GZ 09 - August 2010.pmd - Marktgemeinde Pottendorf
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Gemeindezeitung Nr. 9 / <strong>August</strong> 2010<br />
Informationen des Bauamtes<br />
Unser Kanalsystem ist NICHT<br />
für die Abfallbeseitigung geeignet!<br />
Leider kommt es immer wieder vor, dass Abfälle jeglicher Art<br />
in das Kanalsystem eingebracht werden. Durch diese Einbringungen<br />
kommt es immer wieder zum Stillstand der Kläranlage.<br />
Die gestiegenen Reparatur- und Wartungskosten müssen<br />
von ALLEN Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern<br />
getragen werden.<br />
Auch „kleinere Abfälle“ wie Wattestäbchen, Damenbinden,<br />
Kondome oder dergleichen dürfen nicht über das WC oder<br />
Handwaschmuscheln entsorgt werden!<br />
Grünanlagen sind<br />
KEINE Hunde-WC!<br />
Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong> appelliert nochmals an alle<br />
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die Grünanlagen und<br />
auch Gehwege in unserer Großgemeinde von Hundekot<br />
freizuhalten! Sollte Ihr Vierbeiner jedoch trotzdem sein<br />
„Geschäft“ verrichten, bitten wir Sie dringend für die<br />
Entfernung dieser Hundekothäufchen zu sorgen!<br />
Parken in Grünflächen<br />
Im Sinne eines gepflegten Ortsbildes ersuchen wir erneut,<br />
die Grünflächen nicht als Parkplätze oder Abstellplätze zu<br />
verwenden.<br />
Bei Beschädigungen der Grünflächen ist die Oberflächenentwässerung<br />
nicht mehr gewährleistet, diese muss dann<br />
auf Kosten aller Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger<br />
wieder hergestellt werden!<br />
Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass der in der<br />
Esterhazystraße, auf der Seite des Esterhazywohnparks,<br />
gestaltete Schotterstreifen zur Oberflächenentwässerung<br />
dient und kein Park- bzw. Halteplatz ist!<br />
Verbrennen im Freien<br />
Das Verbrennen von biogenen Materialien (wie beispielsweise<br />
Holz, Baumschnitt, Stroh, Schilf oder Grasschnitt) aus<br />
dem Hausgartenbereich ist nur im Umfang einer<br />
Scheibtruhenfüllung (Nur eine Scheibtruhe voll, und nicht eine<br />
nach der anderen!) in der Zeit vom 1. April bis 15. Mai<br />
jeden Samstag und vom 1. Oktober bis 15. November<br />
(außer an Feiertagen) von 9 bis 18 Uhr erlaubt. Zur Zeit ist<br />
das Verbrennen im Freien verboten!<br />
Alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger werden<br />
dringend ersucht, die erlaubten Verbrennzeiten unbedingt<br />
einzuhalten und auch auf die Nachbarn Rücksicht zu<br />
nehmen! Denn nur eine gegenseitige Rücksichtnahme<br />
gewährleistet eine gute Nachbarschaft!<br />
Seite 20<br />
Leinenpflicht! – Maulkorbpflicht!<br />
Da immer wieder Personen und vor allem Kinder von<br />
Hunden attackiert werden (auch wenn es nur aus dem<br />
Spieltrieb heraus geschieht), machen wir Sie darauf aufmerksam,<br />
dass das Mitführen und Verwahren von Hunden<br />
im NÖ Polizeistrafgesetz geregelt ist und Verstöße gegen<br />
dieses Gesetz mit Geldstrafen bis zu Euro 7.000,- geahndet<br />
werden.<br />
Auszugsweise einige Bestimmungen:<br />
Wer einen Hund hält oder in Obsorge nimmt, muss die dafür<br />
erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer<br />
Weise zu führen oder zu verwahren, dass Menschen<br />
und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden<br />
können.<br />
Hunde dürfen ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder sonstigen<br />
Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so<br />
hergestellt und instandgehalten sind, dass die Tiere das<br />
Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen können.<br />
An öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln,<br />
Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren,<br />
Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern<br />
und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde<br />
an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.<br />
Die Organe der Polizei sind zum Einschreiten<br />
verpflichtet!<br />
Gratis-Entsorgung von Grünschnitt<br />
Als besonderes Service der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong> wird<br />
es auch in diesem Jahr wieder möglich sein, das Herbstlaub,<br />
die Heckenschnitte sowie den gesamten restlichen<br />
Grünschnitt auf der Deponie in Siegersdorf und bei der<br />
Sammelstelle der Kläranlage <strong>Pottendorf</strong> eine Woche lang -<br />
der genaue Termin im November 2010 wird noch bekannt<br />
gegeben - GRATIS abzugeben!<br />
Dieses Service gilt lediglich für haupt- und zweitwohnsitzgemeldete<br />
Personen der <strong>Marktgemeinde</strong><br />
<strong>Pottendorf</strong> und wird auch kontrolliert.<br />
Überhängende Bäume<br />
und Sträucher schneiden<br />
Alle Grundstückbesitzer der Großgemeinde werden gebeten<br />
überhängende Bäume und Sträucher, die die Benützung<br />
der Gehsteige erschweren oder gar unmöglich machen, zurück<br />
zu schneiden.<br />
Durch diese Behinderung der Fußgänger besteht erhöhte<br />
Unfallgefahr, da teilweise auf die Straße ausgewichen<br />
werden muss.<br />
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!