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2011-07-03 Begründung - Putbus

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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />

II.5.2 Bestimmung des Kompensationserfordernisses<br />

Einzelfallprüfung<br />

Der Eingriffsbilanzierung liegen die Biotoptypenkartierung sowie der Entwurf des B-Planes<br />

zugrunde.<br />

Biotopwertansprache:<br />

Die Kompensationsermittlung erfolgt mit Hilfe der Biotopwertansprache. Durch die flächendeckende<br />

Bestandserfassung anhand einer Biotoptypenkartierung können auf eine nachvollziehbare<br />

Weise die tatsächlich betroffenen Werte und Funktionen des Naturhaushaltes beurteilt<br />

werden. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Regenerationsfähigkeit sowie der<br />

regionalen Einstufung der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen der BRD, wobei der höhere<br />

Wert zur Bewertung herangezogen wird.<br />

Tabelle: Wertstufenermittlung der Biotoptypen<br />

Standardkriterien/<br />

Biotoptyp<br />

Regenerationsfähigkeit<br />

Gefährdete Biotoptypen<br />

nach<br />

der Roten Liste<br />

Wertstufe Kompensationserfordernis<br />

GMB (9.2.4) 0 2 2 2,5<br />

OSK (14.10.1) 0 0 0 0<br />

RHU (10.1.3) 0 2/3 2 3<br />

BBG (2.7.3) 3 3 3 4<br />

WBR (1.5.2)<br />

(BWB)<br />

4 2 3 4<br />

BHB (2.3.3) 3 3 3 4<br />

BRN (2.6.6) 3 2 3 4<br />

VWD (6.5.2)<br />

BWB<br />

1 2 2 3<br />

Das Kompensationserfordernis richtet sich nach der Werteinstufung eines Biotoptyps, wobei<br />

ein mittleres Kompensationserfordernis angesetzt wurde. Die Vorbelastungen durch die unmittelbar<br />

angrenzenden Wohnbebauung und die Straße bedingen ein geringeres Kompensationserfordernis.<br />

Berücksichtigung der Beeinträchtigung von landschaftlichen Freiräumen:<br />

Die räumliche Nähe von Eingriffe zu bestehenden Störquellen oder vorbelasteten Bereichen<br />

müssen in das Kompensationserfordernis mit einbezogen werden. Der Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />

bestimmt maßgeblich das Entwicklungspotential der Werte und Funktionen des<br />

Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad I ≤ 50 m = 0,75 Korrekturfaktor<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad II ≤ 200 m = 1,0 Korrekturfaktor<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad III ≤ 800 m = 1,25 Korrekturfaktor<br />

Freiraumbeeinträchtigungsgrad II > 800 m = 1,5 Korrekturfaktor<br />

Biotopbeseitigung mit Versiegelung (Totalverlust):<br />

Eine Vollversiegelung erfolgt durch die Errichtung von Wohngebäuden innerhalb der festgelegten<br />

Baugrenze und der Zufahrtsstraßen.<br />

Das liegende Totholz (HTB) ist innerhalb des Plangebietes in den Flächen für Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu platzieren und der<br />

Tier- und Pflanzenwelt zur Verfügung zu stellen.<br />

Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />

Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 35

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