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download - Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr

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10<br />

I. INTERNES<br />

3.<br />

BERICHT ÜBER DAS BASISSEMINAR<br />

AM 27./28.09.2002 IN<br />

BERLIN/POTSDAM<br />

Das Internationale Mandat - Einführung in die Praxis<br />

des deutschen, englischen und französischen<br />

Vertragsrechts<br />

Am 27./28. September 2002 fand im Seminaris See<br />

Hotel Potsdam das von der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Internationalen</strong><br />

<strong>Rechtsverkehr</strong> zusammen mit dem<br />

FORUM Junge Anwaltschaft und der Deutschen Institution<br />

<strong>für</strong> Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) organisierte<br />

Seminar zum Thema „Das Internationale Mandat -<br />

Einführung in die Praxis des deutschen, englischen und<br />

französischen Vertragsrechts“ statt.<br />

In der Begrüßung wies Frau Tanja Irion, Vorsitzende<br />

des FORUM Junge Anwaltschaft und Rechtsanwältin<br />

aus Hamburg, darauf hin, dass das FORUM Junge Anwaltschaft<br />

zum ersten Mal ein Seminar mit einem internationalen<br />

Schwerpunkt durchführe. Sie appellierte an<br />

die Teilnehmer, Vorschläge <strong>für</strong> zukünftige Seminare zu<br />

machen, und lud sie zum Seminar am 29./30.11.2002<br />

zum Thema „Erfolgreicher Einstieg in den Anwaltsberuf“<br />

in Berlin ein.<br />

Auch der Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses<br />

der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Internationalen</strong><br />

<strong>Rechtsverkehr</strong>, Dr. Friedrich Graf von Westphalen,<br />

Rechtsanwalt aus Köln, freute sich über die erste mit<br />

dem FORUM Junge Anwaltschaft (und der DIS)<br />

durchgeführte Veranstaltung; zudem informierte er<br />

über zukünftige Veranstaltungen der <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>Internationalen</strong> <strong>Rechtsverkehr</strong>, die auch im<br />

Internet unter www.anwaltverein.de (hier: <strong>Arbeitsgemeinschaft</strong><br />

Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong>) laufend abgefragt<br />

werden könnten. Dabei wies er auf die regelmäßige<br />

Veranstaltung des deutsch-französischen<br />

Seminars, aber auch auf den Schwerpunkt Osteuropa<br />

und Themen <strong>für</strong> gerade junge Anwälte hin.<br />

In seiner Einführung zum IPR erläuterte Dr.<br />

Friedrich Graf von Westphalen, dass das IPR die nationalen<br />

Kollisionsnormen enthalte, die bei Sachverhalten<br />

mit Auslandsberührung anzuwenden sind. Im<br />

Einzelnen ging er auf das Schuldstatut, das Zustandekommen<br />

der Rechtswahl sowie die Anknüpfung an das<br />

Recht der charakteristischen Leistung ein. Insbesondere<br />

waren die Tipps zur Unterscheidung zwischen<br />

Hauptvertrag, Verwaltungsvertrag und Gerichtsstandsvertrag,<br />

Klauseln wie höhere Gewaltklausel, Hardship-<br />

Klausel, Neuverhandlungsklauseln und Versteinerungsklauseln<br />

sowie Forum shopping interessant und spannend<br />

wie aber auch seine praktischen Erfahrungsberichte<br />

im Zusammenhang mit Hermes-Vorbehalten,<br />

Import- sowie Devisengenehmigungen. Hier wurde z.<br />

B. deutlich, dass das Schuldstatut seine Grenzen im öffentlichen<br />

Recht finden kann.<br />

Richard Kreindler J.D., Attorney at Law und Partner<br />

bei Shearman & Sterling in Frankfurt, referierte<br />

zum Thema „Einführung in die Schiedsgerichtsbarkeit,<br />

vor allem unter Berücksichtigung der ICC-Regeln“. Er<br />

berichtete über die 1998er Novellierung des deutschen<br />

Schiedsverfahrensrechts sowie die praktischen Probleme<br />

bei der Gestaltung von internationalen Schiedsgerichtsvereinbarungen.<br />

Mit umfangreichen Unterlagen<br />

informierte er zur Schiedsgerichtsordnung der internationalen<br />

Handelskammer, z. B. zu den Standardschiedsklauseln<br />

der ICC. Im Hinblick auf die Haftung<br />

des Anwalts riet er, dass unfangreiche Kenntnisse des<br />

materiellen Rechts des Schiedsortes vorhanden sein<br />

sollten, auch wenn diese eine intensive Recherche<br />

vorab erforderten. Ferner wies Kreindler darauf hin,<br />

dass eine Anwendbarkeit der Schiedsgerichtsordnung<br />

<strong>für</strong> grundsätzlich alle Normen gelte. Dann erläuterte er<br />

die einzelnen Bestimmungen der Schiedsgerichtsordnung.<br />

Erst wenn bestimmte Vorschriften - falls überhaupt<br />

möglich - abgedungen würden, könnten Abweichungen<br />

geregelt werden. Er informierte auch über<br />

praktische Tipps bei der Suche nach einem Schiedsrichter,<br />

z.B. im Hinblick auf Sprache, Hintergrund,<br />

Interessenkonflikte, juristische und/oder technische<br />

Kenntnisse, etc. Kreindler gab auch weitere Insidertipps<br />

zur Schiedsgerichtsordnung und betonte dabei,<br />

MittBl. DAV Internationaler <strong>Rechtsverkehr</strong> 2/02

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