2011-07-03 Begründung - Putbus
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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />
<strong>Begründung</strong><br />
Die Gemeinden sind nach § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, ihre Bauleitpläne den Zielen der<br />
Raumordung und Landesplanung anzupassen. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />
und Landesplanung werden im Landesraumentwicklungsprogramm M-V und im Regionalen<br />
Raumordnungsprogramm der Region Vorpommern festgelegt.<br />
Nach den Kriterien des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP M-V 2005) ist Ketelshagen<br />
auf Rügen als Vorbehaltsgebiet Tourismus einzustufen.<br />
Gemäß dem Plansatz 3.1.3 soll in den Vorbehaltsgebieten Tourismus (Tourismusräume)<br />
deren Eignung, Sicherung und Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht<br />
beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen,<br />
Maßnahmen und Vorhaben, auch der des Tourismus selbst, zu berücksichtigen (3.1.3 (1)).<br />
Gleichwohl die angestrebte Planung nicht der Tourismusentwicklung dient, steht sie dennoch<br />
im Einklang mit den Zielen der Raumordnung, da sie diese nicht negativ berührt. Eine gewachsene<br />
und geordnete Siedlungsstruktur trägt eher zum positiven Image einer Region bei,<br />
was für eine Tourismusregion von großer Bedeutung ist.<br />
Im Plangebiet sind keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege<br />
ausgewiesen.<br />
Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (Entwurf 2009) weist Ketelshagen<br />
als Tourismusschwerpunktraum aus, in dem die Verbesserung der Qualität und Struktur<br />
des touristischen Angebots sowie Maßnahmen der Saisonverlängerung Priorität haben.<br />
Im Süden schließt sich nach der Ortsstraße ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege<br />
an. Durch die Ausweisung dieser Räume als Vorbehaltsgebiete Naturschutz<br />
und Landschaftspflege wird raumplanerisch sichergestellt, dass sie auch weiterhin ihre Funktion<br />
im Naturhaushalt erfüllen können. Bei der Abwägung raumbedeutsamer Planungen und<br />
Maßnahmen sind in den Vorbehaltsgebieten Naturschutz und Landschaftspflege auch landwirtschaftliche,<br />
forstwirtschaftliche, rohstoffwirtschaftliche und andere Funktionen zu berücksichtigen.<br />
Dieses Gebiet wird durch die Planung nicht berührt.<br />
Innerhalb des Zentrale-Orte-Systems wird <strong>Putbus</strong>, und damit sein Ortsteil Ketelshagen, als<br />
Grundzentrum eingestuft. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung<br />
ihres Nahbereichs, indem sie sie mit Leistungen des qualifizierten Grundbedarfs<br />
versorgen (LEP Plansatz 3.2.3 (1). Sie bilden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />
Schwerpunkte in Ländlichen Räumen. In dieser Funktion stützen sie das Infrastrukturnetz<br />
und bilden die räumlichen Grundpfeiler der Daseinsvorsorge. Eine bevölkerungsmäßige<br />
Stärkung des Grundzentrums trägt zur Festigung der Versorgungsfunktion bei.<br />
Die Planung steht in Übereinstimmung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Eine<br />
positive Landesplanerische Stellungnahme vom Amt für Raumordnung und Landesplanung<br />
Vorpommern wird erwartet.<br />
Gemeindliche Planungsvorgaben und -erfordernisse<br />
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit<br />
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.<br />
Die planerische Konzeption der Gemeinde macht dann eine Aufstellung erforderlich, wenn<br />
sie eine ausreichende Planungsvorstellung vorweisen kann, welche auf hinreichenden städtebaulichen<br />
Gründen beruht. Die städtebaulichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB formen<br />
die Entwicklungsvorstellungen. Dieses bestimmte Vorhabensgebiet wird zur flächenmäßigen<br />
Konzentration der Wohnnutzung aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes gesichert.<br />
Dahinter steht das öffentliche Interesse, die Wohnbebauung in der Gemeinde zur<br />
Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen zu entwickeln.<br />
Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />
Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 5