Sicherheitsregeln für Arbeiten auf ... - ESTI - admin.ch
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Dokumentation_<strong>ESTI</strong>-Publikationen<br />
245.0311 d<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong><br />
<strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong><br />
Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />
Autoren TK 11, SUVA, VSE, <strong>ESTI</strong><br />
Gültig ab 1. März 2011<br />
Ersetzt STI Nr. 245.0803<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong><br />
Luppmenstrasse 1<br />
8320 Fehraltorf<br />
Tel. 044 956 12 12<br />
Fax 044 956 12 22<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Inhaltsverzei<strong>ch</strong>nis<br />
1 Einleitung 3<br />
2 Geltungsberei<strong>ch</strong> 3<br />
3 Begriffe 4<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
3.4<br />
Personal<br />
Anlagen (Leitungen)<br />
Elektris<strong>ch</strong>e Si<strong>ch</strong>erheit<br />
Arbeitsmittel<br />
4<br />
6<br />
6<br />
7<br />
4 Gesetzli<strong>ch</strong>e Grundlagen 9<br />
4.1<br />
4.2<br />
Grundsätzli<strong>ch</strong>e Bemerkungen<br />
Hinweise <strong>auf</strong> Gesetze, Normen und Publikationen<br />
9<br />
9<br />
5 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen allgemein 11<br />
5.1<br />
5.2<br />
5.3<br />
5.4<br />
Allgemeine Bestimmungen<br />
Konzept <strong>für</strong> Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion<br />
Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb<br />
Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion <strong>für</strong> autorisierte Ausbildner<br />
11<br />
12<br />
12<br />
13<br />
6 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Absturzrisiken 14<br />
6.1<br />
6.2<br />
6.3<br />
6.4<br />
6.5<br />
6.6<br />
6.7<br />
6.8<br />
6.9<br />
6.10<br />
6.11<br />
6.12<br />
Grundsatz<br />
S<strong>ch</strong>utzausrüstung gegen Absturz<br />
Fest installierte Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen<br />
Zugang zum Arbeitsplatz und S<strong>ch</strong>utz am Arbeitsplatz<br />
Geltungsberei<strong>ch</strong> der Bestimmungen<br />
Mitnahme von Material, Werkzeugen und Hilfsmitteln<br />
<strong>Arbeiten</strong> mit Leitungsfahrzeugen (3.4.1)<br />
<strong>Arbeiten</strong> mit Hebebühnen und Mobilkran mit Arbeitskorb<br />
Montage von Auslegern an Betonmasten mit Autokran<br />
Arbeitsmittel<br />
Instandhaltung und Kontrolle der S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz<br />
Rettungsmassnahmen<br />
14<br />
14<br />
14<br />
15<br />
15<br />
15<br />
16<br />
16<br />
17<br />
18<br />
20<br />
20<br />
7 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen elektris<strong>ch</strong>e Gefährdungen 22<br />
7.1<br />
7.2<br />
7.3<br />
7.4<br />
7.5<br />
7.6<br />
7.7<br />
7.8<br />
7.9<br />
7.10<br />
Grundsätze<br />
Arbeitsorganisation<br />
Anforderungen an das Personal<br />
Fremdpersonal<br />
<strong>Arbeiten</strong> in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen (3.3.11)<br />
<strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand (3.3.10)<br />
Spannungslosigkeit prüfen<br />
Erdung<br />
S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Beeinflussungsinduktion<br />
Wetterbedingungen<br />
22<br />
23<br />
24<br />
25<br />
26<br />
28<br />
29<br />
29<br />
31<br />
34<br />
8 Übergangsbestimmungen 35<br />
Anhänge 36<br />
Anhang A: Anwendungsbeispiele zu 7.9 36<br />
Anhang B: Beispiel Fragebogen zum Gesundheitszustand 41<br />
Anhang C: Konzept <strong>für</strong> Grundausbildung und Na<strong>ch</strong>instruktion 45<br />
Anhang D: Montage von Betonausleger 46<br />
Anhang E: Beispiel Arbeits<strong>auf</strong>trag/Si<strong>ch</strong>erheitsdispositiv 47<br />
Anhang F: Checkliste: Si<strong>ch</strong>erheitsgere<strong>ch</strong>te Projektorganisation 49<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 2/53
<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
1 Einleitung<br />
Die vorliegenden Regeln wurden <strong>auf</strong> Initiative des Te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Komitees<br />
TK 11 "Freileitungen“ in einer Arbeitsgruppe mit Beteiligung von Vertretern<br />
der Elektrizitätswerke, Vertretern von Montage- und Korrosionss<strong>ch</strong>utzfirmen<br />
sowie Vertretern der offiziellen Stellen (SUVA, <strong>ESTI</strong>) erarbeitet.<br />
Das Ziel ist, die gesetzli<strong>ch</strong>en Si<strong>ch</strong>erheitsanforderungen bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong><br />
Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen zu erfüllen und gemeinsame Anwendungsregeln<br />
<strong>für</strong> die Netzbetreiber festzulegen.<br />
Die vorliegenden Regeln bes<strong>ch</strong>reiben einerseits die S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen<br />
elektris<strong>ch</strong>e Gefahren und andererseits S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Absturzrisiken.<br />
2 Geltungsberei<strong>ch</strong><br />
Grundsatz:<br />
Die Umsetzung der vorliegenden <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong><br />
setzt voraus,<br />
dass alle Beteiligten,<br />
vom Chef bis zum ausführenden Mitarbeiter,<br />
ihre Verantwortung umfassend wahrnehmen!<br />
Die vorliegenden Regeln gelten <strong>für</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen >1 kV.<br />
Folgende Gebiete wurden ni<strong>ch</strong>t in Betra<strong>ch</strong>t gezogen, weil sie ni<strong>ch</strong>t direkt <strong>Arbeiten</strong><br />
<strong>auf</strong> Freileitungen betreffen oder weil bereits andere Regeln vorliegen:<br />
- <strong>Arbeiten</strong> an Regelleitungen<br />
- Erstellen von Fundamenten und Erdelektroden<br />
- Einri<strong>ch</strong>ten von Lagern und Baustellen<br />
- Transport und Montage mittels Helikopter<br />
- Bedienen von Kranen und Baustellenmas<strong>ch</strong>inen in der Nähe von Freileitungen<br />
- <strong>Arbeiten</strong> unter Spannung<br />
Die S<strong>ch</strong>utzvorkehrungen können dur<strong>ch</strong> die Betriebe unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung<br />
der Anlagen<strong>ch</strong>arakteristik angepasst werden. Das Prinzip muss jedo<strong>ch</strong> befolgt<br />
werden.<br />
Diese Regeln basieren <strong>auf</strong> der vorhandenen gültigen Gesetzgebung. Sie<br />
können nur dur<strong>ch</strong> strengere Weisungen ergänzt werden.<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 3/53
<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
3 Begriffe<br />
Für die Anwendung dieser Regel gelten na<strong>ch</strong>stehende Begriffe.<br />
Bestimmte Begriffe sind aus bestehenden Veröffentli<strong>ch</strong>ungen entnommen<br />
worden. Am Ende dieser Begriffe verweist die Zahl zwis<strong>ch</strong>en Klammern <strong>auf</strong><br />
den entspre<strong>ch</strong>enden Artikel des Quelldokuments. Für weitere Begriffe, die<br />
hier ni<strong>ch</strong>t definiert sind, wird <strong>auf</strong> das "Internationale Elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Wörterbu<strong>ch</strong>"<br />
verwiesen.<br />
3.1 Personal<br />
3.1.1 Betriebsinhaber: Der Betriebsinhaber entspri<strong>ch</strong>t dem verantwortli<strong>ch</strong>en<br />
Betreiber einer elektris<strong>ch</strong>en Anlage. Dies kann der Eigentümer, der Pä<strong>ch</strong>ter<br />
oder der Mieter sein (StV, Art. 3, Ziffer 5). Er hat die Verfügungsgewalt über<br />
die Anlagen des Betriebes und ist damit au<strong>ch</strong> verantwortli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Einhaltung<br />
der Si<strong>ch</strong>erheit und der Vorgaben des Gesundheitss<strong>ch</strong>utzes.<br />
3.1.2 Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er: Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare<br />
Verantwortung <strong>für</strong> den Betrieb der elektris<strong>ch</strong>en Anlage zu tragen. Erforderli<strong>ch</strong>enfalls<br />
kann diese Verantwortung teilweise <strong>auf</strong> andere Personen übertragen<br />
werden (EN 50110-1, 3.2.2). Die Verantwortung bezieht si<strong>ch</strong> <strong>auf</strong> Handhabung,<br />
Wartung und Instandhaltung der Anlage.<br />
Wenn ni<strong>ch</strong>ts anderes erwähnt oder geregelt ist, dann liegt die Anlagenverantwortung<br />
beim Betriebsinhaber oder Leitungseigentümer.<br />
Grundsätzli<strong>ch</strong> wird differenziert zwis<strong>ch</strong>en Betreiben und <strong>Arbeiten</strong> an den<br />
elektris<strong>ch</strong>en Anlagen. Die Aufgaben werden wie folgt unters<strong>ch</strong>ieden:<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Fern/Betriebsführende Stelle<br />
Der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern vertritt den Betriebsinhaber der elektris<strong>ch</strong>en<br />
Anlage und gilt somit als eigentli<strong>ch</strong>er Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er. In der Regel<br />
ist dies immer der betriebsführende Mitarbeiter (Dispat<strong>ch</strong>er, Operator, Pikettingenieur,<br />
Netzführer etc.) der Betriebsführungs- bzw. Leitstelle. Er ist <strong>für</strong> den<br />
ordnungsgemässen Abl<strong>auf</strong> von S<strong>ch</strong>altprogrammen und <strong>für</strong> die übergeordneten<br />
Si<strong>ch</strong>erheiten und S<strong>ch</strong>althandlungen in Anlagen und Netzen verantwortli<strong>ch</strong>.<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern sind anweisungs- und ab zentraler Leitstelle<br />
s<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigt. Der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Fern ist sa<strong>ch</strong>verständig.<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Vorort/Aufsi<strong>ch</strong>t<br />
Für klar definierte Aufträge (genauer Bes<strong>ch</strong>rieb der Anlage und Tätigkeit,<br />
sowie Zeitdauer) kann die Anlagenverantwortung an eine benannte Person<br />
übertragen werden. Wird eine Anlage beispielsweise als GU-Auftrag erstellt,<br />
so liegt die Anlagenverantwortung beim Projektverantwortli<strong>ch</strong>en, bis dieser<br />
die Anlage an den Betriebsinhaber respektive den Anlageverantwortli<strong>ch</strong>en<br />
Fern übergibt.<br />
Diese Funktion ist <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> an den elektris<strong>ch</strong>en Anlagen erforderli<strong>ch</strong>. Der<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e Vorort ist grundsätzli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Si<strong>ch</strong>erheit Vorort und<br />
das Einri<strong>ch</strong>ten der Si<strong>ch</strong>erheiten an der Arbeitsstelle gemäss 5-Punkte-Regel<br />
verantwortli<strong>ch</strong>. Diese Tätigkeiten dürfen nur dur<strong>ch</strong> den Anlagenverantwortli-<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 4/53
<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
<strong>ch</strong>en Vorort oder unter seiner Anweisung oder der direkten Aufsi<strong>ch</strong>t, in der<br />
Regel dur<strong>ch</strong> eine sa<strong>ch</strong>verständige Person, ausgeführt werden. Je na<strong>ch</strong> den<br />
dur<strong>ch</strong>zuführenden <strong>Arbeiten</strong> kann au<strong>ch</strong> eine instruierte Person die Aufsi<strong>ch</strong>t<br />
vornehmen. Die Anforderungen umfassen ausgezei<strong>ch</strong>nete Anlagenkenntnisse,<br />
die si<strong>ch</strong>ere Handhabung von Spannungsprüfern, Erdungseinri<strong>ch</strong>tungen,<br />
der persönli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utzausrüstung sowie Kenntnisse über die Arbeitsmethoden<br />
(Annäherungs- und Gefahrenzonen). Von Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>en<br />
Vorort wird ein ausgeprägtes Verantwortungs- und Si<strong>ch</strong>erheitsbewusstsein<br />
mit Dur<strong>ch</strong>setzungsvermögen verlangt.<br />
3.1.3 Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er: Eine Person, die benannt ist, die unmittelbare<br />
Verantwortung <strong>für</strong> die Dur<strong>ch</strong>führung der Arbeit zu tragen. Erforderli<strong>ch</strong>enfalls<br />
kann diese Verantwortung teilweise <strong>auf</strong> andere Personen übertragen werden<br />
(EN 50110-1, 3.2.1). Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e ist <strong>für</strong> die Umsetzung der<br />
Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit (beispielsweise 5-Punkte-Regel) am Arbeitsort zuständig.<br />
Die Arbeitsverantwortung kann beim Projekt-, Bau- oder Montageleiter liegen.<br />
Je na<strong>ch</strong> Situation und Bedarf sind die <strong>Arbeiten</strong>den bezügli<strong>ch</strong> Si<strong>ch</strong>erheit zu<br />
instruieren. Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e weist die <strong>Arbeiten</strong>den (au<strong>ch</strong> betriebsfremde<br />
Personen) ein und sorgt da<strong>für</strong>, dass die Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen <strong>auf</strong><br />
der Arbeitsstelle eingehalten werden.<br />
3.1.4 Sa<strong>ch</strong>verständige Person/Elektrofa<strong>ch</strong>kraft: Person mit elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>er<br />
Grundausbildung und mit Erfahrung im Umgang mit elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen<br />
(StV, Art. 3, Ziffer 23). Die sa<strong>ch</strong>verständige Person entspri<strong>ch</strong>t der<br />
Elektrofa<strong>ch</strong>kraft na<strong>ch</strong> EN 50110-1, 3.2.3. Sie kann Gefahren, die von der<br />
Elektrizität ausgehen, erkennen und vermeiden. Die Fa<strong>ch</strong>kompetenz ist<br />
na<strong>ch</strong>zuweisen.<br />
3.1.5 Instruierte/elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesene Person: Person ohne elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e<br />
Grundausbildung, die begrenzte, genau ums<strong>ch</strong>riebene Tätigkeiten<br />
in Starkstromanlagen ausführen kann und die örtli<strong>ch</strong>en Verhältnisse sowie<br />
die zu treffenden S<strong>ch</strong>utzmassnahmen kennt (StV, Art. 3, Ziffer 15).<br />
Die instruierte Person entspri<strong>ch</strong>t der elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesenen Person<br />
na<strong>ch</strong> EN 50110-1, 3.2.4. Die elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesene Person muss<br />
von einer Elektrofa<strong>ch</strong>kraft soweit instruiert werden, dass sie Gefahren, die<br />
von der Elektrizität ausgehen, vermeiden kann.<br />
3.1.6 Laie: Eine Person, die weder Elektrofa<strong>ch</strong>kraft no<strong>ch</strong> elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong> unterwiesene<br />
Person ist (EN 50110-1, 3.2.5).<br />
3.1.7 Sa<strong>ch</strong>kundiger: Ein Sa<strong>ch</strong>kundiger ist, wer <strong>auf</strong>grund seiner fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Ausbildung<br />
und Erfahrung ausrei<strong>ch</strong>ende Kenntnisse <strong>für</strong> das entspre<strong>ch</strong>ende Sa<strong>ch</strong>gebiet<br />
besitzt.<br />
3.1.8 Autorisierter Ausbildner: Ein autorisierter Ausbildner ist eine instruierte/elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong><br />
unterwiesene Person, von Vorteil mit Führungserfahrung.<br />
Sie ist im Berei<strong>ch</strong> von <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen sa<strong>ch</strong>kundig.<br />
Der autorisierte Ausbildner spri<strong>ch</strong>t entspre<strong>ch</strong>end dem Landesteil des Firmensitzes<br />
deuts<strong>ch</strong>, französis<strong>ch</strong> oder italienis<strong>ch</strong>. Er hat die Grundausbildung <strong>für</strong><br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
autorisierte Ausbildner abges<strong>ch</strong>lossen und die Kriterien gemäss den s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en<br />
und praktis<strong>ch</strong>en Lernzielkontrollen erfüllt.<br />
3.2 Anlagen (Leitungen)<br />
3.2.1 Freileitung: Elektris<strong>ch</strong>e Leitung, die oberirdis<strong>ch</strong> im Freien verlegt ist und deren<br />
Leiter zwis<strong>ch</strong>en den Stützpunkten frei hängen (LeV, Anhang 1, Ziffer 8).<br />
3.2.2 Freileitungsmaste: Gittermaste, Betonmaste, Stahlvollwandmaste, Portalmaste<br />
und Portale, Holzstrukturen, aber keine Holzstangen.<br />
Freileitungsmaste können mit Zusatzeinri<strong>ch</strong>tungen z. B. mit Antennenträgern,<br />
Fernmeldeinstallationen, Signaleinri<strong>ch</strong>tungen, messte<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen<br />
etc. ausgestattet werden.<br />
3.2.3 <strong>Arbeiten</strong>: Erri<strong>ch</strong>ten, Änderung, Instandhaltung oder Abbru<strong>ch</strong> von Freileitungen.<br />
Anbringen, Änderung, Instandhaltung von Zusatzeinri<strong>ch</strong>tungen an Freileitungen.<br />
Korrosionss<strong>ch</strong>utz, Betonsanierungs- und Bes<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>tungsarbeiten.<br />
Zugehörige Nebenarbeiten, sofern hierdur<strong>ch</strong> Absturzgefährdungen hervorgerufen<br />
werden.<br />
3.2.4 Zugang zum Arbeitsplatz: die Wegstrecke zwis<strong>ch</strong>en dem Erdboden und<br />
dem ersten Arbeitsplatz oder die Wegstrecke zwis<strong>ch</strong>en zwei Arbeitsplätzen<br />
<strong>auf</strong> den Masten sowie alle Wege <strong>auf</strong> den Masten, die bei <strong>Arbeiten</strong> begangen<br />
werden.<br />
3.3 Elektris<strong>ch</strong>e Si<strong>ch</strong>erheit<br />
3.3.1 Ausserbetriebnahme: Allseitig freis<strong>ch</strong>alten und trennen. Ausser Betrieb ist<br />
keine Aussage über eine allfällige Erdung des entspre<strong>ch</strong>enden Betriebsmittels.<br />
Der Zustand "Ausser Betrieb" darf nur in genau festgelegten Ausnahmefällen<br />
zur Erteilung einer Verfügungserlaubnis oder zur Freigabe einer Arbeit<br />
verwendet werden.<br />
3.3.2 S<strong>ch</strong>altprogramm: S<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e, in Ausnahmefällen mündli<strong>ch</strong>e Anweisung,<br />
S<strong>ch</strong>althandlungen auszuführen.<br />
3.3.3 Verfügungserlaubnis: Zurverfügungstellung eines ausges<strong>ch</strong>alteten, getrennten,<br />
gegen Wiedereins<strong>ch</strong>alten gesi<strong>ch</strong>erten und an den Auss<strong>ch</strong>altstellen<br />
geerdeten Netzteiles dur<strong>ch</strong> die "Betriebsführende Stelle".<br />
3.3.4 Freigabe zur Arbeit: Freigabe einer Arbeitsstelle <strong>für</strong> die Ausführung von <strong>Arbeiten</strong><br />
an die <strong>Arbeiten</strong>den, na<strong>ch</strong>dem der spannungsfreie Zustand entspre<strong>ch</strong>end<br />
den "5 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong>" hergestellt und si<strong>ch</strong>ergestellt ist.<br />
3.3.5 Rückgabe der Verfügungserlaubnis: Meldung an die zuständige "Betriebsführende<br />
Stelle", dass das Netzteil na<strong>ch</strong> Abs<strong>ch</strong>luss der <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> allen Arbeitsstellen<br />
zur Wiederinbetriebnahme bereit ist.<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
3.3.6 Erdung der Arbeitsstelle: Darunter wird das allpolige Erden mittels Erdungsgarnitur<br />
an der Arbeitsstelle aller derjenigen Teile verstanden, an denen<br />
<strong>Arbeiten</strong> auszuführen sind oder die aus Si<strong>ch</strong>erheitsgründen ebenfalls<br />
ausges<strong>ch</strong>altet wurden.<br />
Die Erdungsgarnitur ist in unmittelbarer Nähe allseits der Arbeitsstelle anzubringen.<br />
Sie s<strong>ch</strong>ützt die <strong>Arbeiten</strong>den gegen gefährli<strong>ch</strong>e Spannungen.<br />
3.3.7 Erdungsgarnitur (Handerde): Mobile Erdungsvorri<strong>ch</strong>tung.<br />
3.3.8 Diffusor: Diese Anordnung besteht aus mehreren Pfahlerdungen, wel<strong>ch</strong>e<br />
miteinander elektris<strong>ch</strong> verbunden sind. Dadur<strong>ch</strong> wird im Allgemeinen die Erdung<br />
verbessert und kann zum Potenzialausglei<strong>ch</strong> <strong>auf</strong> der Baustelle beitragen<br />
(Spannungstri<strong>ch</strong>ter).<br />
3.3.9 Rollende Erdung: Diese Anordnung ermögli<strong>ch</strong>t das ständige Erden eines<br />
Leiters während dem Abrollvorgang. Dadur<strong>ch</strong> werden die induzierten Ströme<br />
abgeleitet und das Äquipotenzial gewährleistet. Diese Anordnung darf in keinem<br />
Fall als Erdung der Arbeitsstelle (3.3.6) verwendet werden.<br />
3.3.10 <strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand: <strong>Arbeiten</strong> an elektris<strong>ch</strong>en Anlagen,<br />
deren spannungsfreier Zustand zur Vermeidung elektris<strong>ch</strong>er Gefahren hergestellt<br />
und si<strong>ch</strong>ergestellt ist (EN 50110-1, 3.4.8).<br />
3.3.11 <strong>Arbeiten</strong> in der Nähe unter Spannung stehender Teile: Alle <strong>Arbeiten</strong>, bei<br />
denen eine Person mit Körperteilen, Werkzeug oder anderen Gegenständen<br />
in die Annäherungszone gelangt oder die Gefahrenzone errei<strong>ch</strong>en kann (EN<br />
50110-1, 3.4.5).<br />
3.3.12 Mindest-Arbeitsabstand: Der bei <strong>Arbeiten</strong> einzuhaltende Mindestabstand in<br />
Luft zwis<strong>ch</strong>en der arbeitenden Person – oder von ihr benutztem leitfähigem<br />
Werkzeug – und Teilen mit anderem Potenzial, unter Spannung stehend<br />
oder geerdet. Der Mindest-Arbeitsabstand ist die Summe aus elektris<strong>ch</strong>em<br />
Abstand und ergonomis<strong>ch</strong>er Komponente (EN 50110-1, 3.7.1).<br />
3.3.13 Annäherungszone: Ein begrenzter Berei<strong>ch</strong>, der die Gefahrenzone umgibt<br />
(EN 50110-1, 3.3.2).<br />
3.3.14 Gefahrenzone: Ein Berei<strong>ch</strong> um unter Spannung stehende Teile, in dem<br />
beim Eindringen ohne S<strong>ch</strong>utzmassnahme der zur Vermeidung einer elektris<strong>ch</strong>en<br />
Gefahr erforderli<strong>ch</strong>e Isolationspegel ni<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong>ergestellt ist (EN 50110-<br />
1, 3.3.3).<br />
3.3.15 <strong>Arbeiten</strong> unter Spannung: Jede Arbeit, bei der eine Person mit Körperteilen<br />
oder Gegenständen (Werkzeuge, Geräte, Ausrüstungen oder Vorri<strong>ch</strong>tungen)<br />
unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt<br />
(EN 50110-1, 3.4.4).<br />
3.4 Arbeitsmittel<br />
3.4.1 Leitungsfahrzeuge: Als Leitungsfahrzeuge werden Fahrzeuge oder Geräte<br />
bezei<strong>ch</strong>net, die <strong>auf</strong> den Phasenleitern oder Erdseilen der Freileitungen als<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
mobile Arbeitsplätze verwendet werden. Die Leitungsfahrzeuge können manuell<br />
bewegt werden oder mit einem Antrieb versehen sein.<br />
3.4.2 Steckleiter: Als Steckleitern werden Leitern oder Leiternsysteme bezei<strong>ch</strong>net,<br />
wel<strong>ch</strong>e ineinander steckbar sind. Diese sind elementweise <strong>auf</strong>einander gesteckt,<br />
mit Spannvorri<strong>ch</strong>tungen um den Mast befestigt und bilden somit ein<br />
flexibles, der Masthöhe angepasstes Leiternsystem.<br />
3.4.3 Hängeleiter: Hängeleitern sind Leitern, die <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> an Freileitungen<br />
verwendet werden und an einem festen Mastteil vertikal, aber au<strong>ch</strong> horizontal<br />
<strong>auf</strong>gehängt werden. Sie sind je na<strong>ch</strong> Belastungskriterien au<strong>ch</strong> <strong>für</strong> horizontale<br />
Belastungen zugelassen (Herstellerangaben bea<strong>ch</strong>ten).<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 8/53
<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
4 Gesetzli<strong>ch</strong>e Grundlagen<br />
4.1 Grundsätzli<strong>ch</strong>e Bemerkungen<br />
4.1.1 Der Arbeitgeber muss zur Wahrung der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit alle Anordnungen<br />
und S<strong>ch</strong>utzmassnahmen treffen, die den geltenden Verordnungen und den<br />
SUVA-, <strong>ESTI</strong>-Publikationen über die Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit, den Vors<strong>ch</strong>riften dieser<br />
Regeln sowie den weiteren anerkannten Regeln der Te<strong>ch</strong>nik entspre<strong>ch</strong>en.<br />
Als anerkannte Regeln der Te<strong>ch</strong>nik gelten insbesondere die international<br />
harmonisierten te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Normen. Wo diese fehlen, gelten die Normen der<br />
Electrosuisse.<br />
Die Hauptpublikationen in Bezug <strong>auf</strong> die Si<strong>ch</strong>erheit bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Freileitungen<br />
werden im Kapitel 4.2 <strong>auf</strong>gezählt. Die Liste ist jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t abs<strong>ch</strong>liessend.<br />
4.1.2 Die in diesem Dokument enthaltenen Regeln s<strong>ch</strong>liessen andere, mindestens<br />
ebenso si<strong>ch</strong>ere Lösungen ni<strong>ch</strong>t aus, die au<strong>ch</strong> in te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Regeln der Mitgliedstaaten<br />
der Europäis<strong>ch</strong>en Union oder anderen Staaten ihren Nieders<strong>ch</strong>lag<br />
gefunden haben können.<br />
4.2 Hinweise <strong>auf</strong> Gesetze, Normen und Publikationen<br />
Das vorliegende Dokument integriert, in den entspre<strong>ch</strong>enden Stellen dieses<br />
Textes, einige Bestimmungen, die aus den na<strong>ch</strong>stehenden Publikationen<br />
entnommen wurden:<br />
VUV: Verordnung über die Unfallverhütung (SR 832.30)<br />
BauAV: Bauarbeitenverordnung (SR 832.311.141)<br />
Mas<strong>ch</strong>V: Verordnung über die Si<strong>ch</strong>erheit von Mas<strong>ch</strong>inen<br />
(SR 819.14)<br />
PrSV: Verordnung über die Produktesi<strong>ch</strong>erheit (SR 930.111)<br />
(PSA)<br />
StV: Starkstromverordnung (SR 734.2)<br />
LeV: Leitungsverordnung (SR 734.31)<br />
EN 131-2: Leitern – Teil 2: Anforderungen, Prüfung, Kennzei<strong>ch</strong>nung<br />
EN 353-1: Persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung gegen Absturz – Teil 1:<br />
Mitl<strong>auf</strong>ende Auffanggeräte eins<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> fester Führung<br />
EN 361: Persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte<br />
EN 363: Persönli<strong>ch</strong>e Absturzs<strong>ch</strong>utzausrüstung – Persönli<strong>ch</strong>e<br />
Absturzs<strong>ch</strong>utzsysteme<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 9/53
<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
EN 50110-1: 1996: Betrieb von elektris<strong>ch</strong>en Anlagen<br />
EN 50374: Leitungsfahrzeuge<br />
<strong>ESTI</strong> Nr. 407: Tätigkeiten an elektris<strong>ch</strong>en Anlagen<br />
SUVA 1863: Ri<strong>ch</strong>tlinien <strong>für</strong> den Einsatz von Kranen und Baumas<strong>ch</strong>inen<br />
im Berei<strong>ch</strong> elektris<strong>ch</strong>er Freileitungen<br />
SUVA 44002: Si<strong>ch</strong>erheit dur<strong>ch</strong> Anseilen<br />
SUVA SBA 150: Allein arbeitende Personen<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
5 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen allgemein<br />
5.1 Allgemeine Bestimmungen<br />
5.1.1 Können Unfall- und Gesundheitsgefahren dur<strong>ch</strong> te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e oder organisatoris<strong>ch</strong>e<br />
Massnahmen ni<strong>ch</strong>t oder ni<strong>ch</strong>t vollständig ausges<strong>ch</strong>lossen werden, so<br />
muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zumutbare persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstungen<br />
(PSA) wie S<strong>ch</strong>utzhelme, Haarnetze, S<strong>ch</strong>utzbrillen, S<strong>ch</strong>utzs<strong>ch</strong>ilde,<br />
Gehörs<strong>ch</strong>utzmittel, Atems<strong>ch</strong>utzgeräte, S<strong>ch</strong>utzs<strong>ch</strong>uhe, S<strong>ch</strong>utzhands<strong>ch</strong>uhe,<br />
S<strong>ch</strong>utzkleidung, S<strong>ch</strong>utzgeräte gegen Absturz und Ertrinken, Hauts<strong>ch</strong>utzmittel<br />
sowie nötigenfalls au<strong>ch</strong> besondere Wäs<strong>ch</strong>estücke zur Verfügung stellen. Er<br />
muss da<strong>für</strong> sorgen, dass diese jederzeit bestimmungsgemäss verwendet<br />
werden können (VUV, Art. 5).<br />
Bei der Arbeit mit PSA gegen Absturz muss der Helm mit einem Kinnband<br />
getragen werden.<br />
5.1.2 Der Arbeitgeber darf <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Freileitungen nur Arbeitnehmern übertragen,<br />
die da<strong>für</strong> entspre<strong>ch</strong>end ausgebildet und mit dieser Regel (VUV, Art. 8,<br />
Abs. 1) vertraut sind und deren Taugli<strong>ch</strong>keit vor dem Stellenantritt von einem<br />
praktizierenden Arzt festgestellt wurde. Ein Beispiel eines Fragebogens zum<br />
Gesundheitszustand findet si<strong>ch</strong> im Anhang B.<br />
5.1.3 Wird eine gefährli<strong>ch</strong>e Arbeit von einem Arbeitnehmer allein ausgeführt, so<br />
muss ihn der Arbeitgeber überwa<strong>ch</strong>en lassen [VUV, Art. 8, Abs.1 (siehe au<strong>ch</strong><br />
SUVA SBA 150.d)].<br />
Eine Arbeit <strong>auf</strong> Freileitungen wird als gefährli<strong>ch</strong> betra<strong>ch</strong>tet.<br />
5.1.4 Der Arbeitnehmer muss die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug <strong>auf</strong> die<br />
Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit befolgen und die allgemein anerkannten <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong><br />
berücksi<strong>ch</strong>tigen. Er muss insbesondere die persönli<strong>ch</strong>en S<strong>ch</strong>utzausrüstungen<br />
benutzen und darf die Wirksamkeit der S<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen ni<strong>ch</strong>t beeinträ<strong>ch</strong>tigen<br />
(VUV, Art. 11, Abs. 1).<br />
5.1.5 Stellt ein Arbeitnehmer Mängel fest, wel<strong>ch</strong>e die Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit beeinträ<strong>ch</strong>tigen,<br />
so muss er sie soglei<strong>ch</strong> beseitigen. Ist er dazu ni<strong>ch</strong>t befugt oder ni<strong>ch</strong>t<br />
in der Lage, so muss er den Mangel unverzügli<strong>ch</strong> dem Arbeitgeber melden<br />
(VUV, Art. 11, Abs. 2).<br />
5.1.6 Der Arbeitnehmer darf si<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t in einen Zustand versetzen, in dem er si<strong>ch</strong><br />
selbst oder andere Arbeitnehmer gefährdet. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> den<br />
Genuss von Alkohol oder anderen beraus<strong>ch</strong>enden Mitteln (VUV, Art. 11, Abs.<br />
3).<br />
5.1.7 Der Arbeitnehmer muss einen S<strong>ch</strong>utzhelm tragen, wenn er dur<strong>ch</strong> herunterfallende<br />
Gegenstände oder Materialien gefährdet werden kann (BauAV, Art.5,<br />
Abs.1).<br />
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5.2 Konzept <strong>für</strong> Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion<br />
5.2.1 Grundsatz<br />
Im Konzept Grundausbildung und Na<strong>ch</strong>instruktion geht es darum, die Si<strong>ch</strong>erheit<br />
von Personen bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen in den<br />
Betrieben zu gewährleisten und stetig weiterzuentwickeln.<br />
5.2.2 Konzept<br />
Das Konzept im Anhang C besteht aus einer Grundausbildung und den periodis<strong>ch</strong>en<br />
Na<strong>ch</strong>instruktionen im Betrieb und <strong>für</strong> die autorisierten Ausbildner.<br />
5.3 Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb<br />
5.3.1 Grundausbildung im Betrieb<br />
Der Arbeitgeber sorgt da<strong>für</strong>, dass alle in seinem Betrieb bes<strong>ch</strong>äftigten Arbeitnehmer,<br />
eins<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> der dort tätigen Arbeitnehmer eines anderen Betriebes,<br />
über die bei ihren Tätigkeiten <strong>auf</strong>tretenden Gefahren informiert und<br />
über die Massnahmen zu deren Verhütung angeleitet werden. Diese Information<br />
und Anleitung haben im Zeitpunkt des Stellenantritts und bei jeder wesentli<strong>ch</strong>en<br />
Änderung der Arbeitsbedingungen zu erfolgen und sind nötigenfalls<br />
zu wiederholen.<br />
Vor dem Einsatz von Personal von Dritt- und Temporärfirmen ist der Ausbildungsstand<br />
zu prüfen und gegebenenfalls eine Ausbildung dur<strong>ch</strong> den autorisierten<br />
Ausbildner zu veranlassen.<br />
Die Ausbildung und Anleitung <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />
gemäss Konzept im Anhang C haben dur<strong>ch</strong> einen autorisierten Ausbildner zu<br />
erfolgen.<br />
Die Grundausbildung besteht im Wesentli<strong>ch</strong>en aus praktis<strong>ch</strong>en Übungen.<br />
5.3.2 Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb<br />
Die Na<strong>ch</strong>instruktion dur<strong>ch</strong> autorisierte Ausbildner gemäss Konzept im Anhang<br />
C ist mindestens alle drei Jahre zu wiederholen (ausgenommen Ziffer<br />
6.12.3).<br />
Die Na<strong>ch</strong>instruktion besteht im Wesentli<strong>ch</strong>en aus praktis<strong>ch</strong>en Übungen.<br />
5.3.3 Dauer der Ausbildungen<br />
Der autorisierte Ausbildner legt zusammen mit dem Linienverantwortli<strong>ch</strong>en je<br />
na<strong>ch</strong> Ausbildungsstand der Teilnehmer die Dauer der Grundausbildung und<br />
der Na<strong>ch</strong>instruktion so fest, dass <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />
si<strong>ch</strong>er ausgeführt werden können. Sie dauern in der Regel mindestens einen<br />
halben Tag.<br />
5.3.4 Dokumentation der Ausbildungen<br />
Die Grundausbildung und die Na<strong>ch</strong>instruktion sind vom Arbeitgeber zu dokumentieren.<br />
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5.4 Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion <strong>für</strong> autorisierte Ausbildner<br />
5.4.1 Pfli<strong>ch</strong>ten Arbeitgeber<br />
Der Arbeitgeber sorgt da<strong>für</strong>, dass <strong>für</strong> seinen Betrieb mindestens zwei namentli<strong>ch</strong><br />
bezei<strong>ch</strong>nete, autorisierte Ausbildner <strong>für</strong> die Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion<br />
zur Verfügung stehen, davon muss mindestens einer<br />
ein eigener Mitarbeiter sein. Mit externen autorisierten Ausbildnern muss eine<br />
s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e Vereinbarung abges<strong>ch</strong>lossen werden.<br />
5.4.2 Dauer der Ausbildungen<br />
Die Grundausbildung <strong>für</strong> autorisierte Ausbildner dauert gemäss Konzept im<br />
Anhang C mindestens vier Tage. Die jährli<strong>ch</strong>e Na<strong>ch</strong>instruktion dauert einen<br />
ganzen Tag.<br />
5.4.3 Dur<strong>ch</strong>führung und Dokumentation<br />
Die Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion muss bei einer anerkannten Ausbildungsstelle<br />
(der VSE führt eine Liste) dur<strong>ch</strong>geführt werden. Die Grundausbildung/Na<strong>ch</strong>instruktion<br />
ist vom Arbeitgeber zu dokumentieren.<br />
5.4.4 Lernzielkontrolle Grundausbildung<br />
Die Grundausbildung ist mit einer praktis<strong>ch</strong>en und s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>en Lernzielkontrolle<br />
zu überprüfen. Bei Ni<strong>ch</strong>tbestehen sind die entspre<strong>ch</strong>enden Teile der<br />
Ausbildung zu wiederholen und na<strong>ch</strong>zuprüfen.<br />
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6 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Absturzrisiken<br />
6.1 Grundsatz<br />
6.1.1 Sobald eine Absturzhöhe von 3,0 m beim Zugang zum und am Arbeitsplatz<br />
übers<strong>ch</strong>ritten wird, müssen si<strong>ch</strong> die Arbeitnehmer mit PSA gegen Absturz<br />
(PSAgA) dauernd si<strong>ch</strong>ern (in Analogie zu BauAV, Art. 18 und 19).<br />
6.1.2 Für Erstbesteigende und Letztabsteigende ist die Benutzung fest installierter<br />
Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen mit permanenter Führung verpfli<strong>ch</strong>tend, ausser<br />
beim Auf- und Abstieg an den Eckstielen werden glei<strong>ch</strong>zeitig <strong>Arbeiten</strong> ausgeführt.<br />
6.1.3 Zwis<strong>ch</strong>en Erst<strong>auf</strong>stieg und Letztabstieg hat der Arbeitgeber im Rahmen der<br />
geltenden Bestimmungen freie Wahl der Si<strong>ch</strong>erungsmittel.<br />
6.1.4 Ist der Arbeitsplatz über eine ortsfeste Leiter ers<strong>ch</strong>lossen und liegt er tiefer<br />
als 5 m, ist die Benutzung der PSA <strong>für</strong> Aufstieg und Arbeit ni<strong>ch</strong>t zwingend,<br />
sofern eine gegen Absturz gesi<strong>ch</strong>erte Plattform vorhanden ist.<br />
6.2 S<strong>ch</strong>utzausrüstung gegen Absturz<br />
6.2.1 Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern zum S<strong>ch</strong>utz gegen Absturz beim<br />
Besteigen von Freileitungen und beim <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Freileitungen der Gefahr<br />
angepasste S<strong>ch</strong>utzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.<br />
6.2.2 S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz müssen den eins<strong>ch</strong>lägigen Vors<strong>ch</strong>riften<br />
über die Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit entspre<strong>ch</strong>en. Mit der Einhaltung der EN-Normen<br />
(insbesondere EN 361 und EN 363) sind in der Regel die gesetzli<strong>ch</strong>en Anforderungen<br />
erfüllt. Eine Konformitätserklärung des Herstellers gemäss<br />
PrSV, Art. 16 und Anhang 2 hat vorzuliegen.<br />
6.2.3 S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz sind gemäss Gebrau<strong>ch</strong>sanleitung des<br />
Herstellers und Arbeitsanweisung des Arbeitgebers zu benützen.<br />
6.2.4 S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz dürfen nur zur Si<strong>ch</strong>erung von Personen,<br />
ni<strong>ch</strong>t jedo<strong>ch</strong> <strong>für</strong> andere Zwecke, z. B. als Ans<strong>ch</strong>lagmittel <strong>für</strong> Lasten, verwendet<br />
werden.<br />
6.3 Fest installierte Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen<br />
6.3.1 Werden Freileitungsmasten neu erstellt, müssen diese mit einer fest installierten<br />
Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung na<strong>ch</strong> EN 353-1 ausgerüstet werden.<br />
6.3.2 Für bestehende Masten erarbeiten die Betriebsinhaber ein Na<strong>ch</strong>rüstkonzept<br />
<strong>für</strong> fest installierte Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen, wel<strong>ch</strong>e die Norm EN 353-1 erfüllen<br />
müssen. Dieses legt grundsätzli<strong>ch</strong> fest, an wel<strong>ch</strong>en Masten innert wel-<br />
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<strong>ch</strong>er Gesamtzeit 1 die Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen na<strong>ch</strong>gerüstet werden (mit<br />
Priorisierung & Quantifizierung). Es sind mindestens diejenigen Masten auszurüsten,<br />
wel<strong>ch</strong>e bisher keine Steigleitern, Steigbolzen, Steiggänge, Leiterhaken<br />
etc. <strong>auf</strong>weisen, wel<strong>ch</strong>e zusammen mit weiteren Hilfsmitteln und in<br />
Kombination mit dem Einsatz der PSAgA ein si<strong>ch</strong>eres Aufsteigen ermögli<strong>ch</strong>en.<br />
2 Die Kontrollstelle (<strong>ESTI</strong>/BAV) prüft und genehmigt das Konzept, inkl.<br />
Terminplan 1 .<br />
6.3.3 Bei Umbauten von bestehenden Masten 3 ist eine permanente Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tung<br />
gemäss EN 353-1 zu montieren, unabhängig vom Na<strong>ch</strong>rüstkonzept.<br />
Diese Na<strong>ch</strong>rüstung wird mit der Plangenehmigung verfügt und die Ausführung<br />
dur<strong>ch</strong> die Kontrollstelle überwa<strong>ch</strong>t.<br />
6.3.4 Verantwortli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> diese te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>e Ausrüstung bzw. Na<strong>ch</strong>rüstung ist der Betriebsinhaber.<br />
6.3.5 Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen sind vor und während der Benutzung <strong>auf</strong> augens<strong>ch</strong>einli<strong>ch</strong>e<br />
Mängel zu kontrollieren.<br />
6.4 Zugang zum Arbeitsplatz und S<strong>ch</strong>utz am Arbeitsplatz<br />
6.4.1 Die in den S<strong>ch</strong>ulungsunterlagen der Bran<strong>ch</strong>e <strong>auf</strong>geführten Te<strong>ch</strong>niken <strong>für</strong> die<br />
vers<strong>ch</strong>iedenen Tätigkeiten im Umgang mit PSA gegen Absturz sind verbindli<strong>ch</strong>.<br />
6.5 Geltungsberei<strong>ch</strong> der Bestimmungen<br />
Die Vors<strong>ch</strong>riften betreffend Zugang zum und S<strong>ch</strong>utz am Arbeitsplatz (Ziffer<br />
6.2 und 6.3) gelten <strong>für</strong> alle <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Freileitungsmasten (3.2.2).<br />
6.6 Mitnahme von Material, Werkzeugen und Hilfsmitteln<br />
6.6.1 Der Arbeitnehmer darf beim Zugang zum Arbeitsplatz (3.2.4) nur sol<strong>ch</strong>e Teile<br />
mitführen, die ein si<strong>ch</strong>eres Begehen ni<strong>ch</strong>t beeinträ<strong>ch</strong>tigen, z. B. Zugleinen,<br />
Werkzeug-/Materialbeutel und Klapprollen. Zudem ist es gegen Herunterfallen<br />
jederzeit zu si<strong>ch</strong>ern.<br />
6.6.2 Werden Material, Werkzeuge oder Hilfsmittel <strong>auf</strong> Freileitungen mitgeführt, ist<br />
dar<strong>auf</strong> zu a<strong>ch</strong>ten, dass deren Gewi<strong>ch</strong>t so gering wie mögli<strong>ch</strong> ist, die Gefahr<br />
des Hängenbleibens an Mastbauteilen sowie die Gefahr des Aushängens der<br />
Last vermieden wird und keine Gefahr dur<strong>ch</strong> einen mögli<strong>ch</strong>en Windangriff<br />
gegeben ist.<br />
1<br />
Die Gesamtzeit soll in einer vernünftigen Relation zur Grösse des vom Werk betreuten Netzes stehen.<br />
2<br />
Darüber hinaus ist es dem Betriebsinhaber überlassen, Masten, die z. B. besonders häufig bestiegen<br />
werden etc., ins Konzept <strong>auf</strong>zunehmen.<br />
3<br />
Hier sind Änderungen zu verstehen, wel<strong>ch</strong>e das Mastbild in Höhe oder Breite verändern.<br />
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6.6.3 Material, Werkzeuge oder Hilfsmittel sind mit geeigneten Einri<strong>ch</strong>tungen, wie<br />
Seilzügen, von der Erde aus zur Arbeitsstelle zu transportieren.<br />
6.7 <strong>Arbeiten</strong> mit Leitungsfahrzeugen (3.4.1)<br />
6.7.1 Leitungsfahrzeuge mit Baujahr na<strong>ch</strong> 2004 müssen der EN 50374 entspre<strong>ch</strong>en.<br />
Ältere Leitungsfahrzeuge sind analog 6.10.1 zu prüfen und zu warten.<br />
6.7.2 Jedes Leitungsfahrzeug muss dauerhaft mit folgenden Angaben versehen<br />
sein:<br />
- Name des Herstellers/Inverkehrsbringer<br />
- Herstellungsjahr<br />
- Maximale Nutzlast<br />
- Si<strong>ch</strong>erheitsvorkehrungen<br />
6.7.3 Vor jedem Einsatz muss die Funktionstü<strong>ch</strong>tigkeit des Leitungsfahrzeuges<br />
überprüft werden.<br />
6.7.4 Leitungsfahrzeuge dürfen nur eingesetzt werden, sofern si<strong>ch</strong> in der Spannweite<br />
keine oder nur zugfeste Pressverbinder/Muffen befinden. Die Zugfestigkeit<br />
muss na<strong>ch</strong>vollziehbar sein.<br />
6.7.5 Auf Einfa<strong>ch</strong>leitern und bei bes<strong>ch</strong>ädigten Bündelleitern dürfen die Fahrzeuge<br />
