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2011 06.pdf, Seiten 1-16 - BGHM

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Lohnnachweises. Selbstverständlich können Sie<br />

das Lohnnachweisformular auch ausfüllen und an<br />

Ihre Berufsgenossenschaft zurücksenden. Dabei<br />

werden die Daten maschinell eingelesen. Beachten<br />

Sie deshalb:<br />

• Übersenden Sie den ausgefüllten Lohnnachweis<br />

bitte im Original. Wird ein Lohnnachweis<br />

per Telefax eingereicht, ist in der Regel die<br />

Qualität der Dokumente so schlecht, dass eine<br />

maschinelle Verarbeitung nur mit aufwändigen<br />

manuellen Korrekturen oder Nacherfassungen<br />

möglich ist.<br />

• Tragen Sie Ihre Angaben nur in die vorgesehenen<br />

Felder ein und verzichten Sie auf das<br />

Auffüllen der nicht benötigten Felder. Striche<br />

oder Ähnliches führen zu Lesefehlern bei der<br />

maschinellen Verarbeitung.<br />

• Der nachweispflichtige Höchstbetrag liegt bei<br />

72.000 € je versicherter Person im gesamten<br />

Geschäftsjahr. Bei nicht ganzjähriger Beschäftigung<br />

darf dieser Betrag nicht anteilig gekürzt<br />

werden.<br />

• Wurden im Jahr <strong>2011</strong> keine Personen – auch<br />

keine Aushilfen – beschäftigt, ist trotzdem ein<br />

Lohnnachweis einzureichen. Dafür ist das Feld<br />

„Fehlanzeige“ zu kennzeichnen.<br />

Beachten Sie bitte auch das Informationsschreiben<br />

zum Lohnnachweis und das „Merkblatt über<br />

das beitragspflichtige Arbeitsentgelt“. Bitte übermitteln<br />

Sie uns den Lohnnachweis nur einmal. Sie<br />

vermeiden damit zusätzliche Prüfarbeit.<br />

DeÜV-Verfahren<br />

2009 wurde das DEÜV-Verfahren um den Baustein<br />

„Unfallversicherung“ erweitert. Diese Meldung soll<br />

in Zukunft den bisher bekannten Papier-Lohnnachweis<br />

ersetzen. Der ursprünglich geplante Zeitpunkt<br />

der Ablösung wurde von 2012 auf das Jahr 2014<br />

verschoben. Deshalb sind für diese Übergangszeit<br />

beide Meldungen (Lohnnachweis und DEÜV) erforderlich.<br />

Die Entgeltmeldungen gegenüber den<br />

Krankenkassen sind um die Daten für die gesetzliche<br />

Unfallversicherung zu ergänzen. Dabei sind<br />

die Daten im korrekten Format einzutragen, da ansonsten<br />

die komplette Meldung abgewiesen wird.<br />

Für die Meldung jedes einzelnen Beschäftigten<br />

an die Krankenkasse benötigen Sie die folgenden<br />

Daten:<br />

LeiStunG unD RecHt < <strong>BGHM</strong>-Aktuell 6 | <strong>2011</strong><br />

• Betriebsnummer Ihrer Berufsgenossenschaft<br />

bei der Bundesagentur für Arbeit<br />

• Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei Ihrer<br />

Berufsgenossenschaft<br />

• Tarifstelle des Unternehmenszweigs, in der die<br />

Entgelte der Mitarbeiter nachzuweisen sind<br />

• Beitragspflichtiges Entgelt<br />

• Geleistete Arbeitsstunden des Beschäftigten<br />

Mit den Unterlagen, die Sie für die Meldung des<br />

Lohnnachweises erhalten, geben wir Ihnen die korrekten<br />

Daten für Ihr Unternehmen bekannt. Bitte<br />

prüfen und korrigieren Sie gegebenenfalls diese<br />

Daten in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm.<br />

Ihre Berufsgenossenschaft Holz und Metall<br />

Vordruck des<br />

Lohnnachweises <strong>2011</strong><br />

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