Altenheime der Stadt Mönchengladbach.pdf - Mitarbeiterinformation ...
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Jahresarbeitszeitkonten ermöglichen Flexibilität<br />
"Starre Arbeitszeiten schaden den Kunden und schränken die<br />
Mitarbeiter ein!"<br />
Welches Arbeitszeitmodell gilt in den Einrichtungen <strong>der</strong> Sozialholding?<br />
Jürgen Schmitz: Wir haben uns grundsätzlich verständigt, Arbeitszeiten im<br />
Interesse <strong>der</strong> Kunden und <strong>der</strong> Mitarbeiter möglichst flexibel zu handhaben. Dazu<br />
wurde eine entsprechende „Betriebsvereinbarung Arbeitszeit“ abgeschlossen.<br />
Daran kann man erkennen, dass wir unser Arbeitszeitmodell kontinuierlich<br />
überprüfen und bei Bedarf anpassen und weiterentwickeln.<br />
Wie funktioniert denn das Arbeitszeitmodell?<br />
Jürgen Schmitz: Je<strong>der</strong> Mitarbeiter, <strong>der</strong> an <strong>der</strong> flexiblen Arbeitszeit teilnimmt,<br />
erhält ein Jahresarbeitszeitkonto. Im Kern funktioniert das Modell so, dass je<strong>der</strong><br />
Mitarbeiter ein persönliches „Ampelkonto“ erhält (Infokasten Ampelkonto), das<br />
unterjährig geführt wird und das jeweilige „Zeitguthaben“ o<strong>der</strong> die „Zeitschuld“<br />
eines Mitarbeiters ausweist. Wenn jetzt <strong>der</strong> Arbeitsanfall variiert, beispielsweise<br />
weil sich plötzlich mehrere Bewohner im Krankenhaus befinden, kann <strong>der</strong><br />
Personaleinsatz entsprechend flexibel am verän<strong>der</strong>ten (hier verringerten) Bedarf<br />
ausgerichtet werden.<br />
Warum arbeiten Sie an einer neuen Betriebsvereinbarung?<br />
Personalleiter Jürgen<br />
Schmitz<br />
Jürgen Schmitz: In <strong>der</strong> Vergangenheit ist es öfter vorgekommen, dass die Arbeitszeitkonten <strong>der</strong><br />
Mitarbeiter nicht wie gewünscht im Jahresverlauf durch entsprechenden Freizeitausgleich ausgeglichen<br />
werden konnten. Wir haben dann natürlich die geleisteten Überstunden o<strong>der</strong> Mehrarbeitsstunden als<br />
Überstundenzuschlag ausgezahlt. Das ist ein Grund, weshalb wir die Arbeitszeitregelung jetzt<br />
überarbeiten wollen. Ohne ins Detail zu gehen: Wir arbeiten an einer Regelung, die die MA besser<br />
schützen soll vor zu starker Arbeitsbelastung durch „Überziehen“ des Stundenkontos.<br />
So funktioniert das Ampelkonto<br />
Für alle Mitarbeiter, die an <strong>der</strong> flexiblen Arbeitszeit teilnehmen, wird ein Arbeitszeitkonto in Form eines<br />
„Ampelkontos“ geführt. Die Phasen des Ampelkontos regeln die Möglichkeiten zum Zugriff auf das Konto<br />
durch Beschäftigte und Leitung: Hier die Regelung für Vollzeitbeschäftigte (für Teilzeitbeschäftigte<br />
MitarbeiterInnen gilt bei den Ampelphase eine entsprechende anteilige Regelung):<br />
Ampelphase grün: + 21 Stunden bis – 21 Stunden<br />
Ampelphase gelb: + 21 Stunden bis + 35 Stunden o<strong>der</strong> - 21 Stunden bis – 35 Stunden<br />
Ampelphase rot: + 35 Stunden bis max. + 42 Stunden o<strong>der</strong> - 35 Stunden bis max. – 40 Stunden<br />
Befindet sich das Arbeitskonto eines Mitarbeiters in <strong>der</strong> gelben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> roten Phase soll durch eine<br />
entsprechende Dienstplangestaltung das Stundenkonto entwe<strong>der</strong> aufgebaut o<strong>der</strong> durch Gewährung<br />
mindestens eines freien Tages wie<strong>der</strong> abgebaut werden.<br />
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