unter Einhaltung folgender Bedingungen eingesetzt werden:<br />
- Vor jedem Einsatz der Leitungsfahrzeuge beurteilt der Anlageverantwortli<strong>ch</strong>e<br />
vor Ort/Aufsi<strong>ch</strong>tsführende Person zusammen mit dem Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>en<br />
die Tragfähigkeit des Strom-/Erdleiters unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung<br />
der vom Betriebsinhaber festgelegten Beurteilungskriterien.<br />
- Der Monteur si<strong>ch</strong>ert si<strong>ch</strong> am darüber liegenden Leiterseil. Bei <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong><br />
dem Erdseil sind geeignete Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen zu definieren.<br />
6.7.6 Der Arbeitnehmer darf Leitungsfahrzeuge nur unter Benutzung der PSA gegen<br />
Absturz besteigen oder verlassen.<br />
6.7.7 Im Leitungsfahrzeug hat der Monteur die PSA zu benutzen.<br />
6.8 <strong>Arbeiten</strong> mit Hebebühnen und Mobilkran mit Arbeitskorb<br />
Die Ri<strong>ch</strong>tlinie 1863 der SUVA: “Ri<strong>ch</strong>tlinien <strong>für</strong> den Einsatz von Kranen und<br />
Baumas<strong>ch</strong>inen im Berei<strong>ch</strong> elektris<strong>ch</strong>er Freileitungen“ ist <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> an<br />
Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen ni<strong>ch</strong>t anwendbar. Es gelten die Bestimmungen<br />
der Starkstromverordnung und der S<strong>ch</strong>weizer Norm SN EN 50110-1, insbesondere,<br />
was die einzuhaltenden Abstände anbetrifft.<br />
6.8.1 Die Position des S<strong>ch</strong>werpunkts dieser Geräte ist keine fixe Grösse, da ein<br />
Teil des Geräts mobil ist. In der Regel verhindern Kontrollkontakte, dass die<br />
Mögli<strong>ch</strong>keiten dieser Geräte übers<strong>ch</strong>ritten werden. Dur<strong>ch</strong> bestimmte Faktoren<br />
kann ihr Glei<strong>ch</strong>gewi<strong>ch</strong>t jedo<strong>ch</strong> verändert werden, so dass sie umkippen.<br />
Im Wesentli<strong>ch</strong>en ist <strong>auf</strong> die zulässige Last <strong>auf</strong> den Hebebühnen (Personen<br />
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und Material), die Bodenbelastungsfähigkeit, die Neigung des Geländes und<br />
<strong>auf</strong> den Windeinfluss zu a<strong>ch</strong>ten. In diesem Zusammenhang sind die Anleitungen<br />
des Herstellers genau zu befolgen.<br />
6.8.2 Eine Hebebühne darf ni<strong>ch</strong>t von einem Monteur allein verwendet werden. Sobald<br />
eine Person eine Hebebühne von dieser aus bedient, muss eine andere<br />
Person in der Lage sein, die Notmanöver auszuführen. Diese Manöver bestehen<br />
darin, die Hebebühne wieder <strong>auf</strong> den Boden zu fahren, falls der si<strong>ch</strong><br />
dar<strong>auf</strong> befindende Monteur einen Unfall hätte (Unwohlsein, Verletzung).<br />
6.8.3 Die Vors<strong>ch</strong>riften <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> in unmittelbarer Nähe von Bahnanlagen oder<br />
Verkehrswegen müssen eingehalten werden. Bei der Einri<strong>ch</strong>tung von Baustellen<br />
<strong>auf</strong> Autobahnen, wi<strong>ch</strong>tigen Kantonsstrassen oder Bahnanlagen sind<br />
die zuständigen Stellen (Astra, Tiefbauamt, SBB etc.) frühzeitig beizuziehen.<br />
6.8.4 Für den Einsatz eines Mobilkrans mit Arbeitskorb muss eine entspre<strong>ch</strong>ende<br />
Ausnahmebewilligung der SUVA vorliegen. In dieser sind die erforderli<strong>ch</strong>en<br />
S<strong>ch</strong>utzmassnahmen festgelegt. Die Ausnahmebewilligung ist dur<strong>ch</strong> den<br />
Kranbetreiber bei der SUVA einzuholen.<br />
6.8.5 Um si<strong>ch</strong> gegen die Gefahren im Zusammenhang mit der Induktion zu s<strong>ch</strong>ützen,<br />
sind die Vors<strong>ch</strong>riften von Kapitel 7.8.3 zu bea<strong>ch</strong>ten. Insbesondere sind<br />
folgende "zusätzli<strong>ch</strong>en Erdungen" vorzusehen:<br />
- Erdung der leitenden Konstruktion der Hebebühne oder des Mobilkrans<br />
(Masterdung, Tiefenerder).<br />
- Kann die Arbeitsstelle ni<strong>ch</strong>t unmittelbar mit Arbeitserden geerdet werden,<br />
soll ein Potenzialausglei<strong>ch</strong> zwis<strong>ch</strong>en der Arbeitsbühne und dem Leiter der<br />
Freileitung, an dem gearbeitet wird, angebra<strong>ch</strong>t werden.<br />
6.9 Montage von Auslegern an Betonmasten mit Autokran<br />
6.9.1 Bei der Montage von Auslegern mit Autokran wurden die Monteure bisher <strong>auf</strong><br />
den Auslegern stehend an den Arbeitsplatz gehoben. Sie si<strong>ch</strong>erten si<strong>ch</strong> dabei<br />
entweder am Kranhaken oder an den Ans<strong>ch</strong>lagmitteln. Für diese Art des<br />
Personentransportes ist eine Ausnahmebewilligung der SUVA erforderli<strong>ch</strong><br />
(Art. 42 der Verordnung zur Unfallverhütung und Art. 4, Abs. 5 der Kranverordnung).<br />
6.9.2 Ein Personentransport mit Autokran ist zukünftig nur no<strong>ch</strong> unter spezifis<strong>ch</strong>en<br />
Bedingungen mögli<strong>ch</strong>. Das Flussdiagramm im Anhang D zeigt <strong>auf</strong>, wann diese<br />
Bedingungen erfüllt sein können.<br />
6.9.3 Wenn ein Personentransport mit Montagekran ni<strong>ch</strong>t zu umgehen ist, muss<br />
zwingend eine Ausnahmebewilligung der SUVA vorliegen. Die Ausnahmebewilligung<br />
muss mindestens 4 Wo<strong>ch</strong>en vor Arbeitsausführung mit dem Antragsformular<br />
AS 1741.d bei der SUVA beantragt werden. Das Antragsformular<br />
findet si<strong>ch</strong> <strong>auf</strong> der Website der SUVA. Die zu bea<strong>ch</strong>tenden Si<strong>ch</strong>erheitsanforderungen<br />
sind im Antragsformular hinterlegt.<br />
Hinweis: Eine Ausnahmebewilligung wird verweigert, wenn <strong>für</strong> das Ho<strong>ch</strong>heben<br />
von Personen eine Hubarbeitsbühne si<strong>ch</strong>er eingesetzt werden kann.<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Dies ist dann der Fall, wenn die Hubarbeitsbühne <strong>auf</strong> befestigtem Grund,<br />
beispielsweise einer asphaltierten Strasse, positioniert werden kann. Um diesen<br />
Punkt überprüfen zu können, ist jedem Antrag ein entspre<strong>ch</strong>ender Planauss<strong>ch</strong>nitt<br />
beizulegen.<br />
Wenn innerhalb eines Auftrages (eines Loses) ni<strong>ch</strong>t alle Masten mit der<br />
Hubarbeitsbühne errei<strong>ch</strong>bar sind, dann wird der Einfa<strong>ch</strong>heit halber die Ausnahmebewilligung<br />
<strong>für</strong> den gesamten Auftrag erteilt.<br />
6.10 Arbeitsmittel<br />
6.10.1 Allgemeines<br />
6.10.1.1 Ausbildung<br />
Der Arbeitgeber sorgt da<strong>für</strong>, dass die Mitarbeitenden über das korrekte Verwenden<br />
der Arbeitsmittel instruiert werden. Der Na<strong>ch</strong>weis über die Instruktion<br />
hat s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> zu erfolgen.<br />
6.10.1.2 Bes<strong>ch</strong>affung<br />
Es sind nur Arbeitsmittel zu bes<strong>ch</strong>affen, die den eins<strong>ch</strong>lägigen Normen und<br />
Ri<strong>ch</strong>tlinien entspre<strong>ch</strong>en. Vom Hersteller oder Lieferanten sind Konformitätserklärung<br />
sowie Gebrau<strong>ch</strong>s-, Prüf-, Wartung- und Reparaturanleitung zu verlangen.<br />
Diese Dokumente müssen <strong>für</strong> die Mitarbeitenden zugängli<strong>ch</strong> sein.<br />
Im Falle von Eigenbau gelten die vorstehenden Bedingungen ebenfalls.<br />
6.10.1.3 Verwendung und periodis<strong>ch</strong>e Kontrollen<br />
Die Arbeitsmittel müssen entspre<strong>ch</strong>end den Vors<strong>ch</strong>riften und Anleitungen<br />
des Herstellers verwendet werden. Das Ändern oder ni<strong>ch</strong>t vors<strong>ch</strong>riftsgemässe<br />
Verwenden ist unzulässig. Der Arbeitgeber hat das korrekte Verwenden<br />
periodis<strong>ch</strong> zu überprüfen und dur<strong>ch</strong>zusetzen.<br />
6.10.1.4 Prüfung, Wartung und Reparatur<br />
Vor und na<strong>ch</strong> jedem Gebrau<strong>ch</strong> der Arbeitsmittel muss eine Si<strong>ch</strong>t- und/oder<br />
Funktionsprüfung vom Mitarbeitenden dur<strong>ch</strong>geführt werden.<br />
Defektes Material darf ni<strong>ch</strong>t mehr verwendet werden. Es ist zu kennzei<strong>ch</strong>nen<br />
und dem Arbeitgeber zu melden.<br />
Die periodis<strong>ch</strong>e Arbeitsmittel-Prüfung ist von einer sa<strong>ch</strong>kundigen Person<br />
dur<strong>ch</strong>zuführen. Diese Prüfung muss s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong> dokumentiert werden.<br />
Die Wartungen und Reparaturen müssen entspre<strong>ch</strong>end den Vors<strong>ch</strong>riften und<br />
Anleitungen des Herstellers dur<strong>ch</strong>geführt werden.<br />
6.10.2 Leitern<br />
Für Eigenbau und wo keine Vors<strong>ch</strong>riften des Herstellers vorhanden sind,<br />
können die europäis<strong>ch</strong>en Normen SN EN 1147 und SN EN 131-2 sinngemäss<br />
angewendet werden.<br />
Für die Prüfung und Wartung von Leitern ohne Vors<strong>ch</strong>riften des Herstellers<br />
können die te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Ri<strong>ch</strong>tlinien vom s<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Feuerwehrverband<br />
TR Nr. 03.00 – 07d/08d/09d sinngemäss angewendet werden.<br />
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6.10.2.1 Steckleitern (3.4.2)<br />
6.10.2.1.1 Kriterien<br />
Folgende Kriterien gelten als Bedingung:<br />
- Spannvorri<strong>ch</strong>tung aus verrottungsfestem Polyester oder glei<strong>ch</strong>wertigem<br />
Material<br />
- Länge Steckstoss mind. 10 cm<br />
- Na<strong>ch</strong>weis des Produktionsjahrs und Kennzei<strong>ch</strong>nung der Leiterelemente<br />
- Na<strong>ch</strong>weis der periodis<strong>ch</strong>en Kontrolle und Kennzei<strong>ch</strong>nung der Leiterelemente<br />
- es muss eine Bedienungsanleitung (Checkliste) <strong>für</strong> das Montagepersonal<br />
vorhanden sein<br />
6.10.2.1.2 Anwendungen<br />
Steckleitern sind <strong>für</strong> das Besteigen von Masten ohne feste Leitern vorgesehen.<br />
Es sind vers<strong>ch</strong>iedene Systeme aus dem Handel oder Eigenbau im<br />
Gebrau<strong>ch</strong>. Wo erforderli<strong>ch</strong>, muss das unterste Leiterelement zusätzli<strong>ch</strong> gegen<br />
das Wegruts<strong>ch</strong>en oder das Absinken gesi<strong>ch</strong>ert werden.<br />
6.10.2.2 Hängeleitern vertikal (3.4.3)<br />
6.10.2.2.1 Kriterien<br />
- ausrei<strong>ch</strong>ende Hakenöffnung <strong>für</strong> das Einhängen am festen Mastteil<br />
- Si<strong>ch</strong>erung der Hakenöffnung, z. B. mit Vers<strong>ch</strong>lusskette<br />
- die maximal zulässige vertikale Belastung muss ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> sein<br />
(Kennzei<strong>ch</strong>nung)<br />
6.10.2.2.2 Anwendung<br />
Die Hängeleitern sind zur Ausübung von <strong>Arbeiten</strong> in vertikaler Lage bestimmt<br />
(z. B. Tragkettenmontage). Dabei sind folgende Anwendungspunkte zu<br />
bea<strong>ch</strong>ten:<br />
- Einhängen des Leiterhakens an einem festen Mastteil und/oder am<br />
Leiterseil<br />
- S<strong>ch</strong>liessen der Si<strong>ch</strong>erung (Vers<strong>ch</strong>lusskette) zwis<strong>ch</strong>en Haken und Leiter<br />
- Belastungskriterien bea<strong>ch</strong>ten (Hersteller)<br />
- Si<strong>ch</strong>erung der <strong>Arbeiten</strong>den (z. B. Falls<strong>ch</strong>utzs<strong>ch</strong>iene, Höhensi<strong>ch</strong>erungsgerät<br />
usw.)<br />
- kein Einsatz als Abspannleiter (Leiterbru<strong>ch</strong>)<br />
6.10.2.3 Hängeleitern horizontal (3.4.3)<br />
6.10.2.3.1 Kriterien<br />
- ausrei<strong>ch</strong>ende Hakenöffnung <strong>für</strong> das Einhängen am festen Mastteil<br />
- Si<strong>ch</strong>erung der Hakenöffnung mit Vers<strong>ch</strong>lusskette<br />
- die maximal zulässige horizontale und vertikale Belastung muss ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong><br />
sein (Kennzei<strong>ch</strong>nung)<br />
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6.10.2.3.2 Anwendung<br />
Die Hängeleitern sind zur Ausübung von <strong>Arbeiten</strong> in vertikaler und<br />
horizontaler Lage bestimmt (z. B. Tragkettenmontage und Abspannarmaturen).<br />
Dabei sind folgende Anwendungspunkte zu bea<strong>ch</strong>ten:<br />
- Einhängen des Leiterhakens an einem festen Mastteil und/oder am<br />
Leiterseil<br />
- S<strong>ch</strong>liessen der Si<strong>ch</strong>erung (Vers<strong>ch</strong>lusskette) zwis<strong>ch</strong>en Haken und Leiter<br />
- Belastungskriterien bea<strong>ch</strong>ten (Hersteller)<br />
- Si<strong>ch</strong>erung der <strong>Arbeiten</strong>den (z. B. Höhensi<strong>ch</strong>erungsgerät usw.)<br />
6.11 Instandhaltung und Kontrolle der S<strong>ch</strong>utzausrüstungen gegen Absturz<br />
6.11.1 Der Arbeitgeber muss da<strong>für</strong> sorgen, dass die S<strong>ch</strong>utzausrüstungen jederzeit<br />
bestimmungsgemäss verwendet werden können (VUV, Art. 5).<br />
6.11.2 Der Arbeitgeber hat die S<strong>ch</strong>utzausrüstungen entspre<strong>ch</strong>end den Einsatzbedingungen<br />
und den betriebli<strong>ch</strong>en Verhältnissen na<strong>ch</strong> Bedarf, mindestens jedo<strong>ch</strong><br />
einmal jährli<strong>ch</strong>, <strong>auf</strong> ihren einwandfreien Zustand dur<strong>ch</strong> einen Sa<strong>ch</strong>kundigen<br />
(3.1.7) kontrollieren zu lassen.<br />
Für die Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen mit fester Führung kann je na<strong>ch</strong> Bedarf eine<br />
andere Kontrollperiode gemäss der Gebrau<strong>ch</strong>sanweisung des Herstellers<br />
verlangt werden.<br />
6.11.3 Bes<strong>ch</strong>ädigte oder dur<strong>ch</strong> Sturz beanspru<strong>ch</strong>te S<strong>ch</strong>utzausrüstungen sind der<br />
Benutzung zu entziehen, bis ein Sa<strong>ch</strong>kundiger der weiteren Benutzung zugestimmt<br />
hat.<br />
6.11.4 Der Arbeitgeber hat zu veranlassen, dass s<strong>ch</strong>adhafte Teile von S<strong>ch</strong>utzausrüstungen<br />
nur dur<strong>ch</strong> Ersatzteile ersetzt werden, die dem Originalteil entspre<strong>ch</strong>en.<br />
6.11.5 Der Arbeitnehmer hat die persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung vor jeder Benutzung<br />
