2011-07-03 Begründung - Putbus
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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />
Einzelfallprüfung<br />
II.3 Bestandaufnahme des Umweltzustandes, Bewertung der Auswirkungen<br />
II.3.1 Schutzgebiete und geschützte Biotope<br />
Internationale Schutzgebiete: wie Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete und Horststandorte werden<br />
von dem Vorhaben nicht direkt betroffen. Das etwa 30 m südlich entfernte FFH-Gebiet<br />
DE 1646-302 „Tilzower Wald“ grenzt an unmittelbar an die das Vorhabensgebiet begrenzende<br />
Dorfstraße. Schutzgegenstand sind die Große Moosjungfer, der Kammmolch und der<br />
Fischotter. Das Vorhaben steht dem Schutzzweck und den Erhaltungszielen des FFH-<br />
Gebietes nicht entgegen und lässt keine erheblichen Auswirkungen vermuten.<br />
Nationale Schutzgebiete Das Vorhabensgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum<br />
Landschaftsschutzgebiet Ostrügen, das südlich in einer Entfernung von ca. 30 m zum Vorhabensgebiet<br />
liegt. Andere nationale Schutzgebiete wie National- und Naturparks, Biosphärenreservate<br />
und Naturschutzgebiete befinden sich mit > 1,3 km (Biosphärenreservat Südost-Rügen)<br />
nicht im (un)mittelbaren Wirkraum des Vorhabensgebietes.<br />
Baumschutzverordnung:<br />
Innerhalb des Vorhabensgebietes befinden sich mehrere ältere nach Baumschutzsatzung<br />
geschützte Einzelbäume (vgl. Biotoptypenplan).<br />
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt <strong>Putbus</strong> auf Rügen vom 14. März<br />
2008 hat den Schutzzweck, die Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile zur<br />
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />
- Erhaltung von Lebensräumen für die Tierwelt und zur Sicherung eines artenreichen<br />
Baumbestandes<br />
- Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes<br />
- Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />
- Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas festzusetzen.<br />
Biotope und Geotope:<br />
Gesetzlich geschützte Bio- und Geotope befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes. In<br />
nordöstlicher Richtung (350 m) befindet sich das Biotop eines „permanenten Kleingewässers“,<br />
welches verbuscht, eutroph und flachufrig ist. Es wird vom Vorhaben nicht erheblich<br />
beeinflusst.<br />
Weitere Schutzgebiete und –objekte:<br />
Überschwemmungs-, Küstenschutz- und Wasserschutzgebiete befinden sich nicht innerhalb<br />
des Vorhabensgebietes oder werden durch das Vorhaben beeinträchtigt.<br />
Bodendenkmale sind im Bereich des Vorhabensgebietes nicht bekannt.<br />
Geodätische Festpunkte<br />
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Festpunkte des amtlichen geodätischen<br />
Grundlagennetzes.<br />
Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />
Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 23