Für <strong>Arbeiten</strong> im Störungsfall können gem. Art. 69 die Informationen au<strong>ch</strong><br />

mündli<strong>ch</strong> erfolgen. Empfohlen wird jedo<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> <strong>für</strong> diese <strong>Arbeiten</strong> die s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e<br />

Dokumentation der Anweisungen.<br />

Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e (3.1.3) und der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e (3.1.2)<br />

nehmen diese Eins<strong>ch</strong>ätzung vor. Sie einigen si<strong>ch</strong> über die vorzukehrenden<br />

Massnahmen, damit die Arbeit si<strong>ch</strong>er ausgeführt werden kann.<br />

Na<strong>ch</strong> Artikel 11a der VUV muss der Betriebsinhaber, wenn erforderli<strong>ch</strong>, Spezialisten<br />

der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit beiziehen. Dies ist der Fall, wenn das im Betrieb<br />

vorhandene Wissen und die verfügbaren Regeln der Te<strong>ch</strong>nik (z. B. Verordnungen,<br />

Ri<strong>ch</strong>tlinien, Merkblätter usw.) ni<strong>ch</strong>t ausrei<strong>ch</strong>en, um die anstehenden<br />

Aufgaben bezügli<strong>ch</strong> Si<strong>ch</strong>erheit und Gesundheitss<strong>ch</strong>utz zu lösen.<br />

Die S<strong>ch</strong>altungen im Netz werden unter strikter Einhaltung des S<strong>ch</strong>altprogramms<br />

(3.3.2) von der Person mit S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigung ausgeführt.<br />

Das Organisationsprinzip zur Ausführung von <strong>Arbeiten</strong> ist <strong>auf</strong> Bild 1 ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>.<br />

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Bild 1: Organisationsprinzip<br />

Spezialisten der<br />

Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er vor Ort<br />

Aufsi<strong>ch</strong>t<br />

Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Fern<br />

Netzführende Stelle<br />

S<strong>ch</strong>altanweisungsbere<strong>ch</strong>tigt<br />

S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigt<br />

7.3 Anforderungen an das Personal<br />

BETRIEBSINHABER<br />

Kommunikation bei S<strong>ch</strong>althandlungen<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsbe<strong>auf</strong>tragter<br />

Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er<br />

- Sa<strong>ch</strong>verständiger<br />

- instruierte Person<br />

intern/extern<br />

Arbeitsausführender<br />

- Sa<strong>ch</strong>verständiger<br />

- instruierte Person<br />

- Laie<br />

intern/extern<br />

Die Starkstromverordnung (SR.734.2) erklärt in den Artikeln 11 und 12 (unten<br />

wortgetreu wiedergegeben), wel<strong>ch</strong>e Bestimmungen <strong>für</strong> Betrieb und Instandhaltung<br />

von elektris<strong>ch</strong>en Starkstromanlagen eingehalten werden müssen.<br />

StV, Art. 11:<br />

1 Für die Be<strong>auf</strong>si<strong>ch</strong>tigung von <strong>Arbeiten</strong> an oder in Starkstromanlagen und zugehörenden<br />

betriebste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen sowie <strong>für</strong> Massnahmen der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit<br />

dürfen nur sa<strong>ch</strong>verständige Personen (3.1.4) eingesetzt werden.<br />

2 Für die Kontrolle und Bedienung von Anlagen und <strong>für</strong> besondere <strong>Arbeiten</strong> dürfen<br />

au<strong>ch</strong> instruierte Personen (3.1.5) eingesetzt werden.<br />

StV, Art. 12:<br />

1 Die Betriebsinhaber von Starkstromanlagen müssen <strong>für</strong> ihre Anlagen ein Si<strong>ch</strong>erheitskonzept<br />

ausarbeiten und im Rahmen dieses Konzepts diejenigen Personen<br />

instruieren, die Zugang zum Betriebsberei<strong>ch</strong> haben, betriebli<strong>ch</strong>e Handlungen vornehmen<br />

oder an den Anlagen arbeiten.<br />

2 Die Instruktion muss periodis<strong>ch</strong> wiederholt werden. Der Zeitabstand zwis<strong>ch</strong>en zwei<br />

Instruktionen ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> dem Ausbildungsstand der betroffenen Personen,<br />

den vorzunehmenden <strong>Arbeiten</strong> und der Art der Anlagen.<br />

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Vor Beginn der Arbeit müssen Art und S<strong>ch</strong>wierigkeit beurteilt werden, um<br />

<strong>für</strong> die Dur<strong>ch</strong>führung der Arbeit je na<strong>ch</strong> Erfordernis Elektrofa<strong>ch</strong>kräfte, elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong><br />

unterwiesene Personen oder Laien auszuwählen (Auszug aus<br />

EN 50110-1, 4.2).<br />

7.4 Fremdpersonal<br />

7.4.1 Selbständige Dur<strong>ch</strong>führung von <strong>Arbeiten</strong> und Aufsi<strong>ch</strong>tsführung dur<strong>ch</strong> Fremdpersonal<br />

Ein Mitarbeiter einer Fremdfirma kann als Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er (3.1.3) be<strong>auf</strong>tragt<br />

werden, sofern er folgende Voraussetzungen erfüllt:<br />

- Er ist eine vom Betriebsinhaber (3.1.1) anerkannte sa<strong>ch</strong>verständige oder<br />

instruierte Person.<br />

- Er ist mit den <strong>für</strong> die Dur<strong>ch</strong>führung des Arbeits<strong>auf</strong>trages relevanten Verhaltensregeln<br />

und mit allfälligen speziellen Vors<strong>ch</strong>riften der entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Leitungen vertraut.<br />

- Er ist <strong>für</strong> die Anordnung und Umsetzung der Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen an<br />

der Arbeitsstelle und die Einhaltung der Si<strong>ch</strong>erheitsbestimmungen dur<strong>ch</strong><br />

die anwesenden Personen verantwortli<strong>ch</strong>.<br />

- Er sorgt da<strong>für</strong>, dass das beteiligte Fremdpersonal bezügli<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>ausbildung<br />

den Anforderungen, im Speziellen der StV, genügt.<br />

Die Fremdfirma bestätigt s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>, dass die erwähnten Bestimmungen erfüllt<br />

sind.<br />

Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e der Fremdfirma wird im S<strong>ch</strong>altprogramm (3.3.2)<br />

namentli<strong>ch</strong> <strong>auf</strong>geführt.<br />

7.4.2 Mithilfe von Fremdpersonal bei der Dur<strong>ch</strong>führung von <strong>Arbeiten</strong><br />

Ist <strong>für</strong> die Dur<strong>ch</strong>führung einer Arbeit die Mithilfe von Fremdpersonal notwendig,<br />

hat der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e dur<strong>ch</strong> Instruktion da<strong>für</strong> zu sorgen, dass<br />

die Mitarbeiter der Fremdfirma über die besonderen Gefahren in Kenntnis<br />

gesetzt werden.<br />

Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e stellt vor Arbeitsbeginn si<strong>ch</strong>er, dass die Instruktion<br />

stattgefunden hat und von allen Beteiligten verstanden wurde.<br />

7.4.3 Mit der Montage und Instandhaltung von Telekommunikationseinri<strong>ch</strong>tungen<br />

<strong>auf</strong> Freileitungsmasten bes<strong>ch</strong>äftigtes externes Personal<br />

Die <strong>Arbeiten</strong>, wel<strong>ch</strong>e von diesem Personal gema<strong>ch</strong>t werden, dürfen nur mit<br />

Überwa<strong>ch</strong>ung dur<strong>ch</strong> eine vom Betriebsinhaber anerkannte sa<strong>ch</strong>verständige<br />

oder instruierte Person dur<strong>ch</strong>geführt werden. Diese Person ents<strong>ch</strong>eidet in<br />