dur<strong>ch</strong> Si<strong>ch</strong>tkontrolle <strong>auf</strong> ihren ordnungsgemässen Zustand und <strong>auf</strong> einwandfreies<br />
Funktionieren zu kontrollieren.<br />
6.11.6 Persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstungen dürfen bei ihrer Aufbewahrung keinen Einflüssen<br />
ausgesetzt werden, die ihren si<strong>ch</strong>eren Zustand beeinträ<strong>ch</strong>tigen können.<br />
6.12 Rettungsmassnahmen<br />
6.12.1 Der Arbeitgeber hat geeignete Verfahren zur Rettung von Personen von Freileitungen<br />
festzulegen sowie zu gewährleisten, dass die dazu erforderli<strong>ch</strong>en<br />
Einri<strong>ch</strong>tungen und S<strong>ch</strong>utzausrüstungen zum Retten bereitstehen.<br />
Die Rettung muss unverzügli<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>geführt werden. Das Hängen im Gurt<br />
länger als 20 Minuten ist zu vermeiden.<br />
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6.12.2 Der Arbeitgeber hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die Arbeitnehmer im Gefahrenfall<br />
die erforderli<strong>ch</strong>en Rettungsmassnahmen auslösen können. Er hat den Arbeitnehmern<br />
die dazu erforderli<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen (z. B. Spre<strong>ch</strong>funkgeräte)<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
6.12.3 Der Arbeitgeber hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass die fa<strong>ch</strong>gere<strong>ch</strong>te Bergung und die<br />
Handhabung der Rettungsmittel jederzeit si<strong>ch</strong>ergestellt sind. Die Grundausbildung<br />
im Betrieb erfolgt erstmals bei Stellenantritt und dana<strong>ch</strong> regelmässig<br />
im Rahmen einer Na<strong>ch</strong>instruktion im Betrieb. Wegen der Komplexität der Materie<br />
wird eine jährli<strong>ch</strong>e Wiederholung empfohlen.<br />
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7 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen elektris<strong>ch</strong>e Gefährdungen<br />
7.1 Grundsätze<br />
Die S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen elektris<strong>ch</strong>e Gefährdungen sind abhängig von<br />
der gewählten Methode.<br />
Grundsätzli<strong>ch</strong> sind drei Methoden denkbar:<br />
- <strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand<br />
- <strong>Arbeiten</strong> in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen<br />
- <strong>Arbeiten</strong> unter Spannung<br />
In der S<strong>ch</strong>weiz wird das <strong>Arbeiten</strong> unter Spannung an Ho<strong>ch</strong>spannungsleitungen<br />
übli<strong>ch</strong>erweise ni<strong>ch</strong>t angewendet. Im Rahmen der vorliegenden Regeln<br />
sind deshalb nur die na<strong>ch</strong>folgenden zwei Methoden berücksi<strong>ch</strong>tigt:<br />
- <strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand<br />
- <strong>Arbeiten</strong> in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen<br />
Die Wahl der Arbeitsmethode wird im Einvernehmen der zuständigen Person<br />
der elektris<strong>ch</strong>en Anlagen mit der ausführenden Person vereinbart. Sie bes<strong>ch</strong>liessen<br />
die S<strong>ch</strong>utzmassnahmen <strong>für</strong> die Umsetzung unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung<br />
der Qualifikation der Person, der Werkzeuge und der Ausrüstung.<br />
Grundsatz:<br />
Wo immer mögli<strong>ch</strong> ist das <strong>Arbeiten</strong><br />
"in der Nähe von<br />
unter Spannung stehenden Teilen"<br />
zu vermeiden<br />
d. h. <strong>auf</strong> denselben Tragwerken sind alle Systeme abzus<strong>ch</strong>alten.<br />
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7.2 Arbeitsorganisation<br />
7.2.1 Allgemeines<br />
Vor jeder Arbeit <strong>auf</strong> einer Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitung müssen mögli<strong>ch</strong>e Gefährdungen<br />
abges<strong>ch</strong>ätzt werden, um festzulegen, wie die beabsi<strong>ch</strong>tigte Tätigkeit<br />
si<strong>ch</strong>er auszuführen ist (Auszug aus EN 50110-1, 4.1).<br />
In Art. 69 der Starkstromverordnung ist festgelegt, dass <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong><br />
Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen grundsätzli<strong>ch</strong> ein s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er Auftrag zu erstellen<br />
ist (Beispiel: siehe Anhang E). Weiter sind die te<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Unterlagen<br />
<strong>auf</strong>geführt, wel<strong>ch</strong>e bereitzustellen sind.<br />
Für planbare <strong>Arbeiten</strong> kann vom Projektstart bis zum Projektende die Checkliste<br />
„Si<strong>ch</strong>erheitsgere<strong>ch</strong>te Projektorganisation“ (Anhang F) als roter Faden<br />
eingesetzt werden.<br />
Für <strong>Arbeiten</strong> im Störungsfall können gem. Art. 69 die Informationen au<strong>ch</strong><br />
mündli<strong>ch</strong> erfolgen. Empfohlen wird jedo<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> <strong>für</strong> diese <strong>Arbeiten</strong> die s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>e<br />
Dokumentation der Anweisungen.<br />
Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e (3.1.3) und der Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>e (3.1.2)<br />
nehmen diese Eins<strong>ch</strong>ätzung vor. Sie einigen si<strong>ch</strong> über die vorzukehrenden<br />
Massnahmen, damit die Arbeit si<strong>ch</strong>er ausgeführt werden kann.<br />
Na<strong>ch</strong> Artikel 11a der VUV muss der Betriebsinhaber, wenn erforderli<strong>ch</strong>, Spezialisten<br />
der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit beiziehen. Dies ist der Fall, wenn das im Betrieb<br />
vorhandene Wissen und die verfügbaren Regeln der Te<strong>ch</strong>nik (z. B. Verordnungen,<br />
Ri<strong>ch</strong>tlinien, Merkblätter usw.) ni<strong>ch</strong>t ausrei<strong>ch</strong>en, um die anstehenden<br />
Aufgaben bezügli<strong>ch</strong> Si<strong>ch</strong>erheit und Gesundheitss<strong>ch</strong>utz zu lösen.<br />
Die S<strong>ch</strong>altungen im Netz werden unter strikter Einhaltung des S<strong>ch</strong>altprogramms<br />
(3.3.2) von der Person mit S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigung ausgeführt.<br />
Das Organisationsprinzip zur Ausführung von <strong>Arbeiten</strong> ist <strong>auf</strong> Bild 1 ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>.<br />
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Bild 1: Organisationsprinzip<br />
Spezialisten der<br />
Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er vor Ort<br />
Aufsi<strong>ch</strong>t<br />
Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>er Fern<br />
Netzführende Stelle<br />
S<strong>ch</strong>altanweisungsbere<strong>ch</strong>tigt<br />
S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigt<br />
7.3 Anforderungen an das Personal<br />
BETRIEBSINHABER<br />
Kommunikation bei S<strong>ch</strong>althandlungen<br />
Si<strong>ch</strong>erheitsbe<strong>auf</strong>tragter<br />
Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er<br />
- Sa<strong>ch</strong>verständiger<br />
- instruierte Person<br />
intern/extern<br />
Arbeitsausführender<br />
- Sa<strong>ch</strong>verständiger<br />
- instruierte Person<br />
- Laie<br />
intern/extern<br />
Die Starkstromverordnung (SR.734.2) erklärt in den Artikeln 11 und 12 (unten<br />
wortgetreu wiedergegeben), wel<strong>ch</strong>e Bestimmungen <strong>für</strong> Betrieb und Instandhaltung<br />
von elektris<strong>ch</strong>en Starkstromanlagen eingehalten werden müssen.<br />
StV, Art. 11:<br />
1 Für die Be<strong>auf</strong>si<strong>ch</strong>tigung von <strong>Arbeiten</strong> an oder in Starkstromanlagen und zugehörenden<br />
betriebste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Einri<strong>ch</strong>tungen sowie <strong>für</strong> Massnahmen der Arbeitssi<strong>ch</strong>erheit<br />
dürfen nur sa<strong>ch</strong>verständige Personen (3.1.4) eingesetzt werden.<br />
2 Für die Kontrolle und Bedienung von Anlagen und <strong>für</strong> besondere <strong>Arbeiten</strong> dürfen<br />
au<strong>ch</strong> instruierte Personen (3.1.5) eingesetzt werden.<br />
StV, Art. 12:<br />
1 Die Betriebsinhaber von Starkstromanlagen müssen <strong>für</strong> ihre Anlagen ein Si<strong>ch</strong>erheitskonzept<br />
ausarbeiten und im Rahmen dieses Konzepts diejenigen Personen<br />
instruieren, die Zugang zum Betriebsberei<strong>ch</strong> haben, betriebli<strong>ch</strong>e Handlungen vornehmen<br />
oder an den Anlagen arbeiten.<br />
2 Die Instruktion muss periodis<strong>ch</strong> wiederholt werden. Der Zeitabstand zwis<strong>ch</strong>en zwei<br />
Instruktionen ri<strong>ch</strong>tet si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> dem Ausbildungsstand der betroffenen Personen,<br />
den vorzunehmenden <strong>Arbeiten</strong> und der Art der Anlagen.<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Vor Beginn der Arbeit müssen Art und S<strong>ch</strong>wierigkeit beurteilt werden, um<br />
<strong>für</strong> die Dur<strong>ch</strong>führung der Arbeit je na<strong>ch</strong> Erfordernis Elektrofa<strong>ch</strong>kräfte, elektrote<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong><br />
unterwiesene Personen oder Laien auszuwählen (Auszug aus<br />
EN 50110-1, 4.2).<br />
7.4 Fremdpersonal<br />
7.4.1 Selbständige Dur<strong>ch</strong>führung von <strong>Arbeiten</strong> und Aufsi<strong>ch</strong>tsführung dur<strong>ch</strong> Fremdpersonal<br />
Ein Mitarbeiter einer Fremdfirma kann als Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er (3.1.3) be<strong>auf</strong>tragt<br />
werden, sofern er folgende Voraussetzungen erfüllt:<br />
- Er ist eine vom Betriebsinhaber (3.1.1) anerkannte sa<strong>ch</strong>verständige oder<br />
instruierte Person.<br />
- Er ist mit den <strong>für</strong> die Dur<strong>ch</strong>führung des Arbeits<strong>auf</strong>trages relevanten Verhaltensregeln<br />
und mit allfälligen speziellen Vors<strong>ch</strong>riften der entspre<strong>ch</strong>enden<br />
Leitungen vertraut.<br />
- Er ist <strong>für</strong> die Anordnung und Umsetzung der Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen an<br />
der Arbeitsstelle und die Einhaltung der Si<strong>ch</strong>erheitsbestimmungen dur<strong>ch</strong><br />
die anwesenden Personen verantwortli<strong>ch</strong>.<br />
- Er sorgt da<strong>für</strong>, dass das beteiligte Fremdpersonal bezügli<strong>ch</strong> Fa<strong>ch</strong>ausbildung<br />
den Anforderungen, im Speziellen der StV, genügt.<br />
Die Fremdfirma bestätigt s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>, dass die erwähnten Bestimmungen erfüllt<br />
sind.<br />
Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e der Fremdfirma wird im S<strong>ch</strong>altprogramm (3.3.2)<br />
namentli<strong>ch</strong> <strong>auf</strong>geführt.<br />
7.4.2 Mithilfe von Fremdpersonal bei der Dur<strong>ch</strong>führung von <strong>Arbeiten</strong><br />
Ist <strong>für</strong> die Dur<strong>ch</strong>führung einer Arbeit die Mithilfe von Fremdpersonal notwendig,<br />
hat der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e dur<strong>ch</strong> Instruktion da<strong>für</strong> zu sorgen, dass<br />
die Mitarbeiter der Fremdfirma über die besonderen Gefahren in Kenntnis<br />
gesetzt werden.<br />
Der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e stellt vor Arbeitsbeginn si<strong>ch</strong>er, dass die Instruktion<br />
stattgefunden hat und von allen Beteiligten verstanden wurde.<br />
7.4.3 Mit der Montage und Instandhaltung von Telekommunikationseinri<strong>ch</strong>tungen<br />
<strong>auf</strong> Freileitungsmasten bes<strong>ch</strong>äftigtes externes Personal<br />
Die <strong>Arbeiten</strong>, wel<strong>ch</strong>e von diesem Personal gema<strong>ch</strong>t werden, dürfen nur mit<br />
Überwa<strong>ch</strong>ung dur<strong>ch</strong> eine vom Betriebsinhaber anerkannte sa<strong>ch</strong>verständige<br />
oder instruierte Person dur<strong>ch</strong>geführt werden. Diese Person ents<strong>ch</strong>eidet in<br />
Abspra<strong>ch</strong>e mit dem Vertreter des Betriebsinhabers über die vorzunehmenden<br />
Si<strong>ch</strong>erheitsvorkehrungen und erlaubt den Zugang zu den Telekommunikationseinri<strong>ch</strong>tungen.<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Die Unternehmung ist verantwortli<strong>ch</strong> <strong>für</strong> die Ausbildung ihres Personals bezügli<strong>ch</strong><br />
der Benutzung der S<strong>ch</strong>utzausrüstungen.<br />
7.5 <strong>Arbeiten</strong> in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen (3.3.11)<br />
Bei Montage- und Instandhaltungsarbeiten der Freileitungen kann das Personal<br />
in die Nähe von unter Spannung stehenden blanken Leitern kommen.<br />
Diese Umgebung wird in genaue Zonen <strong>auf</strong>geteilt (Bild 2), in wel<strong>ch</strong>en si<strong>ch</strong><br />
die sogenannte Annäherungszone (3.3.13) befindet. In der Annäherungszone<br />
muss die persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung na<strong>ch</strong> Weisung <strong>ESTI</strong> 407 getragen<br />
werden.<br />
Bild 2:<br />
<strong>Arbeiten</strong> mit S<strong>ch</strong>utzvorri<strong>ch</strong>tung<br />
- <strong>Arbeiten</strong> in der Annäherungszone<br />
<strong>für</strong> Laien erlaubt.<br />
Falls die Vorri<strong>ch</strong>tung keinen<br />
Kompletts<strong>ch</strong>utz <strong>auf</strong>weist,<br />
müssen die Personen<br />
instruiert sein und unter<br />
Aufsi<strong>ch</strong>t arbeiten.<br />
Die Aufsi<strong>ch</strong>t muss mindestens<br />
dur<strong>ch</strong> instruiertes<br />
Personal erfolgen.<br />
* Entfernung A <strong>für</strong> Freileitungen:<br />
A ≥ DL<br />
A *<br />
DV<br />
DL<br />
Unter Spannung<br />
stehendes Teil<br />
Gefahrenzone<br />
Annäherungszone<br />
Abs<strong>ch</strong>rankung, Vers<strong>ch</strong>alung,<br />
Gitter, S<strong>ch</strong>utzbarrieren<br />
<strong>Arbeiten</strong> ohne S<strong>ch</strong>utzvorri<strong>ch</strong>tung<br />
- <strong>Arbeiten</strong> ausserhalb der Annäherungszone<br />
<strong>für</strong> Laien.<br />
- <strong>Arbeiten</strong> in der Annäherungszone<br />
nur <strong>für</strong> sa<strong>ch</strong>verständiges<br />
