Jahrgang 3 - Nr. 3 - Oktober 2004 - Gemeinde Niedergesteln
Jahrgang 3 - Nr. 3 - Oktober 2004 - Gemeinde Niedergesteln
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Seite 4<br />
Mietwohnungen<br />
Text <strong>Gemeinde</strong> (Manuela Imstepf)<br />
Immer wieder erhalten wir auf der<br />
<strong>Gemeinde</strong>kanzlei Anfragen betreffend<br />
Miet- oder Kaufwohnungen.<br />
Leider sind uns jedoch nicht alle in<br />
Kürze frei werdenden Wohnungen<br />
bekannt.<br />
Wir bitten deshalb alle Wohnungseigentümer,<br />
uns unter Telefonnummer<br />
027 934 19 12 zu melden,<br />
wenn sie eine Wohnung oder ein<br />
Haus vermieten möchten. Dann<br />
können wir Interessenten direkt an<br />
die Vermieter verweisen.<br />
In diesem Zusammenhang machen<br />
wir alle Vermieter darauf aufmerksam,<br />
dass sie verpflichtet sind, uns<br />
jeden Ein- und Auszug ihrer Mieter<br />
zu melden.<br />
Dies entbindet jedoch Mieterinnen<br />
und Mieter nicht von der Pflicht,<br />
Änderungen (Zu- oder Wegzug<br />
sowie Umzug innerhalb der <strong>Gemeinde</strong>)<br />
persönlich zu melden.<br />
Bepflanzung der Gräber<br />
Text <strong>Gemeinde</strong> (Helmut Dini)<br />
Allerheiligen ist die Zeit der vermehrten<br />
Grabbesuche sowie der<br />
herbstlichen Grabpflege. Wir möchten<br />
die Angehörigen dabei an Folgendes<br />
erinnern:<br />
Bei der Wahl der Pflanzen zur Ausschmückung<br />
der Gräber soll auf<br />
die harmonische Wirkung des einzelnen<br />
Grabfeldes und auf die gesamte<br />
Friedhofanlage Rücksicht<br />
genommen werden. Die Pflanzen<br />
dürfen die Höhe von 40 cm nicht<br />
übersteigen und der Zugang zu<br />
den Gräbern nicht erschweren.<br />
Pflanzen, welche die Nachbargräber<br />
oder die allgemeinen gärtnerischen<br />
Anlagen überwuchern oder<br />
beeinträchtigen, sind zurück zuschneiden<br />
oder zu entfernen.<br />
Schnittblumen sind in Grabvasen<br />
zu stellen. Weihwassergefässe<br />
dürfen die Ästhetik des Friedhofs<br />
nicht stören.<br />
Foto: Friedhof <strong>Niedergesteln</strong> (Foto: Jvan Bregy)<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Niedergesteln</strong><br />
Dorfnetz (Strom)<br />
Text <strong>Gemeinde</strong> (Richard Kalbermatter)<br />
Übernahme des Dorfnetzes<br />
Bereits an der Urversammlung vom<br />
28. April <strong>2004</strong> wurden die Einwohnerinnen<br />
und Einwohner von <strong>Niedergesteln</strong><br />
über die möglichen<br />
Szenarien bezüglich dem Stromnetz<br />
von <strong>Niedergesteln</strong> orientiert.<br />
Nachdem die Talgemeinden und<br />
grössere Berggemeinden der Region<br />
Visp - Westlich Raron ihre<br />
Dorfnetze von der WEG gekauft<br />
haben, will auch die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
von <strong>Niedergesteln</strong> eine<br />
andere Lösung angehen. Nach<br />
Überprüfung von verschiedenen<br />
Möglichkeiten wird der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
an der Urversammlung vom 9.<br />
Dezember vorschlagen, eine AG zu<br />
gründen und das Dorfnetz von der<br />
WEG zu kaufen.<br />
Gründung einer AG<br />
Das Dorfnetz soll wie in Visp, Raron,<br />
Steg und anderen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
von einer AG mit Sitz in <strong>Niedergesteln</strong><br />
von der WEG gekauft werden.<br />
