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Gesundheitswirtschaft im Landkreis Osnabrück - NIW

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Partielle Einsparungen<br />

durch Ausgabensteigerungen<br />

an anderer Stelle<br />

kompensiert<br />

Auswirkungen der Einsparungen<br />

auf Unternehmen<br />

und Einrichtungen<br />

<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong><br />

Wirtschaftlichkeits- und<br />

Produktivitätsreserven<br />

mobilisieren<br />

Gesundheitsreformgesetz<br />

vom Jahr 2000:<br />

... sektorenübergreifende<br />

Verträge von Kassen und<br />

Leistungserbringern<br />

... Einführung von Fallpauschalen<br />

in der stationären<br />

Behandlung<br />

Gesundheitsreform 2004,<br />

Beitragsstabilität durch:<br />

12 <strong>Gesundheitswirtschaft</strong><br />

Ein Rückgang der Nachfrage und damit verbunden ein absoluter Rückgang der<br />

Ausgaben stellte sich bei nur wenigen Einrichtungen und Leistungsarten ein. Dies<br />

betraf insbesondere Ausgaben <strong>im</strong> Bereich der Prävention, Ausgaben für Hilfsmittel<br />

und Zahnersatz sowie Ausgaben für Leistungen, die durch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen<br />

erbracht worden sind. Diese Einsparungen sind aber wiederum<br />

durch Ausgabensteigerungen für andere Leistungsarten (bspw. stationäre<br />

und ambulante Versorgung, Arzne<strong>im</strong>ittel) kompensiert worden 17 .<br />

Von den Einsparungen sind auch Unternehmen und Einrichtungen <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Osnabrück</strong> betroffen. Seit 1996 ist ein Rückgang der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen<br />

– auf den <strong>Landkreis</strong> entfallen zahlreiche Einrichtungen dieser<br />

Art, insbesondere in den Kurorten – zu verzeichnen. Auch <strong>im</strong> Gesundheitshandwerk<br />

ist anzunehmen, dass die Gesetzesänderungen <strong>im</strong> Jahr 1997 bei Unternehmen<br />

<strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong> zunächst zu Umsatzeinbußen geführt haben, insbesondere<br />

bei Zahntechnikern 18 . Längerfristig haben sich die Ausgaben jedoch<br />

entsprechend dem Bedarf auf das Ausgangsniveau eingependelt.<br />

Da Leistungskürzungen und Erhöhung der Zuzahlungen nicht zu einer dauerhaften<br />

Entlastung der Sozialversicherungsträger geführt haben, scheint es für die<br />

Zukunft von Bedeutung zu sein, die Wirtschaftlichkeits- und Produktivitätsreserven<br />

zu mobilisieren, die in Form von Doppel- und Mehrfachuntersuchungen, Ineffizienz<br />

in Verwaltung und Logistik, überteuerten Produkten und einem verzögerten Einsatz<br />

von neuen innovativen Produkten und Prozessen zu einem unwirtschaftlichen<br />

Mitteleinsatz führen 19 .<br />

Mit dem Gesundheitsreformgesetz vom Jahr 2000 sind erste Schritte in diese<br />

Richtung unternommen worden:<br />

- Seit dem Gesundheitsreformgesetz 2000 wird den Krankenkassen gewährt,<br />

sektorenübergreifende Verträge mit Leistungserbringern oder Gruppen von<br />

Leistungserbringern schließen zu können, um so neue Versorgungs- und Vergütungsstrukturen<br />

zu testen.<br />

- Zu einer engeren Verzahnung zwischen der stationären und ambulanten Versorgung<br />

wird wohl auch die Einführung der Fallpauschalen auf der Basis von<br />

Diagnosis Related Groups (DRG) bei der stationären Behandlung führen. Die<br />

diagnosebezogene Vergütung soll so zu einer Kostenersparnis über eine Reduzierung<br />

der Verweildauer führen. Hierbei kann es zu stärkeren Verflechtungen<br />

zu ambulanten Einrichtungen, Rehabilitations- wie auch Pflegeeinrichtungen<br />

durch die Anschlussheilbehandlung oder eine Kurzzeitpflege kommen.<br />

In dem erst gerade vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Modernisierung<br />

der Gesetzlichen Krankenkassen“, dass zum 1. Januar 2004 in Kraft<br />

treten soll, ist prioritäres Ziel die Beitragsstabilität der gesetzlichen Kassen. Die<br />

dafür erforderlichen Einsparungen auf der Ausgabenseite sollen durch Erhöhung<br />

17 Vgl. Statistisches Bundesamt (2002)<br />

18 Die Daten der Gesundheitsausgabenrechnung lassen sich nicht auf die Ebene von Kreisen<br />

herunterrechnen. Es ist aber für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt ein kurzfristiger<br />

Einbruch bei Ausgaben für Hilfsmittel und Zahnprothetik durch die Gesetzesänderungen 1997<br />

(Beitragsentlastungsgesetz und GKV-Neuordnungsgesetze) festzustellen, wovon in erster Linie<br />

das Gesundheitshandwerk und Hersteller <strong>im</strong> Hilfsmittelbereich betroffen sind.<br />

19 Vgl. SVRKAG (1997) sowie Hilbert u.a. (2002).

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