S K R I P T U M Recht - DAVID eV
S K R I P T U M Recht - DAVID eV
S K R I P T U M Recht - DAVID eV
- TAGS
- recht
- david
- david-ev.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
In einer von zwei Entscheidungen vom 11.11.1997 113 hat der BGH wie folgt formuliert:<br />
„Für die Frage, ob ein schädigendes Ereignis so geringfügig ist, dass nach den Grundsätzen des<br />
Senatsurteils 114 die Zurechnung psychischer Folgeschäden ausgeschlossen sein kann, kommt es<br />
auf die bei dem Schaden erlittene Primärverletzung des Geschädigten an.“<br />
Hier eine kurze juristische Erläuterung: Wenn es um die Ausnahme von einer Regel geht, sind an<br />
das Vorliegen der Ausnahme ganz besonders strenge Anforderungen zu stellen. Das heißt hier:<br />
Die Regel ist, dass für psychische Folgen von Verkehrsunfällen Schadensersatz zu leisten ist.<br />
Nur im Ausnahmefall (bei Vorliegen einer Bagatelle) ist kein Schadensersatz zu leisten. An das<br />
Vorliegen einer Bagatelle sind also strenge Anforderungen zu stellen. Im vom BGH<br />
entschiedenen Fall war vom Vorliegen einer Schädelprellung mit HWS-Schleudertrauma<br />
auszugehen, deren Folgen organisch folgenlos ausgeheilt sein mögen (s. o. Fall 2 d). Eine<br />
Bagatelle sieht der BGH aber nur bei derart geringfügigen Verletzungen des Körpers oder der<br />
Gesundheit ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen. Eine<br />
Entschädigung kann nur versagt werden, wenn es sich nur um vorübergehende, im Alltagsleben<br />
typische und häufig auch aus anderen Gründen als aus einem besonderen Schadensfall<br />
entstehende Beeinträchtigungen des Körpers oder des seelischen Wohlbefindens handelt. Damit<br />
sind also Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der<br />
Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht<br />
nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen<br />
daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein. 115<br />
Wenn psychische Unfallfolgen mit körperlichen Problemen, also mit einer Körperverletzung<br />
zusammenhängen, kann unter Bagatellunfall also ein Unfall verstanden werden mit einer<br />
geringen Verletzung.<br />
Was ist aber, wenn das Unfallopfer entschädigt werden will für psychische Folgen, die es aus<br />
dem Unfall selbst herleitet? Es geht also um die Fälle, bei denen eine Verletzung des Körpers<br />
überhaupt nicht stattgefunden hat oder aber eine solche streitig, möglicherweise nicht zu<br />
beweisen ist. Hier kann sich die „Bagatelle“ nur auf das Unfallereignis selbst beziehen, also auf<br />
einen „Bagatellunfall“. In einem solchen Fall hat das OLG Hamm ausgeführt:<br />
„Einem Unfall sind psychisch vermittelte gesundheitliche Primärschäden dann nicht mehr<br />
zurechenbar, wenn bereits der Unfall selbst als Bagatelle einzustufen ist, weil er nach seinem<br />
Ablauf und seinen Auswirkungen keinen verständlichen Anlass für psychische Reaktionen<br />
bietet, die über das Maß dessen hinausgehen, was im Alltagsleben als typische und häufig auch<br />
aus anderen Gründen als eine besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des<br />
Körpers oder des seelischen Wohlbefindens hinzunehmen ist.“ 116<br />
Das OLG Hamm hat einen solchen Bagatellunfall bei einer maximalen<br />
Geschwindigkeitsänderung von 4 km/h in Längsrichtung und von 2,5 km/h in Querrichtung<br />
angenommen, eine wie ich meine, eher willkürliche Grenzziehung.