oder instruiertes Personal und<br />
unter Aufsi<strong>ch</strong>tsführung.<br />
Die Arbeitszone muss klar definiert und markiert sein; der Zugangsweg gehört<br />
au<strong>ch</strong> zur Arbeitszone.<br />
Nur sa<strong>ch</strong>verständiges (3.1.4) oder instruiertes (3.1.5) Personal ist befugt, in<br />
der Annäherungszone zu arbeiten. Sie verpfli<strong>ch</strong>ten si<strong>ch</strong>, in dieser Zone die<br />
Regeln im Kapitel 6.4 der EN 50110-1 einzuhalten und die persönli<strong>ch</strong>e<br />
S<strong>ch</strong>utzausrüstung na<strong>ch</strong> <strong>ESTI</strong> 407 zu tragen.<br />
Laien (3.1.6) <strong>für</strong> zugewiesene, ni<strong>ch</strong>t elektris<strong>ch</strong>e <strong>Arbeiten</strong> haben nur Zugang<br />
zur Annäherungszone, falls vollständige S<strong>ch</strong>utzvorri<strong>ch</strong>tungen (IP2X) in dieser<br />
Zone bestehen (z. B. Abdeckung, Gitterabs<strong>ch</strong>luss, S<strong>ch</strong>ranke). Können diese<br />
S<strong>ch</strong>utzvorri<strong>ch</strong>tungen keinen vollständigen S<strong>ch</strong>utz gegen die unter Spannung<br />
stehenden Teile gewährleisten, muss das Arbeitspersonal überwa<strong>ch</strong>t werden.<br />
Die persönli<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzausrüstung muss in diesem Fall je na<strong>ch</strong> Risikobeurteilung<br />
getragen werden.<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Bei Freileitungen ist eine mögli<strong>ch</strong>e Leiterseil-Windauslenkung in Betra<strong>ch</strong>t zu<br />
ziehen. Mit einem Winkel von 30° entspri<strong>ch</strong>t diese Ketten- resp. S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>enauslenkung<br />
0,5 x der Tragkettenlänge [Lf] oder 0,5 x des S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>ensenkre<strong>ch</strong>tabstandes<br />
[Hs] (siehe Bild 3). Für alle zu benützenden Gegenstände<br />
oder Arbeitswerkzeuge muss genügend Raum freigehalten werden, um den<br />
vorges<strong>ch</strong>riebenen Si<strong>ch</strong>erheitsabstand (DV oder DL + 0,5 x Lf respektive 0,5<br />
x Hs) ni<strong>ch</strong>t zu verletzen. Ausserdem ist <strong>für</strong> den Zugang zum Arbeitsplatz eine<br />
minimale Dur<strong>ch</strong>gangsbreite von 1 m zu reservieren.<br />
Für DV und DL sind die grössten in der EN 50110-1 (STI 407.0909) spezifizierten<br />
Distanzen zu wählen (siehe Tabelle A.1).<br />
Diese Distanzen sind ni<strong>ch</strong>t genügend, um si<strong>ch</strong> vor Beeinflussungsinduktion<br />
zu s<strong>ch</strong>ützen (siehe Kapitel 7.9).<br />
Bild 3:<br />
1m*<br />
DV oder DL<br />
Tragkette<br />
0,5.Lf<br />
Lf<br />
Lf = Tragkettenlänge<br />
0,5 x Lf = Windauslenkung des Leiters<br />
DV oder DL<br />
0,5.Hs<br />
Abspannkette<br />
Hs = S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>ensenkre<strong>ch</strong>tabstand<br />
0,5 x Hs = Windauslenkung des Leiters<br />
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1m*<br />
* Minimale Dur<strong>ch</strong>gangsbreite<br />
Hs
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Tabelle A.1: Ri<strong>ch</strong>twerte <strong>für</strong> Abstände DL und DV na<strong>ch</strong> EN 50110-1<br />
Netz-Nennspannung<br />
UN (Effektivwert) kV<br />
Annehmbarer Mindestabstand<br />
in der Luft, der die äussere<br />
Grenze der Gefahrenzone<br />
bestimmt<br />
DL mm<br />
Weitere informative Erklärungen können in der EN 50110-1 na<strong>ch</strong>gelesen werden.<br />
7.6 <strong>Arbeiten</strong> im spannungsfreien Zustand (3.3.10)<br />
Annehmbarer Mindestabstand<br />
in der Luft, der die äussere<br />
Grenze der Annäherungszone<br />
bestimmt<br />
DV mm<br />
≤ 1 Keine Berührung 300<br />
3 60 1120<br />
6 90 1120<br />
10 120 1150<br />
15 160 1160<br />
20 220 1220<br />
30 320 1320<br />
36 380 1380<br />
45 480 1480<br />
60 630 1630<br />
70 750 1750<br />
110 1000 2000<br />
132 1100 3000<br />
150 1200 3000<br />
220 1600 3000<br />
275 1900 4000<br />
380 2500 4000<br />
480 3200 6100<br />
700 5300 8400<br />
Um <strong>Arbeiten</strong> an einer ausges<strong>ch</strong>alteten Anlage dur<strong>ch</strong>zuführen, ist die Anwendung<br />
der 5 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> des Kapitels 5, Abs<strong>ch</strong>nitt 2, Art. 72 StV Pfli<strong>ch</strong>t.<br />
Im Falle einer Freileitung beanspru<strong>ch</strong>en diese Regeln eine Koordination zwis<strong>ch</strong>en<br />
dem Anlageverantwortli<strong>ch</strong>en, dem Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>en und der<br />
"Netzführenden Stelle", wie dies in Kapitel 7.2 erklärt wurde.<br />
Die 5 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> lauten:<br />
1. Freis<strong>ch</strong>alten und allseitig trennen<br />
2. Gegen Wiedereins<strong>ch</strong>alten si<strong>ch</strong>ern<br />
3. Spannungslosigkeit prüfen<br />
4. Erden und kurzs<strong>ch</strong>liessen<br />
5. Gegen bena<strong>ch</strong>barte, unter Spannung stehende Teile s<strong>ch</strong>ützen<br />
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7.7 Spannungslosigkeit prüfen<br />
7.7.1 Vorgehen<br />
Die Prüfung der Spannungslosigkeit ist nur eine Etappe in der Anwendung<br />
der 5 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> und darf nie als einziges Kriterium zur Ausstellung<br />
einer Freigabe einer Arbeitsbewilligung betra<strong>ch</strong>tet werden.<br />
Auf dem Arbeitsplatz wird die Prüfung der Spannungslosigkeit <strong>auf</strong> allen Leitern<br />
am Ort der Anbringung der Erdgarnituren dur<strong>ch</strong>geführt.<br />
Mit einem einphasigen Spannungsprüfer, ausgerüstet mit der da<strong>für</strong> vorgesehenen<br />
Isolierstange, sollte eine Prüfung, ohne dass in die Gefahrenzone eingedrungen<br />
wird, ermögli<strong>ch</strong>t werden.<br />
Der Spannungsprüfer muss <strong>für</strong> den Gebrau<strong>ch</strong> im Freien geeignet und an die<br />
Spannung und Frequenz der Leitung angepasst sein.<br />
Bei einer Messung an einem Bündel mit mehreren Leitern muss ein Teilleiter<br />
berührt werden und die Kontaktstelle der Messung an der näher liegenden<br />
Seite des Bündels liegen (Bild 4), damit Messfehler vermieden werden können.<br />
Bild 4:<br />
Unmittelbar vor und na<strong>ch</strong> jedem Gebrau<strong>ch</strong> des Spannungsprüfers ist es unerlässli<strong>ch</strong>,<br />
die Funktionalität mittels einer eingebauten Kontrollvorri<strong>ch</strong>tung<br />
oder dur<strong>ch</strong> Berühren von unter Spannung stehenden Teilen zu überprüfen.<br />
Vor jedem Gebrau<strong>ch</strong> sollte der Oberflä<strong>ch</strong>enzustand optis<strong>ch</strong> kontrolliert werden.<br />
7.7.2 Instandhaltung der Spannungsprüfer<br />
Die Spannungsprüfer sind sorgfältig zu handhaben. Die Instandhaltung hat<br />
dur<strong>ch</strong> einen Sa<strong>ch</strong>kundigen gemäss den Angaben des Herstellers zu erfolgen.<br />
7.8 Erdung<br />
Ri<strong>ch</strong>tig<br />
Man unters<strong>ch</strong>eidet drei vers<strong>ch</strong>iedene Varianten von Erdungen<br />
- Betriebserdung<br />
- Erdung der Arbeitsstelle (3.3.6)<br />
- Zusätzli<strong>ch</strong>e Erdung<br />
Fals<strong>ch</strong><br />
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7.8.1 Betriebserdung<br />
Dreipolige kurzs<strong>ch</strong>lussfeste Erdungsvorri<strong>ch</strong>tung in S<strong>ch</strong>altanlagen, ist in der<br />
Regel realisiert mittels Erdtrenner. In Ausnahmefällen können da<strong>für</strong> au<strong>ch</strong><br />
kurzs<strong>ch</strong>lussfeste Erdungsgarnituren (3.3.7) eingesetzt werden. Das Erden ist<br />
Bestandteil der Ausserbetriebnahme und wird vom S<strong>ch</strong>altbere<strong>ch</strong>tigten oder<br />
einer vom Anlagenverantwortli<strong>ch</strong>en be<strong>auf</strong>tragten Person ausgeführt.<br />
7.8.2 Erdung der Arbeitsstelle<br />
7.8.2.1 Allgemeine Bestimmungen:<br />
Blanke Leitungen, die in den Berei<strong>ch</strong> der Arbeitsstelle hineinführen, sind allseitig<br />
und allpolig zu erden und kurzzus<strong>ch</strong>liessen. Es muss si<strong>ch</strong>ergestellt<br />
werden, dass die Erdungs- und Kurzs<strong>ch</strong>liessmassnahmen während der gesamten<br />
Dauer der Arbeit wirksam bleiben. Wenn eine Erdung und Kurzs<strong>ch</strong>liessung<br />
<strong>für</strong> die Dauer von Messungen und Prüfungen entfernt werden<br />
muss, sind geeignete andere Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen zu treffen (gemäss<br />
EN 50110-1, 6.2.4.1). Mindestens eine Erdungs- und Kurzs<strong>ch</strong>liessvorri<strong>ch</strong>tung<br />
(Erdungsgarnitur) muss von der Arbeitsstelle aus si<strong>ch</strong>tbar sein. Dies gilt mit<br />
folgenden Ausnahmen:<br />
- Wenn während der Arbeit kein Leiter unterbro<strong>ch</strong>en wird und die Betriebserdung<br />
realisiert ist, genügt eine einzige Erdungs- und Kurzs<strong>ch</strong>liessvorri<strong>ch</strong>tung<br />
(Erdungsgarnitur) an der Arbeitsstelle.<br />
- Ist keine der Erdungs- und Kurzs<strong>ch</strong>liessvorri<strong>ch</strong>tungen (Erdungsgarnituren)<br />
innerhalb der Arbeitsstelle si<strong>ch</strong>tbar, muss eine Anzeigevorri<strong>ch</strong>tung oder<br />
eine eindeutige Kennzei<strong>ch</strong>nung an der Arbeitsstelle angebra<strong>ch</strong>t werden.<br />
Bei <strong>Arbeiten</strong> an nur einem Leiter einer Freileitung ist es zulässig, nur eine<br />
einphasige Erdung anzubringen, wenn alle na<strong>ch</strong>stehenden Bedingungen erfüllt<br />
sind:<br />
- Der geerdete Leiter, die Arbeitsstelle und Personen befinden si<strong>ch</strong> in einem<br />
Abstand grösser als DL (siehe Kap. 7.5 Tabelle A.1) von den übrigen Leitern<br />
desselben Stromkreises.<br />
- Die Betriebserdung ist realisiert.<br />
Bei der Bemessung der Erdungsvorri<strong>ch</strong>tungen <strong>für</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />
und <strong>auf</strong> Grund des Artikels 68, Abs. 2 der StV dürfen allfällige<br />
Erdtrenner an beiden Auss<strong>ch</strong>altstellen <strong>für</strong> die zu beherrs<strong>ch</strong>enden Kurzs<strong>ch</strong>lussströme<br />
berücksi<strong>ch</strong>tigt werden. Bei eingelegter Betriebserdung genügt<br />
ein Minimalquers<strong>ch</strong>nitt von 35 mm 2 Cu.<br />
Falls an Bündelleitern gearbeitet wird und die Phasens<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e offen ist, kann<br />
es nötig sein, jeden Teilleiter separat zu erden.<br />
7.8.2.2 Vorgehen <strong>für</strong> das Anbringen der Erdungsgarnitur<br />
Die Arbeitserdung muss unverzügli<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> Feststellung der Spannungslosigkeit<br />
erfolgen. Es wird mit dem inneren Leiter begonnen.<br />
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Für die Befestigung der Erdungsgarnitur ist wie folgt vorzugehen:<br />
- Alle Kontaktstellen wie au<strong>ch</strong> die Leiter der Erdungsgarnitur sind <strong>auf</strong> ihren<br />
Zustand zu prüfen.<br />
- Die Erdungsklemme am Mast anbringen, wobei <strong>auf</strong> einen guten elektris<strong>ch</strong>en<br />
Kontakt zu a<strong>ch</strong>ten ist (A<strong>ch</strong>tung!!! Farbe isoliert).<br />
- Die Phasenans<strong>ch</strong>lussklemme mögli<strong>ch</strong>st am selben Ort anbringen, an wel<strong>ch</strong>em<br />
die Spannungslosigkeit geprüft wurde.<br />
Das Entfernen erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.<br />
Bei einer zu langen Isolationskette kann das Anbringen der Erdung dur<strong>ch</strong> eine<br />
provisoris<strong>ch</strong>e Erdungsgarnitur <strong>auf</strong> einem S<strong>ch</strong>utzring der Kette erlei<strong>ch</strong>tert<br />
werden. Das Anbringen dieser Erdungsgarnitur hat mit einer der Betriebsspannung<br />
entspre<strong>ch</strong>enden Isolierstange zu erfolgen. Die na<strong>ch</strong>folgenden Erdungsgarnituren<br />
können mit einer kürzeren Isolierstange, wel<strong>ch</strong>e auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong><br />
<strong>für</strong> Induktionsspannung ausgelegt ist, angebra<strong>ch</strong>t werden.<br />
7.8.2.3 Instandhaltung des Erdungsmaterials<br />
Erdungsmaterial ist sorgfältig zu handhaben. Die Instandhaltung hat dur<strong>ch</strong><br />
einen Sa<strong>ch</strong>kundigen (3.1.7) gemäss den Angaben des Herstellers zu erfolgen.<br />
Sämtli<strong>ch</strong>es Material, wel<strong>ch</strong>es einem Kurzs<strong>ch</strong>luss ausgesetzt war, ist zu ersetzen.<br />
7.8.3 Zusätzli<strong>ch</strong>e Erdungen<br />
Die Arbeitserdungen gewährleisten ni<strong>ch</strong>t in allen Fällen genügende Si<strong>ch</strong>erheit<br />
vor den Gefahren der Induktion. Zusätzli<strong>ch</strong> müssen Verbindungen, angewendet<br />
zum Erden und/oder als "Shunt", eingesetzt werden, damit die Potenzialfreiheit<br />
in der Arbeitszone gewährleistet werden kann.<br />
Diese Verbindungen können mittels Erdungsgarnitur mit einem Quers<strong>ch</strong>nitt<br />
von mindestens 35 mm 2 Cu und falls nötig verbunden mit Diffusor (3.3.8)<br />
und/oder rollenden Erdungen (3.3.9) realisiert werden. Ihre Umsetzung wird<br />
in Kapitel 7.9 bes<strong>ch</strong>rieben.<br />
7.9 S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen Beeinflussungsinduktion<br />
7.9.1 Allgemeines<br />
Eine Freileitung kann dur<strong>ch</strong> eine andere in der Nähe verl<strong>auf</strong>ende Freileitung<br />
oder andere, unter Spannung stehende Teile <strong>auf</strong> zwei Arten beeinflusst werden:<br />
dur<strong>ch</strong> elektrostatis<strong>ch</strong>e Induktion und/oder dur<strong>ch</strong> elektromagnetis<strong>ch</strong>e Induktion.<br />
Elektrostatis<strong>ch</strong>e Induktion (Bild 5) ist eine Einwirkung der Spannung.<br />
Dur<strong>ch</strong> kapazitive Kupplung können während der <strong>Arbeiten</strong> grosse Potenzialunters<strong>ch</strong>iede<br />
zwis<strong>ch</strong>en den Leiterseilen und zwis<strong>ch</strong>en Leiterseilen und Erde<br />
(Maste, Werkzeuge) entstehen.<br />
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Wird keine besondere Vorsi<strong>ch</strong>tsmassnahme getroffen, können diese induzierten<br />
Spannungen unabhängig von der Länge der Parallelführung starke<br />
Elektrisierung zur Folge haben und als Sekundärfolge zu Absturz führen.<br />
