98 PROTOKOLL über die 14. ordentliche Sitzung des ... - RiS GmbH
98 PROTOKOLL über die 14. ordentliche Sitzung des ... - RiS GmbH
98 PROTOKOLL über die 14. ordentliche Sitzung des ... - RiS GmbH
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
(3) Eine entgegen den Vorschriften <strong>des</strong> § 26 ausgesprochene Kündigung ist rechtsunwirksam.<br />
(4) Eine entgegen den Vorschriften <strong>des</strong> § 28 ausgesprochene Entlassung gilt als Kündigung,<br />
wenn der angeführte Auflösungsgrund zwar keinen Entlassungs-, wohl aber einen<br />
Kündigungsgrund im Sinne <strong>des</strong> § 26 darstellt; liegt auch kein Kündigungsgrund<br />
vor, so ist <strong>die</strong> ausgesprochene Entlassung rechtsunwirksam. Bis zur Feststellung der<br />
Rechtsunwirksamkeit durch das Gericht, ist <strong>die</strong> ausgesprochene Kündigung oder Entlassung<br />
jedenfalls rechtswirksam.<br />
(5) Das Dienstverhältnis <strong>des</strong>/der Vertragsbe<strong>die</strong>nsteten endet mit Vollendung seines/ihres<br />
65. Lebensjahres.<br />
§ 25<br />
Zeugnis<br />
Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist dem/der Vertragsbe<strong>die</strong>nsteten auf sein/ihr<br />
Verlangen ein schriftliches Zeugnis <strong>über</strong> <strong>die</strong> Dauer und <strong>die</strong> Art seiner/ihrer Dienstleistung<br />
auszustellen.<br />
§ 26<br />
Kündigung<br />
(1) Der Dienstgeber kann ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Dienstverhältnis<br />
nur schriftlich, und wenn es ununterbrochen ein Jahr gedauert hat, nur mit Angabe<br />
<strong>des</strong> Grun<strong>des</strong> kündigen.<br />
(2) Ein Grund, der den Dienstgeber nach Ablauf der in Abs. 1 genannten Frist zur Kündigung<br />
berechtigt, liegt insbesondere vor:<br />
a) wenn der/<strong>die</strong> Vertragsbe<strong>die</strong>nstete seine/ihre Dienstpflicht gröblich verletzt, sofern<br />
nicht <strong>die</strong> Entlassung in Frage kommt;<br />
b) wenn der/<strong>die</strong> Vertragsbe<strong>die</strong>nstete sich für eine entsprechende Verwendung als<br />
geistig oder körperlich ungeeignet erweist;<br />
c) wenn der/<strong>die</strong> Vertragsbe<strong>die</strong>nstete zwei Mal in Folge bei der Dienstbeurteilung das<br />
Beurteilungskalkül „nicht entsprechend“ erhält, sofern nicht <strong>die</strong> Entlassung in Frage<br />
kommt;<br />
d) wenn der/<strong>die</strong> Vertragsbe<strong>die</strong>nstete eine im Dienstvertrag vereinbarte Fachprüfung<br />
nicht rechtzeitig und mit Erfolg ablegt;<br />
e) wenn der/<strong>die</strong> Vertragsbe<strong>die</strong>nstete handlungsunfähig wird;<br />
f) wenn sich erweist, dass das gegenwärtige oder frühere Verhalten <strong>des</strong>/der Vertragsbe<strong>die</strong>nsteten<br />
dem Ansehen oder den Interessen <strong>des</strong> Dienstes abträglich ist, sofern<br />
nicht <strong>die</strong> Entlassung in Frage kommt;<br />
g) wenn eine Änderung <strong>des</strong> Arbeitsumfanges, der Organisation <strong>des</strong> Dienstes oder der<br />
Arbeitsbedingungen <strong>die</strong> Kündigung notwendig macht, es sei denn, dass das Dienstverhältnis<br />
<strong>des</strong>/der Vertragsbe<strong>die</strong>nsteten durch <strong>die</strong> Kündigung in einem Zeitpunkt enden<br />
würde, in dem er/sie das 50. Lebensjahr vollendet und bereits zehn Jahre in <strong>die</strong>sem<br />
Dienstverhältnis zugebracht hat;<br />
h) wenn der/<strong>die</strong> Vertragsbe<strong>die</strong>nstete vor dem Zeitpunkt der Beendigung <strong>des</strong> Dienstverhältnisses<br />
das für Leistungen aus dem Versicherungsfall <strong>des</strong> Alters in der gesetzlichen<br />
Pensionsversicherung vorgeschriebene Anfallsalter erreicht hat.<br />
§ 27<br />
Kündigungsfristen<br />
(1) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile nach einer Dauer <strong>des</strong> Dienstverhältnisses<br />
von<br />
weniger als 6 Monaten 1 Wochen<br />
6 Monaten 2 Wochen<br />
1 Jahr 1 Monat<br />
2 Jahren 2 Monate<br />
118