DE - Europa
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ERKLÄRUNG (Nr. 32)<br />
zur polizeilichen Zusammenarbeit<br />
Die Konferenz bestätigt das Einvernehmen der Mitgliedstaaten über die Ziele, die den von der deutschen<br />
Delegation auf der Tagung des Europäischen Rates vom 28. und 29. Juni 1991 in Luxemburg<br />
unterbreiteten Vorschlägen zugrunde liegen.<br />
Die Mitgliedstaaten kommen zunächst überein, die ihnen unterbreiteten Entwürfe unter Berücksichtigung<br />
des Arbeitsprogramms und des Terminplans, die in dem vom Europäischen Rat auf der<br />
Tagung in Luxemburg erbetenen Bericht enthalten sind, mit Vorrang zu prüfen, und sind bereit, die<br />
Annahme konkreter Maßnahmen in Bereichen, wie sie von dieser Delegation vorgeschlagen worden<br />
sind, im Hinblick auf folgende Aufgaben auf dem Gebiet des Informations- und Erfahrungsaustausches<br />
in Aussicht zu nehmen:<br />
— Unterstützung der einzelstaatlichen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, insbesondere bei<br />
der Koordinierung von Ermittlungen und Fahndungen,<br />
— Aufbau von Informationsdateien,<br />
— zentrale Bewertung und Auswertung von Informationen zur Herstellung von Lagebildern und<br />
zur Gewinnung von Ermittlungsansätzen,<br />
— Sammlung und Auswertung einzelstaatlicher Präventionskonzepte zur Weitergabe an die Mitgliedstaaten<br />
und zur Ausarbeitung gesamteuropäischer Präventionsstrategien,<br />
— Maßnahmen im Bereich der beruflichen Fortbildung, der Forschung, der Kriminaltechnik und<br />
des Erkennungsdienstes.<br />
Die Mitgliedstaaten kommen überein, spätestens im Jahr 1994 anhand eines Berichts zu prüfen, ob<br />
diese Zusammenarbeit ausgeweitet werden soll.<br />
CIG 47/03 SCH/la 91<br />
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