Inhaber der AG sind zu 65%<br />
die Munizipalgemeinde <strong>Niedergesteln</strong><br />
und zu 35% die EnAlpin.<br />
Falls die Urversammlung dem Projekt<br />
zustimmt, bewirtschaften ab<br />
2005 die Partner in der gemeinsamen<br />
Gesellschaft das elektrische<br />
Verteilnetz und sorgen für eine<br />
ausreichende, sichere und preisgünstige<br />
Energieversorgung in<br />
<strong>Niedergesteln</strong>. Der AG könnten<br />
später weitere Aufgaben wie die<br />
Gasverteilung Turtig, die Elektrifizierung<br />
des Trinkwassers, die Nutzung<br />
des Tunnelwassers usw.<br />
übertragen werden.<br />
Finanzierung<br />
Der Kauf des Dorfnetzes von der<br />
WEG beläuft sich auf Fr. 1'440’000.<br />
Dazu kommen Fr. 60'000 Gründungskosten<br />
und flüssige Mittel.<br />
Dies ergibt einen Finanzbedarf von<br />
Fr. 1'500'000.<br />
Davon sind 50% Eigenkapital, welches<br />
zu 65% von der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Niedergesteln</strong> und zu 35% von der<br />
EnAlpin eingebracht wird. Für die<br />
Finanzierung des Aktienkapitals<br />
und der Kapitalreserve der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Niedergesteln</strong> (Fr. 487’500)<br />
wurde eine Vorfinanzierung über<br />
die EnAlpin angeboten. Andere<br />
Möglichkeiten werden gegenwärtig<br />
überprüft. Das Eigenkapital wird<br />
von der AG verzinst.<br />
Das Fremdkapital wird von der<br />
neuen AG über ein Darlehen besorgt<br />
und gemäss dem vorhandenen<br />
Businessplan amortisiert.<br />
Verträge, Statuten, Reglemente<br />
Die Gründung einer AG und der<br />
Betrieb des Dorfnetzes verlangen<br />
nach verschiedenen Dokumenten<br />
wie: Darlehensvertrag, Kaufvertrag<br />
betreffend des elektrischen Verteilnetzes<br />
auf dem Gebiet der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Niedergesteln</strong>, Gründung<br />
einer Aktiengesellschaft mit Sitz in<br />
<strong>Niedergesteln</strong>; Vertrag betreffend<br />
die Geschäftsführung der AG, Konzessionsvertrag<br />
über die elektrische<br />
Energieversorgung der <strong>Gemeinde</strong>,<br />
Partnervertrag zwischen der <strong>Gemeinde</strong><br />
und der EnAlpin, Statuten<br />
der AG sowie ein <strong>Gemeinde</strong>reglement<br />
über die Energieversorgung.<br />
Die Verträge, Statuten und Reglemente<br />
bestehen bereits im Entwurf.<br />
Im November <strong>2004</strong> werden diese<br />
zwischen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
und den Verantwortlichen der<br />
EnAlpin bereinigt.<br />
Auswirkungen<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> kann ihre Energiepolitik<br />
mitbestimmen. Die Konzessionsgebühren<br />
(5.5% / 0.96 Rp/kW),<br />
welche bisher von der WEG an die<br />
<strong>Gemeinde</strong> bezahlt wurden, werden<br />
neu von der AG an die <strong>Gemeinde</strong><br />
überwiesen. Dazu kommen das<br />
Nettoergebnis und die Steuern der<br />
Versorgungsgesellschaft. Die Total<br />
Einnahmen der <strong>Gemeinde</strong> belaufen<br />
sich auf Fr. 36'000 pro Jahr. Die<br />
Stromnutzer erhalten eine Preisreduktion<br />
von 5% (ca. Fr. 25’000) auf<br />
den bisherigen Preis.<br />
Weitere Informationen werden wir<br />
im Informationsschreiben „Budget<br />
2005“ und an der Urversammlung<br />
vom 9. Dezember <strong>2004</strong> geben<br />
können.