2011 06.pdf, Seiten 1-16 - BGHM
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Wiederkehrende Prüfungen<br />
Hebezeuge auf dem Prüfstand<br />
Arbeitsmittel müssen laut Betriebssicherheitsverordnung<br />
regelmäßig überprüft werden.<br />
Diese „wiederkehrenden Prüfungen“ können „befähigte<br />
Personen“ durchführen, die vom Betreiber<br />
ernannt werden. Sie sollen neben Fachkenntnissen<br />
(Sachkunde) über eine entsprechende Berufsausbildung,<br />
Berufserfahrung und zeitnahe berufliche<br />
Tätigkeit am zu prüfenden Arbeitsmittel verfügen.<br />
In der Bildungsstätte Nümbrecht der Berufsgenossenschaft<br />
Holz und Metall (<strong>BGHM</strong>) werden den Teilnehmern<br />
aktuelle Erkenntnisse zum Arbeitsschutz<br />
im Betrieb vermittelt, rechtliche Fragen erörtert,<br />
die eigene Verantwortung im Bereich Arbeitssicherheit<br />
und Gesundheitsschutz verdeutlicht und<br />
nicht zuletzt Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung<br />
des Gelernten im eigenen Betrieb aufgezeigt.<br />
In diesem Fall geht es um die Prüfung von Handhebezeugen<br />
und die Schulung an Ketten- oder<br />
Ratschenzügen, so wie es zum Beispiel in den Betriebsanleitungen<br />
der Hersteller vorgeschrieben<br />
ist. Darin ist festgelegt, welche Bauteile an den<br />
Geräten zu prüfen sind. Da die Bedienungsanleitung<br />
so detailliert ist, kann diese gleichzeitig auch<br />
als Prüfvorschrift verwendet werden. Eine entsprechende<br />
Befähigung dies zu tun, kann in dem Seminar<br />
erlangt werden.<br />
in die tiefe gehen<br />
Teilnehmer kommen überwiegend von Betreiberfirmen,<br />
aus großen Industrieunternehmen, mittelständischen<br />
Unternehmen oder Montagebetrieben,<br />
also vom Benutzer und Endverbraucher. Auch<br />
Dienstleister sind dabei, die sich überwiegend auf<br />
die Prüfung von Krananlagen, Hebezeugen oder<br />
Lastaufnahmemitteln spezialisiert haben. Um die<br />
Funktion der einzelnen Geräte kennenzulernen,<br />
gehört im Wesentlichen dazu, dass man „in die Tiefe<br />
der Geräte“ geht. Das bedeutet, dass die Geräte<br />
von den Teilnehmern demontiert, und die Sicherheitseinrichtungen,<br />
wie zum Beispiel Sperrklinken<br />
oder Friktionsscheiben kontrolliert werden. Nach<br />
der erneuten Komplettierung des Zuges folgt als<br />
letzter Schritt eine Funktions- und Belastungsprüfung.<br />
Die Firma KITO Europe GmbH stellte ihren Ratschenzug<br />
LB und den Handkettenzug CB als Prüfund<br />
Demonstrationsobjekt zur Verfügung.<br />
Die erlangte Befähigung, so Hans-Jürgen Engels,<br />
einer der Referenten des Seminars, kann für die<br />
Praxis derart erweitert werden, dass die Prüfung<br />
des Gerätes und daraus eventuell erforderliche<br />
Reparaturarbeiten fließend ineinander übergehen.<br />
Foto: Kito<br />
SicHeRHeit unD GeSunDHeit < <strong>BGHM</strong>-Aktuell 6 | <strong>2011</strong><br />
Das bedeutet, dass der Sachkundige, der bei der<br />
Geräteprüfung Reparaturbedarf feststellt, diese<br />
gleichzeitig mit übernehmen kann. Das Seminar in<br />
der Bildungsstätte der <strong>BGHM</strong> kann aber nicht die<br />
Fachkunde zu allen auf dem Markt befindlichen<br />
Handhebezeugen vermitteln, dies gilt insbesondere<br />
für Produkte, für die spezielle Werkzeuge oder<br />
Prüfgeräte notwendig sind.<br />
Produktmängel werden sichtbar<br />
Mit der Montage und Demontage der Produkte legen<br />
die Unternehmen ggf. auch ihre Produktmängel<br />
sprichwörtlich offen auf den Tisch. Dazu Hans-<br />
Jürgen Engels: „In der Produktbewertung ist unsere<br />
Haltung absolut neutral. Doch es ist jedem klar,<br />
dass, sollten Oualitätsmängel sichtbar sein, diese<br />
von den Schulungsteilnehmern registriert werden.<br />
Außerdem liegt es in der Natur der Sache, dass<br />
Produkte in Gesprächen unter den Teilnehmern<br />
zwangsläufig einer Bewertung unterliegen. “<br />
KITO<br />
Dürfen nur von befähigten<br />
Personen geprüft<br />
werden: Hebezeuge<br />
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