ENTWURF - in Fulda
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6.1.1 Maßnahmen bei der Emittentengruppe Industrie<br />
Bereits seit Beg<strong>in</strong>n der 70er Jahre konnten mit der Festlegung von Standards für die Emissionsm<strong>in</strong>derung<br />
bei Industrieanlagen erhebliche M<strong>in</strong>derungen der Belastungen durch NOx verzeichnet<br />
werden. In Abbildung 34 s<strong>in</strong>d die Trends der NOx-Emissionen <strong>in</strong> Mittel- und Nordhessen<br />
sowie für die Stadt <strong>Fulda</strong> für die Emittentengruppen Kfz-Verkehr, Gebäudeheizung und<br />
Industrie zusammengestellt.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen der Luftqualitätsrahmenrichtl<strong>in</strong>ie und der 1.<br />
Tochterrichtl<strong>in</strong>ie wurden die Emissionsgrenzwerte für Industrieanlagen [20] <strong>in</strong>sgesamt sowie der<br />
Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV [21]) im Besonderen deutlich verschärft. Im Zeitraum von<br />
August 2002 bis Oktober 2007 mussten sowohl neue wie auch alte Industrieanlagen e<strong>in</strong>en um<br />
60 % abgesenkten Emissionsgrenzwert für Staub und e<strong>in</strong>en um 30 % abgesenkten Emissionsgrenzwert<br />
für NOx umsetzen. Auch die Anforderungen an Abfallverbrennungsanlagen<br />
(17. BImSchV [22]) wurden verschärft.<br />
6.1.2 Maßnahmen bei der Emittentengruppe Gebäudeheizung<br />
Bei der Emittentengruppe Gebäudeheizung gab es zwischen 1980 und 2002 erhebliche Veränderungen.<br />
Günstige Gas- und Heizöl-Preise sowie die Bedienungsfreundlichkeit dieser Heizungsanlagen<br />
haben <strong>in</strong> den 70er und 80er Jahren verbreitet zu e<strong>in</strong>em Ersatz von veralteten<br />
Kohlefeuerungen durch mit Gas oder Heizöl betriebene Heizungsanlagen im Bereich der<br />
Wohnhäuser geführt. Die 1979 <strong>in</strong> Kraft gesetzte und seither mehrfach novellierte 1. BImSchV<br />
(Verordnung über kle<strong>in</strong>e und mittlere Feuerungsanlagen) [16] hat zusätzlich mit ihren Emissionsgrenzwerten<br />
und dem Gebot, die Emissionen regelmäßig durch Messungen von Sachverständigen<br />
überprüfen zu lassen, e<strong>in</strong>e Basis geschaffen, bei Heizungsanlagen im Bereich der<br />
Emittentengruppe Gebäudeheizung e<strong>in</strong>e Emissionsbegrenzung durchzusetzen.<br />
Bei den Maßnahmen zur Emissionsm<strong>in</strong>derung im Bereich Gebäudeheizung ist zu unterscheiden<br />
zwischen den Anforderungen an die Feuerungsanlagen zur Emissionsm<strong>in</strong>derung bzw.<br />
Emissionsbegrenzung und den Anforderungen an die Gebäude h<strong>in</strong>sichtlich Wärmedämmung.<br />
Gute Wärmedämmung führt zu e<strong>in</strong>er M<strong>in</strong>derung des Heizwärmebedarfes und damit zur Vermeidung<br />
von Emissionen. Die M<strong>in</strong>destanforderungen zur Energiee<strong>in</strong>sparung bei Gebäuden<br />
werden im Wesentlichen durch das Energiee<strong>in</strong>sparungsgesetz [23] und die Energiee<strong>in</strong>sparverordnung<br />
[24] festgelegt.<br />
6.1.3 Maßnahmen bei der Emittentengruppe Kfz-Verkehr<br />
6.1.3.1 Verbesserung der Emissionsstandards von Fahrzeugen (Europa)<br />
Bei den Maßnahmen zur M<strong>in</strong>derung der Emissionen des Kfz-Verkehrs muss unterschieden<br />
werden zwischen den Maßnahmen zur M<strong>in</strong>derung der spezifischen Emissionen der e<strong>in</strong>zelnen<br />
Fahrzeuge und planerischen Maßnahmen zur Vermeidung von Kfz-Fahrten und zur Lenkung<br />
der Verkehrsströme.<br />
Die M<strong>in</strong>derung der spezifischen Emissionen am Fahrzeug erfolgt sowohl über die Begrenzung<br />
der Fahrzeugemissionen <strong>in</strong> Form der Euro-Normen als Abgasstandards als auch durch erhöhte<br />
Anforderungen an die Qualität der zum Betrieb der Kraftfahrzeuge e<strong>in</strong>gesetzten Otto- und Diesel-Kraftstoffe.<br />
Beide Bereiche werden durch EG-Richtl<strong>in</strong>ien geregelt. In den Tabellen 16 und<br />
17 ist die Entwicklung der Abgasgesetzgebung (Euro-Normen) aufgeführt.<br />
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