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2011-07-03 Begründung - Putbus

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<strong>Begründung</strong> & Umweltbericht zum vb B-Plan NrXXVI-B-10 „Ketelshagen“ Nr. LA 2009/017<br />

<strong>Begründung</strong><br />

Die Gemeinden sind nach § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, ihre Bauleitpläne den Zielen der<br />

Raumordung und Landesplanung anzupassen. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung<br />

und Landesplanung werden im Landesraumentwicklungsprogramm M-V und im Regionalen<br />

Raumordnungsprogramm der Region Vorpommern festgelegt.<br />

Nach den Kriterien des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP M-V 2005) ist Ketelshagen<br />

auf Rügen als Vorbehaltsgebiet Tourismus einzustufen.<br />

Gemäß dem Plansatz 3.1.3 soll in den Vorbehaltsgebieten Tourismus (Tourismusräume)<br />

deren Eignung, Sicherung und Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht<br />

beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen,<br />

Maßnahmen und Vorhaben, auch der des Tourismus selbst, zu berücksichtigen (3.1.3 (1)).<br />

Gleichwohl die angestrebte Planung nicht der Tourismusentwicklung dient, steht sie dennoch<br />

im Einklang mit den Zielen der Raumordnung, da sie diese nicht negativ berührt. Eine gewachsene<br />

und geordnete Siedlungsstruktur trägt eher zum positiven Image einer Region bei,<br />

was für eine Tourismusregion von großer Bedeutung ist.<br />

Im Plangebiet sind keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege<br />

ausgewiesen.<br />

Das Regionale Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (Entwurf 2009) weist Ketelshagen<br />

als Tourismusschwerpunktraum aus, in dem die Verbesserung der Qualität und Struktur<br />

des touristischen Angebots sowie Maßnahmen der Saisonverlängerung Priorität haben.<br />

Im Süden schließt sich nach der Ortsstraße ein Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege<br />

an. Durch die Ausweisung dieser Räume als Vorbehaltsgebiete Naturschutz<br />

und Landschaftspflege wird raumplanerisch sichergestellt, dass sie auch weiterhin ihre Funktion<br />

im Naturhaushalt erfüllen können. Bei der Abwägung raumbedeutsamer Planungen und<br />

Maßnahmen sind in den Vorbehaltsgebieten Naturschutz und Landschaftspflege auch landwirtschaftliche,<br />

forstwirtschaftliche, rohstoffwirtschaftliche und andere Funktionen zu berücksichtigen.<br />

Dieses Gebiet wird durch die Planung nicht berührt.<br />

Innerhalb des Zentrale-Orte-Systems wird <strong>Putbus</strong>, und damit sein Ortsteil Ketelshagen, als<br />

Grundzentrum eingestuft. Grundzentren erfüllen vorrangig Versorgungsaufgaben für die Bevölkerung<br />

ihres Nahbereichs, indem sie sie mit Leistungen des qualifizierten Grundbedarfs<br />

versorgen (LEP Plansatz 3.2.3 (1). Sie bilden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen<br />

Schwerpunkte in Ländlichen Räumen. In dieser Funktion stützen sie das Infrastrukturnetz<br />

und bilden die räumlichen Grundpfeiler der Daseinsvorsorge. Eine bevölkerungsmäßige<br />

Stärkung des Grundzentrums trägt zur Festigung der Versorgungsfunktion bei.<br />

Die Planung steht in Übereinstimmung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Eine<br />

positive Landesplanerische Stellungnahme vom Amt für Raumordnung und Landesplanung<br />

Vorpommern wird erwartet.<br />

Gemeindliche Planungsvorgaben und -erfordernisse<br />

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit<br />

es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.<br />

Die planerische Konzeption der Gemeinde macht dann eine Aufstellung erforderlich, wenn<br />

sie eine ausreichende Planungsvorstellung vorweisen kann, welche auf hinreichenden städtebaulichen<br />

Gründen beruht. Die städtebaulichen Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB formen<br />

die Entwicklungsvorstellungen. Dieses bestimmte Vorhabensgebiet wird zur flächenmäßigen<br />

Konzentration der Wohnnutzung aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes gesichert.<br />

Dahinter steht das öffentliche Interesse, die Wohnbebauung in der Gemeinde zur<br />

Schaffung stabiler Bewohnerstrukturen zu entwickeln.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 5

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