25.01.2013 Aufrufe

98 PROTOKOLL über die 14. ordentliche Sitzung des ... - RiS GmbH

98 PROTOKOLL über die 14. ordentliche Sitzung des ... - RiS GmbH

98 PROTOKOLL über die 14. ordentliche Sitzung des ... - RiS GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 3<br />

Min<strong>des</strong>tbeitrag<br />

Der Min<strong>des</strong>tbeitrag für Kinder <strong>über</strong> 3 Jahren beträgt 38 Euro.<br />

Bei besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Umständen kann durch das nach dem<br />

Statut für <strong>die</strong> Stadt Steyr zuständige Organ der Min<strong>des</strong>tbeitrag ermäßigt oder zur Gänze<br />

nachgelassen werden, wobei auf <strong>die</strong> Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse<br />

der Eltern Bedacht zu nehmen ist.<br />

Bei Krisen- oder Pflegeeltern wird der Elternbeitrag zur Gänze nachgesehen.<br />

§ 4<br />

Höchstbeitrag<br />

(1) Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder <strong>über</strong> 3 Jahre beträgt für eine Betreuungszeit<br />

von maximal 30 Wochenstunden 104 Euro.<br />

(2) Der monatliche Höchstbetrag für Schulkinder wird mit 179 Euro festgelegt<br />

§ 5<br />

Geschwisterabschlag<br />

Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung,<br />

gilt für das zweite Kind ein Abschlag von 50 % und für je<strong>des</strong> weitere Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

ein Abschlag von 100%. Die entsprechenden Nachweise sind von<br />

den Eltern mit der Anmeldung vorzulegen.<br />

§6<br />

Berechnung <strong>des</strong> Elternbeitrages für Kinder <strong>über</strong> 3 Jahren<br />

Der monatliche Elternbeitrag für <strong>die</strong> Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung<br />

beträgt von der Berechnungsgrundlage für Kinder <strong>über</strong> 3 Jahren<br />

1. 3 % für <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, höchstens jedoch 104 Euro;<br />

2. 5,1 % für <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 47,5 Wochenstunden, höchstens jedoch<br />

179 Euro;<br />

3. 5,7 % für <strong>die</strong> Betreuungszeit von maximal 57,5 Wochenstunden, höchstens jedoch 200<br />

Euro;<br />

4. 5,1 % für <strong>die</strong> Betreuungszeit von Schulkindern von <strong>über</strong> 25 Wochenstunden, höchstens<br />

jedoch 179 Euro.<br />

Der Elternbeitrag umfasst 5 Besuchstage pro Woche.<br />

§ 7<br />

Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch<br />

(1) Erfolgt der beitragsfreie Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3a Oö.<br />

Kinderbetreuungsgesetz ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend der<br />

Anmeldung, wird ein Kostenbeitrag in der Höhe von 50% <strong>des</strong> jeweiligen Höchstbeitrages<br />

gem. § 6 eingehoben.<br />

141

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!