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Jahrgang 3 - Nr. 3 - Oktober 2004 - Gemeinde Niedergesteln

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Seite 4<br />

Mietwohnungen<br />

Text <strong>Gemeinde</strong> (Manuela Imstepf)<br />

Immer wieder erhalten wir auf der<br />

<strong>Gemeinde</strong>kanzlei Anfragen betreffend<br />

Miet- oder Kaufwohnungen.<br />

Leider sind uns jedoch nicht alle in<br />

Kürze frei werdenden Wohnungen<br />

bekannt.<br />

Wir bitten deshalb alle Wohnungseigentümer,<br />

uns unter Telefonnummer<br />

027 934 19 12 zu melden,<br />

wenn sie eine Wohnung oder ein<br />

Haus vermieten möchten. Dann<br />

können wir Interessenten direkt an<br />

die Vermieter verweisen.<br />

In diesem Zusammenhang machen<br />

wir alle Vermieter darauf aufmerksam,<br />

dass sie verpflichtet sind, uns<br />

jeden Ein- und Auszug ihrer Mieter<br />

zu melden.<br />

Dies entbindet jedoch Mieterinnen<br />

und Mieter nicht von der Pflicht,<br />

Änderungen (Zu- oder Wegzug<br />

sowie Umzug innerhalb der <strong>Gemeinde</strong>)<br />

persönlich zu melden.<br />

Bepflanzung der Gräber<br />

Text <strong>Gemeinde</strong> (Helmut Dini)<br />

Allerheiligen ist die Zeit der vermehrten<br />

Grabbesuche sowie der<br />

herbstlichen Grabpflege. Wir möchten<br />

die Angehörigen dabei an Folgendes<br />

erinnern:<br />

Bei der Wahl der Pflanzen zur Ausschmückung<br />

der Gräber soll auf<br />

die harmonische Wirkung des einzelnen<br />

Grabfeldes und auf die gesamte<br />

Friedhofanlage Rücksicht<br />

genommen werden. Die Pflanzen<br />

dürfen die Höhe von 40 cm nicht<br />

übersteigen und der Zugang zu<br />

den Gräbern nicht erschweren.<br />

Pflanzen, welche die Nachbargräber<br />

oder die allgemeinen gärtnerischen<br />

Anlagen überwuchern oder<br />

beeinträchtigen, sind zurück zuschneiden<br />

oder zu entfernen.<br />

Schnittblumen sind in Grabvasen<br />

zu stellen. Weihwassergefässe<br />

dürfen die Ästhetik des Friedhofs<br />

nicht stören.<br />

Foto: Friedhof <strong>Niedergesteln</strong> (Foto: Jvan Bregy)<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niedergesteln</strong><br />

