DE - Europa
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ERKLÄRUNG (Nr. 1)<br />
zur Abschaffung der Todesstrafe<br />
Unter Bezugnahme auf Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union erinnert die<br />
Konferenz daran, dass das Protokoll Nr. 6 zu der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten<br />
Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das von einer<br />
großen Mehrheit der Mitgliedstaaten unterzeichnet und ratifiziert wurde, die Abschaffung der<br />
Todesstrafe vorsieht.<br />
In diesem Zusammenhang stellt die Konferenz fest, dass seit der Unterzeichnung des genannten<br />
Protokolls am 28. April 1983 die Todesstrafe in den meisten Mitgliedstaaten der Union abgeschafft<br />
und in keinem Mitgliedstaat angewandt worden ist.<br />
CIG 47/03 SCH/la 97<br />
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