28.01.2013 Aufrufe

DE - Europa

DE - Europa

DE - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ERKLÄRUNG (Nr. 1)<br />

zur Abschaffung der Todesstrafe<br />

Unter Bezugnahme auf Artikel 6 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union erinnert die<br />

Konferenz daran, dass das Protokoll Nr. 6 zu der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten<br />

Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, das von einer<br />

großen Mehrheit der Mitgliedstaaten unterzeichnet und ratifiziert wurde, die Abschaffung der<br />

Todesstrafe vorsieht.<br />

In diesem Zusammenhang stellt die Konferenz fest, dass seit der Unterzeichnung des genannten<br />

Protokolls am 28. April 1983 die Todesstrafe in den meisten Mitgliedstaaten der Union abgeschafft<br />

und in keinem Mitgliedstaat angewandt worden ist.<br />

CIG 47/03 SCH/la 97<br />

<strong>DE</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!