Abspra<strong>ch</strong>e mit dem Vertreter des Betriebsinhabers über die vorzunehmenden<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsvorkehrungen und erlaubt den Zugang zu den Telekommunikationseinri<strong>ch</strong>tungen.<br />

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Die Unternehmung ist verantwortli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Ausbildung ihres Personals bezügli<strong>ch</strong><br />

der Benutzung der S<strong>ch</strong>utzausrüstungen.<br />

7.5 <strong>Arbeiten</strong> in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen (3.3.11)<br />

Bei Montage- und Instandhaltungsarbeiten der Freileitungen kann das Personal<br />

in die Nähe von unter Spannung stehenden blanken Leitern kommen.<br />

Diese Umgebung wird in genaue Zonen <strong>auf</strong>geteilt (Bild 2), in wel<strong>ch</strong>en si<strong>ch</strong><br />

die sogenannte Annäherungszone (3.3.13) befindet. In der Annäherungszone<br />

muss die persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung na<strong>ch</strong> Weisung <strong>ESTI</strong> 407 getragen<br />

werden.<br />

Bild 2:<br />

<strong>Arbeiten</strong> mit S<strong>ch</strong>utzvorri<strong>ch</strong>tung<br />

- <strong>Arbeiten</strong> in der Annäherungszone<br />

<strong>für</strong> Laien erlaubt.<br />

Falls die Vorri<strong>ch</strong>tung keinen<br />

Kompletts<strong>ch</strong>utz <strong>auf</strong>weist,<br />

müssen die Personen<br />

instruiert sein und unter<br />

Aufsi<strong>ch</strong>t arbeiten.<br />

Die Aufsi<strong>ch</strong>t muss mindestens<br />

dur<strong>ch</strong> instruiertes<br />

Personal erfolgen.<br />

* Entfernung A <strong>für</strong> Freileitungen:<br />

A ≥ DL<br />

A *<br />

DV<br />

DL<br />

Unter Spannung<br />

stehendes Teil<br />

Gefahrenzone<br />

Annäherungszone<br />

Abs<strong>ch</strong>rankung, Vers<strong>ch</strong>alung,<br />

Gitter, S<strong>ch</strong>utzbarrieren<br />

<strong>Arbeiten</strong> ohne S<strong>ch</strong>utzvorri<strong>ch</strong>tung<br />

- <strong>Arbeiten</strong> ausserhalb der Annäherungszone<br />

<strong>für</strong> Laien.<br />

- <strong>Arbeiten</strong> in der Annäherungszone<br />

nur <strong>für</strong> sa<strong>ch</strong>verständiges<br />

oder instruiertes Personal und<br />

unter Aufsi<strong>ch</strong>tsführung.<br />

Die Arbeitszone muss klar definiert und markiert sein; der Zugangsweg gehört<br />

au<strong>ch</strong> zur Arbeitszone.<br />

Nur sa<strong>ch</strong>verständiges (3.1.4) oder instruiertes (3.1.5) Personal ist befugt, in<br />

der Annäherungszone zu arbeiten. Sie verpfli<strong>ch</strong>ten si<strong>ch</strong>, in dieser Zone die<br />

Regeln im Kapitel 6.4 der EN 50110-1 einzuhalten und die persönli<strong>ch</strong>e<br />

S<strong>ch</strong>utzausrüstung na<strong>ch</strong> <strong>ESTI</strong> 407 zu tragen.<br />

Laien (3.1.6) <strong>für</strong> zugewiesene, ni<strong>ch</strong>t elektris<strong>ch</strong>e <strong>Arbeiten</strong> haben nur Zugang<br />

zur Annäherungszone, falls vollständige S<strong>ch</strong>utzvorri<strong>ch</strong>tungen (IP2X) in dieser<br />

Zone bestehen (z. B. Abdeckung, Gitterabs<strong>ch</strong>luss, S<strong>ch</strong>ranke). Können diese<br />

S<strong>ch</strong>utzvorri<strong>ch</strong>tungen keinen vollständigen S<strong>ch</strong>utz gegen die unter Spannung<br />

stehenden Teile gewährleisten, muss das Arbeitspersonal überwa<strong>ch</strong>t werden.<br />

Die persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung muss in diesem Fall je na<strong>ch</strong> Risikobeurteilung<br />

getragen werden.<br />

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Bei Freileitungen ist eine mögli<strong>ch</strong>e Leiterseil-Windauslenkung in Betra<strong>ch</strong>t zu<br />

ziehen. Mit einem Winkel von 30° entspri<strong>ch</strong>t diese Ketten- resp. S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>enauslenkung<br />

0,5 x der Tragkettenlänge [Lf] oder 0,5 x des S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>ensenkre<strong>ch</strong>tabstandes<br />

[Hs] (siehe Bild 3). Für alle zu benützenden Gegenstände<br />

oder Arbeitswerkzeuge muss genügend Raum freigehalten werden, um den<br />

vorges<strong>ch</strong>riebenen Si<strong>ch</strong>erheitsabstand (DV oder DL + 0,5 x Lf respektive 0,5<br />

x Hs) ni<strong>ch</strong>t zu verletzen. Ausserdem ist <strong>für</strong> den Zugang zum Arbeitsplatz eine<br />

minimale Dur<strong>ch</strong>gangsbreite von 1 m zu reservieren.<br />

Für DV und DL sind die grössten in der EN 50110-1 (STI 407.0909) spezifizierten<br />

Distanzen zu wählen (siehe Tabelle A.1).<br />

Diese Distanzen sind ni<strong>ch</strong>t genügend, um si<strong>ch</strong> vor Beeinflussungsinduktion<br />

zu s<strong>ch</strong>ützen (siehe Kapitel 7.9).<br />

Bild 3:<br />

1m*<br />

DV oder DL<br />

Tragkette<br />

0,5.Lf<br />

Lf<br />

Lf = Tragkettenlänge<br />

0,5 x Lf = Windauslenkung des Leiters<br />

DV oder DL<br />

0,5.Hs<br />

Abspannkette<br />

Hs = S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>ensenkre<strong>ch</strong>tabstand<br />

0,5 x Hs = Windauslenkung des Leiters<br />

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1m*<br />

* Minimale Dur<strong>ch</strong>gangsbreite<br />

Hs


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Tabelle A.1: Ri<strong>ch</strong>twerte <strong>für</strong> Abstände DL und DV na<strong>ch</strong> EN 50110-1<br />

Netz-Nennspannung<br />

UN (Effektivwert) kV<br />

Annehmbarer Mindestabstand<br />

in der Luft, der die äussere<br />

Grenze der Gefahrenzone<br />

bestimmt<br />

DL mm<br />

Weitere informative Erklärungen können in der EN 50110-1 na<strong>ch</strong>gelesen werden.<br />

7.6 <strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand (3.3.10)<br />

Annehmbarer Mindestabstand<br />

in der Luft, der die äussere<br />

Grenze der Annäherungszone<br />

bestimmt<br />

DV mm<br />

≤ 1 Keine Berührung 300<br />

3 60 1120<br />

6 90 1120<br />

10 120 1150<br />

15 160 1160<br />

20 220 1220<br />

30 320 1320<br />

36 380 1380<br />

45 480 1480<br />

60 630 1630<br />

70 750 1750<br />

110 1000 2000<br />

132 1100 3000<br />

150 1200 3000<br />

220 1600 3000<br />

275 1900 4000<br />

380 2500 4000<br />

480 3200 6100<br />

700 5300 8400<br />

Um <strong>Arbeiten</strong> an einer ausges<strong>ch</strong>alteten Anlage dur<strong>ch</strong>zuführen, ist die Anwendung<br />

der 5 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> des Kapitels 5, Abs<strong>ch</strong>nitt 2, Art. 72 StV Pfli<strong>ch</strong>t.<br />

