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Altenheime der Stadt Mönchengladbach.pdf - Mitarbeiterinformation ...

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Jahresarbeitszeitkonten ermöglichen Flexibilität<br />

"Starre Arbeitszeiten schaden den Kunden und schränken die<br />

Mitarbeiter ein!"<br />

Welches Arbeitszeitmodell gilt in den Einrichtungen <strong>der</strong> Sozialholding?<br />

Jürgen Schmitz: Wir haben uns grundsätzlich verständigt, Arbeitszeiten im<br />

Interesse <strong>der</strong> Kunden und <strong>der</strong> Mitarbeiter möglichst flexibel zu handhaben. Dazu<br />

wurde eine entsprechende „Betriebsvereinbarung Arbeitszeit“ abgeschlossen.<br />

Daran kann man erkennen, dass wir unser Arbeitszeitmodell kontinuierlich<br />

überprüfen und bei Bedarf anpassen und weiterentwickeln.<br />

Wie funktioniert denn das Arbeitszeitmodell?<br />

Jürgen Schmitz: Je<strong>der</strong> Mitarbeiter, <strong>der</strong> an <strong>der</strong> flexiblen Arbeitszeit teilnimmt,<br />

erhält ein Jahresarbeitszeitkonto. Im Kern funktioniert das Modell so, dass je<strong>der</strong><br />

Mitarbeiter ein persönliches „Ampelkonto“ erhält (Infokasten Ampelkonto), das<br />

unterjährig geführt wird und das jeweilige „Zeitguthaben“ o<strong>der</strong> die „Zeitschuld“<br />

eines Mitarbeiters ausweist. Wenn jetzt <strong>der</strong> Arbeitsanfall variiert, beispielsweise<br />

weil sich plötzlich mehrere Bewohner im Krankenhaus befinden, kann <strong>der</strong><br />

Personaleinsatz entsprechend flexibel am verän<strong>der</strong>ten (hier verringerten) Bedarf<br />

ausgerichtet werden.<br />

Warum arbeiten Sie an einer neuen Betriebsvereinbarung?<br />

Personalleiter Jürgen<br />

Schmitz<br />

Jürgen Schmitz: In <strong>der</strong> Vergangenheit ist es öfter vorgekommen, dass die Arbeitszeitkonten <strong>der</strong><br />

Mitarbeiter nicht wie gewünscht im Jahresverlauf durch entsprechenden Freizeitausgleich ausgeglichen<br />

werden konnten. Wir haben dann natürlich die geleisteten Überstunden o<strong>der</strong> Mehrarbeitsstunden als<br />

Überstundenzuschlag ausgezahlt. Das ist ein Grund, weshalb wir die Arbeitszeitregelung jetzt<br />

überarbeiten wollen. Ohne ins Detail zu gehen: Wir arbeiten an einer Regelung, die die MA besser<br />

schützen soll vor zu starker Arbeitsbelastung durch „Überziehen“ des Stundenkontos.<br />

So funktioniert das Ampelkonto<br />

Für alle Mitarbeiter, die an <strong>der</strong> flexiblen Arbeitszeit teilnehmen, wird ein Arbeitszeitkonto in Form eines<br />

„Ampelkontos“ geführt. Die Phasen des Ampelkontos regeln die Möglichkeiten zum Zugriff auf das Konto<br />

durch Beschäftigte und Leitung: Hier die Regelung für Vollzeitbeschäftigte (für Teilzeitbeschäftigte<br />

MitarbeiterInnen gilt bei den Ampelphase eine entsprechende anteilige Regelung):<br />

Ampelphase grün: + 21 Stunden bis – 21 Stunden<br />

Ampelphase gelb: + 21 Stunden bis + 35 Stunden o<strong>der</strong> - 21 Stunden bis – 35 Stunden<br />

Ampelphase rot: + 35 Stunden bis max. + 42 Stunden o<strong>der</strong> - 35 Stunden bis max. – 40 Stunden<br />

Befindet sich das Arbeitskonto eines Mitarbeiters in <strong>der</strong> gelben o<strong>der</strong> <strong>der</strong> roten Phase soll durch eine<br />

entsprechende Dienstplangestaltung das Stundenkonto entwe<strong>der</strong> aufgebaut o<strong>der</strong> durch Gewährung<br />

mindestens eines freien Tages wie<strong>der</strong> abgebaut werden.<br />

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