DE - Europa
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ALLGEMEINE BEMERKUNGEN<br />
Die Erklärungen sind keine Rechtsakte des Primärrechts. Sie sind der Schlussakte der Regierungskonferenzen<br />
(im Folgenden RK), die die Verträge angenommen haben, beigefügt und sind Stellungnahmen<br />
politischer Natur.<br />
Infolge der Aufhebung des EG- und des EU-Vertrags mit dem Inkrafttreten des Vertrags über eine<br />
Verfassung (Artikel IV-2 des Entwurfs der Verfassung) werden die Erklärungen, die der Schlussakte<br />
der Regierungskonferenzen, die diese beiden Verträge sowie die Verträge und Akten zu ihrer<br />
Änderung angenommen haben, beigefügt sind, formal gegenstandslos.<br />
Einige Erklärungen könnten aber auch in dem mit dem Vertrag über eine Verfassung geschaffenen<br />
neuen System sinnvoll sein, weshalb die Regierungskonferenz sie möglicherweise erneut aufnehmen<br />
möchte.<br />
Dies wäre natürlich eine politische Maßnahme. Daher könnte die Gruppe der Rechtsexperten die<br />
Erklärungen, die wieder aufgenommen werden sollen, nicht einfach unter rein technischen<br />
Gesichtspunkten auswählen.<br />
Als Arbeitshilfe für die Delegationen sind in diesem Dokument alle Erklärungen aufgeführt, die der<br />
Schlussakte der Regierungskonferenzen beigefügt sind 1 , die die oben erwähnten aufgehobenen<br />
Verträge und Akten angenommen haben. In der Darstellung wird zwischen Erklärungen der RK<br />
(die einvernehmlich von den Mitgliedstaaten abgegeben wurden) einerseits und Erklärungen einzelner<br />
Mitgliedstaaten oder einer Gruppe von Mitgliedstaaten, die die RK zur Kenntnis genommen<br />
haben, unterschieden.<br />
Die Erklärungen, die der Schlussakte der RK beigefügt sind, die die Beitrittsverträge angenommen<br />
haben, sind in diesem Dokument nicht wiedergegeben.<br />
1 Gemäß Artikel 12 Absatz 3 des Vertrags von Amsterdam wurden die Bezugnahmen auf Artikel, Titel<br />
und Abschnitte des EG- und des EU-Vertrags in den Überschriften und im Text der Erklärungen<br />
entsprechend der neuen Nummerierung gemäß Artikel 12 Absatz 1 desselben Vertrags angepasst.<br />
Wenn sich die Erklärungen auf Artikel der durch den Vertrag von Amsterdam aufgehobenen Verträge<br />
beziehen, wird in der Fußnote auf die Aufhebung hingewiesen.<br />
CIG 47/03 SCH/la 5<br />
<strong>DE</strong>