2011 06.pdf, Seiten 1-16 - BGHM
2011 06.pdf, Seiten 1-16 - BGHM
2011 06.pdf, Seiten 1-16 - BGHM
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Lohnnachweises. Selbstverständlich können Sie<br />
das Lohnnachweisformular auch ausfüllen und an<br />
Ihre Berufsgenossenschaft zurücksenden. Dabei<br />
werden die Daten maschinell eingelesen. Beachten<br />
Sie deshalb:<br />
• Übersenden Sie den ausgefüllten Lohnnachweis<br />
bitte im Original. Wird ein Lohnnachweis<br />
per Telefax eingereicht, ist in der Regel die<br />
Qualität der Dokumente so schlecht, dass eine<br />
maschinelle Verarbeitung nur mit aufwändigen<br />
manuellen Korrekturen oder Nacherfassungen<br />
möglich ist.<br />
• Tragen Sie Ihre Angaben nur in die vorgesehenen<br />
Felder ein und verzichten Sie auf das<br />
Auffüllen der nicht benötigten Felder. Striche<br />
oder Ähnliches führen zu Lesefehlern bei der<br />
maschinellen Verarbeitung.<br />
• Der nachweispflichtige Höchstbetrag liegt bei<br />
72.000 € je versicherter Person im gesamten<br />
Geschäftsjahr. Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung<br />
darf dieser Betrag nicht anteilig gekürzt<br />
werden.<br />
• Wurden im Jahr <strong>2011</strong> keine Personen – auch<br />
keine Aushilfen – beschäftigt, ist trotzdem ein<br />
Lohnnachweis einzureichen. Dafür ist das Feld<br />
„Fehlanzeige“ zu kennzeichnen.<br />
Beachten Sie bitte auch das Informationsschreiben<br />
zum Lohnnachweis und das „Merkblatt über<br />
das beitragspflichtige Arbeitsentgelt“. Bitte übermitteln<br />
Sie uns den Lohnnachweis nur einmal. Sie<br />
vermeiden damit zusätzliche Prüfarbeit.<br />
DeÜV-Verfahren<br />
2009 wurde das DEÜV-Verfahren um den Baustein<br />
„Unfallversicherung“ erweitert. Diese Meldung soll<br />
in Zukunft den bisher bekannten Papier-Lohnnachweis<br />
ersetzen. Der ursprünglich geplante Zeitpunkt<br />
der Ablösung wurde von 2012 auf das Jahr 2014<br />
verschoben. Deshalb sind für diese Übergangszeit<br />
beide Meldungen (Lohnnachweis und DEÜV) erforderlich.<br />
Die Entgeltmeldungen gegenüber den<br />
Krankenkassen sind um die Daten für die gesetzliche<br />
Unfallversicherung zu ergänzen. Dabei sind<br />
die Daten im korrekten Format einzutragen, da ansonsten<br />
die komplette Meldung abgewiesen wird.<br />
Für die Meldung jedes einzelnen Beschäftigten<br />
an die Krankenkasse benötigen Sie die folgenden<br />
Daten:<br />
LeiStunG unD RecHt < <strong>BGHM</strong>-Aktuell 6 | <strong>2011</strong><br />
• Betriebsnummer Ihrer Berufsgenossenschaft<br />
bei der Bundesagentur für Arbeit<br />
• Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei Ihrer<br />
Berufsgenossenschaft<br />
• Tarifstelle des Unternehmenszweigs, in der die<br />
Entgelte der Mitarbeiter nachzuweisen sind<br />
• Beitragspflichtiges Entgelt<br />
• Geleistete Arbeitsstunden des Beschäftigten<br />
Mit den Unterlagen, die Sie für die Meldung des<br />
Lohnnachweises erhalten, geben wir Ihnen die korrekten<br />
Daten für Ihr Unternehmen bekannt. Bitte<br />
prüfen und korrigieren Sie gegebenenfalls diese<br />
Daten in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm.<br />
Ihre Berufsgenossenschaft Holz und Metall<br />
Vordruck des<br />
Lohnnachweises <strong>2011</strong><br />
31