Gesundheitswirtschaft im Landkreis Osnabrück - NIW
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13 <strong>Landkreis</strong> <strong>Osnabrück</strong><br />
und Ausweitung der Eigenbeteiligung sowie durch Ausgrenzung von Leistungen,<br />
insbesondere versicherungsfremden Leistungen, erzielt werden:<br />
- Die grundsätzliche Zuzahlung 20 bei verschreibungspflichtigen Medikamenten<br />
und Arztbesuchen und die Herausnahme rezeptfreier Medikamente aus der<br />
Erstattung setzt bei der Regulierung auf der Nachfrageseite an. Hierdurch wird<br />
ein Rückgang bei ambulanten Behandlungen und dem mit der Therapie verbundenen<br />
Arznei- und Hilfsmitteleinsatz erwartet. Andererseits wird mit einer<br />
zunehmenden Selbstmedikation mit rezeptfreien Arzne<strong>im</strong>itteln zu rechnen sein.<br />
Auch bei der stationären Behandlung in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,<br />
bei nichtärztlichen Therapien, in der häuslichen<br />
Krankenpflege sowie bei Hilfsmitteln werden Zuzahlungen erhoben. Den Versicherten<br />
werden dabei pro Jahr Kosten von 2 % des Bruttojahresgehalts zugemutet.<br />
Die zusätzliche Belastung der privaten Haushalte mit Kosten für die eigene<br />
Krankheitsbehandlung soll auch zu einem Umdenken bei den Versicherten<br />
führen und sich in einer gesünderen Lebensweise und der Nachfrage nach<br />
Gütern und Dienstleistungen der Gesundheitsvorsorge ausdrücken.<br />
- Das Prinzip der Patientenverantwortung wird dadurch unterstrichen, dass es<br />
Krankenkassen erlaubt wird, mit Bonusmodellen die Gesundheitsvorsorge der<br />
Versicherten zu unterstützen bzw. zu motivieren.<br />
- Mit dem „Hausarztprinzip“ - eine Facharztkonsultation des Versicherten ist<br />
dann vom Eigenbeitrag befreit, wenn dieser durch Überweisung des Hausarztes<br />
erfolgt – ist eine Art Kontrollinstanz eingerichtet, die einem ggf. vorschnellen<br />
Facharztbesuch des Versicherten vorbeugt. Hierbei sind allerdings Aspekte<br />
der fachlichen Kompetenz der Gesundheitsdienstleister sowie der Qualität und<br />
Wirtschaftlichkeit der von ihnen angebotenen Leistungen von Bedeutung. Dem<br />
begegnet das Gesetz mit einer Fortbildungspflicht für ärztliche und nichtärztliche<br />
medizinische Dienstleister in der Gesundheitsversorgung sowie der Einrichtung<br />
einer unabhängigen Stiftung, die kontinuierlich die Qualität und den<br />
Nutzen medizinischer Leistungen prüfen soll.<br />
- Stabilität des Beitragssatzes bzw. Senkung des durchschnittlichen Beitragssatzes<br />
in den nächsten 3 Jahren wird in erster Linie in einer Senkung der Lohnnebenkosten<br />
für Arbeitgeber, nicht aber in einer Entlastung des Versicherten<br />
wirksam. Denn diese müssen mit dem neuen Gesetz ausgeschlossen Leistungen<br />
selbst versichern. Dieses betrifft zum einen das Krankengeld, dass ab<br />
2006 nicht mehr paritätisch finanziert wird, zum anderen wird der Zahnersatz<br />
aus den Versicherungsleistungen heraus genommen und kann privat abgesichert<br />
werden. Auch andere vom Leistungskatalog ausgeschlossene Leistungen<br />
dürfen von den Krankenkassen als Zusatzversicherung (auch in Kooperation<br />
mit privaten Versicherungen) den Versicherten angeboten werden. Es ist allerdings<br />
nicht damit zu rechnen, dass sich die Ausgrenzung von Sachleistungen<br />
(bspw. Zahnersatz und Sehhilfen) längerfristig in Gesundheitshandwerk und -<br />
industrie negativ auswirkt. Vielmehr ist hier von starken Schwankungen in der<br />
Nachfrage kurz vor und kurz nach dem Geltungsbeginn der Gesetzesregelung<br />
auszugehen. Langfristig wird eine weitere Zunahme der Nachfrage nach diesen<br />
Produkten erwartet, insbesondere durch die zunehmende Zahl älterer<br />
Menschen in der Bevölkerung.<br />
20 Zuzahlungsbefreiung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sowie Sonderegelungen bei<br />
Härtefällen (Gering-Verdiener und chronisch Kranke)<br />
... weitere Zuzahlungen<br />
bei verschreibungspflichtigen<br />
Medikamenten und<br />
Arztbesuchen<br />
... Bonusmodelle für Gesundheitsvorsorge<br />
... „Hausarztprinzip“ und<br />
Fortbildungspflicht<br />
... Herausnahme von Versicherungsleistungen<br />
aus<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung