19.01.2013 Aufrufe

orgon vum letueburger spod{escherverbond l{r. 7-E - Juli/Augu$ l96E

orgon vum letueburger spod{escherverbond l{r. 7-E - Juli/Augu$ l96E

orgon vum letueburger spod{escherverbond l{r. 7-E - Juli/Augu$ l96E

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Uber die ,,Outslaach"<br />

Seit 1955 hat die Frage über die Ausübüng der Fischerei in der .Outslaach" bei<br />

Nenni8 viel Gesprächsstoff abgegeben. Sowohl anläßlich vielet Sitzungen das Zentralvorstandes<br />

als auch bei den Kongressen wurde imrner wieder auf eine zufriedenstellende<br />

Lösulg gedrängt. Auch die internatioDale Grenzwasserkornmission hat sich<br />

mehrmals nit dieser Stneitfraee beiaßt.<br />

Hr. Paul Modert meinte in seinem, im<br />

tahre 1965 etschienenen Fischereikatechismus<br />

zu diesem Thema lolgondes' "Die<br />

nach 1955 aufgeworfene Frage, ob die<br />

gegenüber der früheren Remicher Badeanstalt<br />

äuf dem Nenniger Gerneindegebiet<br />

gelegene "Outslaach" oder Plerdernosel als<br />

Altarm der Mosel (wie bis zu Kriegsausausbruch)<br />

dem Strom zugehörig, oder als<br />

rein saarländisches Binnengewdsser zu betrachten<br />

ist, harrt noch immer der de,<br />

finiiiven Beantwortung.,<br />

Bei diesem Moselarm handelt es sich<br />

um einen Flußsektor, der in den Jahren<br />

I954/55 seitens der Regierung des Saarlandes<br />

an den Angelsportverein Nennig verpachtet worden ist. Diese Vetpachtung er-<br />

Iolgte, meiner Meinung nach, zu Unrecht.<br />

Anläßlich einer Gerichtsverhandlung im Jahre 1961 beim Amtsgericht Perl wurde<br />

festgestellt, daß es sich bei d€r sogenannten "Kleinen Mosel, (Outslaach) um eineu<br />

Altarm der Mosel handelt. So zeigt es jedenfalls eine Ubersichtskarte der Gemarkung<br />

N€nnig. die aus dem vorigen Jahrhundert slammi. In dern gefällten Urteil heißt es,<br />

daß die organische Verbindung dieses Moselarms mit dem Hauptstrom vor langer<br />

Zeit, vermutlich bei der Anlegung eines Leinpfades am deutschen Ufer an der Abzr.r,eigstelle<br />

durch eine Aufschüttung beseiiigt rvurde. An der Einmündung wurde die<br />

Verbindung nicht b€seiligt. sondern nur auf einen Durchlauf von einigen Metern<br />

Breite verengt, der mit einer den Leinpfad tragenden Brücke überspannt wurde. Durch<br />

diesen Durchlauf wird die "Outslaach" auch heute noch mit Moselwassei gespeist.<br />

Das Amtsgericht in Perl stellte weiterhin fesi, daß dieser Moselarm nicht deui-'<br />

sches oder saarländisches Gebiet ist, snndern, daß e! unter gemeinssmer Oberhoheit<br />

des Großherzogtums einerseits und der Bundesrepublik andrerseits stehl, Für die<br />

Grenzverhältnisse sei der am 26. Juni l8l8 zwischen dem König von Preußen und<br />

der[ König der Niederlande abgeschlossene Grenzvertrag maßgebend.<br />

Vor dem Kriege wurde dieser Wasseratm zusammen mit dem Hauptstrom v€rpachtet.<br />

Jeder konnie in ihm ungehindert und ohne Ausweis die Fischerei mit der<br />

Handangel betreiben. Nach dem Kriege vertrat die saarländische Ilegierung die Äu{fassung,<br />

daß dieser Moselarm fischereirechtlich nicht zum Hauptsttom gehöre und<br />

schloß demgemäß mit dem Nenniger Verein einen Pachtverttag ab. Unsete Regierung<br />

hatlc diese "Illegalität, tolleriert.<br />

Nach der Ansicht des Perlei Amtsgerichtes war diese Verpachtung gesetzwidig,<br />

da es sich bei der .Outslaach, um ein Grenzgewässer handelt, in dem die Fischerei<br />

dürch die Verträge von 1885 und 1892 geregelt ist,<br />

Gegen das Pertrer Urteil legte die Oberstaatsanwaltschaft in Saarbrücken Berufung<br />

ein. Nuo erluhren wir aus sicherer Quelle, daß man in Saarbrücken der Lnsicht des<br />

l2z

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!