Gesundheitswirtschaft im Landkreis Osnabrück - NIW
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Partielle Einsparungen<br />
durch Ausgabensteigerungen<br />
an anderer Stelle<br />
kompensiert<br />
Auswirkungen der Einsparungen<br />
auf Unternehmen<br />
und Einrichtungen<br />
<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong><br />
Wirtschaftlichkeits- und<br />
Produktivitätsreserven<br />
mobilisieren<br />
Gesundheitsreformgesetz<br />
vom Jahr 2000:<br />
... sektorenübergreifende<br />
Verträge von Kassen und<br />
Leistungserbringern<br />
... Einführung von Fallpauschalen<br />
in der stationären<br />
Behandlung<br />
Gesundheitsreform 2004,<br />
Beitragsstabilität durch:<br />
12 <strong>Gesundheitswirtschaft</strong><br />
Ein Rückgang der Nachfrage und damit verbunden ein absoluter Rückgang der<br />
Ausgaben stellte sich bei nur wenigen Einrichtungen und Leistungsarten ein. Dies<br />
betraf insbesondere Ausgaben <strong>im</strong> Bereich der Prävention, Ausgaben für Hilfsmittel<br />
und Zahnersatz sowie Ausgaben für Leistungen, die durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen<br />
erbracht worden sind. Diese Einsparungen sind aber wiederum<br />
durch Ausgabensteigerungen für andere Leistungsarten (bspw. stationäre<br />
und ambulante Versorgung, Arzne<strong>im</strong>ittel) kompensiert worden 17 .<br />
Von den Einsparungen sind auch Unternehmen und Einrichtungen <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Osnabrück</strong> betroffen. Seit 1996 ist ein Rückgang der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen<br />
– auf den <strong>Landkreis</strong> entfallen zahlreiche Einrichtungen dieser<br />
Art, insbesondere in den Kurorten – zu verzeichnen. Auch <strong>im</strong> Gesundheitshandwerk<br />
ist anzunehmen, dass die Gesetzesänderungen <strong>im</strong> Jahr 1997 bei Unternehmen<br />
<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> zunächst zu Umsatzeinbußen geführt haben, insbesondere<br />
bei Zahntechnikern 18 . Längerfristig haben sich die Ausgaben jedoch<br />
entsprechend dem Bedarf auf das Ausgangsniveau eingependelt.<br />
Da Leistungskürzungen und Erhöhung der Zuzahlungen nicht zu einer dauerhaften<br />
Entlastung der Sozialversicherungsträger geführt haben, scheint es für die<br />
Zukunft von Bedeutung zu sein, die Wirtschaftlichkeits- und Produktivitätsreserven<br />
zu mobilisieren, die in Form von Doppel- und Mehrfachuntersuchungen, Ineffizienz<br />
in Verwaltung und Logistik, überteuerten Produkten und einem verzögerten Einsatz<br />
von neuen innovativen Produkten und Prozessen zu einem unwirtschaftlichen<br />
Mitteleinsatz führen 19 .<br />
Mit dem Gesundheitsreformgesetz vom Jahr 2000 sind erste Schritte in diese<br />
Richtung unternommen worden:<br />
- Seit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 wird den Krankenkassen gewährt,<br />
sektorenübergreifende Verträge mit Leistungserbringern oder Gruppen von<br />
Leistungserbringern schließen zu können, um so neue Versorgungs- und Vergütungsstrukturen<br />
zu testen.<br />
- Zu einer engeren Verzahnung zwischen der stationären und ambulanten Versorgung<br />
wird wohl auch die Einführung der Fallpauschalen auf der Basis von<br />
Diagnosis Related Groups (DRG) bei der stationären Behandlung führen. Die<br />
diagnosebezogene Vergütung soll so zu einer Kostenersparnis über eine Reduzierung<br />
der Verweildauer führen. Hierbei kann es zu stärkeren Verflechtungen<br />
zu ambulanten Einrichtungen, Rehabilitations- wie auch Pflegeeinrichtungen<br />
durch die Anschlussheilbehandlung oder eine Kurzzeitpflege kommen.<br />
In dem erst gerade vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Modernisierung<br />
der Gesetzlichen Krankenkassen“, dass zum 1. Januar 2004 in Kraft<br />
treten soll, ist prioritäres Ziel die Beitragsstabilität der gesetzlichen Kassen. Die<br />
dafür erforderlichen Einsparungen auf der Ausgabenseite sollen durch Erhöhung<br />
17 Vgl. Statistisches Bundesamt (2002)<br />
18 Die Daten der Gesundheitsausgabenrechnung lassen sich nicht auf die Ebene von Kreisen<br />
herunterrechnen. Es ist aber für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt ein kurzfristiger<br />
Einbruch bei Ausgaben für Hilfsmittel und Zahnprothetik durch die Gesetzesänderungen 1997<br />
(Beitragsentlastungsgesetz und GKV-Neuordnungsgesetze) festzustellen, wovon in erster Linie<br />
das Gesundheitshandwerk und Hersteller <strong>im</strong> Hilfsmittelbereich betroffen sind.<br />
19 Vgl. SVRKAG (1997) sowie Hilbert u.a. (2002).