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2011 06.pdf, Seiten 1-16 - BGHM

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Wiederkehrende Prüfungen<br />

Hebezeuge auf dem Prüfstand<br />

Arbeitsmittel müssen laut Betriebssicherheitsverordnung<br />

regelmäßig überprüft werden.<br />

Diese „wiederkehrenden Prüfungen“ können „befähigte<br />

Personen“ durchführen, die vom Betreiber<br />

ernannt werden. Sie sollen neben Fachkenntnissen<br />

(Sachkunde) über eine entsprechende Berufsausbildung,<br />

Berufserfahrung und zeitnahe berufliche<br />

Tätigkeit am zu prüfenden Arbeitsmittel verfügen.<br />

In der Bildungsstätte Nümbrecht der Berufsgenossenschaft<br />

Holz und Metall (<strong>BGHM</strong>) werden den Teilnehmern<br />

aktuelle Erkenntnisse zum Arbeitsschutz<br />

im Betrieb vermittelt, rechtliche Fragen erörtert,<br />

die eigene Verantwortung im Bereich Arbeitssicherheit<br />

und Gesundheitsschutz verdeutlicht und<br />

nicht zuletzt Möglichkeiten zur praktischen Umsetzung<br />

des Gelernten im eigenen Betrieb aufgezeigt.<br />

In diesem Fall geht es um die Prüfung von Handhebezeugen<br />

und die Schulung an Ketten- oder<br />

Ratschenzügen, so wie es zum Beispiel in den Betriebsanleitungen<br />

der Hersteller vorgeschrieben<br />

ist. Darin ist festgelegt, welche Bauteile an den<br />

Geräten zu prüfen sind. Da die Bedienungsanleitung<br />

so detailliert ist, kann diese gleichzeitig auch<br />

als Prüfvorschrift verwendet werden. Eine entsprechende<br />

Befähigung dies zu tun, kann in dem Seminar<br />

erlangt werden.<br />

in die tiefe gehen<br />

Teilnehmer kommen überwiegend von Betreiberfirmen,<br />

aus großen Industrieunternehmen, mittelständischen<br />

Unternehmen oder Montagebetrieben,<br />

also vom Benutzer und Endverbraucher. Auch<br />

Dienstleister sind dabei, die sich überwiegend auf<br />

die Prüfung von Krananlagen, Hebezeugen oder<br />

Lastaufnahmemitteln spezialisiert haben. Um die<br />

Funktion der einzelnen Geräte kennenzulernen,<br />

gehört im Wesentlichen dazu, dass man „in die Tiefe<br />

der Geräte“ geht. Das bedeutet, dass die Geräte<br />

von den Teilnehmern demontiert, und die Sicherheitseinrichtungen,<br />

wie zum Beispiel Sperrklinken<br />

oder Friktionsscheiben kontrolliert werden. Nach<br />

der erneuten Komplettierung des Zuges folgt als<br />

letzter Schritt eine Funktions- und Belastungsprüfung.<br />

Die Firma KITO Europe GmbH stellte ihren Ratschenzug<br />

LB und den Handkettenzug CB als Prüfund<br />

Demonstrationsobjekt zur Verfügung.<br />

Die erlangte Befähigung, so Hans-Jürgen Engels,<br />

einer der Referenten des Seminars, kann für die<br />

Praxis derart erweitert werden, dass die Prüfung<br />

des Gerätes und daraus eventuell erforderliche<br />

Reparaturarbeiten fließend ineinander übergehen.<br />

Foto: Kito<br />

SicHeRHeit unD GeSunDHeit < <strong>BGHM</strong>-Aktuell 6 | <strong>2011</strong><br />

Das bedeutet, dass der Sachkundige, der bei der<br />

Geräteprüfung Reparaturbedarf feststellt, diese<br />

gleichzeitig mit übernehmen kann. Das Seminar in<br />

der Bildungsstätte der <strong>BGHM</strong> kann aber nicht die<br />

Fachkunde zu allen auf dem Markt befindlichen<br />

Handhebezeugen vermitteln, dies gilt insbesondere<br />

für Produkte, für die spezielle Werkzeuge oder<br />

Prüfgeräte notwendig sind.<br />

Produktmängel werden sichtbar<br />

Mit der Montage und Demontage der Produkte legen<br />

die Unternehmen ggf. auch ihre Produktmängel<br />

sprichwörtlich offen auf den Tisch. Dazu Hans-<br />

Jürgen Engels: „In der Produktbewertung ist unsere<br />

Haltung absolut neutral. Doch es ist jedem klar,<br />

dass, sollten Oualitätsmängel sichtbar sein, diese<br />

von den Schulungsteilnehmern registriert werden.<br />

Außerdem liegt es in der Natur der Sache, dass<br />

Produkte in Gesprächen unter den Teilnehmern<br />

zwangsläufig einer Bewertung unterliegen. “<br />

KITO<br />

Dürfen nur von befähigten<br />

Personen geprüft<br />

werden: Hebezeuge<br />

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