2011-07-03 Begründung - Putbus
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<strong>Begründung</strong> & Einzelfallprüfung der Umweltauswirkungen zum –Plan Nr. XXVI-B-10- Proj.-Nr. LA 2009/017<br />
II.5.2 Bestimmung des Kompensationserfordernisses<br />
Einzelfallprüfung<br />
Der Eingriffsbilanzierung liegen die Biotoptypenkartierung sowie der Entwurf des B-Planes<br />
zugrunde.<br />
Biotopwertansprache:<br />
Die Kompensationsermittlung erfolgt mit Hilfe der Biotopwertansprache. Durch die flächendeckende<br />
Bestandserfassung anhand einer Biotoptypenkartierung können auf eine nachvollziehbare<br />
Weise die tatsächlich betroffenen Werte und Funktionen des Naturhaushaltes beurteilt<br />
werden. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der Regenerationsfähigkeit sowie der<br />
regionalen Einstufung der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen der BRD, wobei der höhere<br />
Wert zur Bewertung herangezogen wird.<br />
Tabelle: Wertstufenermittlung der Biotoptypen<br />
Standardkriterien/<br />
Biotoptyp<br />
Regenerationsfähigkeit<br />
Gefährdete Biotoptypen<br />
nach<br />
der Roten Liste<br />
Wertstufe Kompensationserfordernis<br />
GMB (9.2.4) 0 2 2 2,5<br />
OSK (14.10.1) 0 0 0 0<br />
RHU (10.1.3) 0 2/3 2 3<br />
BBG (2.7.3) 3 3 3 4<br />
WBR (1.5.2)<br />
(BWB)<br />
4 2 3 4<br />
BHB (2.3.3) 3 3 3 4<br />
BRN (2.6.6) 3 2 3 4<br />
VWD (6.5.2)<br />
BWB<br />
1 2 2 3<br />
Das Kompensationserfordernis richtet sich nach der Werteinstufung eines Biotoptyps, wobei<br />
ein mittleres Kompensationserfordernis angesetzt wurde. Die Vorbelastungen durch die unmittelbar<br />
angrenzenden Wohnbebauung und die Straße bedingen ein geringeres Kompensationserfordernis.<br />
Berücksichtigung der Beeinträchtigung von landschaftlichen Freiräumen:<br />
Die räumliche Nähe von Eingriffe zu bestehenden Störquellen oder vorbelasteten Bereichen<br />
müssen in das Kompensationserfordernis mit einbezogen werden. Der Freiraumbeeinträchtigungsgrad<br />
bestimmt maßgeblich das Entwicklungspotential der Werte und Funktionen des<br />
Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes.<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad I ≤ 50 m = 0,75 Korrekturfaktor<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad II ≤ 200 m = 1,0 Korrekturfaktor<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad III ≤ 800 m = 1,25 Korrekturfaktor<br />
Freiraumbeeinträchtigungsgrad II > 800 m = 1,5 Korrekturfaktor<br />
Biotopbeseitigung mit Versiegelung (Totalverlust):<br />
Eine Vollversiegelung erfolgt durch die Errichtung von Wohngebäuden innerhalb der festgelegten<br />
Baugrenze und der Zufahrtsstraßen.<br />
Das liegende Totholz (HTB) ist innerhalb des Plangebietes in den Flächen für Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft zu platzieren und der<br />
Tier- und Pflanzenwelt zur Verfügung zu stellen.<br />
Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Niessen BDLA<br />
Bahnhofstraße 16 • 18528 Bergen auf Rügen • Tel. +49 (<strong>03</strong>838) - 8285-20 • Fax - 8285-50 • mail: info@niessen-la.de 35