090723_3.Gemeinderat.pdf
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Zusätzlich habe ich festgestellt, dass von der asphaltierten Hauszufahrt von Herrn<br />
Dr. Hütter das Oberflächenwasser hinter seine Mauer rinnt.<br />
Bgm. Pleikner: Es gibt ein statisches Gutachten von Herrn DI Moser. Darin stehen<br />
Sanierungsvorschläge: Herstellung einer Mauerfußentwässerung durch Halbschalen,<br />
ein steileres Abböschen der Straßenböschung, dies bedeutet, dass<br />
Sanierungsvorschläge da sind.<br />
GR Mag. Sichrowsky: Herr Dr. Hütter behauptet, dass die Beschädigungen seiner<br />
Mauer durch den Straßenbau passiert sind.<br />
GR Pertl: Die Brüche in der Mauer schauen so aus, als ob sie bereits vor 10 oder 20<br />
Jahren gebrochen sind.<br />
Bgm. Pleikner: Diesbezüglich kann ich nur auf das statische Gutachten des<br />
Fachmannes, Herrn DI Moser, verweisen.<br />
GR Mag. Sichrowsky: Vielleicht ist ein Vergleich mit Herrn Dr. Hütter möglich.<br />
GV DI Lagger: Wenn die Baufirma eine Beweissicherung vorgenommen hätte, gäbe<br />
es jetzt diese Problematik nicht. Grundsätzlich soll eine Lösung herbeigeführt<br />
werden. Im Jahr 1960 als diese Mauer errichtet wurde, war der Stand der Technik ein<br />
ganz anderer als heute.<br />
GV DI Schuster: Es sollte geprüft werden, ob diese Angelegenheit über die<br />
Versicherung der Baufirma oder danach über die Versicherung der Gemeinde<br />
abgewickelt werden kann.<br />
GR Gratzer: Die Vorgaben für den Straßenbau wurden der Baufirma von der<br />
Gemeinde angeschafft.<br />
GR Hofer: Es soll auf jeden Fall eine Rechtsauskunft eingeholt werden.<br />
Bgm. Pleikner: Im Protokoll soll festgehalten werden, dass der Gemeinderat zu einer<br />
Problemlösung bereit ist. Nach allen Abklärungen soll in der Sitzung des<br />
Gemeinderates im September ein Beschluss herbeigeführt werden.<br />
Antrag: In dieser Angelegenheit soll eine Rechtsauskunft eingeholt<br />
werden, wie die Gemeinde mit solchen Problemstellungen<br />
umgehen soll.<br />
Abstimmung: 23 : 0<br />
TO-Punkt 4<br />
Übernahme der Weganlage von Kurt Wieser in das öffentliche Gut und<br />
Durchführung der Vermessungsurkunde zur Teilung des DI Horst Klampferer<br />
vom 2.10.2008, GZ: 3663A/08, nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes<br />
Begleitschreiben des Herrn DI Horst Klampferer vom 24.11.2008 zur<br />
Vermessungsurkunde zur Teilung des Herrn Kurt Wieser, Kleindombra 8, 9872<br />
Millstatt: Anbei übersenden wir einen Grundbuchsplan mit Bescheid. Wir ersuchen<br />
die grundbücherliche Durchführung nach § 15 des Liegenschaftsteilungsgesetzes zu<br />
beantragen.<br />
Mit Schreiben vom 28.11.2008 hat der Bürgermeister Herrn DI Horst Klampferer<br />
mitgeteilt, dass die in der Vermessungsurkunde dargestellte Weganlage erst dann in<br />
das öffentliche Gut übernommen werden kann, wenn diese in der Natur errichtet<br />
wurde. Nachdem die Errichtung der Weganlage jetzt auch in der Natur hergestellt ist,<br />
kann die Übernahme in das Öffentliche Gut erfolgen.<br />
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