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ENTWURF - in Fulda

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10 Anhänge<br />

10.1 Begriffsbestimmungen<br />

Ballungsraum ist e<strong>in</strong> Gebiet mit m<strong>in</strong>destens 250.000 E<strong>in</strong>wohnern, das aus e<strong>in</strong>er oder mehreren<br />

Geme<strong>in</strong>den besteht oder e<strong>in</strong> Gebiet, das aus e<strong>in</strong>er oder mehreren Geme<strong>in</strong>den besteht, welche<br />

jeweils e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wohnerdichte von 1.000 E<strong>in</strong>wohnern oder mehr je Quadratkilometern bezogen<br />

auf die Gemarkungsfläche haben und die zusammen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e Fläche von 100 Quadratkilometern<br />

darstellen.<br />

Beurteilung ist die Ermittlung und Bewertung der Luftqualität durch Messung, Rechnung, Vorhersage<br />

oder Schätzung anhand der Methoden und Kriterien, die <strong>in</strong> der 22. Verordnung zur<br />

Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für<br />

Schadstoffe <strong>in</strong> der Luft – 22. BImSchV) [5] genannt s<strong>in</strong>d.<br />

Emissionen s<strong>in</strong>d die von e<strong>in</strong>er Anlage ausgehenden Luftverunre<strong>in</strong>igungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />

Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Ersche<strong>in</strong>ungen.<br />

Gebiet ist e<strong>in</strong> von den zuständigen Behörden festgelegter Teil der Fläche e<strong>in</strong>es Landes im S<strong>in</strong>ne<br />

des § 9 Abs. 2 der 22. BImSchV [5].<br />

Immissionen s<strong>in</strong>d auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre<br />

sowie Kultur- und sonstige Sachgüter e<strong>in</strong>wirkende Luftverunre<strong>in</strong>igungen, Geräusche, Erschütterungen,<br />

Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Ersche<strong>in</strong>ungen.<br />

Immissionsgrenzwert ist e<strong>in</strong> Wert für e<strong>in</strong>en bestimmten Schadstoff, der nach den Regelungen<br />

der §§ 2 bis 7 der 22. BImSchV [5] bis zu dem dort genannten Zeitpunkt e<strong>in</strong>zuhalten ist und<br />

danach nicht überschritten werden darf.<br />

Immissionskenngrößen kennzeichnen die Höhe der Vorbelastung, der Zusatzbelastung oder<br />

der Gesamtbelastung für den jeweiligen luftverunre<strong>in</strong>igenden Stoff.<br />

Kurzzeitkenngröße beschreibt den im Vergleich zu e<strong>in</strong>er Langzeitkenngröße wie z. B. den Jahresmittelwert<br />

für den jeweiligen Stoff spezifisch festgesetzten kurzzeitig e<strong>in</strong>zuhaltenden Immissionsgrenzwert<br />

wie z. B. Stunden- oder Tagesmittelwert.<br />

Luftverunre<strong>in</strong>igungen s<strong>in</strong>d Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, <strong>in</strong>sbesondere<br />

durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe.<br />

PM10 s<strong>in</strong>d die Partikel, die e<strong>in</strong>en größenselektierenden Lufte<strong>in</strong>lass passieren, der für e<strong>in</strong>en<br />

aerodynamischen Durchmesser von 10 µm e<strong>in</strong>en Abscheidegrad von 50 % aufweist.<br />

PM2,5 s<strong>in</strong>d die Partikel, die e<strong>in</strong>en größenselektierenden Lufte<strong>in</strong>lass passieren, der für e<strong>in</strong>en<br />

aerodynamischen Durchmesser von 2,5 µm e<strong>in</strong>en Abscheidegrad von 50 % aufweist.<br />

Toleranzmarge ist e<strong>in</strong> <strong>in</strong> jährlichen Stufen abnehmender Wert, um den der Immissionsgrenzwert<br />

<strong>in</strong>nerhalb der <strong>in</strong> den §§ 2 bis 7 der 22. BImSchV [5] festgesetzten Fristen überschritten<br />

werden darf, ohne die Erstellung von Luftre<strong>in</strong>halteplänen zu bed<strong>in</strong>gen.<br />

Zielwert ist die nach Möglichkeit <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em bestimmten Zeitraum zu erreichende Immissionskonzentration,<br />

die mit dem Ziel festgelegt wird, die schädlichen E<strong>in</strong>flüsse auf die menschliche Gesundheit<br />

und die Umwelt <strong>in</strong>sgesamt zu vermeiden, zu verh<strong>in</strong>dern oder zu verr<strong>in</strong>gern.<br />

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