Im Falle einer Freileitung beanspru<strong>ch</strong>en diese Regeln eine Koordination zwis<strong>ch</strong>en<br />

dem Anlageverantwortli<strong>ch</strong>en, dem Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>en und der<br />

"Netzführenden Stelle", wie dies in Kapitel 7.2 erklärt wurde.<br />

Die 5 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> lauten:<br />

1. Freis<strong>ch</strong>alten und allseitig trennen<br />

2. Gegen Wiedereins<strong>ch</strong>alten si<strong>ch</strong>ern<br />

3. Spannungslosigkeit prüfen<br />

4. Erden und kurzs<strong>ch</strong>liessen<br />

5. Gegen bena<strong>ch</strong>barte, unter Spannung stehende Teile s<strong>ch</strong>ützen<br />

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7.7 Spannungslosigkeit prüfen<br />

7.7.1 Vorgehen<br />

Die Prüfung der Spannungslosigkeit ist nur eine Etappe in der Anwendung<br />

der 5 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> und darf nie als einziges Kriterium zur Ausstellung<br />

einer Freigabe einer Arbeitsbewilligung betra<strong>ch</strong>tet werden.<br />

Auf dem Arbeitsplatz wird die Prüfung der Spannungslosigkeit <strong>auf</strong> allen Leitern<br />

am Ort der Anbringung der Erdgarnituren dur<strong>ch</strong>geführt.<br />

Mit einem einphasigen Spannungsprüfer, ausgerüstet mit der da<strong>für</strong> vorgesehenen<br />

Isolierstange, sollte eine Prüfung, ohne dass in die Gefahrenzone eingedrungen<br />

wird, ermögli<strong>ch</strong>t werden.<br />

Der Spannungsprüfer muss <strong>für</strong> den Gebrau<strong>ch</strong> im Freien geeignet und an die<br />

Spannung und Frequenz der Leitung angepasst sein.<br />

Bei einer Messung an einem Bündel mit mehreren Leitern muss ein Teilleiter<br />

berührt werden und die Kontaktstelle der Messung an der näher liegenden<br />

Seite des Bündels liegen (Bild 4), damit Messfehler vermieden werden können.<br />

Bild 4:<br />

Unmittelbar vor und na<strong>ch</strong> jedem Gebrau<strong>ch</strong> des Spannungsprüfers ist es unerlässli<strong>ch</strong>,<br />

die Funktionalität mittels einer eingebauten Kontrollvorri<strong>ch</strong>tung<br />

oder dur<strong>ch</strong> Berühren von unter Spannung stehenden Teilen zu überprüfen.<br />

Vor jedem Gebrau<strong>ch</strong> sollte der Oberflä<strong>ch</strong>enzustand optis<strong>ch</strong> kontrolliert werden.<br />

7.7.2 Instandhaltung der Spannungsprüfer<br />

Die Spannungsprüfer sind sorgfältig zu handhaben. Die Instandhaltung hat<br />

dur<strong>ch</strong> einen Sa<strong>ch</strong>kundigen gemäss den Angaben des Herstellers zu erfolgen.<br />

7.8 Erdung<br />

Ri<strong>ch</strong>tig<br />

Man unters<strong>ch</strong>eidet drei vers<strong>ch</strong>iedene Varianten von Erdungen<br />

- Betriebserdung<br />

- Erdung der Arbeitsstelle (3.3.6)<br />

- Zusätzli<strong>ch</strong>e Erdung<br />

Fals<strong>ch</strong><br />

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7.8.1 Betriebserdung<br />

Dreipolige kurzs<strong>ch</strong>lussfeste Erdungsvorri<strong>ch</strong>tung in S<strong>ch</strong>altanlagen, ist in der<br />

Regel realisiert mittels Erdtrenner. In Ausnahmefällen können da<strong>für</strong> au<strong>ch</strong><br />

kurzs<strong>ch</strong>lussfeste Erdungsgarnituren (3.3.7) eingesetzt werden. Das Erden ist<br />

Bestandteil der Ausserbetriebnahme und wird vom S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigten oder<br />

einer vom Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>en be<strong>auf</strong>tragten Person ausgeführt.<br />

7.8.2 Erdung der Arbeitsstelle<br />

7.8.2.1 Allgemeine Bestimmungen:<br />

Blanke Leitungen, die in den Berei<strong>ch</strong> der Arbeitsstelle hineinführen, sind allseitig<br />

und allpolig zu erden und kurzzus<strong>ch</strong>liessen. Es muss si<strong>ch</strong>ergestellt<br />

werden, dass die Erdungs- und Kurzs<strong>ch</strong>liessmassnahmen während der gesamten<br />

Dauer der Arbeit wirksam bleiben. Wenn eine Erdung und Kurzs<strong>ch</strong>liessung<br />

<strong>für</strong> die Dauer von Messungen und Prüfungen entfernt werden<br />

muss, sind geeignete andere Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen zu treffen (gemäss<br />

EN 50110-1, 6.2.4.1). Mindestens eine Erdungs- und Kurzs<strong>ch</strong>liessvorri<strong>ch</strong>tung<br />

(Erdungsgarnitur) muss von der Arbeitsstelle aus si<strong>ch</strong>tbar sein. Dies gilt mit<br />

folgenden Ausnahmen:<br />

- Wenn während der Arbeit kein Leiter unterbro<strong>ch</strong>en wird und die Betriebserdung<br />

realisiert ist, genügt eine einzige Erdungs- und Kurzs<strong>ch</strong>liessvorri<strong>ch</strong>tung<br />

(Erdungsgarnitur) an der Arbeitsstelle.<br />

- Ist keine der Erdungs- und Kurzs<strong>ch</strong>liessvorri<strong>ch</strong>tungen (Erdungsgarnituren)<br />

innerhalb der Arbeitsstelle si<strong>ch</strong>tbar, muss eine Anzeigevorri<strong>ch</strong>tung oder<br />

eine eindeutige Kennzei<strong>ch</strong>nung an der Arbeitsstelle angebra<strong>ch</strong>t werden.<br />

Bei <strong>Arbeiten</strong> an nur einem Leiter einer Freileitung ist es zulässig, nur eine<br />

einphasige Erdung anzubringen, wenn alle na<strong>ch</strong>stehenden Bedingungen erfüllt<br />

sind:<br />

- Der geerdete Leiter, die Arbeitsstelle und Personen befinden si<strong>ch</strong> in einem<br />

Abstand grösser als DL (siehe Kap. 7.5 Tabelle A.1) von den übrigen Leitern<br />

desselben Stromkreises.<br />

- Die Betriebserdung ist realisiert.<br />

Bei der Bemessung der Erdungsvorri<strong>ch</strong>tungen <strong>für</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />

und <strong>auf</strong> Grund des Artikels 68, Abs. 2 der StV dürfen allfällige<br />

Erdtrenner an beiden Auss<strong>ch</strong>altstellen <strong>für</strong> die zu beherrs<strong>ch</strong>enden Kurzs<strong>ch</strong>lussströme<br />

berücksi<strong>ch</strong>tigt werden. Bei eingelegter Betriebserdung genügt<br />

ein Minimalquers<strong>ch</strong>nitt von 35 mm 2 Cu.<br />

Falls an Bündelleitern gearbeitet wird und die Phasens<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e offen ist, kann<br />

es nötig sein, jeden Teilleiter separat zu erden.<br />

7.8.2.2 Vorgehen <strong>für</strong> das Anbringen der Erdungsgarnitur<br />

Die Arbeitserdung muss unverzügli<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Feststellung der Spannungslosigkeit<br />

erfolgen. Es wird mit dem inneren Leiter begonnen.<br />

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Für die Befestigung der Erdungsgarnitur ist wie folgt vorzugehen:<br />

