WDR feuert Claudia Ludwig - Bund gegen Missbrauch der Tiere ev
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OOPHILIE<br />
Des Menschen Lust,<br />
des <strong>Tiere</strong>s Leid<br />
... in Deutschland (noch) nicht verboten ist!<br />
RdT: Sie haben für den bmt gerade<br />
Strafanzeige <strong>gegen</strong> einen Mann gestellt,<br />
<strong>der</strong> Bil<strong>der</strong> seines von ihm fürchterlich<br />
misshandelten Schäferhundes<br />
ins Netz gestellt hatte. Der an Beinen<br />
und Schnauze rücklings auf einen Tisch<br />
gefesselte Hund Trasko wird auf <strong>der</strong> Fotoserie<br />
(an seinen Genitalien) gequält -<br />
die Bil<strong>der</strong> lassen eindeutig Rückschlüsse<br />
auf sexuell motivierte Tierquälerei<br />
zu. Wie wahrscheinlich ist es, dass <strong>der</strong><br />
o<strong>der</strong> die Täter bestraft werden?<br />
Dr. Konstantin Leondarakis: Vorab<br />
noch Grundsätzliches: Gegenwärtig<br />
besteht in Deutschland die Situation,<br />
dass Zoophilie, bzw. Sodomie, nicht<br />
unter Strafe gestellt ist. Das heißt, sexuelle<br />
Handlungen mit einem Tier sind<br />
nicht strafbar, so lange nicht dabei<br />
gleichzeitig die Voraussetzungen einer<br />
Tierquälerei nach § 17 TierSchG erfüllt<br />
sind.<br />
Nach meinen Erfahrungen stellt ein objektiver<br />
Mensch jede sexuelle Handlung<br />
mit einem Tier einer Tierquälerei<br />
gleich. Dies entspricht aber nicht <strong>der</strong><br />
Realität. Da <strong>der</strong> Gesetzgeber an den<br />
Straftatbestand <strong>der</strong> Tierquälerei nach<br />
§ 17 TierSchG sehr hohe Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
stellt, ist nur in den allerwenigsten<br />
Fällen von sexuellen Handlungen mit<br />
<strong>Tiere</strong>n eine Verurteilung wegen einer<br />
Tierquälerei nach § 17 TierSchG tatsächlich<br />
möglich. Das ist für den Bürger<br />
nicht nachvollziehbar, aber <strong>gegen</strong>wärtig<br />
geltendes Recht.<br />
Im vorliegenden Fall wurde Strafanzeige<br />
gestellt, da hier die sexuellen Hand-<br />
lungen mit dem Tier klar auf eine erhebliche<br />
Tierquälerei schließen lassen.<br />
Es ist unklar, ob das Tier diese sexuellen<br />
Handlungen überlebt hat. Eine Prognose,<br />
wie wahrscheinlich eine Verurteilung<br />
<strong>der</strong> o<strong>der</strong> des Täters erfolgt,<br />
wage ich jedoch nicht. Dafür bin ich zu<br />
häufig, beson<strong>der</strong>s von den Strafverfolgungsbehörden<br />
und den Gerichten,<br />
bei <strong>der</strong> Verfolgung bestehen<strong>der</strong> Tierquälereien<br />
enttäuscht worden.<br />
RdT: In <strong>der</strong> Schweiz, Frankreich, Großbritannien<br />
und Belgien werden sexuelle<br />
Handlungen an <strong>Tiere</strong>n unter Strafe<br />
gestellt, die Nie<strong>der</strong>lande, Schweden<br />
und Norwegen folgen voraussichtlich<br />
in Kürze mit entsprechenden gesetzlichen<br />
Regelungen. Warum ist Zoophilie<br />
in Deutschland noch immer erlaubt,<br />
obwohl die Vergangenheit gezeigt hat,<br />
dass das Tierschutzgesetz <strong>Tiere</strong> vor sexuell<br />
motivierten Taten nicht ausreichend<br />
zu schützen vermag?<br />
Dr. Konstantin Leondarakis: Ich<br />
kann Ihnen nicht sagen, warum die<br />
Zoophilie in Deutschland noch immer<br />
erlaubt ist. Umso unverständlicher, als<br />
die Verbreitung von Schriften, wenn sie<br />
sexuelle Handlungen von Menschen mit<br />
<strong>Tiere</strong>n zum Gegenstand haben, nach<br />
den §§ 11, 184a StGB verboten ist.<br />
Wir haben also die unglaubliche strafrechtliche<br />
Situation, dass die sexuelle<br />
Handlung mit <strong>Tiere</strong>n an sich erlaubt,<br />
die Verbreitung von Schriften über die<br />
sexuelle Handlung aber strafrechtlich<br />
sanktioniert und verboten ist. Es besteht<br />
hier also eine deutliche Rechtslücke!<br />
T ITELTHEMA<br />
Ein Hauptgrund dafür scheint mir, dass<br />
diese Thematik den meisten Bürgern,<br />
aber auch den Politikern in Deutschland,<br />
überwiegend völlig unbekannt ist.<br />
Denn wenn man unvoreingenommene<br />
Bürger darauf anspricht, dass Zoophilie<br />
in Deutschland nicht strafbar ist, so<br />
zeigen sie nach meiner Erfahrung ausschließlich<br />
erhebliche Empörung und<br />
absolutes Unverständnis. Insoweit<br />
scheint es mir sehr wichtig, dass hier<br />
noch erhebliche Aufklärung geleistet<br />
wird, dass sexuelle Handlungen mit<br />
<strong>Tiere</strong>n <strong>gegen</strong>wärtig nur in den wenigsten<br />
Fällen in Deutschland unter Strafe<br />
stehen.<br />
RdT: Bis 2013 muss <strong>der</strong> bundesdeutsche<br />
Gesetzgeber die EU-Tierversuchsrichtlinie<br />
in nationales Recht umsetzen.<br />
Wie hoch ist die Chance, dass im Zuge<br />
<strong>der</strong> anstehenden Novellierung des<br />
Tierschutzgesetzes auch das Zoophilie-<br />
Verbot (wie<strong>der</strong>) festgeschrieben wird?<br />
Dr. Konstantin Leondarakis: Mir<br />
ist keine ausdrückliche Bereitschaft einer<br />
Partei, ein Zoophilie-Verbot zu no-<br />
Schäferhund Trasko. Die Bil<strong>der</strong> seiner<br />
Misshandlungen wurden nach drei<br />
Tagen aus dem Netz genommen.<br />
Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 1/2012<br />
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