S K R I P T U M Recht - DAVID eV
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� Bei der Bemessung des Grades der MdE ist eine Schätzung des konkrete Umfangs der<br />
sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens<br />
ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten vorzunehmen.<br />
� Bei der Bewertung wird die vor dem Unfall bestehende Erwerbsfähigkeit mit 100 %<br />
bewertet, auch wenn diese schon eingeschränkt gewesen sein sollte. Es werden dann<br />
Stufen angegeben, die durch 5 oder 10 teilbar sind (20, 25, 30 etc.). Damit wird<br />
ausgedrückt, inwieweit der Verletzte – im Verhältnis zu seiner mit 100 anzusetzenden<br />
Erwerbsfähigkeit vor dem Unfall – an der wirtschaftlich nutzbringenden Verwertung<br />
seiner Arbeitskraft prozentual eingeschränkt ist. 13 , 14<br />
3) Private Unfallversicherung<br />
Wenn jemand eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, so kann er, wenn ein<br />
Dauerschaden verbleibt, unter bestimmten Umständen eine Geldleistung (Invaliditätsleistung)<br />
erhalten, deren Höhe im Versicherungsvertrag vereinbart war. Eine gesetzliche Regelung, wann<br />
eine derartige Leistung fällig ist, gibt es nicht. Diese Frage ist in den allgemeinen<br />
Versicherungsbedingungen geregelt, die sich im Allgemeinen an den „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“<br />
(AUB) orientieren. Gebräuchlich sind hier AUB von 1961 und AUB<br />
von 1988. Welche von beiden anwendbar ist, richtet sich danach, wann der Versicherungsvertrag<br />
geschlossen wurde, oder ob später neuere Regelungen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen<br />
worden sind. Für die AUB 88 gilt:<br />
§ 7 AUB 88: Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder<br />
geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf<br />
Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe.<br />
Die Höhe richtet sich dann im Einzelnen nach einer Tabelle, je nachdem welcher Körperteil<br />
verletzt ist (sog. Gliedertabelle). Da die Folgen eines Schleudertraumas sich nach dieser Tabelle<br />
meistens nicht einstufen lassen, gilt hier:<br />
§ 7 I (1 c): Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust<br />
oder Funktionsfähigkeit nicht nach a) oder b) geregelt sind, so ist für diesen maßgeblich,<br />
inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher<br />
Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.<br />
III. Kausalität (Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und Unfallfolgen)<br />
1) Der Kausalitätsbegriff<br />
a) Der Begriff der Kausalität im Schadensersatzrecht (Haftpflichtrecht)<br />
Macht ein Unfallopfer gegenüber dem Schädiger Schadensersatzansprüche geltend, so müssen<br />
gemäß § 823 BGB folgende Voraussetzungen erfüllt sein: