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Gesundheitswirtschaft im Landkreis Osnabrück - NIW

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13 <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong><br />

und Ausweitung der Eigenbeteiligung sowie durch Ausgrenzung von Leistungen,<br />

insbesondere versicherungsfremden Leistungen, erzielt werden:<br />

- Die grundsätzliche Zuzahlung 20 bei verschreibungspflichtigen Medikamenten<br />

und Arztbesuchen und die Herausnahme rezeptfreier Medikamente aus der<br />

Erstattung setzt bei der Regulierung auf der Nachfrageseite an. Hierdurch wird<br />

ein Rückgang bei ambulanten Behandlungen und dem mit der Therapie verbundenen<br />

Arznei- und Hilfsmitteleinsatz erwartet. Andererseits wird mit einer<br />

zunehmenden Selbstmedikation mit rezeptfreien Arzne<strong>im</strong>itteln zu rechnen sein.<br />

Auch bei der stationären Behandlung in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,<br />

bei nichtärztlichen Therapien, in der häuslichen<br />

Krankenpflege sowie bei Hilfsmitteln werden Zuzahlungen erhoben. Den Versicherten<br />

werden dabei pro Jahr Kosten von 2 % des Bruttojahresgehalts zugemutet.<br />

Die zusätzliche Belastung der privaten Haushalte mit Kosten für die eigene<br />

Krankheitsbehandlung soll auch zu einem Umdenken bei den Versicherten<br />

führen und sich in einer gesünderen Lebensweise und der Nachfrage nach<br />

Gütern und Dienstleistungen der Gesundheitsvorsorge ausdrücken.<br />

- Das Prinzip der Patientenverantwortung wird dadurch unterstrichen, dass es<br />

Krankenkassen erlaubt wird, mit Bonusmodellen die Gesundheitsvorsorge der<br />

Versicherten zu unterstützen bzw. zu motivieren.<br />

- Mit dem „Hausarztprinzip“ - eine Facharztkonsultation des Versicherten ist<br />

dann vom Eigenbeitrag befreit, wenn dieser durch Überweisung des Hausarztes<br />

erfolgt – ist eine Art Kontrollinstanz eingerichtet, die einem ggf. vorschnellen<br />

Facharztbesuch des Versicherten vorbeugt. Hierbei sind allerdings Aspekte<br />

der fachlichen Kompetenz der Gesundheitsdienstleister sowie der Qualität und<br />

Wirtschaftlichkeit der von ihnen angebotenen Leistungen von Bedeutung. Dem<br />

begegnet das Gesetz mit einer Fortbildungspflicht für ärztliche und nichtärztliche<br />

medizinische Dienstleister in der Gesundheitsversorgung sowie der Einrichtung<br />

einer unabhängigen Stiftung, die kontinuierlich die Qualität und den<br />

Nutzen medizinischer Leistungen prüfen soll.<br />

- Stabilität des Beitragssatzes bzw. Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes<br />

in den nächsten 3 Jahren wird in erster Linie in einer Senkung der Lohnnebenkosten<br />

für Arbeitgeber, nicht aber in einer Entlastung des Versicherten<br />

wirksam. Denn diese müssen mit dem neuen Gesetz ausgeschlossen Leistungen<br />

selbst versichern. Dieses betrifft zum einen das Krankengeld, dass ab<br />

2006 nicht mehr paritätisch finanziert wird, zum anderen wird der Zahnersatz<br />

aus den Versicherungsleistungen heraus genommen und kann privat abgesichert<br />

werden. Auch andere vom Leistungskatalog ausgeschlossene Leistungen<br />

dürfen von den Krankenkassen als Zusatzversicherung (auch in Kooperation<br />

mit privaten Versicherungen) den Versicherten angeboten werden. Es ist allerdings<br />

nicht damit zu rechnen, dass sich die Ausgrenzung von Sachleistungen<br />

(bspw. Zahnersatz und Sehhilfen) längerfristig in Gesundheitshandwerk und -<br />

industrie negativ auswirkt. Vielmehr ist hier von starken Schwankungen in der<br />

Nachfrage kurz vor und kurz nach dem Geltungsbeginn der Gesetzesregelung<br />

auszugehen. Langfristig wird eine weitere Zunahme der Nachfrage nach diesen<br />

Produkten erwartet, insbesondere durch die zunehmende Zahl älterer<br />

Menschen in der Bevölkerung.<br />

20 Zuzahlungsbefreiung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sowie Sonderegelungen bei<br />

Härtefällen (Gering-Verdiener und chronisch Kranke)<br />

... weitere Zuzahlungen<br />

bei verschreibungspflichtigen<br />

Medikamenten und<br />

Arztbesuchen<br />

... Bonusmodelle für Gesundheitsvorsorge<br />

... „Hausarztprinzip“ und<br />

Fortbildungspflicht<br />

... Herausnahme von Versicherungsleistungen<br />

aus<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung

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