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S K R I P T U M Recht - DAVID eV

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Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder sexuellen<br />

Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht<br />

Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.<br />

Kurz gesagt bedeuten diese Paragraphen:<br />

� § 823 BGB regelt, wann überhaupt Schadensersatz zu leisten ist.<br />

� § 249 BGB regelt die Frage, in welcher Art, in welchem Umfang Schadensersatz zu leisten<br />

ist.<br />

� § 252 BGB bietet die Grundlage für die Geltendmachung von Schadensersatz wegen<br />

Verdienstentgangs.<br />

� § 253 BGB bietet – wie gezeigt – die Grundlage für die Geltendmachung von<br />

Schmerzensgeld.<br />

2) Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Für Unfälle, die sich nach dem 01.01.1997 ereignet haben, gilt das 7. Buch des<br />

Sozialgesetzbuches.<br />

§ 56 SGB VII (Sozialgesetzbuch, 10. Buch): Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit in Folge eines<br />

Versicherungsfalles über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20<br />

von Hundert gemindert ist, haben Anspruch auf eine Rente.<br />

Vor dem 01.01.1997 galt noch die Reichsversicherungsordnung (RVO), die für Unfälle nach<br />

diesem Zeitpunkt weiter anwendbar bleibt. § 581 RVO enthielt eine dem § 56 SGB VII<br />

entsprechende Regelung. Geregelt ist also die Frage, unter welchen Voraussetzungen jemand,<br />

der einen Arbeitsunfall, also auch einen Wegeunfall (beispielsweise auf dem Weg von zu Hause<br />

zur Arbeit oder abends auf dem Rückweg nach Hause) erlitten hat, Ansprüche gegenüber den<br />

Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, meistens einer Berufsgenossenschaft, haben kann.<br />

In Deutschland sind gegen die Folgen von Arbeitsunfällen in erster Linie Beschäftigte (und in §<br />

2 SGB VII im einzelnen aufgezählte Personengruppen) (pflicht-)versichert. Träger der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) sind hauptsächlich die Berufsgenossenschaften. In der<br />

Schweiz gibt es eine hiervon abweichende Regelung. Alle Personen mit einem wöchentlichen<br />

Arbeitspensum von mindestens 8 Stunden sind bei der Schweizerischen<br />

Unfallversicherungsanstalt (SUVA) auch gegen Privatunfälle pflichtversichert.<br />

„Um wenigstens 20 von Hundert“ muss also die Erwerbsfähigkeit gemindert sein, wenn ein<br />

Anspruch auf eine Verletztenrente bestehen soll. Dies wird in der Praxis mit „Minderung der<br />

Erwerbsfähigkeit“ (MdE) bezeichnet. Was unter MdE genau zu verstehen ist, steht nirgends im<br />

Gesetz. Dieser Begriff ist im Laufe der Zeit von der <strong>Recht</strong>sprechung entwickelt worden. Das<br />

Bundessozialgericht, das höchste deutsche Sozialgericht, definiert diesen Begriff wie folgt: 12

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