24.01.2013 Aufrufe

download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

34<br />

II. EUROPÄISCHE UNION / INTERNATIONALES<br />

L 268 v. 04.10.2002, S. 1, im Internet:<br />

http://<br />

europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/l_268/l_26820021004de00010015.pdf).<br />

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss besteht gemäß<br />

Art. 257 EGV u. a. aus Vertretern freier Berufe und<br />

wirkt - wie auch der Ausschuss der Regionen - mit beratender<br />

Funktion am EU-Rechtsetzungsverfahren mit.<br />

EU-OSTERWEITERUNG – INFORMATIONEN<br />

Das Europäische Parlament und die EU-Kommission<br />

haben eine Internetseite eingerichtet, auf der zahlreiche<br />

Informationen über die 13 mittel- und osteuropäischen<br />

Beitrittsländer abgerufen werden können<br />

(http://www.mehr-europa.de).<br />

Die neue Internetseite enthält u. a. einen Überblick<br />

über Geschichte, Politik und Wirtschaft jedes einzelnen<br />

Beitrittslandes sowie die sog. Fortschrittsberichte der<br />

EU-Kommission.<br />

EIÜ – IN EIGENER SACHE<br />

Aufgrund des Wechsels in der Schriftleitung (s. EiÜ<br />

20-02) werden die folgenden Ausgaben der EiÜ kommissarisch<br />

von Herrn RA Christian Röpke betreut, bis<br />

der neue Schriftleiter - voraussichtlich zur Jahreswende<br />

- seine Tätigkeit aufnimmt.<br />

Herr RA Röpke (E-Mail: bauropa@gmx.de) gehörte<br />

bereits während des vergangenen Winters der EiÜ-<br />

Redaktion an und erstellt zudem den Newsletter „bauropa“,<br />

der die Mitglieder der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>für</strong><br />

privates Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein<br />

(ARGE Baurecht) über die <strong>für</strong> das nationale<br />

Baurecht bedeutsamen Rechtsentwicklungen in Europa<br />

informiert (im Internet unter<br />

http://www.arge-baurecht.com/index2.htm).<br />

DEUTSCHER ANWALTVEREIN, BÜRO BRÜSSEL<br />

- www.anwaltverein.de/bruessel<br />

Avenue de la Joyeuse Entrée 1 Blijde Inkomstlaan - B-<br />

1040 Bruxelles/Brussel<br />

E-Mail: europaimueberblick@anwaltverein.de -<br />

Fax: +32 2 280 28 13 - Tel.: +32 3 280 28 12<br />

EIU21-02.rtf- Alle Angaben ohne Gewähr und<br />

Anspruch auf Vollständigkeit. „ 2002 DAV.<br />

EUROPA IM ÜBERBLICK<br />

22/2002 - 44. - 47. KW 2002<br />

DeutscherAnwaltVerein, Büro Brüssel<br />

EU-INFORMATIONEN DES DEUTSCHEN<br />

ANWALTVEREINS, BÜRO BRÜSSEL<br />

Kommissarische Schriftleitung:<br />

Rechtsanwalt Christian Röpke (v.i.S.d.P.)<br />

PATENTANWÄLTE –<br />

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF<br />

Luxemburg hat nach Auffassung des Generalanwalts<br />

am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Jacobs dadurch<br />

gegen die Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 EGV verstoßen,<br />

dass es im Inland tätige Patentanwälte aus anderen<br />

EU-Mitgliedstaaten zur Unterhaltung einer inländischen<br />

Zustellungsanschrift verpflichtet (Schlussanträge<br />

v. 14.11.2002, Rs. C-478/01, EG-Kommission/<br />

Luxemburg; im Internet unter<br />

http://www.curia.eu.int/de/index.htm).<br />

Dienstleistungsbeschränkungen <strong>für</strong> Patentanwälte<br />

waren bereits im letzten Jahr Gegenstand mehrerer<br />

Vertragsverletzungsverfahren (s. EiÜ 09-01).<br />

VERFASSUNGSENTWURF –<br />

EUROPÄISCHER KONVENT<br />

Das Präsidium des Europäischen Konvents hat einen<br />

Vorentwurf <strong>für</strong> einen „Vertrag über eine Verfassung <strong>für</strong><br />

Europa“ entworfen, der die grundlegenden<br />

Bestimmungen der Unionsverträge in überarbeiteter<br />

Form zusammenfassen soll (CONV 369/02, Wortlaut<br />

im Internet abrufbar unter<br />

http://european-convention.eu.int/docs/sessPlen/00369.d2.PDF).<br />

Das vorgelegte Verfassungsgerüst sieht u. a. vor, eine<br />

neben die nationale Staatsbürgerschaft tretende, eigenständige<br />

Unionsbürgerschaft einzuführen sowie jene<br />

Bereiche festzulegen, in denen eine ausschließliche<br />

bzw. konkurrierende Zuständigkeit der Europäischen<br />

Union besteht.<br />

MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 2/02

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!