98 PROTOKOLL über die 14. ordentliche Sitzung des ... - RiS GmbH
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20) Fin-111/11 Alten- und Pflegeheim Tabor; Jahresabschluss 2010<br />
Der Antrag wurde wie folgt beschlossen:<br />
Der Jahresabschluss 2010 <strong>des</strong> Alten-und Pflegeheimes Tabor wurde in der vorliegenden<br />
Form genehmigt.<br />
Angenommen in der <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Verwaltungsausschusses vom 20. Mai 2011.<br />
Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.<br />
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.<br />
21) Kdg-5/07 Städtische Kindergärten und Horte; Neufassung der Tarifordnung<br />
Der Antrag wurde wie folgt beschlossen:<br />
Auf Grund <strong>des</strong> Amtsberichtes <strong>des</strong> Geschäftsbereiches für Bezirksverwaltungs-, Sozial- und<br />
Gesundheitsangelegenheiten, Fachabteilung für Kindergärten und Horte vom 23. Mai 2011<br />
wurde <strong>die</strong> in der Anlage beigeschlossene Tarifordnung für Kindergärten und Horte der Stadt<br />
Steyr beschlossen.<br />
Die Tarifordnung ist durch Anschlag an den Amtstafeln der Stadt Steyr kundzumachen und<br />
tritt mit Beginn <strong>des</strong> Kindergarten- und Hortjahres 2011/2012, am 01. September 2011, in<br />
Kraft.<br />
Tarifordnung für <strong>die</strong> Kindergärten und Horte<br />
der Stadt Steyr<br />
Beschlossen in der <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Gemeinderates der Stadt Steyr vom 07.07.2011<br />
gem. § 46 Abs. 1 Ziffer 7 <strong>des</strong> Statutes der Stadt Steyr<br />
In Ausführung <strong>des</strong> § 14 der Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 wird Folgen<strong>des</strong> festgelegt:<br />
Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für alle Kinder<br />
- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,<br />
- ab dem Schuleintritt,<br />
- <strong>die</strong> <strong>über</strong> keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />
kostenpflichtig.<br />
§ 1<br />
Bewertung <strong>des</strong> Einkommens<br />
(1) Der von den Eltern für Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag<br />
(Elternbeitrag) bemisst sich nach der Höhe <strong>des</strong> Familieneinkommens pro Monat.<br />
Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem<br />
betreffenden Kind lebenden Eltern im Sinn <strong>des</strong> § 2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />
und deren Ehegattinnen und Ehegatten, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten<br />
oder eingetragenen Partnerinnen und Partnern und allfälligen Einkünften <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong><br />
(z.B. Waisenrente) zusammen.<br />
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