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DE - Europa

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ERKLÄRUNG (Nr. 43)<br />

zum Protokoll über die Anwendung der Grundsätze<br />

der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit<br />

Die Hohen Vertragsparteien bekräftigen zum einen die der Schlussakte zum Vertrag über die Europäische<br />

Union beigefügte Erklärung zur Anwendung des Gemeinschaftsrechts und zum anderen die<br />

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Essen, wonach die administrative Durchführung<br />

des Gemeinschaftsrechts grundsätzlich Sache der Mitgliedstaaten gemäß ihren verfassungsrechtlichen<br />

Vorschriften bleibt. Die Aufsichts-, Kontroll- und Durchführungsbefugnisse der Gemeinschaftsorgane<br />

nach den Artikeln 202 und 211 des Vertrags zur Gründung der Europäischen<br />

Gemeinschaft bleiben hiervon unberührt.<br />

CIG 47/03 SCH/la 144<br />

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