- Alle Kontaktstellen wie au<strong>ch</strong> die Leiter der Erdungsgarnitur sind <strong>auf</strong> ihren<br />

Zustand zu prüfen.<br />

- Die Erdungsklemme am Mast anbringen, wobei <strong>auf</strong> einen guten elektris<strong>ch</strong>en<br />

Kontakt zu a<strong>ch</strong>ten ist (A<strong>ch</strong>tung!!! Farbe isoliert).<br />

- Die Phasenans<strong>ch</strong>lussklemme mögli<strong>ch</strong>st am selben Ort anbringen, an wel<strong>ch</strong>em<br />

die Spannungslosigkeit geprüft wurde.<br />

Das Entfernen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.<br />

Bei einer zu langen Isolationskette kann das Anbringen der Erdung dur<strong>ch</strong> eine<br />

provisoris<strong>ch</strong>e Erdungsgarnitur <strong>auf</strong> einem S<strong>ch</strong>utzring der Kette erlei<strong>ch</strong>tert<br />

werden. Das Anbringen dieser Erdungsgarnitur hat mit einer der Betriebsspannung<br />

entspre<strong>ch</strong>enden Isolierstange zu erfolgen. Die na<strong>ch</strong>folgenden Erdungsgarnituren<br />

können mit einer kürzeren Isolierstange, wel<strong>ch</strong>e auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong><br />

<strong>für</strong> Induktionsspannung ausgelegt ist, angebra<strong>ch</strong>t werden.<br />

7.8.2.3 Instandhaltung des Erdungsmaterials<br />

Erdungsmaterial ist sorgfältig zu handhaben. Die Instandhaltung hat dur<strong>ch</strong><br />

einen Sa<strong>ch</strong>kundigen (3.1.7) gemäss den Angaben des Herstellers zu erfolgen.<br />

Sämtli<strong>ch</strong>es Material, wel<strong>ch</strong>es einem Kurzs<strong>ch</strong>luss ausgesetzt war, ist zu ersetzen.<br />

7.8.3 Zusätzli<strong>ch</strong>e Erdungen<br />

Die Arbeitserdungen gewährleisten ni<strong>ch</strong>t in allen Fällen genügende Si<strong>ch</strong>erheit<br />

vor den Gefahren der Induktion. Zusätzli<strong>ch</strong> müssen Verbindungen, angewendet<br />

zum Erden und/oder als "Shunt", eingesetzt werden, damit die Potenzialfreiheit<br />

in der Arbeitszone gewährleistet werden kann.<br />

Diese Verbindungen können mittels Erdungsgarnitur mit einem Quers<strong>ch</strong>nitt<br />

von mindestens 35 mm 2 Cu und falls nötig verbunden mit Diffusor (3.3.8)<br />

und/oder rollenden Erdungen (3.3.9) realisiert werden. Ihre Umsetzung wird<br />

in Kapitel 7.9 bes<strong>ch</strong>rieben.<br />

7.9 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Beeinflussungsinduktion<br />

7.9.1 Allgemeines<br />

Eine Freileitung kann dur<strong>ch</strong> eine andere in der Nähe verl<strong>auf</strong>ende Freileitung<br />

oder andere, unter Spannung stehende Teile <strong>auf</strong> zwei Arten beeinflusst werden:<br />

dur<strong>ch</strong> elektrostatis<strong>ch</strong>e Induktion und/oder dur<strong>ch</strong> elektromagnetis<strong>ch</strong>e Induktion.<br />

Elektrostatis<strong>ch</strong>e Induktion (Bild 5) ist eine Einwirkung der Spannung.<br />

Dur<strong>ch</strong> kapazitive Kupplung können während der <strong>Arbeiten</strong> grosse Potenzialunters<strong>ch</strong>iede<br />

zwis<strong>ch</strong>en den Leiterseilen und zwis<strong>ch</strong>en Leiterseilen und Erde<br />

(Maste, Werkzeuge) entstehen.<br />

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Wird keine besondere Vorsi<strong>ch</strong>tsmassnahme getroffen, können diese induzierten<br />

Spannungen unabhängig von der Länge der Parallelführung starke<br />

Elektrisierung zur Folge haben und als Sekundärfolge zu Absturz führen.<br />

Bild 5:<br />

Mittels Erdgarnitur <strong>auf</strong><br />

Erdpotenzial gebra<strong>ch</strong>t<br />

Ni<strong>ch</strong>t geerdeter<br />

Leitungsabs<strong>ch</strong>nitt<br />

Elektromagnetis<strong>ch</strong>e Induktion (Bild 6) ist eine Einwirkung des Stromes. Es<br />

handelt si<strong>ch</strong> um eine induktive Kupplung zwis<strong>ch</strong>en einem Strom führenden<br />

Leiter und einer gebildeten S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e (z. B. Leiter-Mast-Erdboden-Mast-<br />

Leiter). Die Ströme in diesen S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>en können mehrere Ampere errei<strong>ch</strong>en<br />

und direkt tödli<strong>ch</strong> wirken.<br />

Das Phänomen verhält si<strong>ch</strong> proportional zur Länge der zwei parallel verl<strong>auf</strong>enden<br />

Leiter und ist der elektrostatis<strong>ch</strong>en Induktion überlagert.<br />

Bild 6: Prinzip des Stromflusses dur<strong>ch</strong> Induktion<br />

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I<br />

I


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7.9.2 Grundsatz der Verhütung und S<strong>ch</strong>utz<br />

Es ist Aufgabe des Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>en, die notwendigen Vorsi<strong>ch</strong>tsmassnahmen<br />

gegen diese Risiken zu treffen, au<strong>ch</strong> <strong>für</strong> Freileitungen, die ni<strong>ch</strong>t mit<br />

dem Netz verbunden sind.<br />

Man muss:<br />

- Direkt beidseitig am Arbeitsplatz Erdungen erstellen, um den induzierten<br />

Strom abzuleiten. Damit der elektromagnetis<strong>ch</strong>e Strom der S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e begrenzt<br />

wird, ist deren Länge dur<strong>ch</strong> Anbringen von Erdungsgarnituren nahe<br />

der Arbeitsstelle zu reduzieren.<br />

- Si<strong>ch</strong> nie in einen Induktionskreis einfügen. Bei jedem Öffnen oder S<strong>ch</strong>liessen<br />

von Induktionskreisen vorgängig eine Überbrückung anbringen, wel<strong>ch</strong>e<br />

die Kontinuität des Stromflusses gewährleistet, resp. erden. Alle <strong>auf</strong><br />

einer Baustelle vorhandenen Induktionskreise sind zu berücksi<strong>ch</strong>tigen.<br />

- Si<strong>ch</strong> nie zwis<strong>ch</strong>en einen geerdeten und ni<strong>ch</strong>t geerdeten (potenzialfreien)<br />

leitenden Teil einfügen. Vorgängig Potenzialausglei<strong>ch</strong> bei beiden Teilen<br />

si<strong>ch</strong>erstellen.<br />

- Rollen mit oder ohne Isolations<strong>auf</strong>lage dürfen ni<strong>ch</strong>t als si<strong>ch</strong>ere galvanis<strong>ch</strong>e<br />

Verbindung betra<strong>ch</strong>tet werden, ausgenommen spezielle Erdungsrollen.<br />

