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GZ 09 - August 2010.pmd - Marktgemeinde Pottendorf

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Gemeindezeitung Nr. 9 / <strong>August</strong> 2010<br />

Informationen des Bauamtes<br />

Unser Kanalsystem ist NICHT<br />

für die Abfallbeseitigung geeignet!<br />

Leider kommt es immer wieder vor, dass Abfälle jeglicher Art<br />

in das Kanalsystem eingebracht werden. Durch diese Einbringungen<br />

kommt es immer wieder zum Stillstand der Kläranlage.<br />

Die gestiegenen Reparatur- und Wartungskosten müssen<br />

von ALLEN Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern<br />

getragen werden.<br />

Auch „kleinere Abfälle“ wie Wattestäbchen, Damenbinden,<br />

Kondome oder dergleichen dürfen nicht über das WC oder<br />

Handwaschmuscheln entsorgt werden!<br />

Grünanlagen sind<br />

KEINE Hunde-WC!<br />

Die <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong> appelliert nochmals an alle<br />

Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die Grünanlagen und<br />

auch Gehwege in unserer Großgemeinde von Hundekot<br />

freizuhalten! Sollte Ihr Vierbeiner jedoch trotzdem sein<br />

„Geschäft“ verrichten, bitten wir Sie dringend für die<br />

Entfernung dieser Hundekothäufchen zu sorgen!<br />

Parken in Grünflächen<br />

Im Sinne eines gepflegten Ortsbildes ersuchen wir erneut,<br />

die Grünflächen nicht als Parkplätze oder Abstellplätze zu<br />

verwenden.<br />

Bei Beschädigungen der Grünflächen ist die Oberflächenentwässerung<br />

nicht mehr gewährleistet, diese muss dann<br />

auf Kosten aller Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger<br />

wieder hergestellt werden!<br />

Wir möchten erneut darauf hinweisen, dass der in der<br />

Esterhazystraße, auf der Seite des Esterhazywohnparks,<br />

gestaltete Schotterstreifen zur Oberflächenentwässerung<br />

dient und kein Park- bzw. Halteplatz ist!<br />

Verbrennen im Freien<br />

Das Verbrennen von biogenen Materialien (wie beispielsweise<br />

Holz, Baumschnitt, Stroh, Schilf oder Grasschnitt) aus<br />

dem Hausgartenbereich ist nur im Umfang einer<br />

Scheibtruhenfüllung (Nur eine Scheibtruhe voll, und nicht eine<br />

nach der anderen!) in der Zeit vom 1. April bis 15. Mai<br />

jeden Samstag und vom 1. Oktober bis 15. November<br />

(außer an Feiertagen) von 9 bis 18 Uhr erlaubt. Zur Zeit ist<br />

das Verbrennen im Freien verboten!<br />

Alle Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger werden<br />

dringend ersucht, die erlaubten Verbrennzeiten unbedingt<br />

einzuhalten und auch auf die Nachbarn Rücksicht zu<br />

nehmen! Denn nur eine gegenseitige Rücksichtnahme<br />

gewährleistet eine gute Nachbarschaft!<br />

Seite 20<br />

Leinenpflicht! – Maulkorbpflicht!<br />

Da immer wieder Personen und vor allem Kinder von<br />

Hunden attackiert werden (auch wenn es nur aus dem<br />

Spieltrieb heraus geschieht), machen wir Sie darauf aufmerksam,<br />

dass das Mitführen und Verwahren von Hunden<br />

im NÖ Polizeistrafgesetz geregelt ist und Verstöße gegen<br />

dieses Gesetz mit Geldstrafen bis zu Euro 7.000,- geahndet<br />

werden.<br />

Auszugsweise einige Bestimmungen:<br />

Wer einen Hund hält oder in Obsorge nimmt, muss die dafür<br />

erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer<br />

Weise zu führen oder zu verwahren, dass Menschen<br />

und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden<br />

können.<br />

Hunde dürfen ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder sonstigen<br />

Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so<br />

hergestellt und instandgehalten sind, dass die Tiere das<br />

Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen können.<br />

An öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln,<br />

Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren,<br />

Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern<br />

und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern müssen Hunde<br />

an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.<br />

Die Organe der Polizei sind zum Einschreiten<br />

verpflichtet!<br />

Gratis-Entsorgung von Grünschnitt<br />

Als besonderes Service der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong> wird<br />

es auch in diesem Jahr wieder möglich sein, das Herbstlaub,<br />

die Heckenschnitte sowie den gesamten restlichen<br />

Grünschnitt auf der Deponie in Siegersdorf und bei der<br />

Sammelstelle der Kläranlage <strong>Pottendorf</strong> eine Woche lang -<br />

der genaue Termin im November 2010 wird noch bekannt<br />

gegeben - GRATIS abzugeben!<br />

Dieses Service gilt lediglich für haupt- und zweitwohnsitzgemeldete<br />

Personen der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Pottendorf</strong> und wird auch kontrolliert.<br />

Überhängende Bäume<br />

und Sträucher schneiden<br />

Alle Grundstückbesitzer der Großgemeinde werden gebeten<br />

überhängende Bäume und Sträucher, die die Benützung<br />

der Gehsteige erschweren oder gar unmöglich machen, zurück<br />

zu schneiden.<br />

Durch diese Behinderung der Fußgänger besteht erhöhte<br />

Unfallgefahr, da teilweise auf die Straße ausgewichen<br />

werden muss.<br />

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