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2011 06.pdf, Seiten 1-16 - BGHM

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<strong>BGHM</strong>-Aktuell 6 | <strong>2011</strong> > SicHeRHeit unD GeSunDHeit<br />

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gen an den Dachaußenkanten, als auch freistehende<br />

Geländer werden von einigen Herstellern<br />

angeboten. Auf <strong>Seiten</strong>schutz an den Dachaußenkanten<br />

kann verzichtet werden, wenn zum Beispiel<br />

die Attika des Daches ein Meter bzw. 1,1 Meter über<br />

die Dachfläche hinausragt. Insbesondere bei der<br />

Neuplanung von Gebäuden sollte dies in Erwägung<br />

gezogen werden.<br />

PSA gegen Absturz<br />

Einige Hersteller bieten Lichtkuppeln oder lichtkuppelähnliche<br />

Lichtbänder für den Zeitraum des<br />

Einbaus als „durchsturzsicher“ an (besondere<br />

Kennzeichnung). Darüber hinaus gelten diese Bauteile<br />

jedoch nicht als durchsturzsicher. Sie lassen<br />

sich für zeitweilige Arbeiten auf Dächern mit Auffangeinrichtungen<br />

sichern. Entsprechende Unterspannungen<br />

oder Überdeckungen bieten die Hersteller<br />

an, zum Teil auch für Bauteile im Bestand.<br />

Neben der Auffangwirkung bieten Überdeckungen<br />

zusätzlich Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung<br />

und Unterspannungen einen erhöhten Einbruchschutz.<br />

Um Verkehrswege auf Dächern sicher zu begehen,<br />

werden Mitarbeiter häufig mit Persönlicher Schutzausrüstung<br />

(PSA) gegen Absturz ausgestattet. Auf<br />

den Flachdächern sind dann meist nur Einzelanschlagpunkte<br />

angebracht. Um diese zu erreichen<br />

oder sich von Anschlagpunkt zu Anschlagpunkt<br />

umzuhängen, betreten die Mitarbeiter ungesicherte<br />

Bereiche. Wenn andere Schutzmaßnahmen,<br />

wie <strong>Seiten</strong>schutz oder Auffangeinrichtung, nicht<br />

einsetzbar sind, sollten für Verkehrswege auf dem<br />

Dach Anschlagsysteme eingesetzt werden, die eine<br />

durchgehende Sicherung vom Aufstieg bis zum Arbeitsplatz<br />

zulassen. Dazu zählen Anschlageinrichtungen<br />

mit Seil- oder Schienenführungen. Nach<br />

dem sicheren Erreichen des Arbeitsplatzes können<br />

Einzelanschlagpunkte eine wirksame Schutzmaßnahme<br />

gegen Absturz sein. Den Einsatz von PSA<br />

gegen Absturz regelt die gleichnamige BGR 198.<br />

Nicht immer muss die gesamte Dachfläche gegen<br />

Absturz gesichert werden, nur um einen bestimmten<br />

Punkt auf dem Dach sicher erreichen zu können.<br />

Wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter die<br />

vorgeschriebenen Verkehrswege nicht verlassen,<br />

kann ein „sicherer Abstand“ zur Absturzkante als<br />

Schutzmaßnahme ausreichen. Dieser beträgt mindestens<br />

zwei Meter. Zur Absturzkante hin sollte<br />

eine feste Absperrung erfolgen, zum Beispiel eine<br />

Absperrkette. Aufgrund einer Gefährdungs- und<br />

Risikobeurteilung kann auch die Kennzeichnung

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