Bei einem Erdseil ist genau glei<strong>ch</strong> vorzugehen wie bei einem Stromleiter.<br />

7.9.3 Praktis<strong>ch</strong>e Anordnung<br />

7.9.3.1 Auf Tragwerken<br />

Vor Beginn jegli<strong>ch</strong>er <strong>Arbeiten</strong> an einem Leiter ist, um die Potenzialdifferenz<br />

auszuglei<strong>ch</strong>en, eine Verbindung zwis<strong>ch</strong>en dem Leiter und dem Masten anzubringen.<br />

Diese Verbindung muss während der ganzen Dauer der <strong>Arbeiten</strong><br />

bestehen bleiben.<br />

Es ist au<strong>ch</strong> sämtli<strong>ch</strong>es leitendes Material mit erhebli<strong>ch</strong>er Grösse (Hängeleiter,<br />

Leitungsfahrzeuge usw.) vor dem Eindringen in den Arbeitsberei<strong>ch</strong> <strong>auf</strong><br />

das Potenzial der Arbeitsstelle zu bringen und diese Massnahme ist bis zum<br />

Abs<strong>ch</strong>luss der <strong>Arbeiten</strong> zu belassen.<br />

7.9.3.2 Für <strong>Arbeiten</strong> an einem <strong>auf</strong> dem Boden liegenden Leiter<br />

Der Potenzialausglei<strong>ch</strong> am Arbeitsplatz ist mittels eines Diffusors zu realisieren.<br />

Sobald der Leiter herabgelassen ist, wird eine Verbindung zu diesem<br />

hergestellt.<br />

Soll der Leiter unterbro<strong>ch</strong>en werden, ist vorgängig eine Überbrückung anzubringen<br />

oder es sind zwei Erdungsgarnituren als Verbindungen an diesem<br />

Diffusor anzus<strong>ch</strong>liessen.<br />

Ist der Arbeitsplatz in der Nähe eines Mastes, wird der Mast anstelle der Diffusorerdung<br />

verwendet.<br />

Beim Entfernen eines Zug- oder Bremsseiles und derglei<strong>ch</strong>en von einem Leiter<br />

ist <strong>auf</strong> die glei<strong>ch</strong>e Weise vorzugehen wie beim Trennen eines Leiters.<br />

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7.10 Wetterbedingungen<br />

Falls eine Überwa<strong>ch</strong>ung dur<strong>ch</strong> den Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>en wegen heftigen<br />

Nieders<strong>ch</strong>lägen, di<strong>ch</strong>tem Nebel oder starkem Wind verunmögli<strong>ch</strong>t wird oder<br />

wenn Blitze und Donner in der näheren Umgebung der Baustelle wahrgenommen<br />

werden, dürfen keine weiteren <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> den Freileitungen unternommen<br />

oder weitergeführt werden. Bis ein si<strong>ch</strong>erer Zustand errei<strong>ch</strong>t wird,<br />

können die <strong>Arbeiten</strong> weitergeführt werden.<br />

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8 Übergangsbestimmungen<br />

Die Bestimmungen dieser Ri<strong>ch</strong>tlinie müssen spätestens 6 Monate na<strong>ch</strong> Inkrafttreten<br />

umgesetzt sein.<br />

Ausgenommen sind:<br />

- Die Anforderungen gemäss Kapitel 5.2, 5.3 und 5.4 müssen spätestens<br />

na<strong>ch</strong> drei Jahren in den Betrieben umgesetzt sein.<br />

- Das Na<strong>ch</strong>rüstkonzept <strong>für</strong> fest installierte Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen bei bestehenden<br />

Masten gemäss Ziffer 6.3.2 muss spätestens na<strong>ch</strong> zwei Jahren<br />

der Kontrollstelle (<strong>ESTI</strong>/BAV) vorgelegt werden.<br />

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Anhänge<br />

Anhang A: Anwendungsbeispiele zu 7.9<br />

A.1 Anwendungsbeispiele<br />

Die zwei folgenden Beispiele zeigen <strong>auf</strong> praktis<strong>ch</strong>e Weise das Anbringen von<br />

S<strong>ch</strong>utzerdungen gegen die Risiken dur<strong>ch</strong> Induktion.<br />

Von dem na<strong>ch</strong>stehend bes<strong>ch</strong>riebenen Vorgehen darf abgewi<strong>ch</strong>en werden,<br />

jedo<strong>ch</strong> nur, wenn eine Gefährdung dur<strong>ch</strong> Induktion ausges<strong>ch</strong>lossen werden<br />

kann.<br />

Die getroffenen Massnahmen müssen si<strong>ch</strong>erstellen, dass ein ni<strong>ch</strong>t erwarteter<br />

Potenzialunters<strong>ch</strong>ied in vers<strong>ch</strong>iedenen Anlageteilen jederzeit abgeleitet werden<br />

kann.<br />

A.1.1 Vorgehensweise <strong>für</strong> die Öffnung einer Abspanns<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e<br />

1 Na<strong>ch</strong> der Prüfung <strong>auf</strong> Spannungslosigkeit, Erdungsgarnitur<br />

(rot) <strong>auf</strong> der S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e anbringen.<br />

2 Aufstellen der Hängeleiter (braun), dana<strong>ch</strong> Erdungsgarnitur<br />

(blau) am Leiterseil anbringen. Denselben<br />

Vorgang mit einer anderen Hängeleiter oder<br />

dur<strong>ch</strong> Vers<strong>ch</strong>iebung derselben <strong>auf</strong> der anderen Seite<br />

wiederholen (Erdungsgarnitur grün). Mittels einer<br />

kurzen Isolierstange werden die Erdungsgarnituren<br />

ausserhalb der Leiter verlegt.<br />

3 Aufstellen der Hängeleiter (braun) und Öffnen der<br />

S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e.<br />

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4 Vers<strong>ch</strong>ieben der Hängeleiter (braun). Freies Ende<br />

der Erdungsgarnitur (rot) <strong>auf</strong> den S<strong>ch</strong>utzring einer<br />

der Ketten anbringen und das S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>enende <strong>auf</strong><br />

den Leiter legen.<br />

5 Vers<strong>ch</strong>ieben der Erdungsgarnitur (blau) <strong>auf</strong> den<br />

S<strong>ch</strong>utzring der anderen Kette. Vers<strong>ch</strong>ieben der Leiter<br />

(braun) ebenfalls <strong>auf</strong> dieser Seite.<br />

6 Das andere freie S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>enende <strong>auf</strong> den Leiter legen.<br />

Erdungsgarnitur (grün) und Leiter (braun) entfernen.<br />

7 Mittels der Isolierstange, Erdungsgarnituren (rot und<br />

blau) entfernen.<br />

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A.1.2 Vorgehensweise <strong>für</strong> die Auswe<strong>ch</strong>slung eines Leiterabs<strong>ch</strong>nittes<br />

Mast 33 Mast 32<br />

Allgemeine Arbeitsbes<strong>ch</strong>reibung<br />

Bes<strong>ch</strong>ädigtes Seil<br />

Mast 31<br />

Ersetzen eines bes<strong>ch</strong>ädigten Seilabs<strong>ch</strong>nittes eines Leitungsstranges zwis<strong>ch</strong>en den<br />

Masten 32 und 33 gemäss den folgenden 4 Arbeitss<strong>ch</strong>ritten:<br />

1. Tätigkeit: Installieren eines Verankerungsseils am Masten 33 <strong>für</strong> das Festhalten<br />

des Leiters während der Arbeit.<br />

2. Tätigkeit: Installieren einer Winde am Mast 31 <strong>für</strong> das Herablassen des Leiters<br />

während der Arbeit.<br />

3. Tätigkeit: Bei Mast 32, Leiter <strong>auf</strong> die Rolle legen<br />

4. Tätigkeit: Herablassen des Leiters und Herauss<strong>ch</strong>neiden des bes<strong>ch</strong>ädigten Abs<strong>ch</strong>nittes.<br />

