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2011-07-03 Begründung - Putbus

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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

Einzelfallprüfung<br />

II.3 Bestandaufnahme des Umweltzustandes, Bewertung der Auswirkungen<br />

II.3.1 Schutzgebiete und geschützte Biotope<br />

Internationale Schutzgebiete: wie Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete und Horststandorte werden<br />

von dem Vorhaben nicht direkt betroffen. Das etwa 30 m südlich entfernte FFH-Gebiet<br />

DE 1646-302 „Tilzower Wald“ grenzt an unmittelbar an die das Vorhabensgebiet begrenzende<br />

Dorfstraße. Schutzgegenstand sind die Große Moosjungfer, der Kammmolch und der<br />

Fischotter. Das Vorhaben steht dem Schutzzweck und den Erhaltungszielen des FFH-<br />

Gebietes nicht entgegen und lässt keine erheblichen Auswirkungen vermuten.<br />

Nationale Schutzgebiete Das Vorhabensgebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zum<br />

Landschaftsschutzgebiet Ostrügen, das südlich in einer Entfernung von ca. 30 m zum Vorhabensgebiet<br />

liegt. Andere nationale Schutzgebiete wie National- und Naturparks, Biosphärenreservate<br />

und Naturschutzgebiete befinden sich mit > 1,3 km (Biosphärenreservat Südost-Rügen)<br />

nicht im (un)mittelbaren Wirkraum des Vorhabensgebietes.<br />

Baumschutzverordnung:<br />

Innerhalb des Vorhabensgebietes befinden sich mehrere ältere nach Baumschutzsatzung<br />

geschützte Einzelbäume (vgl. Biotoptypenplan).<br />

Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt <strong>Putbus</strong> auf Rügen vom 14. März<br />

2008 hat den Schutzzweck, die Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile zur<br />

- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

- Erhaltung von Lebensräumen für die Tierwelt und zur Sicherung eines artenreichen<br />

Baumbestandes<br />

- Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes<br />

- Abwehr schädlicher Einwirkungen<br />

- Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas festzusetzen.<br />

Biotope und Geotope:<br />

Gesetzlich geschützte Bio- und Geotope befinden sich nicht innerhalb des Plangebietes. In<br />

nordöstlicher Richtung (350 m) befindet sich das Biotop eines „permanenten Kleingewässers“,<br />

welches verbuscht, eutroph und flachufrig ist. Es wird vom Vorhaben nicht erheblich<br />

beeinflusst.<br />

Weitere Schutzgebiete und –objekte:<br />

Überschwemmungs-, Küstenschutz- und Wasserschutzgebiete befinden sich nicht innerhalb<br />

des Vorhabensgebietes oder werden durch das Vorhaben beeinträchtigt.<br />

Bodendenkmale sind im Bereich des Vorhabensgebietes nicht bekannt.<br />

Geodätische Festpunkte<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine Festpunkte des amtlichen geodätischen<br />

Grundlagennetzes.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 23

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