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Gesundheitswirtschaft im Landkreis Osnabrück - NIW

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- Beschränkung der Kooperation zunächst auf Ärzte 62 .<br />

49 <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong><br />

Im Rahmen des Ärztenetzes sollten best<strong>im</strong>mte Funktionen (z.B. IGeL, Notdienst,<br />

Anlaufpraxis, Patientenseminare) gemeinschaftlich ggf. mit eigenen<br />

Räumlichkeiten angeboten werden. Andernorts hat sich der Aufbau eines Gesundheitszentrums<br />

zur Integration von Gemeinschaftsfunktionen bewährt.<br />

� Integration der Gesundheitsversorgung<br />

Auf Grund der Synergiepotenziale für die Leistungserbringer und der Qualitätspotenziale<br />

für die Patienten muss die integrierte Versorgung <strong>im</strong> ganzen <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Osnabrück</strong> zügig und eigenverantwortlich weiter vorangetrieben werden.<br />

Das Warten auf verbindliche gesetzliche Vorgaben verschenkt diese Potenziale.<br />

Vor dem Hintergrund des sich langfristig abzeichnenden Bedeutungsgewinns<br />

der integrierten Versorgung und des zunehmenden Wettbewerbs der<br />

Leistungserbringer müssen die regionalen Akteure eine Vorreiterrolle übernehmen,<br />

d.h. mit zukunftsorientierten Angeboten den eigenen regionalen Gesundheitsmarkt<br />

besetzen oder zumindest aber mit entsprechenden Konzepten<br />

in den Startlöchern stehen.<br />

Um die Realisierungschancen zu erhöhen, sollten Ansätze zur Integration der<br />

Gesundheitsversorgung nicht verkompliziert werden. Zunächst sollte mit „einfacher“<br />

integrierter Versorgung von Einrichtungen zwischen zwei Sektoren<br />

(z.B. Akut- und Reha-Krankenhaus) begonnen werden. So könnte z.B. bereits<br />

nach wenigen Tagen Krankenhausaufenthalt zur Abst<strong>im</strong>mung des weiteren<br />

Vorgehens eine Gemeinschaftsvisite von Ärzten eines Akut-Krankenhauses<br />

und einer Reha-Klinik durchgeführt werden. Ein sehr gutes Beispiel für integrierte<br />

Versorgung ist das Herzzentrum <strong>Osnabrück</strong>-Bad Rothenfelde.<br />

Auf Grund des Kostendrucks wird die (i.d.R. günstigere) ambulante Rehabilitation<br />

an Bedeutung gewinnen. Hierbei wohnt der Patient zu Hause und n<strong>im</strong>mt<br />

tagsüber in einer ambulanten Einrichtung an Reha-Maßnahmen teil.<br />

� Initiierung bzw. Förderung spezifischer Kooperationsformen<br />

Darüber hinaus haben sich <strong>im</strong> Verlauf der Expertengespräche weitere, teils<br />

sehr spezifische Kooperationsbedarfe heraus kristallisiert:<br />

- Kooperationen (bzw. Zusammenschlüsse) von Krankenhäusern, um die<br />

Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, die künftig zu erwartenden Bettenreduzierungen<br />

aufzufangen und die Vorgaben zu Mindestmengen bei planbaren<br />

Gesundheitsleistungen zu erfüllen,<br />

- Kooperation von Leistungserbringern der Gesundheitsversorgung bei teuren<br />

Spezialabteilungen bzw. –geräten,<br />

- gemeinsame Nutzung von Spezialmaschinen bei Zahntechnikbetrieben und<br />

Medizinprodukteherstellern,<br />

- gemeinsamer Fuhrpark bzw. Fahrdienst von Zahntechnikbetrieben und<br />

ambulanten Pflegeeinrichtungen,<br />

- gemeinsamer Fahrdienst von Reha-Kliniken (z.B. Abholen der Patienten<br />

vom Bahnhof).<br />

62 Weitere Kooperationspartner (Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser etc.) sollten erst später<br />

einbezogen werden, wenn sich das Ärztenetz gefestigt hat.<br />

Gesundheitszentrums zur<br />

Integration von Gemeinschaftsfunktionen<br />

Warten auf gesetzliche<br />

Vorgaben verschenkt<br />

Potenziale der integrierten<br />

Versorgung<br />

Einfache Ansätze der<br />

integrierten Versorgung<br />

haben bessere Realisierungschancen<br />

Spezifische Kooperationsbedarfe<br />

...<br />

... Kooperationen von<br />

Krankenhäusern<br />

... Kooperationen bei teuren<br />

Spezialabteilungen<br />

... gemeinsame Nutzung<br />

von Spezialmaschinen<br />

... gemeinsamer Fuhrpark<br />

... gemeinsamer Patientenabholdienst

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