Dorfnetz (Strom)<br />

Text <strong>Gemeinde</strong> (Richard Kalbermatter)<br />

Übernahme des Dorfnetzes<br />

Bereits an der Urversammlung vom<br />

28. April <strong>2004</strong> wurden die Einwohnerinnen<br />

und Einwohner von <strong>Niedergesteln</strong><br />

über die möglichen<br />

Szenarien bezüglich dem Stromnetz<br />

von <strong>Niedergesteln</strong> orientiert.<br />

Nachdem die Talgemeinden und<br />

grössere Berggemeinden der Region<br />

Visp - Westlich Raron ihre<br />

Dorfnetze von der WEG gekauft<br />

haben, will auch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

von <strong>Niedergesteln</strong> eine<br />

andere Lösung angehen. Nach<br />

Überprüfung von verschiedenen<br />

Möglichkeiten wird der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

an der Urversammlung vom 9.<br />

Dezember vorschlagen, eine AG zu<br />

gründen und das Dorfnetz von der<br />

WEG zu kaufen.<br />

Gründung einer AG<br />

Das Dorfnetz soll wie in Visp, Raron,<br />

Steg und anderen <strong>Gemeinde</strong>n<br />

von einer AG mit Sitz in <strong>Niedergesteln</strong><br />

von der WEG gekauft werden.<br />

Inhaber der AG sind zu 65%<br />

die Munizipalgemeinde <strong>Niedergesteln</strong><br />

und zu 35% die EnAlpin.<br />

Falls die Urversammlung dem Projekt<br />

zustimmt, bewirtschaften ab<br />

2005 die Partner in der gemeinsamen<br />

Gesellschaft das elektrische<br />

Verteilnetz und sorgen für eine<br />

ausreichende, sichere und preisgünstige<br />

Energieversorgung in<br />

<strong>Niedergesteln</strong>. Der AG könnten<br />

später weitere Aufgaben wie die<br />

Gasverteilung Turtig, die Elektrifizierung<br />

des Trinkwassers, die Nutzung<br />

des Tunnelwassers usw.<br />

übertragen werden.<br />

Finanzierung<br />

Der Kauf des Dorfnetzes von der<br />

WEG beläuft sich auf Fr. 1'440’000.<br />

Dazu kommen Fr. 60'000 Gründungskosten<br />

und flüssige Mittel.<br />

Dies ergibt einen Finanzbedarf von<br />

Fr. 1'500'000.<br />

Davon sind 50% Eigenkapital, welches<br />

zu 65% von der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niedergesteln</strong> und zu 35% von der<br />

EnAlpin eingebracht wird. Für die<br />

Finanzierung des Aktienkapitals<br />

und der Kapitalreserve der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niedergesteln</strong> (Fr. 487’500)<br />

wurde eine Vorfinanzierung über<br />

die EnAlpin angeboten. Andere<br />

Möglichkeiten werden gegenwärtig<br />

überprüft. Das Eigenkapital wird<br />

von der AG verzinst.<br />

Das Fremdkapital wird von der<br />

neuen AG über ein Darlehen besorgt<br />

und gemäss dem vorhandenen<br />

Businessplan amortisiert.<br />

Verträge, Statuten, Reglemente<br />

Die Gründung einer AG und der<br />

Betrieb des Dorfnetzes verlangen<br />

nach verschiedenen Dokumenten<br />

wie: Darlehensvertrag, Kaufvertrag<br />

betreffend des elektrischen Verteilnetzes<br />

auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Niedergesteln</strong>, Gründung<br />

einer Aktiengesellschaft mit Sitz in<br />

<strong>Niedergesteln</strong>; Vertrag betreffend<br />

die Geschäftsführung der AG, Konzessionsvertrag<br />

über die elektrische<br />

Energieversorgung der <strong>Gemeinde</strong>,<br />

Partnervertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong><br />

und der EnAlpin, Statuten<br />

der AG sowie ein <strong>Gemeinde</strong>reglement<br />

über die Energieversorgung.<br />

Die Verträge, Statuten und Reglemente<br />

bestehen bereits im Entwurf.<br />

Im November <strong>2004</strong> werden diese<br />

zwischen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

und den Verantwortlichen der<br />

EnAlpin bereinigt.<br />

Auswirkungen<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> kann ihre Energiepolitik<br />

mitbestimmen. Die Konzessionsgebühren<br />

(5.5% / 0.96 Rp/kW),<br />

welche bisher von der WEG an die<br />

<strong>Gemeinde</strong> bezahlt wurden, werden<br />

neu von der AG an die <strong>Gemeinde</strong><br />

überwiesen. Dazu kommen das<br />

Nettoergebnis und die Steuern der<br />

Versorgungsgesellschaft. Die Total<br />

Einnahmen der <strong>Gemeinde</strong> belaufen<br />

sich auf Fr. 36'000 pro Jahr. Die<br />

Stromnutzer erhalten eine Preisreduktion<br />

von 5% (ca. Fr. 25’000) auf<br />

den bisherigen Preis.<br />

Weitere Informationen werden wir<br />

im Informationsschreiben „Budget<br />

2005“ und an der Urversammlung<br />

vom 9. Dezember <strong>2004</strong> geben<br />

können.

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