2011-07-03 Begründung - Putbus
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
<strong>Begründung</strong><br />
geschoss, Kellergeschoss und zusätzlichem Dachgeschoss. Die Traufhöhe entspricht einer<br />
regional typischen Einfamilienhausbebauung.<br />
I.3.3 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen<br />
Die Gebäude werden in offener Bauweise als Einzel- und Doppelhäuser errichtet. Dieses<br />
entspricht der ortstypischen lockeren Bebauungsform und den Anforderungen an einen harmonischen<br />
Übergang zur bestehenden Bebauung.<br />
Bei Einzelhäusern sind die in der LBauO M-V vorgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten.<br />
Bei Doppelhäusern wird dieser Grenzabstand im Einvernehmen beider Grundstückseigentümer<br />
an der gemeinsamen Grundstücksgrenze überwunden.<br />
Die einzelnen Baugrundstücke werden in der B-Planung nicht konkret vorgegeben, werden<br />
aber durch die eingezeichneten Baugrenzen gelenkt. Die Baugrenzen ergeben sich aus dem<br />
vorhandenen baulichen Bestand und dem Mindestabstand (30 m) zum im Süden befindlichen<br />
Wald gemäß § 20 LWaldG. Die Parzellierung der Baugrundstücke wird privatrechtlich<br />
geregelt.<br />
I.3.4 Infrastruktureinrichtungen<br />
Gasversorgung<br />
Die Gasversorgung auf der Insel Rügen wird von der EWE Netz GmbH, Rotenseestr. 48,<br />
18521 Bergen auf Rügen, vorgenommen. Im Vorhabensgebiet sind keine Leitungen vorhanden.<br />
Die Leitungen müssen zur Erschließung des Baugebietes erweitert werden. Dazu ist eine<br />
Abstimmung mit der EWE Netz GmbH erforderlich.<br />
Im Trassenbereich sind Baumpflanzungen nicht zulässig. Eine gesonderte Festsetzung von<br />
Flächen für die Gasversorgung wird nicht vorgenommen.<br />
Elektrizitätsversorgung<br />
Das Plangebiet kann von der E.ON/ e.dis Energie Nord AG, <strong>Putbus</strong>er Chaussee 4, 18528<br />
Bergen auf Rügen, mit Elektrizität versorgt werden. Die Elektrizitätsversorgungsleitungen der<br />
E.ON/edis liegen zunächst an der anderen Straßenseite der Dorfstraße. Ein Anschluss an<br />
das Versorgungsnetz der e.dis ist durch Erweiterung der Mittel-/Niederspannungsanlagen<br />
möglich, ist aber mit der Versorger abzustimmen.<br />
Eine entsprechende Antragstellung durch den Erschließungsträger / Anschlussnehmer ist<br />
erforderlich. Durch das Energieversorgungsunternehmen wird danach dem Erschließungsträger<br />
eine Vereinbarung zur Erschließung des Bauvorhabens angeboten.<br />
Die Anlagen dürfen nicht über-/unterbaut werden und sind bei Erfordernis der Baufreimachungsmaßnahme<br />
zu verlegen und der e.dis unentgeltlich zu übergeben. Eine gesonderte<br />
Festsetzung von Flächen für die Elektrizitätsversorgung wird nicht vorgenommen.<br />
Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />
Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 15