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S K R I P T U M Recht - DAVID eV

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� Bei der Bemessung des Grades der MdE ist eine Schätzung des konkrete Umfangs der<br />

sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens<br />

ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten vorzunehmen.<br />

� Bei der Bewertung wird die vor dem Unfall bestehende Erwerbsfähigkeit mit 100 %<br />

bewertet, auch wenn diese schon eingeschränkt gewesen sein sollte. Es werden dann<br />

Stufen angegeben, die durch 5 oder 10 teilbar sind (20, 25, 30 etc.). Damit wird<br />

ausgedrückt, inwieweit der Verletzte – im Verhältnis zu seiner mit 100 anzusetzenden<br />

Erwerbsfähigkeit vor dem Unfall – an der wirtschaftlich nutzbringenden Verwertung<br />

seiner Arbeitskraft prozentual eingeschränkt ist. 13 , 14<br />

3) Private Unfallversicherung<br />

Wenn jemand eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, so kann er, wenn ein<br />

Dauerschaden verbleibt, unter bestimmten Umständen eine Geldleistung (Invaliditätsleistung)<br />

erhalten, deren Höhe im Versicherungsvertrag vereinbart war. Eine gesetzliche Regelung, wann<br />

eine derartige Leistung fällig ist, gibt es nicht. Diese Frage ist in den allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen geregelt, die sich im Allgemeinen an den „Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen“<br />

(AUB) orientieren. Gebräuchlich sind hier AUB von 1961 und AUB<br />

von 1988. Welche von beiden anwendbar ist, richtet sich danach, wann der Versicherungsvertrag<br />

geschlossen wurde, oder ob später neuere Regelungen ausdrücklich in den Vertrag einbezogen<br />

worden sind. Für die AUB 88 gilt:<br />

§ 7 AUB 88: Führt der Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder<br />

geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) des Versicherten, so entsteht Anspruch auf<br />

Kapitalleistung aus der für den Invaliditätsfall versicherten Summe.<br />

Die Höhe richtet sich dann im Einzelnen nach einer Tabelle, je nachdem welcher Körperteil<br />

verletzt ist (sog. Gliedertabelle). Da die Folgen eines Schleudertraumas sich nach dieser Tabelle<br />

meistens nicht einstufen lassen, gilt hier:<br />

§ 7 I (1 c): Werden durch den Unfall Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, deren Verlust<br />

oder Funktionsfähigkeit nicht nach a) oder b) geregelt sind, so ist für diesen maßgeblich,<br />

inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher<br />

Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist.<br />

III. Kausalität (Ursachenzusammenhang zwischen Unfall und Unfallfolgen)<br />

1) Der Kausalitätsbegriff<br />

a) Der Begriff der Kausalität im Schadensersatzrecht (Haftpflichtrecht)<br />

Macht ein Unfallopfer gegenüber dem Schädiger Schadensersatzansprüche geltend, so müssen<br />

gemäß § 823 BGB folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

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