Zugfeste Verbindungsmuffe mit neuem Seil erstellen.<br />

Vorgehensweise am Mast Nr. 33<br />

1 Na<strong>ch</strong> der Prüfung <strong>auf</strong> Spannungslosigkeit<br />

Anbringen einer<br />

Erdungsgarnitur (R) <strong>auf</strong> allen<br />

Phasen.<br />

2 Aufstellen der Leiter an der arbeitenden<br />

Phase und Installieren<br />

von:<br />

Flas<strong>ch</strong>enzug mit Kette (C).<br />

Rollen (L).<br />

Rückl<strong>auf</strong>zange (P).<br />

3 Aufziehen des Verankerungsseiles<br />

(H) und Befestigung an<br />

der Rückl<strong>auf</strong>zange (P).<br />

4 Zuggerät "Tirfor“ (T) am Verankerungsseil<br />

befestigen und an<br />

einem Anker festma<strong>ch</strong>en. Mit<br />

dem Anspannen beginnen.<br />

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(R)<br />

(P)<br />

(L)<br />

(C)<br />

Ri<strong>ch</strong>tung Mast 32<br />

(H)<br />

(T)


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Vorgehensweise am Mast Nr. 31<br />

1 Na<strong>ch</strong> der Prüfung <strong>auf</strong> Spannungslosigkeit<br />

Anbringen einer<br />

Erdungsgarnitur (R) <strong>auf</strong> der der<br />

Bauseite gegenüberliegenden<br />

Seite, <strong>auf</strong> allen Phasen.<br />

2 Anbringen einer Erdungsgarnitur<br />

(V) <strong>auf</strong> der Bauseite, <strong>auf</strong> der<br />

Phase in Arbeit.<br />

3 Aufstellen der Leiter (E) zum<br />

Öffnen der S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e.<br />

4 Öffnen der S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e.<br />

5 Aufstellen der Hängeleiter (E)<br />

<strong>auf</strong> der Bauseite, <strong>auf</strong> der Phase<br />

in Arbeit.<br />

6 Rückl<strong>auf</strong>zange (P) anbringen<br />

7 Befestigen des Zugseiles (H)<br />

der Winde (U) mit den Umlenkrollen<br />

(L) und Fixierung an der<br />

Rückl<strong>auf</strong>zange (P).<br />

8 Anbringen der rollenden Erde<br />

(S) an das Zugseil der Winde<br />

und ans<strong>ch</strong>liessend mit der<br />

Masterdung verbinden.<br />

9 Erden der Winde, entweder mit<br />

einem Diffusor (D) oder falls die<br />

Distanz ni<strong>ch</strong>t zu gross ist direkt<br />

mit der Masterdung verbinden.<br />

10 Lastversu<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>führen.<br />

11 Lösen der Isolatorenkette (A)<br />

und am Zugseil fixieren (gegen<br />

unkontrolliertes Herunterhängen).<br />

12 Entfernen der Leiter.<br />

13 Entfernen der Erdungsgarnitur (V).<br />

14 Herablassen des Leiters mit<br />

Hilfe der Winde, sobald der Leiter<br />

am Masten 32 in der Rolle<br />

ist.<br />

Ri<strong>ch</strong>tung Mast 32<br />

Ri<strong>ch</strong>tung Mast 32<br />

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(D)<br />

(U)<br />

(P)<br />

Ri<strong>ch</strong>tung Mast 32<br />

(P)<br />

(D)<br />

(U)<br />

(E)<br />

(V)<br />

(A)<br />

(S)<br />

(S)<br />

(E)<br />

(L)<br />

(H)<br />

(L)<br />

(H)<br />

(R)


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Vorgehensweise am Mast Nr. 32<br />

1 Anbringen einer Erdungsgarnitur<br />

(R) an der zu bearbeitenden<br />

Phase.<br />

2 Auflegen des Leiters <strong>auf</strong> die Rolle.<br />

3 Entfernen der Erdungsgarnitur<br />

(R).<br />

Erstellen der Verbindungsmuffe<br />

Na<strong>ch</strong> Herablassen des Leiterseils<br />

<strong>auf</strong> den Boden<br />

1 Installieren eines Diffusors (D)<br />

und eine Erdungsgarnitur (R) am<br />

neuen Leiter anbringen.<br />

2 Abrollen des neuen Leiters.<br />

3 Überbrücken des auszuwe<strong>ch</strong>selnden<br />

Abs<strong>ch</strong>nitts mittels Erdungsgarnituren<br />

(V) und neuem<br />

Leiter.<br />

4 Herstellen der Muffen<br />

5 Am Arbeitsende die Erdungsgarnituren<br />

(V+R) entfernen und Leiterseil<br />

wieder montieren.<br />

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(V)<br />

(R)<br />

Auszu-<br />

we<strong>ch</strong>selnder<br />

Abs<strong>ch</strong>nitt<br />

(D)<br />

(R)<br />

neuer<br />

Leiter<br />

Muffe<br />

(V)


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Anhang B: Beispiel Fragebogen zum Gesundheitszustand<br />

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Anhang C: Konzept <strong>für</strong> Grundausbildung und Na<strong>ch</strong>instruktion<br />

Periodis<strong>ch</strong>e Na<strong>ch</strong>instruktion Betrieb<br />

Na<strong>ch</strong>instruktion Betrieb<br />

Wi<strong>ch</strong>tiges aus Ri<strong>ch</strong>tlinie<br />

Erfa; Neuerungen; Probleme<br />

Übungen; S<strong>ch</strong>wergewi<strong>ch</strong>tsthema<br />

Grundausbildung Betrieb<br />

Inhalt/Geltungsberei<strong>ch</strong> Ri<strong>ch</strong>tlinie<br />

S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen<br />

elektris<strong>ch</strong>e Gefährdungen<br />

Knoten und Verankerungen<br />

PSA gegen Absturz<br />

Erst<strong>auf</strong>stieg<br />

Si<strong>ch</strong>ern <strong>auf</strong> Masten<br />

Bergung<br />

Handhabung der Rettungsmittel<br />

Periodis<strong>ch</strong>e<br />

Na<strong>ch</strong>instruktion autorisierte Ausbildner<br />

Na<strong>ch</strong>instruktion autorisierte Ausbildner<br />

Erfa; Neuerungen; Probleme<br />

Übungen; S<strong>ch</strong>wergewi<strong>ch</strong>tsthema<br />

Grundausbildung autorisierte Ausbildner<br />

Inhalt/Geltungsberei<strong>ch</strong> Ri<strong>ch</strong>tlinie<br />

S<strong>ch</strong>utzmassnahmen<br />

-allgemein<br />

- Absturzrisiken<br />

- elektris<strong>ch</strong>e Gefährdung<br />

Rettungsmassnahmen<br />

Ausbildungskonzept<br />

Methodik<br />

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Anhang D: Montage von Betonausleger<br />

- Ausleger am Boden vormontieren<br />

- Mast mit Ausleger an Standort<br />

heben<br />

Kein Personentransport mit Kran!<br />

- Klemmholz montieren mit Gelenkarm-Hebebühne<br />

oder ab fest<br />

montierter Leiter<br />

- Montagearbeiten mit Gelenkarm-<br />

Hebebühne oder ab fest montierter<br />

Leiter<br />

Kein Personentransport mit Kran!<br />

- Klemmholz montieren vom Ausleger<br />

- Montage des Auslegers inkl. Personentransport.<br />

Personentransport mit Kran! �<br />

Ausnahmebewilligung der SUVA<br />

- Klemmholz montieren ab fest<br />

montierter Leiter<br />

- Montagearbeiten ab fest montierter<br />

Leiter<br />

Kein Personentransport mit Kran!<br />

- Montage mit Nadel oder Heli<br />

Kein Personentransport mit Kran!<br />

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ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