Bild 5:<br />
Mittels Erdgarnitur <strong>auf</strong><br />
Erdpotenzial gebra<strong>ch</strong>t<br />
Ni<strong>ch</strong>t geerdeter<br />
Leitungsabs<strong>ch</strong>nitt<br />
Elektromagnetis<strong>ch</strong>e Induktion (Bild 6) ist eine Einwirkung des Stromes. Es<br />
handelt si<strong>ch</strong> um eine induktive Kupplung zwis<strong>ch</strong>en einem Strom führenden<br />
Leiter und einer gebildeten S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e (z. B. Leiter-Mast-Erdboden-Mast-<br />
Leiter). Die Ströme in diesen S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>en können mehrere Ampere errei<strong>ch</strong>en<br />
und direkt tödli<strong>ch</strong> wirken.<br />
Das Phänomen verhält si<strong>ch</strong> proportional zur Länge der zwei parallel verl<strong>auf</strong>enden<br />
Leiter und ist der elektrostatis<strong>ch</strong>en Induktion überlagert.<br />
Bild 6: Prinzip des Stromflusses dur<strong>ch</strong> Induktion<br />
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I<br />
I
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7.9.2 Grundsatz der Verhütung und S<strong>ch</strong>utz<br />
Es ist Aufgabe des Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>en, die notwendigen Vorsi<strong>ch</strong>tsmassnahmen<br />
gegen diese Risiken zu treffen, au<strong>ch</strong> <strong>für</strong> Freileitungen, die ni<strong>ch</strong>t mit<br />
dem Netz verbunden sind.<br />
Man muss:<br />
- Direkt beidseitig am Arbeitsplatz Erdungen erstellen, um den induzierten<br />
Strom abzuleiten. Damit der elektromagnetis<strong>ch</strong>e Strom der S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e begrenzt<br />
wird, ist deren Länge dur<strong>ch</strong> Anbringen von Erdungsgarnituren nahe<br />
der Arbeitsstelle zu reduzieren.<br />
- Si<strong>ch</strong> nie in einen Induktionskreis einfügen. Bei jedem Öffnen oder S<strong>ch</strong>liessen<br />
von Induktionskreisen vorgängig eine Überbrückung anbringen, wel<strong>ch</strong>e<br />
die Kontinuität des Stromflusses gewährleistet, resp. erden. Alle <strong>auf</strong><br />
einer Baustelle vorhandenen Induktionskreise sind zu berücksi<strong>ch</strong>tigen.<br />
- Si<strong>ch</strong> nie zwis<strong>ch</strong>en einen geerdeten und ni<strong>ch</strong>t geerdeten (potenzialfreien)<br />
leitenden Teil einfügen. Vorgängig Potenzialausglei<strong>ch</strong> bei beiden Teilen<br />
si<strong>ch</strong>erstellen.<br />
- Rollen mit oder ohne Isolations<strong>auf</strong>lage dürfen ni<strong>ch</strong>t als si<strong>ch</strong>ere galvanis<strong>ch</strong>e<br />
Verbindung betra<strong>ch</strong>tet werden, ausgenommen spezielle Erdungsrollen.<br />
Bei einem Erdseil ist genau glei<strong>ch</strong> vorzugehen wie bei einem Stromleiter.<br />
7.9.3 Praktis<strong>ch</strong>e Anordnung<br />
7.9.3.1 Auf Tragwerken<br />
Vor Beginn jegli<strong>ch</strong>er <strong>Arbeiten</strong> an einem Leiter ist, um die Potenzialdifferenz<br />
auszuglei<strong>ch</strong>en, eine Verbindung zwis<strong>ch</strong>en dem Leiter und dem Masten anzubringen.<br />
Diese Verbindung muss während der ganzen Dauer der <strong>Arbeiten</strong><br />
bestehen bleiben.<br />
Es ist au<strong>ch</strong> sämtli<strong>ch</strong>es leitendes Material mit erhebli<strong>ch</strong>er Grösse (Hängeleiter,<br />
Leitungsfahrzeuge usw.) vor dem Eindringen in den Arbeitsberei<strong>ch</strong> <strong>auf</strong><br />
das Potenzial der Arbeitsstelle zu bringen und diese Massnahme ist bis zum<br />
Abs<strong>ch</strong>luss der <strong>Arbeiten</strong> zu belassen.<br />
7.9.3.2 Für <strong>Arbeiten</strong> an einem <strong>auf</strong> dem Boden liegenden Leiter<br />
Der Potenzialausglei<strong>ch</strong> am Arbeitsplatz ist mittels eines Diffusors zu realisieren.<br />
Sobald der Leiter herabgelassen ist, wird eine Verbindung zu diesem<br />
hergestellt.<br />
Soll der Leiter unterbro<strong>ch</strong>en werden, ist vorgängig eine Überbrückung anzubringen<br />
oder es sind zwei Erdungsgarnituren als Verbindungen an diesem<br />
Diffusor anzus<strong>ch</strong>liessen.<br />
Ist der Arbeitsplatz in der Nähe eines Mastes, wird der Mast anstelle der Diffusorerdung<br />
verwendet.<br />
Beim Entfernen eines Zug- oder Bremsseiles und derglei<strong>ch</strong>en von einem Leiter<br />
ist <strong>auf</strong> die glei<strong>ch</strong>e Weise vorzugehen wie beim Trennen eines Leiters.<br />
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7.10 Wetterbedingungen<br />
Falls eine Überwa<strong>ch</strong>ung dur<strong>ch</strong> den Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>en wegen heftigen<br />
Nieders<strong>ch</strong>lägen, di<strong>ch</strong>tem Nebel oder starkem Wind verunmögli<strong>ch</strong>t wird oder<br />
wenn Blitze und Donner in der näheren Umgebung der Baustelle wahrgenommen<br />
werden, dürfen keine weiteren <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> den Freileitungen unternommen<br />
oder weitergeführt werden. Bis ein si<strong>ch</strong>erer Zustand errei<strong>ch</strong>t wird,<br />
können die <strong>Arbeiten</strong> weitergeführt werden.<br />
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8 Übergangsbestimmungen<br />
Die Bestimmungen dieser Ri<strong>ch</strong>tlinie müssen spätestens 6 Monate na<strong>ch</strong> Inkrafttreten<br />
umgesetzt sein.<br />
Ausgenommen sind:<br />
- Die Anforderungen gemäss Kapitel 5.2, 5.3 und 5.4 müssen spätestens<br />
na<strong>ch</strong> drei Jahren in den Betrieben umgesetzt sein.<br />
- Das Na<strong>ch</strong>rüstkonzept <strong>für</strong> fest installierte Steigs<strong>ch</strong>utzeinri<strong>ch</strong>tungen bei bestehenden<br />
Masten gemäss Ziffer 6.3.2 muss spätestens na<strong>ch</strong> zwei Jahren<br />
der Kontrollstelle (<strong>ESTI</strong>/BAV) vorgelegt werden.<br />
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Anhänge<br />
Anhang A: Anwendungsbeispiele zu 7.9<br />
A.1 Anwendungsbeispiele<br />
Die zwei folgenden Beispiele zeigen <strong>auf</strong> praktis<strong>ch</strong>e Weise das Anbringen von<br />
S<strong>ch</strong>utzerdungen gegen die Risiken dur<strong>ch</strong> Induktion.<br />
Von dem na<strong>ch</strong>stehend bes<strong>ch</strong>riebenen Vorgehen darf abgewi<strong>ch</strong>en werden,<br />
jedo<strong>ch</strong> nur, wenn eine Gefährdung dur<strong>ch</strong> Induktion ausges<strong>ch</strong>lossen werden<br />
kann.<br />
Die getroffenen Massnahmen müssen si<strong>ch</strong>erstellen, dass ein ni<strong>ch</strong>t erwarteter<br />
Potenzialunters<strong>ch</strong>ied in vers<strong>ch</strong>iedenen Anlageteilen jederzeit abgeleitet werden<br />
kann.<br />
A.1.1 Vorgehensweise <strong>für</strong> die Öffnung einer Abspanns<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e<br />
1 Na<strong>ch</strong> der Prüfung <strong>auf</strong> Spannungslosigkeit, Erdungsgarnitur<br />
(rot) <strong>auf</strong> der S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e anbringen.<br />
2 Aufstellen der Hängeleiter (braun), dana<strong>ch</strong> Erdungsgarnitur<br />
(blau) am Leiterseil anbringen. Denselben<br />
Vorgang mit einer anderen Hängeleiter oder<br />
dur<strong>ch</strong> Vers<strong>ch</strong>iebung derselben <strong>auf</strong> der anderen Seite<br />
wiederholen (Erdungsgarnitur grün). Mittels einer<br />
kurzen Isolierstange werden die Erdungsgarnituren<br />
ausserhalb der Leiter verlegt.<br />
3 Aufstellen der Hängeleiter (braun) und Öffnen der<br />
S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e.<br />
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4 Vers<strong>ch</strong>ieben der Hängeleiter (braun). Freies Ende<br />
der Erdungsgarnitur (rot) <strong>auf</strong> den S<strong>ch</strong>utzring einer<br />
der Ketten anbringen und das S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>enende <strong>auf</strong><br />
den Leiter legen.<br />
5 Vers<strong>ch</strong>ieben der Erdungsgarnitur (blau) <strong>auf</strong> den<br />
S<strong>ch</strong>utzring der anderen Kette. Vers<strong>ch</strong>ieben der Leiter<br />
(braun) ebenfalls <strong>auf</strong> dieser Seite.<br />
6 Das andere freie S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>enende <strong>auf</strong> den Leiter legen.<br />
Erdungsgarnitur (grün) und Leiter (braun) entfernen.<br />
7 Mittels der Isolierstange, Erdungsgarnituren (rot und<br />
blau) entfernen.<br />
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A.1.2 Vorgehensweise <strong>für</strong> die Auswe<strong>ch</strong>slung eines Leiterabs<strong>ch</strong>nittes<br />
Mast 33 Mast 32<br />
Allgemeine Arbeitsbes<strong>ch</strong>reibung<br />
Bes<strong>ch</strong>ädigtes Seil<br />
Mast 31<br />
Ersetzen eines bes<strong>ch</strong>ädigten Seilabs<strong>ch</strong>nittes eines Leitungsstranges zwis<strong>ch</strong>en den<br />
Masten 32 und 33 gemäss den folgenden 4 Arbeitss<strong>ch</strong>ritten:<br />
1. Tätigkeit: Installieren eines Verankerungsseils am Masten 33 <strong>für</strong> das Festhalten<br />
des Leiters während der Arbeit.<br />
2. Tätigkeit: Installieren einer Winde am Mast 31 <strong>für</strong> das Herablassen des Leiters<br />
während der Arbeit.<br />
3. Tätigkeit: Bei Mast 32, Leiter <strong>auf</strong> die Rolle legen<br />
4. Tätigkeit: Herablassen des Leiters und Herauss<strong>ch</strong>neiden des bes<strong>ch</strong>ädigten Abs<strong>ch</strong>nittes.<br />
Zugfeste Verbindungsmuffe mit neuem Seil erstellen.<br />
Vorgehensweise am Mast Nr. 33<br />
1 Na<strong>ch</strong> der Prüfung <strong>auf</strong> Spannungslosigkeit<br />
Anbringen einer<br />
Erdungsgarnitur (R) <strong>auf</strong> allen<br />
Phasen.<br />
2 Aufstellen der Leiter an der arbeitenden<br />
Phase und Installieren<br />
von:<br />
Flas<strong>ch</strong>enzug mit Kette (C).<br />
Rollen (L).<br />
Rückl<strong>auf</strong>zange (P).<br />
3 Aufziehen des Verankerungsseiles<br />
(H) und Befestigung an<br />
der Rückl<strong>auf</strong>zange (P).<br />
4 Zuggerät "Tirfor“ (T) am Verankerungsseil<br />
befestigen und an<br />
einem Anker festma<strong>ch</strong>en. Mit<br />
dem Anspannen beginnen.<br />
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(R)<br />
(P)<br />
(L)<br />
(C)<br />
Ri<strong>ch</strong>tung Mast 32<br />
(H)<br />
(T)
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Vorgehensweise am Mast Nr. 31<br />
1 Na<strong>ch</strong> der Prüfung <strong>auf</strong> Spannungslosigkeit<br />
Anbringen einer<br />
Erdungsgarnitur (R) <strong>auf</strong> der der<br />
Bauseite gegenüberliegenden<br />
Seite, <strong>auf</strong> allen Phasen.<br />
2 Anbringen einer Erdungsgarnitur<br />
(V) <strong>auf</strong> der Bauseite, <strong>auf</strong> der<br />
Phase in Arbeit.<br />
3 Aufstellen der Leiter (E) zum<br />
Öffnen der S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e.<br />
4 Öffnen der S<strong>ch</strong>l<strong>auf</strong>e.<br />
5 Aufstellen der Hängeleiter (E)<br />
<strong>auf</strong> der Bauseite, <strong>auf</strong> der Phase<br />
in Arbeit.<br />
6 Rückl<strong>auf</strong>zange (P) anbringen<br />
7 Befestigen des Zugseiles (H)<br />
der Winde (U) mit den Umlenkrollen<br />
(L) und Fixierung an der<br />
Rückl<strong>auf</strong>zange (P).<br />
8 Anbringen der rollenden Erde<br />
(S) an das Zugseil der Winde<br />
und ans<strong>ch</strong>liessend mit der<br />
Masterdung verbinden.<br />
9 Erden der Winde, entweder mit<br />
einem Diffusor (D) oder falls die<br />
Distanz ni<strong>ch</strong>t zu gross ist direkt<br />
mit der Masterdung verbinden.<br />
10 Lastversu<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong>führen.<br />
11 Lösen der Isolatorenkette (A)<br />
und am Zugseil fixieren (gegen<br />
unkontrolliertes Herunterhängen).<br />
12 Entfernen der Leiter.<br />
13 Entfernen der Erdungsgarnitur (V).<br />
14 Herablassen des Leiters mit<br />
Hilfe der Winde, sobald der Leiter<br />
am Masten 32 in der Rolle<br />
ist.<br />
Ri<strong>ch</strong>tung Mast 32<br />
Ri<strong>ch</strong>tung Mast 32<br />
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(D)<br />
(U)<br />
(P)<br />
Ri<strong>ch</strong>tung Mast 32<br />
(P)<br />
(D)<br />
(U)<br />
(E)<br />
(V)<br />
(A)<br />
(S)<br />
(S)<br />
(E)<br />
(L)<br />
(H)<br />
(L)<br />
(H)<br />
(R)
<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Vorgehensweise am Mast Nr. 32<br />
1 Anbringen einer Erdungsgarnitur<br />
(R) an der zu bearbeitenden<br />
Phase.<br />
2 Auflegen des Leiters <strong>auf</strong> die Rolle.<br />
3 Entfernen der Erdungsgarnitur<br />
(R).<br />
Erstellen der Verbindungsmuffe<br />
Na<strong>ch</strong> Herablassen des Leiterseils<br />
<strong>auf</strong> den Boden<br />
1 Installieren eines Diffusors (D)<br />
und eine Erdungsgarnitur (R) am<br />
neuen Leiter anbringen.<br />
2 Abrollen des neuen Leiters.<br />
3 Überbrücken des auszuwe<strong>ch</strong>selnden<br />
Abs<strong>ch</strong>nitts mittels Erdungsgarnituren<br />
(V) und neuem<br />
Leiter.<br />
4 Herstellen der Muffen<br />
5 Am Arbeitsende die Erdungsgarnituren<br />
(V+R) entfernen und Leiterseil<br />
wieder montieren.<br />
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(V)<br />
(R)<br />
Auszu-<br />
we<strong>ch</strong>selnder<br />
Abs<strong>ch</strong>nitt<br />
(D)<br />
(R)<br />
neuer<br />
Leiter<br />
Muffe<br />
(V)
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Anhang B: Beispiel Fragebogen zum Gesundheitszustand<br />
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Anhang C: Konzept <strong>für</strong> Grundausbildung und Na<strong>ch</strong>instruktion<br />
Periodis<strong>ch</strong>e Na<strong>ch</strong>instruktion Betrieb<br />
Na<strong>ch</strong>instruktion Betrieb<br />
Wi<strong>ch</strong>tiges aus Ri<strong>ch</strong>tlinie<br />
Erfa; Neuerungen; Probleme<br />
Übungen; S<strong>ch</strong>wergewi<strong>ch</strong>tsthema<br />
Grundausbildung Betrieb<br />
Inhalt/Geltungsberei<strong>ch</strong> Ri<strong>ch</strong>tlinie<br />
S<strong>ch</strong>utzmassnahmen gegen<br />
elektris<strong>ch</strong>e Gefährdungen<br />
Knoten und Verankerungen<br />
PSA gegen Absturz<br />
Erst<strong>auf</strong>stieg<br />
Si<strong>ch</strong>ern <strong>auf</strong> Masten<br />
Bergung<br />
Handhabung der Rettungsmittel<br />
Periodis<strong>ch</strong>e<br />
