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2011-07-03 Begründung - Putbus

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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

II.5.3 Geplante Maßnahmen für die Kompensation<br />

Einzelfallprüfung<br />

Innerhalb des Plangebietes stehen umfangreiche Flächen zur Kompensation der ermittelten<br />

Eingriffe zur Verfügung. Zu den Kompensationsmaßnahmen gehören:<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

M1 Anlage einer Streuobstwiese:<br />

Innerhalb der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur<br />

und Landschaft soll auf 167,72 m 2 eine extensiv gepflegte Streuobstwiese angepflanzt werden.<br />

Die Kompensationsmaßnahme setzt sich aus zwei Teilen zusammen.<br />

• Anlage eines artenreichen Extensivgrünlandes (naturnahe Wiese):<br />

Auf 167,72 m 2 ist eine artenreiche Staudenflur durch Ansaat mit RSM 8.1Kräuter Biotopflächen<br />

(artenreiches Extensivgrünland) ohne Bromus spec. herzustellen. Die Fläche ist<br />

durch ein langfristiges Pflegemanagement dauerhaft zu unterhalten und durch Mahd und<br />

Abtransport des Mähgutes dauerhaft auszuhagern.<br />

• Anpflanzen von Einzelbäumen:<br />

Auf 167,72 m 2 naturnaher Wiese (s.o.) sollen 15 Einzelbäume alter standortgerechter Obstbaumarten<br />

mit einem Stammumfang von 10-12 cm erfolgen. Geeignete Obstbaumarten sind<br />

u.a. Champagnerrenette, Rote Sternrenette, Bismarkapfel, Winterrambour, Gallerts Butterbirne,<br />

Bayerische Weinbirne, Bunte Julibirne, Katinka.<br />

Die Bäume sind durch ein langfristiges Pflegemanagement artgerecht zu pflegen. Als Bezugsfläche<br />

wird pro Baum ein Flächenäquivalent von 25 m 2 zugrunde gelegt.<br />

Maßnahmen zum Anpflanzen Bäume, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

M2 Anpflanzen von Einzelbäumen (aufgrund von Baumfällungen):<br />

Zur Kompensation der gefällten Bäume sind gem. § 8 der Baumschutzsatzung Einzelbäume<br />

mit einem Stammumfang von 16-18 cm als Überhälter innerhalb der Hecke bzw. innerhalb<br />

des Planungsgebietes zu pflanzen. Die exakte Verortung der Gehölze erfolgt in Absprache<br />

mit der zuständigen Naturschutzbehörde während der Ausführungsplanung.<br />

M3 Pflanzung einer Hecke mit Überhältern<br />

Es sind heimische, standortgerechte Arten der Pflanzqualität h= 125/150 zu verwenden. Pro<br />

Quadratmeter ist mindestens 1 Strauch zu pflanzen. Geeignete Arten sind u.a. Hundsrose<br />

(Rosa canina). Weinrose (Rosa rubiginosa) Wolliger Schneeball (Virburnum lantana), Gewöhnlicher<br />

Schneeball (Viburnum opulus), Schlehe (Prunus spinosa), Ohrweide (Salix aurita),<br />

Salweide (Salix caprea) und Purpurweide (Salix purpurea). Innerhalb der Anpflanzungen<br />

mit Gehölzen sind 10 Einzelbäume als Überhälter mit einem Stammumfang von 16-18 cm<br />

und einem Pflanzabstand von 10 m untereinander zu pflanzen. Die Baumarten müssen<br />

standortgerecht und heimisch sein. Geeignete Arten sind u.a. Winterlinde (Tilia cordata),<br />

Sommerlinde (Tilia platyphyllos), Eberesche (Sorbus aucuparia), Vogelkirsche (Prunus avium),<br />

Traubenkirsche (Prunus padus), Feldahorn (Acer campestre), Spitzahorn (Acer platanoides)<br />

und Bergahorn (Acer pseudoplatanus).<br />

Die neu angelegten Gehölzstrukturen bieten v.a. der Avifauna günstige Bruthabitat und ggf.<br />

Ansitzwarten. Darüber hinaus stellen sie ein kulturelles und naturschutzfachlich wertvolles<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 39

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