2011-07-03 Begründung - Putbus
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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />
Einzelfallprüfung<br />
und stellt ein kleinteiliges ineinander verzahntes Mosaik dar. An nährstoffreicheren Bereichen<br />
befinden sich flächig Brennnesseln (Urtica diotica) und Ackerkratzdisteln (Cirsium arvense).<br />
An sonnigen und trockenen Bereichen treten der Gewöhnliche Glatthafer (Arrhenatherum<br />
elatius), Knaulgras (Dactylis glomerata) sowie Brombeeren (Rubus sectio Rubus)<br />
hinzu. In den Schattenbereichen der Gehölzen hat sich zusätzlich der Giersch (Aegopodium<br />
podagraria) ausgebreitet.<br />
Die Staudenflur sowie das Frischgrünland werden von Baumgruppen (2.7.3 - BBG) vorwiegend<br />
Weiden (Salix spec.) und Eschen (Fraxinus excelsior und Sorbus aucuparia) sowie<br />
Älteren Einzelbäumen (2.7.1 – BBA), wie einem Bergahorn (Acer pseudoplatanus), einer<br />
Eiche (Quercus robur), Ebereschen (Sorbus aucuparia) und Hainbuchen (Carpinus betulus)<br />
und Buchen (Fagus sylvatica) durchsetzt.<br />
Eine dichter Buchenbestand bestehend aus Rotbuchen (Fagus sylvatica) und Hainbuchen<br />
(Carpinus betulus) dominiert das Vorhabensgebiet. Vereinzelt und in den Randbereichen<br />
treten Eichen (Quercus robur), Gemeine Hasel (Corylus avellana) und Birken (Betula pendula)<br />
auf. Die Baumgruppe ist insgesamt ca. 2.200 m² groß und wird gem. der Anleitung für die<br />
Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in MV (Stand 2010) als Feuchter<br />
Buchenwald mäßig versorgter Standorte (1.5.2 – WBR) angesprochen. Gegen eine zusätzliche<br />
Einstufung des Buchenbestandes als Feldgehölz (BFX) spricht laut Definition (vgl. LUNG<br />
2010, S. 49)<br />
• das unmittelbare Angrenzen des Biotops an Sieldungsbiotope (südlich und östlich),<br />
• das unmittelbare Angrenzen an einen Wald, denn „eine in die Landschaft herein ragende<br />
Ausbuchtung eines größeren Waldgebietes ist folglich kein Feldgehölz“ sowie<br />
• die Größe des Biotops. „Alle Bestände von Waldbaum- und Straucharten mit einem<br />
Deckungsgrad der Baumschicht von mindestens 30 % sind ab einer Fläche von 0,2<br />
ha Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes.“<br />
Eine Krautschicht ist innerhalb der Waldbestandes kaum ausgebildet. In den etwas lichteren<br />
Bereichen konnte sich lediglich etwas Jungaufwuchs sowie größere zusammenhängende<br />
Moosflächen etablieren. Darüber hinaus wird der Waldboden durch Totholz geprägt. Das<br />
Biotop wird als besonders wertvolles Biotop (besonders wertvolles Biotop) eingestuft und<br />
dementsprechend in der Eingriffsbilanzierung berücksichtigt.<br />
Der Waldbestand wird im Norden wiederum von einem Streifen Ruderaler Staudenflur frischer<br />
bis trockener Standorte (10.1.3 – RHU) eingefasst. Die dominierenden Arten an dieser<br />
Stelle sind: Giersch (Aegopodium podagraria) und Knaulgras (Dactylis glomerata). Im Bereich<br />
der angrenzenden offenen Wiesenflur tritt zudem zunehmend der Glatthafer (Arrhenatherum<br />
elatius) auf und stellt den Übergangsbereich zur anschließenden mit Gehölzen<br />
(v.a. Salix spec.) durchsetzten Glatthaferwiese dar.<br />
Im nordöstlichen Randbereich des Vorhabensgebietes befindet sich eine regelmäßig geschnittene<br />
Baumhecke (2.3.3 – BHB) aus ca. 15 Hainbuchen. Südlich davon grenzt eine,<br />
wahrscheinlich ebenfalls angepflanzte, nicht verkehrsbegleitende Baumreihe (2.6.6 – BRN)<br />
bestehend aus ca. 30 Gemeinen Buchen (Fagus sylvatica) an.<br />
Im südöstlichen Teil des Vorhabensgebietes hat sich ein Weidengebüsch (Salix spec.) ausgebildet.<br />
Aufgrund seiner Zusammensetzung aus verschiedenen Weidensorten (Salix spec.)<br />
wir es als Feuchtgebüsch stark entwässerter Standorte (6.5.2 – VWD) eingestuft. Das Weidengebüsch<br />
wird nicht als § 20 Biotop eingestuft, da es aufgrund seiner Lage (östliche und<br />
südliche Begrenzung durch Siedlungsbiotope) nicht der Definitionen von Feldgehölzen entspricht.<br />
Darüber hinaus wird das Vorhabensfläche im Osten durch ein lockeres Einzelhausgebiet<br />
(14.4.2 – OEL) mit Ziergärten (13.8.4 –PGZ) und Siedlungsgehölzen aus nicht heimischen<br />
Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />
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