ausgebucht - qs- nrw
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Aktuell<br />
Auf der Grundlage des<br />
Gesetzes über den ÖffentlichenGesundheitsdienst<br />
in Brandenburg<br />
und des Rundschreibens<br />
des Ministeriums<br />
für Arbeit, Soziales,<br />
Gesundheit und Frauen 43-590.3.4. vom<br />
22. 3. 2000 wurde den Gesundheitsämtern<br />
die Durchführung der Hygieneüberwachung<br />
in medizinischen Einrichtungen übertragen.<br />
Das Ergebnis im Landkreis Spree-Neiße<br />
wird hier vorgestellt.<br />
1999/2000 wurden alle ambulant tätigen<br />
Ärzte des Landkreises Spree-Neiße durch<br />
das Gesundheitsamt, Sachgebiet Gesundheitsschutz,<br />
kontrolliert.<br />
Von Oktober 1999 bis Juli 2000 haben Gesundheitsaufseher<br />
nach einer Checkliste in<br />
105 Praxen Begehungen durchgeführt.<br />
Für die hygienische Beurteilung wurden neben<br />
allgemeinen Hygienestandards die RKIund<br />
DGHM-Liste für Desinfektionsmittel, die<br />
entsprechenden Abschnitte der RKI-Richtlinie<br />
für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention<br />
einschließlich der Unfallverhütungsvorschrift<br />
für den Gesundheitsdienst<br />
verwendet.<br />
Wenn ein Patient eine Praxis aufsucht, geht er<br />
davon aus, dass die gesetzlich geforderten<br />
hygienischen Standards eingehalten werden.<br />
Durch den Aufenthalt hauptsächlich kranker<br />
Menschen stellt die ärztliche Praxis einen Risikobereich<br />
für die Weiterverbreitung von Infektionen<br />
dar. Maßnahmen zur Hygiene sollten<br />
daher tägliche Routine sein.<br />
Die meisten Infektionen werden über Hände<br />
übertragen, entweder durch indirekten Kontakt<br />
über Flächen, Instrumente oder medizinisches<br />
Material, aber auch direkt von Haut zu<br />
Haut. Das Händewaschen bewirkt schon eine<br />
enorme Reduktion von Keimen, aber erst eine<br />
Händedesinfektion bewirkt die schnelle und<br />
ausreichende Verminderung der Keimzahl.<br />
Deshalb müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes<br />
des Personals Handwaschgelegenheiten<br />
mit Seifen- und Desinfektionsmittelspendern<br />
sowie ausreichend Einmalhandtücher vorhanden<br />
sein.<br />
Die Kontrolle in diesem Bereich ergab, dass<br />
12x Seifenspender, 15x Desinfektionsmittelspender<br />
und 35x hygienische Händetrocknungsmöglichkeiten<br />
fehlten (Abb. 1).<br />
In 23 Praxen sind noch Textilhandtücher in<br />
Gebrauch. In den Laborbereichen fehlten<br />
6 Handwaschbecken und 23 Spülbecken<br />
(Abb. 2).<br />
184 Brandenburgisches Ärzteblatt 6/2002 12. Jahrgang<br />
Auswertung der infektionshygienischen Überwachung von Arztpraxen im Landkreis Spree-Neiße<br />
Abb.1: Bereich Händehygiene<br />
Abb.2<br />
Für die Desinfektion dürfen nur Mittel verwendet<br />
werden, die hinsichtlich ihrer Wirksamkeit<br />
überprüft wurden. Deshalb ist es<br />
zweckmäßig, für die routinemäßige, tägliche<br />
Desinfektion nur Mittel der Liste der Deutschen<br />
Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie<br />
(DGHM) zu verwenden. Beim Auftreten<br />
von meldepflichtigen übertragbaren<br />
Erkrankungen müssen Mittel der Liste des<br />
Robert Koch-Institutes eingesetzt werden.<br />
Spezielle Desinfektionsmittel sollen nur in<br />
dem zugelassenen Bereich unter Beachtung<br />
der Einwirkzeit und der Konzentration verwendet<br />
werden. Zum Teil waren nicht ordnungsgemäße<br />
Mittel oder gar keine vorhanden<br />
(Abb. 3).<br />
Viele wiederverwendbare Instrumente sind<br />
vor dem erneuten Einsatz zu sterilisieren, um<br />
Mikroorganismen, Viren und bakterielle Sporen<br />
abzutöten. Die Sterilisation erfolgt in der<br />
Regel durch Anwendung physikalischer<br />
Methoden (Dampf-, Heißluft- und Gasterili-<br />
Angewendet wurden:<br />
Desinfektions- nicht ordnungs- gar keine<br />
bereich gemäße Mittel Mittel<br />
Hände 14 x 3 x<br />
Haut 3 x 2 x<br />
Instrumente 22 x 14 x<br />
Fläche 20 x 6 x<br />
Abb.3<br />
sation). In den ambulanten Praxen werden<br />
vorrangig Heißluftsterilisatoren eingesetzt.<br />
Einwandfreies Funktionieren sowie sachgerechte<br />
Bedienung des Sterilisators sollten mit<br />
Hilfe von Indikatoren mindestens halbjährlich<br />
überprüft werden. Über durchgeführte Sterilisationen<br />
ist ein Tage- oder Betriebsbuch zu<br />
führen.<br />
In 80 Praxen werden Sterilisationen durchgeführt.<br />
13x erfolgten keine und 26x keine<br />
regelmäßigen mikrobiologischen Überprüfungen<br />
der Sterilisatoren. Betriebsbücher<br />
über durchgeführte Sterilisationen wurden<br />
nur in 50 Arztpraxen ordentlich geführt<br />
(Abb. 4).<br />
Abb.4<br />
Die Kontrolle der Lagerung von Medikamenten<br />
und Verbrauchsmaterialien ohne Kühlung<br />
ergab keine Beanstandungen. Dagegen<br />
fehlten in 44 Medikamentenkühlschränken<br />
Thermometer zur Termperaturkontrolle.<br />
Abfälle aus medizinischen Einrichtungen<br />
werden in vier Gruppen eingeteilt.<br />
Gruppe A:<br />
Abfälle, die keine besonderen Anforderungen<br />
aus infektionspräventiver und umwelthygienischer<br />
Sicht darstellen, wie Hausmüll,<br />
Küchenabfälle, Papier-, Kunststoffund<br />
Glasabfälle, desinfizierte Abfälle der<br />
Gruppe C<br />
Gruppe B:<br />
Abfälle, die aus infektionspräventiver Sicht<br />
besondere Maßnahmen in der Einrichtung<br />
erfordern, wie mit Blut und Sekreten behaf-