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Restitutionsbericht 2004 - Wien Museum

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• Gegenstand eines Rechtsgeschäftes gem. § 1 des Bundesgesetzes vom 15. Mai<br />

1946 (siehe oben) waren und sich noch im Eigentum der Stadt <strong>Wien</strong> befinden,<br />

• Gegenstand von Rückstellungsverhandlungen waren und nach Kriegsende im Zuge<br />

eines Verfahrens über das Ausfuhrverbot von Sachen geschichtlicher, künstlerischer<br />

oder kultureller Bedeutung unentgeltlich in das Eigentum der Stadt <strong>Wien</strong><br />

übergegangen sind,<br />

• nicht an ursprüngliche Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger zurückgegeben<br />

werden konnten und als herrenloses Gut in das Eigentum der Stadt <strong>Wien</strong><br />

übergegangen sind. 3<br />

Im Gegensatz zu den Regelungen des Bundes schließt der <strong>Wien</strong>er<br />

Gemeinderatsbeschluss auch die aktive Suche nach den früheren Eigentümern bzw.<br />

möglichen Rechtsnachfolgern mit ein.<br />

Seither haben die <strong>Wien</strong>er Stadt- und Landesbibliothek sowie die Museen der Stadt<br />

<strong>Wien</strong> sämtliche Erwerbungen aus der NS-Zeit systematisch überprüft. Mehr als 5.000<br />

Objekte – das ist der überwiegende Teil der zu restituierenden Kunst- und<br />

Kulturgegenstände – wurden bisher restituiert. Eine detaillierte Übersicht dazu bieten<br />

die Publikation „Die Restitution von Kunst- und Kulturgegenständen aus dem Besitz der<br />

Stadt <strong>Wien</strong> 1998-2001. Museen der Stadt <strong>Wien</strong>. <strong>Wien</strong>er Stadt- und Landesbibliothek“<br />

sowie ergänzend der dritte und vierte <strong>Restitutionsbericht</strong> vom 21. November 2002 bzw.<br />

vom 10. November 2003, die dem <strong>Wien</strong>er Gemeinderat vorgelegt, einstimmig<br />

angenommen und seither auf den Homepages der beiden Institutionen<br />

(www.wienmuseum.at und www.stadtbibliothek.wien.at) im Internet veröffentlicht<br />

worden sind.<br />

Der vorliegende Bericht gilt dem Zeitraum vom 3. Oktober 2003 bis 31. Oktober <strong>2004</strong>.<br />

Wie bisher beschreibt er die Aktivitäten beider Institutionen im Berichtszeitraum,<br />

darunter die intensivierte Suche nach Provenienzspuren in bzw. auf „gutgläubig“<br />

erworbenen Objekten und die Suche nach den Erben in der NS-Zeit enteigneter<br />

Besitzer von Kunst- und Kulturgegenständen. Abgerundet wird der Bericht durch<br />

3 Beschluss des Gemeinderates der Bundeshauptstadt <strong>Wien</strong> vom 29. April 1999, Amtsblatt der Stadt <strong>Wien</strong>,<br />

Nr. 30/1999, über die Rückgabe von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Museen, Bibliotheken, Archiven,<br />

Sammlungen und sonstigen Beständen der Stadt <strong>Wien</strong>.<br />

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