Na<strong>ch</strong>instruktion autorisierte Ausbildner<br />
Na<strong>ch</strong>instruktion autorisierte Ausbildner<br />
Erfa; Neuerungen; Probleme<br />
Übungen; S<strong>ch</strong>wergewi<strong>ch</strong>tsthema<br />
Grundausbildung autorisierte Ausbildner<br />
Inhalt/Geltungsberei<strong>ch</strong> Ri<strong>ch</strong>tlinie<br />
S<strong>ch</strong>utzmassnahmen<br />
-allgemein<br />
- Absturzrisiken<br />
- elektris<strong>ch</strong>e Gefährdung<br />
Rettungsmassnahmen<br />
Ausbildungskonzept<br />
Methodik<br />
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Anhang D: Montage von Betonausleger<br />
- Ausleger am Boden vormontieren<br />
- Mast mit Ausleger an Standort<br />
heben<br />
Kein Personentransport mit Kran!<br />
- Klemmholz montieren mit Gelenkarm-Hebebühne<br />
oder ab fest<br />
montierter Leiter<br />
- Montagearbeiten mit Gelenkarm-<br />
Hebebühne oder ab fest montierter<br />
Leiter<br />
Kein Personentransport mit Kran!<br />
- Klemmholz montieren vom Ausleger<br />
- Montage des Auslegers inkl. Personentransport.<br />
Personentransport mit Kran! �<br />
Ausnahmebewilligung der SUVA<br />
- Klemmholz montieren ab fest<br />
montierter Leiter<br />
- Montagearbeiten ab fest montierter<br />
Leiter<br />
Kein Personentransport mit Kran!<br />
- Montage mit Nadel oder Heli<br />
Kein Personentransport mit Kran!<br />
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ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
ja<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
nein<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
?<br />
Kann der Mast inkl. Ausleger<br />
vormontiert und als Ganzes an<br />
seinen Standort gehoben werden?<br />
Ist das si<strong>ch</strong>ere Aufstellen einer<br />
Hebebühne ohne Behinderung<br />
dur<strong>ch</strong> Pneukran mögli<strong>ch</strong>?<br />
Erlauben der Montagestandort<br />
und die Zufahrt den Einsatz eines<br />
Pneukrans, aber ni<strong>ch</strong>t den<br />
glei<strong>ch</strong>zeitigen Einsatz einer<br />
Gelenkarm-Hebebühne?<br />
Und wurde vorgängig ein Betonmast<br />
vom glei<strong>ch</strong>en Standort<br />
aus mit dem Kran montiert?<br />
Konnte vorgängig kein Betonmast<br />
vom glei<strong>ch</strong>en Standort aus<br />
mit dem Kran montiert werden?<br />
Müssen Alternativen zum Einsatz<br />
eines Pneukrans angewendet<br />
werden?<br />
(<strong>für</strong> Pneukran unzugängli<strong>ch</strong>es<br />
Gelände)
<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Anhang E: Beispiel Arbeits<strong>auf</strong>trag/Si<strong>ch</strong>erheitsdispositiv<br />
ARBEITSAUFTRAG/SICHERHEITSDISPOSITIV<br />
<strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen (gem. StV, Kap. 5, Art. 69)<br />
Gültig vom bis<br />
Erstellt dur<strong>ch</strong> am Ersetzt Ausgabe vom:<br />
Projektdaten<br />
Objektname:<br />
(Leitung/Anlage)<br />
Leitungsabs<strong>ch</strong>nitt: von «Datum1» bis «Datum2»<br />
Projektname:<br />
Auftragsnummer:<br />
Baulos Nr.<br />
Auszuführende <strong>Arbeiten</strong><br />
Kurzbes<strong>ch</strong>rieb<br />
Baustellenorganisation/Zuständigkeiten<br />
Bei umfangrei<strong>ch</strong>en Projekten ist jeweils ein Organigramm gemäss Punkt 7.2.1 der Ri<strong>ch</strong>tlinie<br />
STI 245.xxxx zu erstellen.<br />
Funktion<br />
Auftraggeber<br />
Firma/Name Telefon Mobile Telefon<br />
Privat<br />
Betriebsinhaber Werk<br />
Projektleiter Vorname/Name<br />
Anlageverantwortli<strong>ch</strong>er Werk/Unternehmen<br />
Fern Vorname/Name<br />
Anlageverantwortli<strong>ch</strong>er<br />
Werk/Unternehmen<br />
Vorort Vorname/Name<br />
Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>er Werk/Unternehmen<br />
Bauleiter Vorname/Name<br />
SiBe Unternehmen<br />
Vorname/Name<br />
Auftragnehmer<br />
Montageleiter Vorname/Name<br />
Sa<strong>ch</strong>verständ. Person Unternehmen<br />
Funktion Vorname/Name<br />
SiBe Unternehmen<br />
Vorname/Name<br />
Eidgenössis<strong>ch</strong>es Starkstrominspektorat <strong>ESTI</strong> 47/53
<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen<br />
<strong>Arbeiten</strong> Hinweise Aktion Datum Beilage<br />
Antrag <strong>für</strong> S<strong>ch</strong>alt<strong>auf</strong>trag erstellt<br />
S<strong>ch</strong>alt<strong>auf</strong>trag SA-Nr.<br />
Erhalten am:<br />
Bestätigt am:<br />
S<strong>ch</strong>altzustand Phasens<strong>ch</strong>ema Nr. Geplant am:<br />
Arbeitserde Evtl. Erdungskonzept Erstellt am:<br />
Abs<strong>ch</strong>rankung der Arbeitsstelle<br />
Gemäss Situationsplan Erstellt am:<br />
Abs<strong>ch</strong>rankungsmaterial Gem. separater Liste Bestellt am:<br />
Si<strong>ch</strong>erheitsabstände Gem. Beilage<br />
Notfallorganisation<br />
Funktion Firma/Name Telefon Mobile<br />
Arzt<br />
Vorname/Name<br />
Adresse<br />
Rettungsdienst 144<br />
Rega<br />
Koordinaten Landeplatz<br />
xxx.xxx/yyy.yyy<br />
1414<br />
Feuerwehr/Ölwehr 118<br />
Polizei 117<br />
Netzleitstelle Werk<br />
Beilagen (projektbezogen)<br />
Beilage 1 S<strong>ch</strong>alt<strong>auf</strong>trag<br />
Beilage 2 Erdungskonzept<br />
Beilage 3 Si<strong>ch</strong>erheitsinstruktion (projektspezifis<strong>ch</strong>)<br />
Beilage 4 Präsenzliste "Instruktion" (projektspezifis<strong>ch</strong>)<br />
Beilage 5 Na<strong>ch</strong>weis Grundausbildung STI 245.xxxx<br />
Beilage 6 Si<strong>ch</strong>erheitsplanung Arbeitsstelle (Abs<strong>ch</strong>rankungen, Si<strong>ch</strong>erheits-<br />
abstände etc.)<br />
Beilage 7 Notfall- und Rettungskonzept<br />
Beilage 8 ……………………….<br />
Planunterlagen<br />
Bauprogramm<br />
……………………………………………<br />
Situationspläne, Montagepläne, Phasens<strong>ch</strong>ema<br />
……………………………………………<br />
Materiallisten, Mastenlisten<br />
……………………………………………<br />
Vertrag<br />
……………………………………………<br />
Arbeits<strong>auf</strong>trag/Si<strong>ch</strong>erheitsdispositiv bespro<strong>ch</strong>en: ……………… (Datum)<br />
Für den Auftraggeber: ………………………………………………..(Unters<strong>ch</strong>rift)<br />
Für den Auftragnehmer: ………………………………………………..(Unters<strong>ch</strong>rift)<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
Anhang F: Checkliste: Si<strong>ch</strong>erheitsgere<strong>ch</strong>te Projektorganisation<br />
Vorwort<br />
Die elektris<strong>ch</strong>e Gefährdung ist ein tragendes Thema eines Leitungsbauobjektes.<br />
Ob im Unterhalt, Neubau oder Revision soll diese Checkliste ein Leitfaden darstellen,<br />
um die Si<strong>ch</strong>erheitskriterien der <strong>ESTI</strong> 245 im gesamten Abl<strong>auf</strong> von der<br />
Projektierung über die Vergabe bis zur Ausführung einzubeziehen.<br />
Ents<strong>ch</strong>eidend ist, dass der Anlageverantwortli<strong>ch</strong>e (Betriebsinhaber oder das verantwortli<strong>ch</strong>e<br />
Ingenieurbüro) und der Arbeitsverantwortli<strong>ch</strong>e (Projektleiter, Bauleiter)<br />
folgende Aufgaben wahrnehmen:<br />
- Die Si<strong>ch</strong>erheit und der Gesundheitss<strong>ch</strong>utz sind während des gesamten<br />
Projektes (Planung, Auss<strong>ch</strong>reibung, Auftragsvergabe, Realisierung) angemessen<br />
zu berücksi<strong>ch</strong>tigen, insbesondere sind …<br />
- … die Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen zu definieren und zu planen<br />
sowie<br />
- die Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit zu<br />
überprüfen<br />
Die Checkliste dient als Arbeitshilfe (roter Faden) <strong>für</strong> verantwortli<strong>ch</strong>e Projektleiter<br />
bei der Planung und Ausführung von Projekten im Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungsbau.<br />
Grundlage:<br />
<strong>ESTI</strong> 245 <strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
1. Allgemeine Projektangaben<br />
Projekt: Bauherrs<strong>ch</strong>aft (Betriebsinhaber):<br />
Projektleitung: Bauleitung:<br />
Projektleiter:<br />
Projektleiter Stv.:<br />
Projektmitarbeiter:<br />
Bauleiter:<br />
Netzführende Stelle:<br />
Telefon:<br />
Telefax:<br />
Mobile:<br />
E-Mail:<br />
Telefon:<br />
Telefax:<br />
Mobile:<br />
E-Mail:<br />
Telefon:<br />
Telefax:<br />
Mobile:<br />
E-Mail:<br />
Telefon:<br />
Telefax:<br />
Mobile:<br />
E-Mail:<br />
Telefon:<br />
Telefax:<br />
Mobile:<br />
E-Mail:<br />
Termine: Monat/Jahr<br />
- Planung/Projektierung<br />
- Auss<strong>ch</strong>reibung<br />
- Arbeitsvergabe<br />
- Arbeitsvorbereitung<br />
- Bauausführung<br />
- Abs<strong>ch</strong>luss<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
2. Projektierung<br />
Si<strong>ch</strong>erheitsabstände<br />
Können die Abstände so gewählt werden,<br />
dass die Abstände gem. Art. 7.5<br />
(STI 245.xxxx) eingehalten werden?<br />
- Besteigung der Maste ohne<br />
Auss<strong>ch</strong>altung<br />
- Unterhaltsarbeiten<br />
Ausserbetriebnahme<br />
Können alle <strong>Arbeiten</strong> im spannungslosen<br />
Zustand ausgeführt werden?<br />
Sind die Auss<strong>ch</strong>altzeiten in der Jahresplanung<br />
enthalten?<br />
Maststandorte/Linienführung<br />
Wurde die Ers<strong>ch</strong>liessung (Zugängli<strong>ch</strong>keit)<br />
berücksi<strong>ch</strong>tigt?<br />
- Für den Masttransport<br />
- Für den Mastbau<br />
- Für die Instandhaltung<br />
Sind die Positionen der Werkleitungen<br />
erfasst und dokumentiert?<br />
Können Kreuzungen und parallelverl<strong>auf</strong>ende<br />
mit Verkehrsanlagen minimiert<br />
werden?<br />
- Strassen<br />
- Eisenbahn<br />
- Luftseilbahn<br />
- Anflugs<strong>ch</strong>neisen<br />
- etc.<br />
Sind die Umwelteinflüsse berücksi<strong>ch</strong>tigt?<br />
- Lawinen<br />
- Ho<strong>ch</strong>wasser<br />
- Steins<strong>ch</strong>lag<br />
- etc.<br />
Massnahmenplanung<br />
Werden die oben festgestellten objektbezogenen<br />
Gefährdungen beurteilt<br />
und, wo nötig, Si<strong>ch</strong>erheits-<br />
massnahmen geplant und festgelegt?<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
3. Auss<strong>ch</strong>reibung<br />
Projektvorgaben:<br />
Sind alle Projektvorgaben in Bezug <strong>auf</strong><br />
Si<strong>ch</strong>erheit klar verständli<strong>ch</strong> und vollständig?<br />
Sind alle Gefahrenquellen erfasst wie:<br />
- Bahnanlagen<br />
- Autobahnen/Autostrassen<br />
- Hauptstrassen<br />
- Übrige Strassen<br />
- Leitungen Dritter<br />
- Flugverkehr, An- und Abflugs<strong>ch</strong>neisen<br />
- Gebäude<br />
- Lawinen, Steins<strong>ch</strong>lag, Ho<strong>ch</strong>wasser?<br />
Sind die speziellen Auss<strong>ch</strong>reibungskriterien<br />
(Transporte, Ers<strong>ch</strong>liessung,<br />
Gewi<strong>ch</strong>te etc.) enthalten?<br />
Sind die Auss<strong>ch</strong>altzeiten (Tag- und<br />
Na<strong>ch</strong>t) definiert?<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
Sind Arbeitsunterbrü<strong>ch</strong>e definiert? � ja<br />
� nein<br />
Sind <strong>Arbeiten</strong> an Wo<strong>ch</strong>enenden defi- � ja<br />
niert?<br />
� nein<br />
Bewertungskriterien der Submission<br />
Sind die Bewertungskriterien bezügli<strong>ch</strong> � ja<br />
Si<strong>ch</strong>erheits- und Gesundheitss<strong>ch</strong>utz � nein<br />
definiert?<br />
Si<strong>ch</strong>erheits- und Notfallkonzept (z. B. Plan environnement-hygiene–securite)<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
Sind die Anforderungen an das pro- � ja<br />
jektspezifis<strong>ch</strong>e Notfallkonzept defi- � nein<br />
niert? (Material, Notfallliste, Alarmierung,<br />
Rettung, Verantwortli<strong>ch</strong>keiten<br />
usw.)<br />
Ist die Frage na<strong>ch</strong> einem Si<strong>ch</strong>erheits- � ja<br />
konzept des Anbieters <strong>auf</strong>geführt? � nein<br />
(Na<strong>ch</strong>weis verlangen)<br />
Projektspezifis<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>utzmassnahmen<br />
Sind die erforderli<strong>ch</strong>en projektspezifis<strong>ch</strong>en<br />
S<strong>ch</strong>utzmassnahmen definiert?<br />
(S<strong>ch</strong>utzgerüste, Absperrungen, Provisorien<br />
etc.)<br />
� ja<br />
� nein<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
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<strong>Si<strong>ch</strong>erheitsregeln</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> Ho<strong>ch</strong>spannungsfreileitungen <strong>ESTI</strong> Nr. 245.0311 d<br />
4. Arbeitsvergabe<br />
Auswertung der Angebote (Submission)<br />
Sind die in der Auss<strong>ch</strong>reibung geforderten<br />
Massnahmen bezügli<strong>ch</strong> Si<strong>ch</strong>erheits-<br />
und Gesundheitss<strong>ch</strong>utz enthalten<br />
(klar, na<strong>ch</strong>vollziehbar)?<br />
5. Ausführung<br />
Arbeits<strong>auf</strong>trag:<br />
Unterlagen<br />
Ist ein s<strong>ch</strong>riftli<strong>ch</strong>er Arbeits<strong>auf</strong>trag (siehe<br />
Beilage Arbeits<strong>auf</strong>trag/<br />
Si<strong>ch</strong>erheitsdispositiv) vorhanden?<br />
Sind die Planunterlagen/Terminplan<br />
vollständig vorhanden und abgegeben?<br />
Wurden die S<strong>ch</strong>altprogramme angemeldet<br />
und liegen diese vor?<br />
Instruktion<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
Ist die projektspezifis<strong>ch</strong>e Instruktion � ja<br />
organisiert?<br />
� nein<br />
Ist der Na<strong>ch</strong>weis der Grundausbildung � ja<br />
STI 245.xxxx vorhanden?<br />
� nein<br />
Audit (Dur<strong>ch</strong>führung dur<strong>ch</strong> vers<strong>ch</strong>. Personen mögli<strong>ch</strong>)<br />
Überprüfung des Arbeits<strong>auf</strong>trages<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
Sind Audits geplant, regelmässig<br />
dur<strong>ch</strong>geführt, ausgewertet und dokumentiert?<br />
Werden Massnahmen, wel<strong>ch</strong>e si<strong>ch</strong> aus<br />
Audits ergeben, geplant und umgesetzt?<br />
6. Abs<strong>ch</strong>luss<br />
Projektbeurteilung:<br />
Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen<br />
Wurde ein Abs<strong>ch</strong>lussberi<strong>ch</strong>t erstellt?<br />
- Einhaltung Si<strong>ch</strong>erheitsmassnahmen<br />
- Tragdisziplin der PSA<br />
- Rückmeldung Unternehmung<br />
Fliessen die Ergebnisse der Projektbeurteilung<br />
in zukünftige Projekte ein?<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
� ja<br />
� nein<br />
Wenn „nein“ Massnahmen<br />
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