download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr
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10<br />
I. INTERNES<br />
3.<br />
BERICHT ÜBER DAS BASISSEMINAR<br />
AM 27./28.09.2002 IN<br />
BERLIN/POTSDAM<br />
Das Internationale Mandat - Einführung in die Praxis<br />
des deutschen, englischen und französischen<br />
Vertragsrechts<br />
Am 27./28. September 2002 fand im Seminaris See<br />
Hotel Potsdam das von der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Internationalen</strong><br />
<strong>Rechtsverkehr</strong> zusammen mit dem<br />
FORUM Junge Anwaltschaft und der Deutschen Institution<br />
<strong>für</strong> Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) organisierte<br />
Seminar zum Thema „Das Internationale Mandat -<br />
Einführung in die Praxis des deutschen, englischen und<br />
französischen Vertragsrechts“ statt.<br />
In der Begrüßung wies Frau Tanja Irion, Vorsitzende<br />
des FORUM Junge Anwaltschaft und Rechtsanwältin<br />
aus Hamburg, darauf hin, dass das FORUM Junge Anwaltschaft<br />
zum ersten Mal ein Seminar mit einem internationalen<br />
Schwerpunkt durchführe. Sie appellierte an<br />
die Teilnehmer, Vorschläge <strong>für</strong> zukünftige Seminare zu<br />
machen, und lud sie zum Seminar am 29./30.11.2002<br />
zum Thema „Erfolgreicher Einstieg in den Anwaltsberuf“<br />
in Berlin ein.<br />
Auch der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses<br />
der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Internationalen</strong><br />
<strong>Rechtsverkehr</strong>, Dr. Friedrich Graf von Westphalen,<br />
Rechtsanwalt aus Köln, freute sich über die erste mit<br />
dem FORUM Junge Anwaltschaft (und der DIS)<br />
durchgeführte Veranstaltung; zudem informierte er<br />
über zukünftige Veranstaltungen der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Internationalen</strong> <strong>Rechtsverkehr</strong>, die auch im<br />
Internet unter www.anwaltverein.de (hier: <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong><br />
Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong>) laufend abgefragt<br />
werden könnten. Dabei wies er auf die regelmäßige<br />
Veranstaltung des deutsch-französischen<br />
Seminars, aber auch auf den Schwerpunkt Osteuropa<br />
und Themen <strong>für</strong> gerade junge Anwälte hin.<br />
In seiner Einführung zum IPR erläuterte Dr.<br />
Friedrich Graf von Westphalen, dass das IPR die nationalen<br />
Kollisionsnormen enthalte, die bei Sachverhalten<br />
mit Auslandsberührung anzuwenden sind. Im<br />
Einzelnen ging er auf das Schuldstatut, das Zustandekommen<br />
der Rechtswahl sowie die Anknüpfung an das<br />
Recht der charakteristischen Leistung ein. Insbesondere<br />
waren die Tipps zur Unterscheidung zwischen<br />
Hauptvertrag, Verwaltungsvertrag und Gerichtsstandsvertrag,<br />
Klauseln wie höhere Gewaltklausel, Hardship-<br />
Klausel, Neuverhandlungsklauseln und Versteinerungsklauseln<br />
sowie Forum shopping interessant und spannend<br />
wie aber auch seine praktischen Erfahrungsberichte<br />
im Zusammenhang mit Hermes-Vorbehalten,<br />
Import- sowie Devisengenehmigungen. Hier wurde z.<br />
B. deutlich, dass das Schuldstatut seine Grenzen im öffentlichen<br />
Recht finden kann.<br />
Richard Kreindler J.D., Attorney at Law und Partner<br />
bei Shearman & Sterling in Frankfurt, referierte<br />
zum Thema „Einführung in die Schiedsgerichtsbarkeit,<br />
vor allem unter Berücksichtigung der ICC-Regeln“. Er<br />
berichtete über die 1998er Novellierung des deutschen<br />
Schiedsverfahrensrechts sowie die praktischen Probleme<br />
bei der Gestaltung von internationalen Schiedsgerichtsvereinbarungen.<br />
Mit umfangreichen Unterlagen<br />
informierte er zur Schiedsgerichtsordnung der internationalen<br />
Handelskammer, z. B. zu den Standardschiedsklauseln<br />
der ICC. Im Hinblick auf die Haftung<br />
des Anwalts riet er, dass unfangreiche Kenntnisse des<br />
materiellen Rechts des Schiedsortes vorhanden sein<br />
sollten, auch wenn diese eine intensive Recherche<br />
vorab erforderten. Ferner wies Kreindler darauf hin,<br />
dass eine Anwendbarkeit der Schiedsgerichtsordnung<br />
<strong>für</strong> grundsätzlich alle Normen gelte. Dann erläuterte er<br />
die einzelnen Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung.<br />
Erst wenn bestimmte Vorschriften - falls überhaupt<br />
möglich - abgedungen würden, könnten Abweichungen<br />
geregelt werden. Er informierte auch über<br />
praktische Tipps bei der Suche nach einem Schiedsrichter,<br />
z.B. im Hinblick auf Sprache, Hintergrund,<br />
Interessenkonflikte, juristische und/oder technische<br />
Kenntnisse, etc. Kreindler gab auch weitere Insidertipps<br />
zur Schiedsgerichtsordnung und betonte dabei,<br />
MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 2/02