98 PROTOKOLL über die 14. ordentliche Sitzung des ... - RiS GmbH
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§ 3<br />
Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />
Der Min<strong>des</strong>tbeitrag für Kinder <strong>über</strong> 3 Jahren beträgt 38 Euro.<br />
Bei besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Umständen kann durch das nach dem<br />
Statut für <strong>die</strong> Stadt Steyr zuständige Organ der Min<strong>des</strong>tbeitrag ermäßigt oder zur Gänze<br />
nachgelassen werden, wobei auf <strong>die</strong> Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse<br />
der Eltern Bedacht zu nehmen ist.<br />
Bei Krisen- oder Pflegeeltern wird der Elternbeitrag zur Gänze nachgesehen.<br />
§ 4<br />
Höchstbeitrag<br />
(1) Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder <strong>über</strong> 3 Jahre beträgt für eine Betreuungszeit<br />
von maximal 30 Wochenstunden 104 Euro.<br />
(2) Der monatliche Höchstbetrag für Schulkinder wird mit 179 Euro festgelegt<br />
§ 5<br />
Geschwisterabschlag<br />
Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung,<br />
gilt für das zweite Kind ein Abschlag von 50 % und für je<strong>des</strong> weitere Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />
ein Abschlag von 100%. Die entsprechenden Nachweise sind von<br />
den Eltern mit der Anmeldung vorzulegen.<br />
§6<br />
Berechnung <strong>des</strong> Elternbeitrages für Kinder <strong>über</strong> 3 Jahren<br />
Der monatliche Elternbeitrag für <strong>die</strong> Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />
beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder <strong>über</strong> 3 Jahren<br />
1. 3 % für <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, höchstens jedoch 104 Euro;<br />
2. 5,1 % für <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 47,5 Wochenstunden, höchstens jedoch<br />
179 Euro;<br />
3. 5,7 % für <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 57,5 Wochenstunden, höchstens jedoch 200<br />
Euro;<br />
4. 5,1 % für <strong>die</strong> Betreuungszeit von Schulkindern von <strong>über</strong> 25 Wochenstunden, höchstens<br />
jedoch 179 Euro.<br />
Der Elternbeitrag umfasst 5 Besuchstage pro Woche.<br />
§ 7<br />
Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch<br />
(1) Erfolgt der beitragsfreie Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3a Oö.<br />
Kinderbetreuungsgesetz ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend der<br />
Anmeldung, wird ein Kostenbeitrag in der Höhe von 50% <strong>des</strong> jeweiligen Höchstbeitrages<br />
gem. § 6 eingehoben.<br />
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