?<br />

Kann der Mast inkl. Ausleger<br />

vormontiert und als Ganzes an<br />

seinen Standort gehoben werden?<br />

Ist das si<strong>ch</strong>ere Aufstellen einer<br />

Hebebühne ohne Behinderung<br />

dur<strong>ch</strong> Pneukran mögli<strong>ch</strong>?<br />

Erlauben der Montagestandort<br />

und die Zufahrt den Einsatz eines<br />

Pneukrans, aber ni<strong>ch</strong>t den<br />

glei<strong>ch</strong>zeitigen Einsatz einer<br />

Gelenkarm-Hebebühne?<br />

Und wurde vorgängig ein Betonmast<br />

vom glei<strong>ch</strong>en Standort<br />

aus mit dem Kran montiert?<br />

Konnte vorgängig kein Betonmast<br />

vom glei<strong>ch</strong>en Standort aus<br />

mit dem Kran montiert werden?<br />

Müssen Alternativen zum Einsatz<br />

eines Pneukrans angewendet<br />

werden?<br />

(<strong>für</strong> Pneukran unzugängli<strong>ch</strong>es<br />

Gelände)


<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

Anhang E: Beispiel Arbeits<strong>auf</strong>trag/Si<strong>ch</strong>erheitsdispositiv<br />

ARBEITSAUFTRAG/SICHERHEITSDISPOSITIV<br />

<strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen (gem. StV, Kap. 5, Art. 69)<br />

Gültig vom bis<br />

Erstellt dur<strong>ch</strong> am Ersetzt Ausgabe vom:<br />

Projektdaten<br />

Objektname:<br />

(Leitung/Anlage)<br />

Leitungsabs<strong>ch</strong>nitt: von «Datum1» bis «Datum2»<br />

Projektname:<br />

Auftragsnummer:<br />

Baulos Nr.<br />

Auszuführende <strong>Arbeiten</strong><br />

Kurzbes<strong>ch</strong>rieb<br />

Baustellenorganisation/Zuständigkeiten<br />

Bei umfangrei<strong>ch</strong>en Projekten ist jeweils ein Organigramm gemäss Punkt 7.2.1 der Ri<strong>ch</strong>tlinie<br />

STI 245.xxxx zu erstellen.<br />

Funktion<br />

Auftraggeber<br />

Firma/Name Telefon Mobile Telefon<br />

Privat<br />

Betriebsinhaber Werk<br />

Projektleiter Vorname/Name<br />

Anlageverantwortli<strong>ch</strong>er Werk/Unternehmen<br />

Fern Vorname/Name<br />

Anlageverantwortli<strong>ch</strong>er<br />

Werk/Unternehmen<br />

Vorort Vorname/Name<br />

Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er Werk/Unternehmen<br />

Bauleiter Vorname/Name<br />

SiBe Unternehmen<br />

Vorname/Name<br />

Auftragnehmer<br />

Montageleiter Vorname/Name<br />

Sa<strong>ch</strong>verständ. Person Unternehmen<br />

Funktion Vorname/Name<br />

SiBe Unternehmen<br />

Vorname/Name<br />

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen<br />

<strong>Arbeiten</strong> Hinweise Aktion Datum Beilage<br />

Antrag <strong>für</strong> S<strong>ch</strong>alt<strong>auf</strong>trag erstellt<br />

S<strong>ch</strong>alt<strong>auf</strong>trag SA-Nr.<br />

Erhalten am:<br />

Bestätigt am:<br />

S<strong>ch</strong>altzustand Phasens<strong>ch</strong>ema Nr. Geplant am:<br />

Arbeitserde Evtl. Erdungskonzept Erstellt am:<br />

Abs<strong>ch</strong>rankung der Arbeitsstelle<br />

Gemäss Situationsplan Erstellt am:<br />

Abs<strong>ch</strong>rankungsmaterial Gem. separater Liste Bestellt am:<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsabstände Gem. Beilage<br />

Notfallorganisation<br />

Funktion Firma/Name Telefon Mobile<br />

Arzt<br />

Vorname/Name<br />

Adresse<br />

Rettungsdienst 144<br />

Rega<br />

Koordinaten Landeplatz<br />

xxx.xxx/yyy.yyy<br />

1414<br />

Feuerwehr/Ölwehr 118<br />

Polizei 117<br />

Netzleitstelle Werk<br />

Beilagen (projektbezogen)<br />

Beilage 1 S<strong>ch</strong>alt<strong>auf</strong>trag<br />

Beilage 2 Erdungskonzept<br />

Beilage 3 Si<strong>ch</strong>erheitsinstruktion (projektspezifis<strong>ch</strong>)<br />

Beilage 4 Präsenzliste "Instruktion" (projektspezifis<strong>ch</strong>)<br />

Beilage 5 Na<strong>ch</strong>weis Grundausbildung STI 245.xxxx<br />

Beilage 6 Si<strong>ch</strong>erheitsplanung Arbeitsstelle (Abs<strong>ch</strong>rankungen, Si<strong>ch</strong>erheits-<br />

abstände etc.)<br />

Beilage 7 Notfall- und Rettungskonzept<br />

Beilage 8 ……………………….<br />

Planunterlagen<br />

Bauprogramm<br />

……………………………………………<br />

Situationspläne, Montagepläne, Phasens<strong>ch</strong>ema<br />

……………………………………………<br />

Materiallisten, Mastenlisten<br />

……………………………………………<br />

Vertrag<br />

……………………………………………<br />

Arbeits<strong>auf</strong>trag/Si<strong>ch</strong>erheitsdispositiv bespro<strong>ch</strong>en: ……………… (Datum)<br />

Für den Auftraggeber: ………………………………………………..(Unters<strong>ch</strong>rift)<br />

Für den Auftragnehmer: ………………………………………………..(Unters<strong>ch</strong>rift)<br />

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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />

Anhang F: Checkliste: Si<strong>ch</strong>erheitsgere<strong>ch</strong>te Projektorganisation<br />

Vorwort<br />

Die elektris<strong>ch</strong>e Gefährdung ist ein tragendes Thema eines Leitungsbauobjektes.<br />

Ob im Unterhalt, Neubau oder Revision soll diese Checkliste ein Leitfaden darstellen,<br />

um die Si<strong>ch</strong>erheitskriterien der <strong>ESTI</strong> 245 im gesamten Abl<strong>auf</strong> von der<br />

Projektierung über die Vergabe bis zur Ausführung einzubeziehen.<br />

Ents<strong>ch</strong>eidend ist, dass der Anlageverantwortli<strong>ch</strong>e (Betriebsinhaber oder das verantwortli<strong>ch</strong>e<br />

Ingenieurbüro) und der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e (Projektleiter, Bauleiter)<br />

folgende Aufgaben wahrnehmen:<br />

- Die Si<strong>ch</strong>erheit und der Gesundheitss<strong>ch</strong>utz sind während des gesamten<br />

Projektes (Planung, Auss<strong>ch</strong>reibung, Auftragsvergabe, Realisierung) angemessen<br />

zu berücksi<strong>ch</strong>tigen, insbesondere sind …<br />

- … die Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen zu definieren und zu planen<br />

sowie<br />

- die Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit zu<br />

überprüfen<br />

Die Checkliste dient als Arbeitshilfe (roter Faden) <strong>für</strong> verantwortli<strong>ch</strong>e Projektleiter<br />

bei der Planung und Ausführung von Projekten im Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungsbau.<br />

Grundlage:<br />

<strong>ESTI</strong> 245 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />

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1. Allgemeine Projektangaben<br />

Projekt: Bauherrs<strong>ch</strong>aft (Betriebsinhaber):<br />

Projektleitung: Bauleitung:<br />

Projektleiter:<br />

Projektleiter Stv.:<br />

Projektmitarbeiter:<br />

Bauleiter:<br />

Netzführende Stelle:<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

Mobile:<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

Mobile:<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

Mobile:<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

Mobile:<br />

E-Mail:<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

Mobile:<br />

E-Mail:<br />

Termine: Monat/Jahr<br />

- Planung/Projektierung<br />

- Auss<strong>ch</strong>reibung<br />

- Arbeitsvergabe<br />

- Arbeitsvorbereitung<br />

- Bauausführung<br />

- Abs<strong>ch</strong>luss<br />

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2. Projektierung<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsabstände<br />

Können die Abstände so gewählt werden,<br />

dass die Abstände gem. Art. 7.5<br />

(STI 245.xxxx) eingehalten werden?<br />

- Besteigung der Maste ohne<br />

Auss<strong>ch</strong>altung<br />

- Unterhaltsarbeiten<br />

Ausserbetriebnahme<br />

Können alle <strong>Arbeiten</strong> im spannungslosen<br />

Zustand ausgeführt werden?<br />

Sind die Auss<strong>ch</strong>altzeiten in der Jahresplanung<br />

enthalten?<br />

Maststandorte/Linienführung<br />

Wurde die Ers<strong>ch</strong>liessung (Zugängli<strong>ch</strong>keit)<br />

berücksi<strong>ch</strong>tigt?<br />

- Für den Masttransport<br />

- Für den Mastbau<br />

- Für die Instandhaltung<br />

Sind die Positionen der Werkleitungen<br />

erfasst und dokumentiert?<br />

Können Kreuzungen und parallelverl<strong>auf</strong>ende<br />

mit Verkehrsanlagen minimiert<br />

werden?<br />

- Strassen<br />

- Eisenbahn<br />

- Luftseilbahn<br />

- Anflugs<strong>ch</strong>neisen<br />

- etc.<br />

Sind die Umwelteinflüsse berücksi<strong>ch</strong>tigt?<br />

- Lawinen<br />

- Ho<strong>ch</strong>wasser<br />

- Steins<strong>ch</strong>lag<br />

- etc.<br />

Massnahmenplanung<br />

Werden die oben festgestellten objektbezogenen<br />

Gefährdungen beurteilt<br />

und, wo nötig, Si<strong>ch</strong>erheits-<br />

massnahmen geplant und festgelegt?<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

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3. Auss<strong>ch</strong>reibung<br />

Projektvorgaben:<br />

Sind alle Projektvorgaben in Bezug <strong>auf</strong><br />

Si<strong>ch</strong>erheit klar verständli<strong>ch</strong> und vollständig?<br />

Sind alle Gefahrenquellen erfasst wie:<br />

- Bahnanlagen<br />

- Autobahnen/Autostrassen<br />

- Hauptstrassen<br />

- Übrige Strassen<br />

- Leitungen Dritter<br />

- Flugverkehr, An- und Abflugs<strong>ch</strong>neisen<br />

- Gebäude<br />

- Lawinen, Steins<strong>ch</strong>lag, Ho<strong>ch</strong>wasser?<br />

Sind die speziellen Auss<strong>ch</strong>reibungskriterien<br />

(Transporte, Ers<strong>ch</strong>liessung,<br />

Gewi<strong>ch</strong>te etc.) enthalten?<br />

Sind die Auss<strong>ch</strong>altzeiten (Tag- und<br />

Na<strong>ch</strong>t) definiert?<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

Sind Arbeitsunterbrü<strong>ch</strong>e definiert? � ja<br />

� nein<br />

Sind <strong>Arbeiten</strong> an Wo<strong>ch</strong>enenden defi- � ja<br />

niert?<br />

� nein<br />

Bewertungskriterien der Submission<br />

Sind die Bewertungskriterien bezügli<strong>ch</strong> � ja<br />

Si<strong>ch</strong>erheits- und Gesundheitss<strong>ch</strong>utz � nein<br />

definiert?<br />

Si<strong>ch</strong>erheits- und Notfallkonzept (z. B. Plan environnement-hygiene–securite)<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

Sind die Anforderungen an das pro- � ja<br />

jektspezifis<strong>ch</strong>e Notfallkonzept defi- � nein<br />

niert? (Material, Notfallliste, Alarmierung,<br />

Rettung, Verantwortli<strong>ch</strong>keiten<br />

usw.)<br />

Ist die Frage na<strong>ch</strong> einem Si<strong>ch</strong>erheits- � ja<br />

konzept des Anbieters <strong>auf</strong>geführt? � nein<br />

(Na<strong>ch</strong>weis verlangen)<br />

Projektspezifis<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzmassnahmen<br />

Sind die erforderli<strong>ch</strong>en projektspezifis<strong>ch</strong>en<br />

S<strong>ch</strong>utzmassnahmen definiert?<br />

(S<strong>ch</strong>utzgerüste, Absperrungen, Provisorien<br />

etc.)<br />

� ja<br />

� nein<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

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4. Arbeitsvergabe<br />

Auswertung der Angebote (Submission)<br />

Sind die in der Auss<strong>ch</strong>reibung geforderten<br />

Massnahmen bezügli<strong>ch</strong> Si<strong>ch</strong>erheits-<br />

und Gesundheitss<strong>ch</strong>utz enthalten<br />

(klar, na<strong>ch</strong>vollziehbar)?<br />

5. Ausführung<br />

Arbeits<strong>auf</strong>trag:<br />

Unterlagen<br />

Ist ein s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er Arbeits<strong>auf</strong>trag (siehe<br />

Beilage Arbeits<strong>auf</strong>trag/<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsdispositiv) vorhanden?<br />

Sind die Planunterlagen/Terminplan<br />

vollständig vorhanden und abgegeben?<br />

Wurden die S<strong>ch</strong>altprogramme angemeldet<br />

und liegen diese vor?<br />

Instruktion<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

Ist die projektspezifis<strong>ch</strong>e Instruktion � ja<br />

organisiert?<br />

� nein<br />

Ist der Na<strong>ch</strong>weis der Grundausbildung � ja<br />

STI 245.xxxx vorhanden?<br />

� nein<br />

Audit (Dur<strong>ch</strong>führung dur<strong>ch</strong> vers<strong>ch</strong>. Personen mögli<strong>ch</strong>)<br />

Überprüfung des Arbeits<strong>auf</strong>trages<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

Sind Audits geplant, regelmässig<br />

dur<strong>ch</strong>geführt, ausgewertet und dokumentiert?<br />

Werden Massnahmen, wel<strong>ch</strong>e si<strong>ch</strong> aus<br />

Audits ergeben, geplant und umgesetzt?<br />

6. Abs<strong>ch</strong>luss<br />

Projektbeurteilung:<br />

Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen<br />

Wurde ein Abs<strong>ch</strong>lussberi<strong>ch</strong>t erstellt?<br />

- Einhaltung Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen<br />

- Tragdisziplin der PSA<br />

- Rückmeldung Unternehmung<br />

Fliessen die Ergebnisse der Projektbeurteilung<br />

in zukünftige Projekte ein?<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

� ja<br />

� nein<br />

Wenn „nein“ Massnahmen<br />

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