19.01.2013 Aufrufe

WDR feuert Claudia Ludwig - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev

WDR feuert Claudia Ludwig - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev

WDR feuert Claudia Ludwig - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

OOPHILIE<br />

Des Menschen Lust,<br />

des <strong>Tiere</strong>s Leid<br />

... in Deutschland (noch) nicht verboten ist!<br />

RdT: Sie haben für den bmt gerade<br />

Strafanzeige <strong>gegen</strong> einen Mann gestellt,<br />

<strong>der</strong> Bil<strong>der</strong> seines von ihm fürchterlich<br />

misshandelten Schäferhundes<br />

ins Netz gestellt hatte. Der an Beinen<br />

und Schnauze rücklings auf einen Tisch<br />

gefesselte Hund Trasko wird auf <strong>der</strong> Fotoserie<br />

(an seinen Genitalien) gequält -<br />

die Bil<strong>der</strong> lassen eindeutig Rückschlüsse<br />

auf sexuell motivierte Tierquälerei<br />

zu. Wie wahrscheinlich ist es, dass <strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> die Täter bestraft werden?<br />

Dr. Konstantin Leondarakis: Vorab<br />

noch Grundsätzliches: Gegenwärtig<br />

besteht in Deutschland die Situation,<br />

dass Zoophilie, bzw. Sodomie, nicht<br />

unter Strafe gestellt ist. Das heißt, sexuelle<br />

Handlungen mit einem Tier sind<br />

nicht strafbar, so lange nicht dabei<br />

gleichzeitig die Voraussetzungen einer<br />

Tierquälerei nach § 17 TierSchG erfüllt<br />

sind.<br />

Nach meinen Erfahrungen stellt ein objektiver<br />

Mensch jede sexuelle Handlung<br />

mit einem Tier einer Tierquälerei<br />

gleich. Dies entspricht aber nicht <strong>der</strong><br />

Realität. Da <strong>der</strong> Gesetzgeber an den<br />

Straftatbestand <strong>der</strong> Tierquälerei nach<br />

§ 17 TierSchG sehr hohe Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

stellt, ist nur in den allerwenigsten<br />

Fällen von sexuellen Handlungen mit<br />

<strong>Tiere</strong>n eine Verurteilung wegen einer<br />

Tierquälerei nach § 17 TierSchG tatsächlich<br />

möglich. Das ist für den Bürger<br />

nicht nachvollziehbar, aber <strong>gegen</strong>wärtig<br />

geltendes Recht.<br />

Im vorliegenden Fall wurde Strafanzeige<br />

gestellt, da hier die sexuellen Hand-<br />

lungen mit dem Tier klar auf eine erhebliche<br />

Tierquälerei schließen lassen.<br />

Es ist unklar, ob das Tier diese sexuellen<br />

Handlungen überlebt hat. Eine Prognose,<br />

wie wahrscheinlich eine Verurteilung<br />

<strong>der</strong> o<strong>der</strong> des Täters erfolgt,<br />

wage ich jedoch nicht. Dafür bin ich zu<br />

häufig, beson<strong>der</strong>s von den Strafverfolgungsbehörden<br />

und den Gerichten,<br />

bei <strong>der</strong> Verfolgung bestehen<strong>der</strong> Tierquälereien<br />

enttäuscht worden.<br />

RdT: In <strong>der</strong> Schweiz, Frankreich, Großbritannien<br />

und Belgien werden sexuelle<br />

Handlungen an <strong>Tiere</strong>n unter Strafe<br />

gestellt, die Nie<strong>der</strong>lande, Schweden<br />

und Norwegen folgen voraussichtlich<br />

in Kürze mit entsprechenden gesetzlichen<br />

Regelungen. Warum ist Zoophilie<br />

in Deutschland noch immer erlaubt,<br />

obwohl die Vergangenheit gezeigt hat,<br />

dass das Tierschutzgesetz <strong>Tiere</strong> vor sexuell<br />

motivierten Taten nicht ausreichend<br />

zu schützen vermag?<br />

Dr. Konstantin Leondarakis: Ich<br />

kann Ihnen nicht sagen, warum die<br />

Zoophilie in Deutschland noch immer<br />

erlaubt ist. Umso unverständlicher, als<br />

die Verbreitung von Schriften, wenn sie<br />

sexuelle Handlungen von Menschen mit<br />

<strong>Tiere</strong>n zum Gegenstand haben, nach<br />

den §§ 11, 184a StGB verboten ist.<br />

Wir haben also die unglaubliche strafrechtliche<br />

Situation, dass die sexuelle<br />

Handlung mit <strong>Tiere</strong>n an sich erlaubt,<br />

die Verbreitung von Schriften über die<br />

sexuelle Handlung aber strafrechtlich<br />

sanktioniert und verboten ist. Es besteht<br />

hier also eine deutliche Rechtslücke!<br />

T ITELTHEMA<br />

Ein Hauptgrund dafür scheint mir, dass<br />

diese Thematik den meisten Bürgern,<br />

aber auch den Politikern in Deutschland,<br />

überwiegend völlig unbekannt ist.<br />

Denn wenn man unvoreingenommene<br />

Bürger darauf anspricht, dass Zoophilie<br />

in Deutschland nicht strafbar ist, so<br />

zeigen sie nach meiner Erfahrung ausschließlich<br />

erhebliche Empörung und<br />

absolutes Unverständnis. Insoweit<br />

scheint es mir sehr wichtig, dass hier<br />

noch erhebliche Aufklärung geleistet<br />

wird, dass sexuelle Handlungen mit<br />

<strong>Tiere</strong>n <strong>gegen</strong>wärtig nur in den wenigsten<br />

Fällen in Deutschland unter Strafe<br />

stehen.<br />

RdT: Bis 2013 muss <strong>der</strong> bundesdeutsche<br />

Gesetzgeber die EU-Tierversuchsrichtlinie<br />

in nationales Recht umsetzen.<br />

Wie hoch ist die Chance, dass im Zuge<br />

<strong>der</strong> anstehenden Novellierung des<br />

Tierschutzgesetzes auch das Zoophilie-<br />

Verbot (wie<strong>der</strong>) festgeschrieben wird?<br />

Dr. Konstantin Leondarakis: Mir<br />

ist keine ausdrückliche Bereitschaft einer<br />

Partei, ein Zoophilie-Verbot zu no-<br />

Schäferhund Trasko. Die Bil<strong>der</strong> seiner<br />

Misshandlungen wurden nach drei<br />

Tagen aus dem Netz genommen.<br />

Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 1/2012<br />

7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!